Beschlussvorschlag
Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein
- nimmt die in der Begründung dargelegte Anpassung der Abfallgebühr
für das Jahr 2011 zur Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 7.
Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt
Emmerich am Rhein vom 16.12.1999.
Sachdarstellung :
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG)
fordert, dass Defizite und Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen
innerhalb von drei Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. Zum
31.12.2007 befanden sich über 300.000 Euro in der Gebührenausgleichsrücklage der
Abfallentsorgung. In der Gebührenkalkulation für das Jahr 2008 wurde dieser
Überschuss erstmals berücksichtigt. Da eine vollständige Auflösung der Rücklage
innerhalb eines Jahres in Hinblick auf eine angestrebte Gebührenkontinuität
nicht sinnvoll ist, wurde die Kalkulation auf 3 Jahre ausgelegt. Das Jahr 2010
wird voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von -122.571,03 € abschließen.
Damit reduziert sich die Gebührenausgleichsrücklage auf 8.366,65 €.
Ohne Gebührenanpassung würde Ende
2011 die Gebührenausgleichsrücklage eine Unterdeckung von ca. -100 T€
ausweisen, die sich dann in 2012 verdoppeln würde. Für die Gebührenkalkulation
müssen daher jeweils 100 T€ pro Jahr eingerechnet werden, damit die
Gebührenausgleichsrücklage am 31.12.2012 ausgeglichen ist. Eine moderate
Gebührenerhöhung für 2011 scheint daher geboten.
Der Entsorgungsvertrag mit der Fa.
Schönmackers läuft zum 31.12.2012 aus. Es ist davon auszugehen, dass bei einer
Ausschreibung bzw. Umorganisation der Abfallentsorgung mit Einsparungen im
Bereich des Unternehmerentgeltes für das Einsammeln und Transportieren zu
rechnen sein wird. Für das Jahr 2013 muss auf jeden Fall eine Neukalkulation
durchgeführt werden. Es ist daher Ziel der Kalkulation, über die nächsten zwei
Jahre die Gebühr konstant zu halten.
Ursprünglich war geplant, die
Gebührensenkung für das Jahr 2008 komplett zurück zu nehmen und die bis zum
Jahr 2007 gültigen Gebührensätze zu erheben. Dies hätte für den
4-Personen-Musterhaushalt für den Bereich der grauen Tonne eine Kostensteigerung
von 5,8 % und für den Bereich der braunen Tonne eine Kosten-
steigerung von 0,8 % bedeutet –
also insgesamt eine Steigerung um 4,4 %.
In der Sitzung des
Betriebsausschusses am 02.12.2010 wurde bekannt, dass die
Kreis-Klever-Abfallgesellschaft (KKA) beabsichtigt, ab 2011 die Verkaufserlöse
für Altpapier von derzeit 5,00 €/Tonne auf 40,00 €/Tonne anzupassen. Dies
bedeutet eine Verbesserung der Einnahmesituation um ca. 90 T€/Anno. In der Tat
hat der zuständige Aufsichtsrat der KKA in seiner Sitzung am 08.12.2010 den
Erlös für Altpapier auf 40,00 €/Tonne festgelegt. Für diesen Fall wurde im
Betriebsausschuss am 02.12.2010 vereinbart, dass bis zur Ratssitzung am
14.12.2010 eine grundlegende Neukakulation der Abfallbeseitigungsgebühr unter
Berücksichtigung der o.g. Verkaufserlöse vorgelegt werden soll, da sich die
Einnahmesituation grundlegend geändert hat. Ziel dieser Neuberechnung ist es,
den zugehörigen Gebührenhaushalt über die nächsten zwei Jahre konstant zu
gestalten.
Unter Berücksichtigung der aktualisierten
Zahlen ergibt sich folgende Neukalkulation:
A. Kostensituation
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
3 |
|
Abfallentsorgung |
Jahresab- |
Kalkulation |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
70 50 00 |
schluss |
für |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
2009 |
2010 |
2010 |
2011 |
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|
|
|
|
|
1. Umsatzerlöse |
3.141 |
3.089 |
3.118 |
3.192 |
E1 |
2. Sonstige
Erträge |
0 |
0 |
4 |
0 |
|
Gesamtleistung |
3.141 |
3.089 |
3.122 |
3.192 |
|
3. Hilfs- und
Betriebsstoffe |
13 |
11 |
7 |
8 |
E2 |
4. Fremdleistungen |
2.877 |
2.887 |
2.889 |
2.835 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
2.890 |
2.898 |
2.896 |
2.843 |
|
Rohergebnis:: |
251 |
191 |
226 |
349 |
|
5. Personalaufwand |
229 |
220 |
233 |
240 |
E4 |
6. Abschreibungen |
3 |
4 |
3 |
4 |
E5 |
7. sonst.
Aufwendungen: |
26 |
37 |
35 |
37 |
E6 |
Betriebliches
Rohergebnis |
-7 |
-70 |
-45 |
68 |
|
8. Zinsen |
0 |
1 |
0 |
0 |
|
9. Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
10. Umlage Verwaltung |
65 |
64 |
65 |
65 |
E7 |
Jahresergebnis |
-72 |
-135 |
-110 |
3 |
|
|
|
|
|
|
|
KAG-Abschluss |
-84 |
|
-123 |
-7 |
|
|
|
|
|
|
|
Stand Rücklage nach KAG |
131 |
|
8 |
1 |
E8 |
Erläuterungen
zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der Abfallentsorgung
setzen sich zusammen aus
der Personengrundgebühr
(EW/EWG) 1.427.413
€
der Gewichtsgebühr für
die angefallene Restmüllmenge 1.220.250
€
die Behältergrundgebühr
für die Biotonne 247.350 €
die Gewichtsgebühr für
die angefallene Bioabfallmenge 231.000 €
Erstattung des
Betriebszweiges Park- und Grünanlagen von
2,50 € pro
Biotonne für Laub von städtischen Bäumen 12.125 €
Erstattung des Bereiches Verwaltung für den Anteil des
Eigenverbrauch an den Abfallbehältern der Annahmestelle 1.000 €
den sonstigen Erlösen aus dem
Verkauf von Restmüllsäcken, der gebührenpflichtigen Annahme von Restabfällen
und Papier und der Grünschnittannahme, sowie der Kostenerstattung vom Dualen
System Deutschland für Abfallberatung. Dieser Wert setzt sich wie folgt
zusammen:
Gebührenpflichtige Annahme von Abfällen 45.966,67 €
Abfallberatung DSD u.a. 7.750,00 €
Gesamt 3.192.854,67 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, den Kauf von
Restmüllsäcken und
Materialen für die Papierkorbentleerung
E 3 Unter Fremdleistung fallen
a) die Unternehmerentgelte 1.445.312
€
b) die Abfallentsorgungskosten 1.342.329
€
c) sonstige Fremdleistungen 36.591 €
und der Bezug von Betriebszweigen, hier
Bauhof 12.000 €
a)
Unternehmerentgelte:
Ausgehend von den momentanen Kosten
wurde die vertragsbedingte Preisanpassung entsprechend des Index des
Statistischen Bundesamtes ab Januar 2010 berücksichtigt. Der Ansatz ermittelt
sich wie folgt:
-
Restmüllabfuhr
1.023.518 €
- Bioabfuhr 303.398
€
-
Schadstoffsammlung incl. Altmedikamente 27.724
€
- Abfuhr von
Altholz 69.817
€
- Kühlgeräte 20.855
€
Gesamtbetrag
der Zahlung an den Unternehmer 1.445.312 €
b) Abfallentsorgungskosten
Auf Nachfrage bei der KKA bleiben die Entsorgungsentgelte für
Siedlungsabfälle
(Restabfall und Sperrmüll) in 2011 voraussichtlich unverändert. Die Vergütung
für Papier und Kartonage erhöht sich auf 40,00 € pro Tonne.
Der Ansatz
ermittelt sich wie folgt:
-
Hausmüll ca. 4.208 to x 240,00 €/t 1.009.920 €
-
Bioabfall ca. 1.650 to x 139,00 €/t 229.350 €
-
Sperrmüll ca. 628 to
x 240,00 €/t 150.720
€
-
Altholz ca. 520 to
x 61,00 €/t 32.549 €
- Schadstoffe 27.115
€
- Erlöse aus Papier und Metall -107.325 €
Gesamtbetrag der
Abfallentsorgungskosten 1.342.329
€
c)
Sonstige Fremdleistungen
Hierzu zählen:
-
die Kosten für die Bauschuttannahme 11.000
€
-
die Beseitigung wilder Müllablagerungen 8.000 €
-
Grünschnittannahme
9.591 €
-
die Kosten für die Beseitigung von Schwemmgut und
Restabfällen aus der Papierkorbentleerung 8.000 €
Gesamtbetrag 36.591
€
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter
der KBE die Aufgaben für den Bereich der Abfallentsorgung erfüllen. Es sind
auch die Personalkosten für die Papierkorbentleerung, die bisher über
innerbetriebliche Verrechnung geführt wurden, enthalten
E 5 Abschreibung für das Fahrzeug der
Papierkorbentleerung (K1), den
Bürocontainer und die Waage an der
Sperrgutannahmestelle.
E 6 Kosten, die durch die Erstattung durch die
kostenrechnende Einrichtung Abfall u.a. für die Verwaltungskosten der
Stadtkasse und des Steueramtes entstehen und Treibstoff- und Reparaturkosten
für den K1.
E 7 Anteil der Verwaltungskosten
wie z.B. Miete, Gebäudeabschreibungen,
Anwalts- und Gutachterkosten und Anteil an den Personalkosten der allgemeinen
Verwaltung wie z.B. Kontierung, Buchungen und Personalbetreuung.
E 8 Aktueller Stand der
Gebührenausgleichsrücklage
B. Gebührenermittlung
Personengrundgebühr
die im Mittel
für 2011 zu erwartenden Personen / EWG – Zahlen betragen
im Grauen System
ca. 39.900 EW/EWG
im
Altpapierbereich ca. 37.903
EW/EWG
Die Grundgebühr ermittelt sich unter Festlegung der Gebühr im Bereich der Grünen
Tonne auf 4,50 € wie folgt:
Die Gesamtkosten, die nicht von der
Restmüllmenge abhängig sind, belaufen
sich, abzüglich der Erträge und ohne
den Aufwendungen für Papier und Bio-abfall auf
1.256.000 Euro geteilt durch die
39.900 EW/EWG = 31,50 €
170.563 Euro geteilt durch die 37.903 EWG
PPK = 4,50 €
Personengrundgebühr 36,00
€
Gewichtsgebühr Restmüll
Die Abfallentsorgungsentgelte außer
für Bioabfall betragen voraussichtlich
Die über die graue Tonne erfassten
relevanten Gewichte betragen voraussichtlich ca. 1.220.000 Euro bei einer
voraussichtlichen Restabfallmenge von 4.207.760 kg
ergibt sich folgende Berechnung:
1.220.000 Euro durch 4.207.760 kg
ergibt eine Gewichtsgebühr von 0,29
€/kg
Die Gewichtsgebühr für den
Bioabfall bleibt konstant, da diese bereits
an die aktuellen Entsorgungskosten
angepasst wurde. Die
Entsorgungskosten einer Tonne Bioabfälle
betragen 139,00 €/Tonne.
Gewichtsgebühr Bioabfall
Die über die Biotonne erfassten
Gewichte betragen voraussichtlich ca.
1.650.000 kg bei Entgeltkosten in
Höhe von 229.350 Euro.
Es ergibt sich folgende Berechnung:
229.350 geteilt durch 1.650.000 kg = 0,14 €/kg
Grundgebühr Biotonne
Die im Mittel für 2011 zu
erwartenden Behälterzahl beträgt ca. 4.850 Gefäße
Damit ergibt sich bei der
Beibehaltung der Grundgebühr von
53,50
€ / Biotonne X 4.850 Behälter = 259.475,00 €
abzüglich
2,50 € Abschlag f. bes. Aufwendungen (städt. Laub) = - 12.125,00 €
51,00
€ / Biotonne X 4.690
Behälter = 247.350,00
€
Gebühren für Zusatz und rein
gewerblich genutzte Vollgefäße
In der Grundgebühr für Restmüll
unter E 1 in Höhe von 1.427.413 € sind enthalten
1.256.850 € im
Restmüllbereich 39.900 EW/EWG = 31,50
€EW/EWG
170.563 € im Altpapierbereich 37.903
EW/EWG = 4,50 €/EW/EWG
Unter Zugrundelegens der
ermittelten Kostenanteile wird für zusätzlich zur Verfügung gestellten
Gefäßraum und die Bereitstellung von gewerblich genutzten Behältern, wo
betriebsbedingt das Verhältnis von Restmüll zu den Wertstoffen erheblich
voneinander abweicht folgend Behältergebühr neben der Gewichtsgebühr erhoben:
Restmüll auf der Altpapier (keine
zusätzl.Gewichtsgeb.)
Basis
14 tägiger generell 4
wöchentliche
Abfuhr Abfuhr
240 l Gefäß 189,00
€ 27,00 €
1.100 l Gefäß 866,25 € 123,75 €
Bei einem Restmüllturnus abweichend
vom vierzehntägigen Rhythmus wöchentlich bzw. vierwöchentlich nur bei den 1,1
cbm Größen möglich) verdoppelt sich bzw. halbiert sich der o.a. Gebührensatz.
C. Zusammenfassung
C.1 Vergleich
Im Vergleich stellt sich die
Gebührenveränderung wie folgt dar:
alt ab ab
2007 2008 2011
Restabfälle u. Papier
a) Personengrundgebühr 35,15 € 33,50 € 36,00 €
b) Behältergebühr für Voll-
und Zusatzgefäße
240 Liter 14-tägig im Grauen
System 183,90 €
174,00 € 189,00 €
1.100 Liter,
14-tägig im Grauen System 842,88 € 797,50 € 866,25 €
1.100
Liter, wöchentlich im
Grauen System 1.685,76 € 1.595,00 € 1.732,50 €
1.100 Liter, 4-wöchentlich im
Grauen System 421,44 €
398,75 € 433,13 €
c) In den Fällen a) und b)
zusätzlich eine
Gewichtsgebühr nach § 3 Abs.
(1) b)
je Kilogramm Restmüll 0,31
€ 0,29 € 0,29 €
Bioabfälle
Behältergrundgebühr je Gefäß 54,30 € 53,50 €
53,50 €
minus Abschlag von 2,50 Euro 51,80 € 51,00 € 51,00 €
Gewichtsgebühr je Kilogramm
Bioabfall 0,14 € 0,14 € 0,14 €
C.2 Auswirkungen für
den Musterhaushalt
Ein 4-Personenhaushalt wurde im
Jahr 2010 mit folgenden Abfallgebühren für die Graue Tonne belastet:
4 x
Personengrundgebühr von 33,50 € = 134,00 €
4 x
Gewichtsabschlag für 105 kg á 0,29 € = 121,80 €
gesamt für das
Jahr 2010 = 255,80 €
Für das Jahr 2011 ergibt sich aus
der vorangegangenen Gebührenkalkulation für einen 4-Personenhaushalt bei gleich
bleibenden Abfallmengen folgende Belastung:
4 x
Personengrundgebühr von 36,00 € = 144,00 €
4 x
Gewichtsabschlag für 105 kg á 0,29 € = 121,80 €
gesamt für das
Jahr 2011 = 265,80 €
Das bedeutet eine durchschnittlich
Kostensteigerung für diesen Haushalt von
3,9 % im Bereich der Grauen Tonne.
Im Bereich Bioabfall wurde ein
Haushalt im Jahr 2010 mit folgenden Gebühren belastet:
1 x
Behältergrundgebühr von 53,50 € abzügl. 2,50 € =
51,00 €
Gewichtsabschlag
für 340 kg á 0,14 € =
47,60 €
gesamt für 2010 =
98,60 €
Für das Jahr 2011 tritt hier keine
Veränderung eine.
Ein 4-Personenhaushalt mit Biotonne
wurde im Jahr 2010
mit Gebühren in Höhe von 354,40
€
belastet.
Im Jahr 2011 belaufen sich die
Gebühren auf eine Höhe von 364,40
€
Fazit
Daraus ergibt sich im Abfallbereich
insgesamt eine Gebührensteigerung von
2,8 % gegenüber den 4,4 % aus der ursprünglichen Kalkulation. Damit
liegt die Gebührenbelastung noch unter den maßgebenden Werten für das Jahr
2007.
Änderung des § 5 der Abfallgebührensatzung
Die neuen Gebührensätze machen eine
Änderung der städtischen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung erforderlich. Die
7.Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung ist der Vorlage als
Anlage 1 beigefügt.
Die Betriebsleitung empfiehlt die
Kalkulation der Gebühren zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1
gekennzeichnete 7. Nachtragssatzung der Gebührensatzung zur Abfallentsorgung
der Stadt Emmerich am Rhein vom 16.12.1999 zu beschließen.
7. Nachtragssatzung vom 15.12.2010
zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom
16.Dezember 1999
Aufgrund der §§ 7, 8, 41 Absatz 1
Buchstabe f und 76 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S.666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950), der §§ 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712) zuletzt
geändert durch Gesetz vom
30.06.2009 (GV NRW S.394) in Verbindung mit der Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Emmerich in der jeweils gültigen Fassung hat der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung vom 14.12.2010 folgende
7.Nachtragsatzung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 erhält
folgende Fassung:
(1) Die Gebühren werden nach folgenden Sätzen als
Jahresgebühr
erhoben:
a) Personengrundgebühr /
Einwohnergleichwertgrundgebühr
nach § 3 Abs.
(1) je Person/EWG 36,00 €
b) Behältergrundgebühr nach § 4 Abs. (2) für
Voll- und
Zusatzgefäße
in der Größe
240 Liter 14-tägig im Grauen
System 189,00
€
1.100 Liter 14-tägig im Grauen System 866,25
€
1.100 Liter wöchentlich im Grauen System 1.732,50 €
1.100 Liter 4-wöchentlich im Grauen System 433,13 €
c) In
den Fällen a) und b) zusätzlich eine Gewichtsgebühr
nach § 3 Abs. (1) b) je Kilogramm
Restmüll 0,29 €
d) Behältergrundgebühr
für Voll- und Zusatzgefäße im
Altpapierbereich in der Größe
240 Liter 4-wöchentliche
Abfuhr 27,00 €
1.100 Liter 4-wöchtenliche Abfuhr 123,75
€
e) Für
die Gestellung und Entsorgung von
70-Liter-Abfallsäcken je Sack 6,00 €
(2) Die
Gebühren für die Entsorgung und Bereitstellung der 240 Liter Gefäße
für Grün- und Gartenabfälle werden nach
folgenden Sätzen als Jahresgebühr
erhoben:
a) Behältergrundgebühr je Gefäß 53,50 €
b) Gewichtsgebühr je Kilogramm Biomüll 0,14 €
Sind hierbei Abfallgemeinschaften
zwischen benachbarten Grundstücken
gebildet, so ist gebührenpflichtig –
abweichenden von § 2 Abs. (1) – derjenige
Eigentümer, der sich der Stadt gegenüber
zur vollständigen Übernahme der
Gebühren für die
Braune Tonne verpflichtet hat. Jede Abfallgemeinschaft hat einen solchen
Gebührenpflichtigen zu benennen. In Zweifelsfällen ist § 2 Abs. (1) Satz 3
analog anzuwenden.
(3) Die Gebühren für die Entsorgung von Abfällen,
die an der Sperrgutannahmestelle am städtischen Bauhof, Blackweg 40, 46446
Emmerich am Rhein angeliefert werden, werden nach der zu dieser Satzung
erlassenen Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am
Rhein erhoben.
(4) Für jeden zweiten und weiteren
Behälteraustausch auf dem Grundstück wird im Bereich der Restmüll- und der
Bioabfallbehälter der Änderungsdienst zusätzlich berechnet mit je 36,00 €.
(5) Auf die Behältergrundgebühr für die
Bioabfallbehälter wird ein Abschlag von
2,50 €,für besondere Aufwendungen
gewährt.
Artikel 2
Diese Satzung
tritt am 1.Januar 2011 in Kraft.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Der Bürgermeister