hier: 1) Bericht zur 2. Projektbegleitenden Lenkungsgruppe
2) Vorstellung des Entwurfes des Einzelhandelskonzeptes
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
den Bericht zur 2. Projektbegleitenden Lenkungsgruppe zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt
den vorgestellten Entwurf des Einzelhandelskonzeptes zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Im Rahmen der am 10.03.2011
durchgeführten 2. Projektbegleitenden Lenkungsgruppe wurde die weiter
konkretisierte „Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Emmerich am
Rhein“ von Seiten des Planungsbüros Junker & Kruse aus Dortmund vorgestellt.
Die Präsentation beinhaltete folgende
Themen:
Zusammenfassung der
Analyseergebnisse
Zukünftige absatzwirtschaftliche
Entwicklungsspielräume
Räumliche Entwicklungsszenarien
Entwicklungsleitbild
Strategische Bausteine des
Einzelhandelskonzeptes
Abgrenzung der zentralen
Versorgungsbereiche
Emmericher Sortimentsliste
Steuerungsgrundsätze zur
Einzelhandels- und Standortentwicklung
Die Inhalte der sich daran
anschließenden Diskussion finden sich in der Niederschrift zur 2.
Projektbegleitenden Lenkungsgruppe (s. Anlage).
Zu 2)
I. Verfahren
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat
in seiner Sitzung am 13.09.2005 einen Grundsatzbeschluss zum gesamtstädtischen
Einzelhandelskonzept gefasst und dieses Konzept als freiwillige Selbstbindung
an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 11
Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Das Einzelhandelskonzept wurde seit
dem Ratsbeschluss vom 13.09.2005 bei der Aufstellung und Änderung von
Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung
von Baugesuchen verbindlich berücksichtigt.
Im Zuge der sich im Sommer 2010
abzeichnenden städtebaulichen Entwicklung des Neumarktes, für dessen Bebauung
zwei unterschiedliche Konzeptionen mit Einzelhandels- und Wohnnutzungen vorlagen,
wurde die Aktualisierung des inzwischen 5 Jahre alten Einzelhandelskonzeptes
notwendig, um eine aktuelle Datenbasis zur Bewertung der geplanten
Einzelhandelsansiedlungen auf der innerstädtischen Brachfläche zu erhalten.
Die für den Neumarkt durchgeführte
städtebauliche und räumlich-funktionale Bewertung der vorliegenden Konzepte ist
eingebettet in die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes.
Denn eine fachlich fundierte und
langfristig ausgelegte Bewertung dieser für die Stadtentwicklung Emmerichs richtungsweisenden
Entscheidung über die Entwicklungskonzeption Neumarkt gelingt nur unter
Würdigung der gesamten Angebots- und Nachfragesituation sowie der
siedlungsstrukturellen und städtebaulichen Rahmenbedingungen in Emmerich und
dies bezogen auf die Ist-Situation sowie die Entwicklungsperspektiven und
Entwicklungserforderlichkeiten.
Aus diesem Grund wurde das Büro Junker
und Kruse Ende Juli 2010 mit der „Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes der
Stadt Emmerich am Rhein mit vertiefender Betrachtung zur Ansiedlung eines
größeren Einzelhandelsbausteins auf dem Neumarkt“ beauftragt.
Der Projektablauf stellt sich wie folgt
dar:
Ende Juli 2010 Auftrag
Planungsbüro Junker & Kruse, Dortmund
Aug./Sept. 2010 Einzelhandelserhebungen
und Auswertungen, Zieldiskussion, Erstbewertungen
Oktober 2010 Investorengespräche
Neumarkt – 1. Runde
04.11.2010 Ältestenrat
=> Zwischenergebnisse Einzelhandelskonzept und Konzepte Neumarkt
Nov./Dez. 2010 Investorengespräche
Neumarkt – 2. Runde
23.11.2010 ASE
=> Präsentation von Zwischenergebnissen zum Einzelhandelskonzept und zu den
Konzepten Neumarkt
Januar 2011 Investorengespräche
Neumarkt – 3. Runde
19.01.2011 1.
Projektbegleitende Lenkungsgruppe zum Einzelhandelskonzept
25.01.2011 ASE
=> Beschluss zum Projektplan
15.02.2011 ASE
=> Vorstellung der Bewertung Neumarkt mit Vorstellung der Konzepte
16.02.2011 Seniorenvertretung
=> Vorstellung der Konzepte Neumarkt
23.02.2011 Bürgerinformation
zum Einzelhandelskonzept und zu den Konzepten Neumarkt
10.03.2011 2.
Projektbegleitende Lenkungsgruppe zum Einzelhandelskonzept
15.03.2011 ASE
=> Konzeption Neumarkt
22.03.2011 HFA
=> Konzeption Neumarkt
01.04.2011 Ältestenrat
=> Beschlussergänzung Konzeption Neumarkt
05.04.2011 Rat
=> Beschluss zur Konzeption Neumarkt
07.04.2011 Informationsveranstaltung
Emmericher Werbegemeinschaft zum Einzelhandelskonzept
10.05.2011 ASE
=> Vorstellung des Entwurfes des Einzelhandelskonzeptes
25.05.2011 Sondersitzung
ASE => Beschluss zum Einzelhandelskonzept mit Empfehlung Rat
25.05.2011 HFA
=> Beschluss zum Einzelhandelskonzept mit Empfehlung Rat
31.05.2011 Rat
=> Beschluss zum Einzelhandelskonzept
Aufgrund der Komplexität der Inhalte des
Einzelhandelskonzeptes wird das Konzept in der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung (ASE) am 10.05.2011 durch das Planungsbüro Junker
& Kruse aus Dortmund vorgestellt und erläutert. In dieser Sitzung erfolgt
eine Kenntnisnahme der Inhalte.
Im Rahmen einer Sondersitzung des Ausschusses
für Stadtentwicklung (ASE) am 25.05.2011 mit Weiterleitung an den Haupt-
und Finanzausschuss (HFA) am 25.05.2011 und dem Rat am 31.05.2011 soll das
Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. des § 1 Abs.
6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von
Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung
von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist, beschlossen werden.
II. Inhalte
Einzelhandelskonzept
Das Einzelhandelskonzept für die Stadt
Emmerich am Rhein ist Anlage zur Vorlage und wird in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung (ASE) durch das Planungsbüro Junker &
Kruse aus Dortmund im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.
Folgende inhaltlichen Schwerpunkte sind
Bestandteil des Einzelhandelskonzeptes:
1. Ausgangslage,
Anlass und Zielsetzung der Untersuchung
2. Methodik
der Untersuchung
3. Allgemeine
Trends in der Einzelhandelsentwicklung
4. Übergeordnete
standortrelevante Rahmenbedingungen der Einzelhandels- und
Zentrenstruktur
5. Einzelhandelsrelevantes
Standortprofil
6. Nachfragesituation
des Emmericher Einzelhandels
7. Prognose
der Verkaufsflächenspielräume
8. Entwicklungsperspektiven
und –strategien
9. Einzelhandelskonzept
für die Stadt Emmerich am Rhein
10. Emmericher
Sortimentsliste
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.1 und 2.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter