hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die nachfolgende Haushaltssatzung der
Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2011 mit Haushaltsplan und
Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GV. NRW. S. 688), hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 51.999.668
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 52.690.088
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 47.533.115
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 48.880.464
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit
auf 6.581.539 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 6.839.374 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für
Investitionen erforderlich ist, wird auf 805.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf 630.425 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des
Ergebnisplans wird auf
690.420 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung
in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden mit
Ratsbeschluss vom 14.12.2010 zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2011 (Hebesatzsatzung 2011) wie folgt festgesetzt (nachrichtlich):
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer oder der für das Finanzwesen zuständige
Bedienstete entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen
Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 Euro im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische
Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und
überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2
Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des
Haushaltsjahres festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3
Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeiten festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab
50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als
erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig
umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei
Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2011
Sachdarstellung :
Abstimmungs- /Beratungsergebnis
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
18.01.2011 |
Schulausschuss |
12 |
1 |
4 |
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20.01.2011 |
Jugendhilfeausschuss |
11 |
- |
3 |
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25.01.2011 |
Ausschuss für Stadtentwicklung |
14 |
- |
7 |
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27.01.2011 |
Sozialausschuss |
11 |
- |
4 |
|
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08.02.2011 |
Haupt- und Finanzausschuss |
12 |
4 |
2 |
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22.02.2011 |
Rat |
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Der Entwurf der Haushaltssatzung 2011 mit
Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am
14.12.2010 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse
verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden
dargestellt.
1. |
Schulausschuss
am 18.01.2011 |
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Der Schulausschuss berät über den vorliegenden Antrag der
Liebfrauen-Grundschule (Produkt 1.100.03.01.03) über die Erhöhung des
Ansatzes für die Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Sachkonto
52550000) um 3.500 Euro, da lt. der Schulleitung seinerzeit zu große Tische
und Stühle beschafft wurden, die der Größe der Kinder nicht gerecht werden.
Der Schulausschuss beschließt, den Ansatz um 1.750 Euro zu erhöhen; die
restliche Summe ist aus den zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten
Pauschalen von der Schule aufzubringen. Danach berät der Schulausschuss über den vorgelegten
Budgetentwurf 2011 und beschließt mit 4 Enthaltungen und einer Gegenstimme
den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 403-404
„Schule allgemein“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.343.409 Euro und
im Finanzhaushalt mit 2.261.909 Euro. |
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2. |
Jugendhilfeausschuss am 20.01.2011 |
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Der Ausschuss beschließt mit 3 Enthaltungen den
vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend
allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im Ergebnishaushalt mit 7.166.279 Euro und im
Finanzhaushalt mit 7.121.670 Euro |
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3. |
Ausschuss
für Stadtentwicklung am 25.01.2011 |
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Der Ausschuss beschließt mit 7 Enthaltungen den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 im
Ergebnishaushalt auf 2.565.263 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.463.114 Euro
fest. |
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4. |
Sozialausschuss
am 27.01.2011 |
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Der Sozialausschuss beschließt die Erhöhung des Ansatzes
bei Produkt 1.100.05.06.01, Sachkonto 52910000 um insgesamt 3.000 Euro für
den Seniorenbeirat aufgrund von Neuwahlen in 2011 und für den Integrationsrat
aufgrund des geplanten multikulturellen Eröffnungsfestes des Rheinparks im
September 2011 (je 1.500 Euro). Der Ausschuss beschließt mit 4 Enthaltungen den
vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 700
„Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt mit 2.106.310 Euro und im
Finanzhaushalt mit 2.105.070 einschl. der o.g. Ansatzerhöhung fest. Des
Weiteren setzt der Rat den Saldo der Investitionstätigkeit auf 11.000 Euro
fest. |
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5. |
Haupt- und Finanzausschuss am
08.02.2011 |
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Der Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über den
Antrag I / 2011 der Fraktion BürgerGemeinschaft Emmerich vom 17.01.2011, den
Auszahlungsansatz für das Steintor-Gelände (900.000 EUR) zu streichen. Dieser
Antrag wird mehrheitlich so beschlossen. Danach berät der Ausschuss über die Antrag III / 2011 der
Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 24.01.2011. Die unter Ziffer 1 – 3
beschriebenen Teilanträge wurden mehrheitlich abgelehnt; der Teilantrag Nr. 4
zu den Remanenzkosten bei neuen Baugebieten wird einstimmig an den
Arbeitskreis Demografie und an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Der Teilantrag Nr. 5 zum Steintor-Gelände hat sich durch die vorherige
Beschlussfassung erübrigt. Sodann berät der Haupt- und Finanzausschuss die
verbliebenen Budgets der anderen Fachbereiche, die Haushaltsansätze der
Verteilmasse, der Vorabdotierungen sowie die Vorlage mit der 2.
Veränderungsliste einschl. der Ergänzung vom 04.02.2011. Der HFA schließt
sich den Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den aktuellen Veränderungen an
und empfiehlt mehrheitlich dem Rat unter Einbeziehung der genannten und zuvor
beschlossenen Änderungen die geänderte Haushaltssatzung 2011 und den
Stellenplan 2011. |
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6. |
Zusammenfassung |
In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind
die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 10.02.2011) aufgeführt,
die sich zum Teil aus der 1. Proberechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetzes
2011 und aus den vorläufigen Jahresabschlüssen 2009 und 2010 noch für 2011
sowie aus den Ausschussberatungen ergeben. Diese Veränderungen sind im
Beschlussvorschlag eingearbeitet. Die Veränderungen nach der
2.Veränderungsliste (für HFA) sind in der aktuellen 3. Veränderungsliste
(für Rat) in Fettdruck dargestellt.
Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in
den Budgets und der Verteilmasse:
in den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung
der Erträge um 189.113 EUR
Erhöhung
der Aufwendungen um 313.913 EUR
Im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 1.051.168
EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 109.636 EUR
in den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung
der Erträge um
0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 860
EUR
Im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung
der Auszahlungen um 860 EUR
in der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung
der Erträge um 362.903 EUR
Verminderung
der Aufwendungen um 612.281 EUR
im Finanzplan Verminderung
der Einzahlungen um 1.789.903 EUR
Verringerung der Auszahlungen um
612.281 EUR
Auswirkungen auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2011 nun eine Unterdeckung
von 690.420 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 2.505.184
Euro aus.
Die sich aus der Anlage 1 ergebenden Verschiebungen in den
Investitionsmaßnahmen bedingen ebenfalls noch Veränderungen bei den
bilanziellen Abschreibungen, die Auswirkungen auf die Ergebnisse der
Haushaltsjahre 2011 bis 2014 haben.
Kredite
Die Kreditaufnahmen können um 1.427.000 Euro auf 805.000
Euro verringert werden.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht
verändert.
Stellenplan
Der zu beschließende Stellenplan weist keine Änderungen zu
der Entwurfsfassung vom 14.12.2010 auf.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
.
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2011 vorgesehen. Produkt: x.xxx.xx.xx.xx.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Bürgermeister