hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die nachfolgende Haushaltssatzung der
Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und
Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 51.999.668
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 52.687.781
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 47.533.115
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 48.878.157
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
6.581.539 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 7.739.170 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.705.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf 630.425 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
688.113 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden mit
Ratsbeschluss vom 14.12.2010 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2011 (Hebesatzsatzung 2011) wie folgt festgesetzt (nachrichtlich):
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer oder der für das Finanzwesen zuständige
Bedienstete entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen
Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 Euro im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische
Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und
überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2
Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des
Haushaltsjahres festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3
Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeiten festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab
50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als
erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig
umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei
Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2011
Sachdarstellung :
Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
18.01.2011 |
Schulausschuss |
12 |
1 |
4 |
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20.01.2011 |
Jugendhilfeausschuss |
11 |
- |
3 |
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25.01.2011 |
Ausschuss für Stadtentwicklung |
14 |
- |
7 |
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27.01.2011 |
Sozialausschuss |
11 |
- |
4 |
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08.02.2011 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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22.02.2011 |
Rat |
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Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit
Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am
14.12.2010 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen
Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden
dargestellt.
1. |
Schulausschuss
am 18.01.2011 |
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Der Schulausschuss berät über den vorliegenden Antrag der
Liebfrauen-Grundschule (Produkt 1.100.03.01.03) über die Erhöhung des
Ansatzes für die Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Sachkonto
52550000) um 3.500 Euro, da lt. der Schulleitung seinerzeit zu große Tische
und Stühle beschafft wurden, die der Größe der Kinder nicht gerecht werden.
Der Schulausschuss beschließt, den Ansatz um 1.750 Euro zu erhöhen; die
restliche Summe ist aus den zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten
Pauschalen von der Schule aufzubringen. Danach
berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetentwurf 2011 und
beschließt mit 4 Enthaltungen und einer Gegenstimme den vorgelegten
Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule
allgemein“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.343.409 Euro und im
Finanzhaushalt mit 2.261.909 Euro. |
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2. |
Jugendhilfeausschuss
am 20.01.2011 |
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Der
Ausschuss beschließt mit 3 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und
den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“
im Ergebnishaushalt mit 7.166.279 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.121.670
Euro |
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3. |
Ausschuss
für Stadtentwicklung am 25.01.2011 |
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Der
Ausschuss beschließt mit 7
Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 500 im Ergebnishaushalt auf 2.565.263 Euro und
im Finanzhaushalt auf 3.463.114 Euro fest. |
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4. |
Sozialausschuss
am 27.01.2011 |
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Der Sozialausschuss beschließt die Erhöhung des Ansatzes
bei Produkt 1.100.05.06.01, Sachkonto 52910000 um insgesamt 3.000 Euro für
den Seniorenbeirat aufgrund von Neuwahlen in 2011 und für den Integrationsrat
aufgrund des geplanten multikulturellen Eröffnungsfestes des Rheinparks im
September 2011 (je 1.500 Euro). Der
Ausschuss beschließt mit 4 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und
legt den Zuschussbedarf für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ im
Ergebnishaushalt mit 2.106.310 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.105.070
einschl. der o.g. Ansatzerhöhung fest. Des Weiteren setzt der Rat den Saldo
der Investitionstätigkeit auf 11.000 Euro fest. |
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5. |
Zusammenfassung |
In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind
die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 28.01.2011)
aufgeführt, die sich zum Teil aus der 1. Proberechnung zum
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 und aus den vorläufigen Jahresabschlüssen
2009 und 2010 noch für 2011 ergeben.
Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in
den Budgets und der Verteilmasse:
in den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung
der Erträge um 189.113 EUR
Erhöhung
der Aufwendungen um 313.913 EUR
Im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 1.051.168
EUR
Erhöhung
der Auszahlungen um 790.161 EUR
in den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung
der Erträge um
0 EUR
Erhöhung
der Aufwendungen um 860
EUR
Im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung
der Auszahlungen um 860 EUR
in der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung
der Erträge um 362.903 EUR
Verminderung
der Aufwendungen um 614.588 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um
889.903 EUR
Verringerung der Auszahlungen um 614.588 EUR
Auswirkungen auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2011 nun eine Unterdeckung
von 688.113 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 2.502.674
Euro aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen werden um 527.000 Euro auf 1.705.000
Euro verringert.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht
verändert.
Stellenplan
Der zu beschließende Stellenplan weist keine Änderungen zu
der Entwurfsfassung vom 14.12.2010 auf.
Als Anlage 2 ist der Antrag der Fraktion
BürgerGemeinschaft Emmerich vom 17.01.2011 zum Haushalt 2011 beigefügt.
Als Anlage 3 ist der Antrag der Fraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 24.01.2011 an den Haupt- und Finanzausschuss zum
Haushalt 2011 beigefügt.
Beide Anträge werden in die Gesamtberatung des
Haushaltsentwurfes einbezogen; die sich dann ergebenden Beschlussempfehlungen
würden die Beträge der Haushaltssatzung ggf. entsprechend verändern.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Produkt:
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Bürgermeister