Betreff
Haushaltssatzung 2011,
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02-15 0372/2011/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

1.         die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2011

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                                         folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächti­gungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                   51.999.668 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                       52.690.088 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                             47.533.115 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                             48.880.464 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 

und der Finanzierungstätigkeit auf                                               6.581.539 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                6.839.374 EUR

 

festgesetzt.    

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 805.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 630.425  EUR festgesetzt.

 

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

690.420 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden mit Ratsbeschluss vom 14.12.2010 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2011 (Hebesatzsatzung 2011) wie folgt festgesetzt (nachrichtlich):

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                        220 v.H

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                       415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                         425 v.H.

 

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer oder der für das Finanzwesen zuständige Bedienstete entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 Euro im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

2.         den Stellenplan 2011

Sachdarstellung :

Abstimmungs- /Beratungsergebnis

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

18.01.2011

Schulausschuss

12

1

4

 

 

 

 

 

20.01.2011

Jugendhilfeausschuss

11

-

3

 

 

 

 

 

25.01.2011

Ausschuss für Stadtentwicklung

14

-

7

 

 

 

 

 

27.01.2011

Sozialausschuss

11

-

4

 

 

 

 

 

08.02.2011

Haupt- und Finanzausschuss

12

4

2

 

 

 

 

 

22.02.2011

Rat

 

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 14.12.2010 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

1.

Schulausschuss am 18.01.2011

 

 

 

Der Schulausschuss berät über den vorliegenden Antrag der Liebfrauen-Grundschule (Produkt 1.100.03.01.03) über die Erhöhung des Ansatzes für die Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Sachkonto 52550000) um 3.500 Euro, da lt. der Schulleitung seinerzeit zu große Tische und Stühle beschafft wurden, die der Größe der Kinder nicht gerecht werden. Der Schulausschuss beschließt, den Ansatz um 1.750 Euro zu erhöhen; die restliche Summe ist aus den zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Pauschalen von der Schule aufzubringen.

 

Danach berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetentwurf 2011 und beschließt mit 4 Enthaltungen und einer Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.343.409 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.261.909  Euro.

 

 

 

 

2.

Jugendhilfeausschuss am 20.01.2011

 

 

 

Der Ausschuss beschließt mit 3 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im Ergebnishaushalt mit 7.166.279 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.121.670 Euro

 

 

 

 

3.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 25.01.2011

 

 

 

Der Ausschuss beschließt mit 7  Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 im Ergebnishaushalt auf 2.565.263 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.463.114 Euro fest.

 

 

 

 

 

 

4.

Sozialausschuss am 27.01.2011

 

 

 

Der Sozialausschuss beschließt die Erhöhung des Ansatzes bei Produkt 1.100.05.06.01, Sachkonto 52910000 um insgesamt 3.000 Euro für den Seniorenbeirat aufgrund von Neuwahlen in 2011 und für den Integrationsrat aufgrund des geplanten multikulturellen Eröffnungsfestes des Rheinparks im September 2011 (je 1.500 Euro).

 

Der Ausschuss beschließt mit 4 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt mit 2.106.310 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.105.070 einschl. der o.g. Ansatzerhöhung fest. Des Weiteren setzt der Rat den Saldo der Investitionstätigkeit auf 11.000 Euro fest.

 

 

 

5.

 

Haupt- und Finanzausschuss am 08.02.2011

 

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über den Antrag I / 2011 der Fraktion BürgerGemeinschaft Emmerich vom 17.01.2011, den Auszahlungsansatz für das Steintor-Gelände (900.000 EUR) zu streichen. Dieser Antrag wird mehrheitlich so beschlossen.

 

Danach berät der Ausschuss über die Antrag III / 2011 der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 24.01.2011. Die unter Ziffer 1 – 3 beschriebenen Teilanträge wurden mehrheitlich abgelehnt; der Teilantrag Nr. 4 zu den Remanenzkosten bei neuen Baugebieten wird einstimmig an den Arbeitskreis Demografie und an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen. Der Teilantrag Nr. 5 zum Steintor-Gelände hat sich durch die vorherige Beschlussfassung erübrigt.

 

Sodann berät der Haupt- und Finanzausschuss die verbliebenen Budgets der anderen Fachbereiche, die Haushaltsansätze der Verteilmasse, der Vorabdotierungen sowie die Vorlage mit der 2. Veränderungsliste einschl. der Ergänzung vom 04.02.2011. Der HFA schließt sich den Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den aktuellen Veränderungen an und empfiehlt mehrheitlich dem Rat unter Einbeziehung der genannten und zuvor beschlossenen Änderungen die geänderte Haushaltssatzung 2011 und den Stellenplan 2011.

 

 

 

6.

Zusammenfassung

 

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 10.02.2011) aufgeführt, die sich zum Teil aus der 1. Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 und aus den vorläufigen Jahresabschlüssen 2009 und 2010 noch für 2011 sowie aus den Ausschussberatungen ergeben. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet. Die Veränderungen nach der 2.Veränderungsliste (für HFA) sind in der aktuellen 3. Veränderungsliste (für Rat) in Fettdruck dargestellt.

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                  189.113 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                      313.913 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                     1.051.168 EUR

                                                Verminderung der Auszahlungen um                109.636 EUR

 

in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           0  EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                            860  EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 0  EUR           

                                                Erhöhung der Auszahlungen um                             860 EUR

 

in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                          362.903 EUR

Verminderung der Aufwendungen um              612.281 EUR

 

im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um             1.789.903 EUR

                                                Verringerung der Auszahlungen um                 612.281 EUR

 

 

Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2011 nun eine Unterdeckung von 690.420 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 2.505.184 Euro aus.             

 

Die sich aus der Anlage 1 ergebenden Verschiebungen in den Investitionsmaßnahmen bedingen ebenfalls noch Veränderungen bei den bilanziellen Abschreibungen, die Auswirkungen auf die Ergebnisse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 haben.

 

Kredite

Die Kreditaufnahmen können um 1.427.000 Euro auf 805.000 Euro verringert werden.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

Stellenplan

Der zu beschließende Stellenplan weist keine Änderungen zu der Entwurfsfassung vom 14.12.2010 auf.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

.

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Produkt: x.xxx.xx.xx.xx.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

Der Bürgermeister