Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006,
Vorlage
70-15 0329/2010/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

  1. nimmt die in der Begründung dargelegte Anpassung der Abfallgebühr für das Jahr 2011 zur  Kenntnis und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999.

Sachdarstellung :

 

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Defizite und Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von drei Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. Zum 31.12.2007 befanden sich über 300.000 Euro in der Gebührenausgleichsrücklage der Abfallentsorgung. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 wurde dieser Überschuss erstmals berücksichtigt. Da eine vollständige Auflösung der Rücklage innerhalb eines Jahres in Hinblick auf eine angestrebte Gebührenkontinuität nicht sinnvoll ist, wurde die Kalkulation auf 3 Jahre ausgelegt. Das Jahr 2010 wird voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von -122.571,03 € abschließen. Damit reduziert sich die Gebührenausgleichsrücklage auf 8.366,65 €.

 

Ohne Gebührenanpassung würde Ende 2011 die Gebührenausgleichsrücklage eine Unterdeckung von ca. -100 T€ ausweisen, die sich dann in 2012 verdoppeln würde. Für die Gebührenkalkulation müssen daher jeweils 100 T€ pro Jahr eingerechnet werden, damit die Gebührenausgleichsrücklage am 31.12.2012 ausgeglichen ist. Eine moderate Gebührenerhöhung für 2011 scheint daher geboten.

 

Der Entsorgungsvertrag mit der Fa. Schönmackers läuft zum 31.12.2012 aus. Es ist davon auszugehen, dass bei einer Ausschreibung bzw. Umorganisation der Abfallentsorgung mit Einsparungen im Bereich des Unternehmerentgeltes für das Einsammeln und Transportieren zu rechnen sein wird. Für das Jahr 2013 muss auf jeden Fall eine Neukalkulation durchgeführt werden. Es ist daher Ziel der Kalkulation, über die nächsten zwei Jahre die Gebühr konstant zu halten.

 

Ursprünglich war geplant, die Gebührensenkung für das Jahr 2008 komplett zurück zu nehmen und die bis zum Jahr 2007 gültigen Gebührensätze zu erheben. Dies hätte für den 4-Personen-Musterhaushalt für den Bereich der grauen Tonne eine Kostensteigerung von 5,8 % und für den Bereich der braunen Tonne eine Kosten-

steigerung von 0,8 % bedeutet – also insgesamt eine Steigerung um 4,4 %.

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 02.12.2010 wurde bekannt, dass die Kreis-Klever-Abfallgesellschaft (KKA) beabsichtigt, ab 2011 die Verkaufserlöse für Altpapier von derzeit 5,00 €/Tonne auf 40,00 €/Tonne anzupassen. Dies bedeutet eine Verbesserung der Einnahmesituation um ca. 90 T€/Anno. In der Tat hat der zuständige Aufsichtsrat der KKA in seiner Sitzung am 08.12.2010 den Erlös für Altpapier auf 40,00 €/Tonne festgelegt. Für diesen Fall wurde im Betriebsausschuss am 02.12.2010 vereinbart, dass bis zur Ratssitzung am 14.12.2010 eine grundlegende Neukakulation der Abfallbeseitigungsgebühr unter Berücksichtigung der o.g. Verkaufserlöse vorgelegt werden soll, da sich die Einnahmesituation grundlegend geändert hat. Ziel dieser Neuberechnung ist es, den zugehörigen Gebührenhaushalt über die nächsten zwei Jahre konstant zu gestalten.

 

Unter Berücksichtigung der aktualisierten Zahlen ergibt sich folgende Neukalkulation:

A. Kostensituation

 

Erfolgsplan

 

1

2

3

 

Abfallentsorgung

Jahresab-

Kalkulation

Voraussichtl.

Kalkulation

 

70 50 00

schluss

für

Jahresab-

schluss

für

 

 

2009

2010

2010

2011

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

  1. Umsatzerlöse

3.141

3.089

3.118

3.192

E1

  2. Sonstige Erträge

0

0

4

0

 

      Gesamtleistung

3.141

3.089

3.122

3.192

 

  3. Hilfs- und Betriebsstoffe

13

11

7

8

E2

  4. Fremdleistungen

2.877

2.887

2.889

2.835

E3

      Materialaufwand gesamt.

2.890

2.898

2.896

2.843

 

      Rohergebnis::

251

191

226

349

 

  5. Personalaufwand

229

220

233

240

E4

  6. Abschreibungen

3

4

3

4

E5

  7. sonst. Aufwendungen:

26

37

35

37

E6

      Betriebliches Rohergebnis

-7

-70

-45

68

 

  8. Zinsen

0

1

0

0

 

  9. Steuern

0

0

0

0

 

10. Umlage Verwaltung

65

64

65

65

E7

      Jahresergebnis

-72

-135

-110

3

 

 

 

 

 

 

 

       KAG-Abschluss

-84

 

-123

-7

 

 

 

 

 

 

 

Stand Rücklage nach KAG

131

 

8

1

E8

 

 

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

E 1      Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung setzen sich zusammen aus

                        der Personengrundgebühr (EW/EWG)                                              1.427.413 €

                        der Gewichtsgebühr für die angefallene Restmüllmenge                  1.220.250 €

                        die Behältergrundgebühr für die Biotonne                                             247.350 €

                        die Gewichtsgebühr für die angefallene Bioabfallmenge                      231.000 €

           

Erstattung des Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von

2,50 € pro Biotonne für Laub von städtischen Bäumen                          12.125 €

Erstattung des Bereiches Verwaltung für den Anteil des

Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der Annahmestelle                     1.000 €

 

den sonstigen Erlösen aus dem Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:

Gebührenpflichtige Annahme von Abfällen                                           45.966,67 €

Abfallberatung DSD    u.a.                                                                     7.750,00 €

                        Gesamt                                                                                            3.192.854,67 €

 

E 2      Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von Restmüllsäcken und

Materialen für die Papierkorbentleerung

 

E 3      Unter Fremdleistung fallen

a) die Unternehmerentgelte                                                                1.445.312 €

b) die Abfallentsorgungskosten                                                          1.342.329 €

c) sonstige Fremdleistungen                                                                   36.591 €

                und der Bezug von Betriebszweigen, hier Bauhof                              12.000 €

         

            a) Unternehmerentgelte:

            Ausgehend von den momentanen Kosten wurde die vertragsbedingte Preisanpassung entsprechend des Index des Statistischen Bundesamtes ab Januar 2010 berücksichtigt. Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:

            - Restmüllabfuhr                                                                                  1.023.518 €

            - Bioabfuhr                                                                                  303.398 €

            - Schadstoffsammlung incl. Altmedikamente                              27.724 €

            - Abfuhr von Altholz                                                                       69.817 €

            - Kühlgeräte                                                                                  20.855 €

            Gesamtbetrag der Zahlung an den Unternehmer                   1.445.312 €   

           

b) Abfallentsorgungskosten

Auf Nachfrage bei der KKA bleiben die Entsorgungsentgelte für

            Siedlungsabfälle (Restabfall und Sperrmüll) in 2011 voraussichtlich unverändert. Die Vergütung für Papier und Kartonage erhöht sich auf 40,00 € pro Tonne.

 

Der Ansatz ermittelt sich wie folgt:

- Hausmüll           ca. 4.208 to   x                   240,00 €/t                                     1.009.920 €

- Bioabfall             ca. 1.650 to   x                   139,00 €/t                           229.350 €

- Sperrmüll           ca.    628 to   x                   240,00 €/t                           150.720 €

- Altholz                ca.    520 to   x                   61,00 €/t                             32.549 €

- Schadstoffe                                                                                            27.115 €

- Erlöse aus Papier und Metall                                                 -107.325 €

                        Gesamtbetrag der Abfallentsorgungskosten                                           1.342.329 €

                                                                                                                                        

                        c) Sonstige Fremdleistungen

Hierzu zählen:

                        - die Kosten für die Bauschuttannahme                                             11.000 €

                        - die Beseitigung wilder Müllablagerungen                                           8.000 €

                        - Grünschnittannahme                                                                         9.591 €

                        - die Kosten für die Beseitigung von Schwemmgut und

                          Restabfällen aus der Papierkorbentleerung                                       8.000 €

            Gesamtbetrag                                                                                     36.591 €

 

E 4      Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE die Aufgaben für den Bereich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind auch die Personalkosten für die Papierkorbentleerung, die bisher über innerbetriebliche Verrechnung geführt wurden, enthalten

E 5      Abschreibung für das Fahrzeug der Papierkorbentleerung (K1), den

            Bürocontainer und die Waage an der Sperrgutannahmestelle.

 

E 6      Kosten, die durch die Erstattung durch die kostenrechnende Einrichtung Abfall u.a. für die Verwaltungskosten der Stadtkasse und des Steueramtes entstehen und Treibstoff- und Reparaturkosten für den K1.

 

E 7                  Anteil der Verwaltungskosten wie z.B.  Miete, Gebäudeabschreibungen, Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.

 

E 8      Aktueller Stand der Gebührenausgleichsrücklage

 

 

 

B. Gebührenermittlung

 

Personengrundgebühr

die im Mittel für 2011 zu erwartenden Personen / EWG – Zahlen betragen

im Grauen System ca.                       39.900 EW/EWG

im Altpapierbereich ca.                       37.903 EW/EWG

 

Die Grundgebühr ermittelt sich unter Festlegung der Gebühr im Bereich der Grünen Tonne auf 4,50 € wie folgt:

Die Gesamtkosten, die nicht von der Restmüllmenge abhängig sind, belaufen

sich, abzüglich der Erträge und ohne den Aufwendungen für Papier und Bio-abfall auf

1.256.000 Euro geteilt durch die 39.900 EW/EWG   =          31,50 €

                           170.563 Euro geteilt durch die 37.903 EWG PPK  =            4,50 €

Personengrundgebühr                                                       36,00 €

           

Gewichtsgebühr Restmüll

Die Abfallentsorgungsentgelte außer für Bioabfall betragen voraussichtlich

Die über die graue Tonne erfassten relevanten Gewichte betragen voraussichtlich ca. 1.220.000 Euro bei einer voraussichtlichen Restabfallmenge von 4.207.760 kg

ergibt sich folgende Berechnung:

1.220.000 Euro durch 4.207.760 kg ergibt eine Gewichtsgebühr von  0,29 €/kg

                       

Die Gewichtsgebühr für den Bioabfall bleibt konstant, da diese bereits

an die aktuellen Entsorgungskosten angepasst wurde. Die

Entsorgungskosten einer Tonne Bioabfälle betragen 139,00 €/Tonne.

 

Gewichtsgebühr Bioabfall

Die über die Biotonne erfassten Gewichte betragen voraussichtlich ca.

1.650.000 kg bei Entgeltkosten in Höhe von 229.350 Euro.

Es ergibt sich folgende Berechnung:

229.350 geteilt durch  1.650.000 kg                                       =          0,14 €/kg        

 


 

Grundgebühr Biotonne

Die im Mittel für 2011 zu erwartenden Behälterzahl beträgt ca. 4.850 Gefäße

Damit ergibt sich bei der Beibehaltung der Grundgebühr von

                        53,50 € / Biotonne     X          4.850 Behälter =          259.475,00 €

                        abzüglich 2,50 € Abschlag f. bes. Aufwendungen (städt. Laub)                                                                                                                                =          - 12.125,00 €

                        51,00 € / Biotonne X              4.690 Behälter =          247.350,00 €

 

 

Gebühren für Zusatz und rein gewerblich genutzte Vollgefäße

 

In der Grundgebühr für Restmüll unter E 1 in Höhe von 1.427.413 € sind enthalten

1.256.850 € im Restmüllbereich        39.900 EW/EWG        =          31,50 €EW/EWG

   170.563 € im Altpapierbereich         37.903 EW/EWG        =            4,50 €/EW/EWG

 

Unter Zugrundelegens der ermittelten Kostenanteile wird für zusätzlich zur Verfügung gestellten Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern, wo betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich voneinander abweicht folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr erhoben:

 

Restmüll auf der                     Altpapier (keine zusätzl.Gewichtsgeb.)

                                                Basis 14 tägiger                      generell 4 wöchentliche

                                                Abfuhr                                      Abfuhr

 

   240 l Gefäß              189,00 €                                    27,00 €

1.100 l Gefäß              866,25 €                                  123,75 €

 

Bei einem Restmüllturnus abweichend vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich nur bei den 1,1 cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a. Gebührensatz.

 

C. Zusammenfassung

 

C.1 Vergleich

 

Im Vergleich stellt sich die Gebührenveränderung wie folgt dar:

                                                                                              alt                       ab                      ab    

                                                                                            2007                   2008                  2011

Restabfälle u. Papier

a) Personengrundgebühr                                       35,15 €           33,50 €            36,00 €

b) Behältergebühr für Voll-

     und Zusatzgefäße

     240 Liter  14-tägig im Grauen System                        183,90 €          174,00 €         189,00 €

1.100 Liter, 14-tägig im Grauen System         842,88 €          797,50 €         866,25 €

1.100 Liter,  wöchentlich im

                    Grauen System                          1.685,76 €       1.595,00 €      1.732,50 €

1.100 Liter,  4-wöchentlich im

                    Grauen System                             421,44 €         398,75 €        433,13 €   

c) In den Fällen a) und b) zusätzlich eine

    Gewichtsgebühr    nach § 3 Abs. (1) b)

    je Kilogramm Restmüll                                           0,31 €            0,29 €          0,29 €

 

               Bioabfälle

   Behältergrundgebühr je Gefäß                             54,30 €            53,50 €          53,50 €

   minus Abschlag von 2,50 Euro                            51,80 €         51,00 €             51,00 €

 

Gewichtsgebühr je Kilogramm Bioabfall                   0,14 €            0,14 €             0,14 €

 

 

C.2 Auswirkungen für den Musterhaushalt

 

Ein 4-Personenhaushalt wurde im Jahr 2010 mit folgenden Abfallgebühren für die Graue Tonne belastet:

 

4 x Personengrundgebühr von 33,50 €                                  =          134,00 €

4 x Gewichtsabschlag für 105 kg á 0,29 €                             =          121,80 €

gesamt für das Jahr 2010                                                      =          255,80 €

 

Für das Jahr 2011 ergibt sich aus der vorangegangenen Gebührenkalkulation für einen 4-Personenhaushalt bei gleich bleibenden Abfallmengen folgende Belastung:

 

4 x Personengrundgebühr von 36,00 €                                  =          144,00 €

4 x Gewichtsabschlag für 105 kg á 0,29 €                             =          121,80 €

gesamt für das Jahr 2011                                                      =          265,80 €

 

Das bedeutet eine durchschnittlich Kostensteigerung für diesen Haushalt von

3,9 % im Bereich der Grauen Tonne.

 

 

Im Bereich Bioabfall wurde ein Haushalt im Jahr 2010 mit folgenden Gebühren belastet:

 

1 x Behältergrundgebühr von 53,50 € abzügl. 2,50 €             =            51,00 €

Gewichtsabschlag für 340 kg á 0,14 €                                   =            47,60 €

gesamt für 2010                                                                     =            98,60 €

 

 

Für das Jahr 2011 tritt hier keine Veränderung eine.

 

Ein 4-Personenhaushalt mit Biotonne wurde im Jahr 2010

mit Gebühren in Höhe von                                                                              354,40 €

belastet.

Im Jahr 2011 belaufen sich die Gebühren auf eine Höhe von                       364,40 €

 

 


 

 

Fazit

 

Daraus ergibt sich im Abfallbereich insgesamt eine Gebührensteigerung von  2,8 % gegenüber den 4,4 % aus der ursprünglichen Kalkulation. Damit liegt die Gebührenbelastung noch unter den maßgebenden Werten für das Jahr 2007.

 

 

 

 

 

Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung

 

Die neuen Gebührensätze machen eine Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die 7.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Die Betriebsleitung empfiehlt die Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999 zu beschließen.
 

7. Nachtragssatzung vom 15.12.2010 zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.Dezember 1999

 

Aufgrund der §§ 7, 8, 41 Absatz 1 Buchstabe f und 76 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S.394) in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Emmerich in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung vom 14.12.2010 folgende 7.Nachtragsatzung beschlossen:

 

Artikel 1

 

§ 5 erhält folgende Fassung:

 

(1)   Die Gebühren werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr

        erhoben:                                                                                                                                                        

        a)    Personengrundgebühr / Einwohnergleichwertgrundgebühr

               nach § 3 Abs. (1) je Person/EWG                                                           36,00 €

       

        b)    Behältergrundgebühr nach § 4 Abs. (2) für Voll- und

               Zusatzgefäße in der Größe

                  240 Liter       14-tägig im Grauen System                                             189,00 €

               1.100 Liter       14-tägig im Grauen System                                             866,25 €

               1.100 Liter       wöchentlich im Grauen System                                   1.732,50 €

               1.100 Liter       4-wöchentlich im Grauen System                                   433,13 €

       

        c)    In den Fällen a) und b) zusätzlich eine Gewichtsgebühr

               nach § 3 Abs. (1) b) je Kilogramm Restmüll                                               0,29 €

       

        d)    Behältergrundgebühr für Voll- und Zusatzgefäße im

               Altpapierbereich in der Größe

                  240 Liter       4-wöchentliche Abfuhr                                                       27,00 €

               1.100 Liter       4-wöchtenliche Abfuhr                                                     123,75 €

       

        e)    Für die Gestellung und Entsorgung von

               70-Liter-Abfallsäcken je Sack                                                                      6,00 €

 

 (2)  Die Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße

        für Grün- und Gartenabfälle werden nach folgenden Sätzen als Jahresgebühr

        erhoben:

        a)    Behältergrundgebühr je Gefäß                                                                 53,50 €

        b)    Gewichtsgebühr je Kilogramm Biomüll                                                      0,14 €

       

        Sind hierbei Abfallgemeinschaften zwischen benachbarten Grundstücken

        gebildet, so ist gebührenpflichtig – abweichenden von § 2 Abs. (1) – derjenige

        Eigentümer, der sich der Stadt gegenüber zur vollständigen Übernahme der

Gebühren für die Braune Tonne verpflichtet hat. Jede Abfallgemeinschaft hat einen solchen Gebührenpflichtigen zu benennen. In Zweifelsfällen ist § 2 Abs. (1) Satz 3 analog anzuwenden.

(3)   Die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen, die an der Sperrgutannahmestelle am städtischen Bauhof, Blackweg 40, 46446 Emmerich am Rhein angeliefert werden, werden nach der zu dieser Satzung erlassenen Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am Rhein erhoben.

 

(4)   Für jeden zweiten und weiteren Behälteraustausch auf dem Grundstück wird im Bereich der Restmüll- und der Bioabfallbehälter der Änderungsdienst zusätzlich berechnet mit je  36,00 €.

       

(5)   Auf die Behältergrundgebühr für die Bioabfallbehälter wird ein Abschlag  von

        2,50 €,für besondere Aufwendungen gewährt.

                                                                                                                                          

 

Artikel 2

 

Diese Satzung tritt am 1.Januar 2011 in Kraft.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

Der Bürgermeister