Betreff
Änderung des städtischen Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes,
hier: Teilplan Elten
Vorlage
05 - 15 0433/2011
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat  der Stadt Emmerich am Rhein beschließt  das am 03.02.2009 beschlossene BÜ - Beseitigungskonzept für den Teilbereich Elten entsprechend dem Plan in der Anlage drei (‚zukünftige Situation gemäß Konsensvorschlag der Stadt Emmerich am Rhein’) zu ändern.

 

Sachdarstellung :

 

Rückblick

 

Der aktuell gültige Ratsbeschluss zu den Bahnübergängen datiert vom 03.02.2009 und sah für den Ortsteil Elten folgende Lösungen vor:

 

·           sich anstelle des BÜ - Ersatzbauwerkes Emmericher Straße für eine bergfußnahe

             Führung der B 8 einzusetzen,

·           den BÜ-Sonderwykstraße durch eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger und

            Fahrradfahrer (EÜ-F) zu ersetzen,

·           anstelle des BÜ-Lobither Straße eine ortsferne Straßenüberführung (SÜ) und im

            Verlauf der Lobither Straße eine  Eisenbahnüberführung für PKW und Fußgänger

            (EÜ-PKW)

·           den BÜ-Haagsche Straße ersatzlos zu schließen,

·           den BÜ-Bindsberger Weg zu schließen und ihn in einer schienennahen

            Trassenführung weiter nördlich an die B 8 anzubinden,

·           anstelle des BÜ-Zevenaarerstraße eine Straßenüberführung (SÜ).

 

(siehe Anlage 1)

 

 

 

 

 

Zur selben Zeit, im Frühjahr 2009, beschloss der Projektbeirat, strittige Fälle von Kreuzungsmaßnahmen einem sog. ‚Empfehlungsgremium’ vorzulegen, bestehend aus Vertretern des EBA, des BMVBS und des MWEBWV.

Als Ergebnis dieses Gremiums sowie des am 12.01.2011 stattgefundenen Abstimmungstermins  im MWEBWV ergibt sich folgende Sachlage:

 

·           den BÜ Sonderwijkstrasse

durch eine Fußgänger-  und Radfahrerquerung (EÜ-F) zu ersetzen

 

·           den BÜ Lobither Strasse

durch eine ortsnahe Straßenüberführung in Höhe des Sportplatzes zu ersetzen

 

(siehe Anlage 2)

 

Zu den anderen BÜ’s in Elten (Haagsche Strasse, Bindsberger Weg, Zevenaarer Strasse) äußerte sich das Empfehlungsgremium nicht, da hier ein Dissens nicht absehbar war.

 

Beim Vergleich der Wunschvariante des städtischen BÜ-Konzeptes mit der des Empfehlungsgremiums hätte man erhebliche Mehraufwendungen aus städtischen Mitteln bereitstellen müssen, die den Haushalt überfordern würden.

 

Daher entwickelte die Verwaltung zusammen mit der Ingenieurgruppe IVV aus Aachen im Herbst 2010 eine alternative Konzeption, die Kosten einsparen sollte ohne die Vorstellungen der Stadt aus dem Auge zu verlieren. Dabei ließen sich die Planer davon leiten, einen konkurrenzfähigen Gegenentwurf zu den Vorstellungen der Bahn zu entwickeln, der insgesamt ausgewogene Querungsmöglichkeiten der Gleise bietet, sich aber nicht nur an der kreuzungsbedingten Nähe  der Ersatzmaßnahmen zum wegfallenden Bahnübergang orientiert.

 

Dieser Entwurf (siehe Anlage 3) wurde bereits in der Sitzung der Arbeitsgruppe ÖPNV / SPNV am 06.10.2010 diskutiert und für den ersten Abstimmungstermin am 12. Januar 2011 freigegeben. Das MWEBWV erachtete den vorgelegten Entwurf dem Grunde nach für prüffähig, sofern sich die Konzeption wirtschaftlich darstellen ließe.

 

Das Konzept sieht im Ortsteil Elten folgende Maßnahmen vor:

 

-           anstelle des BÜ - Ersatzbauwerkes Emmericher Straße eine bergfußnahe

             Führung der B 8, die diesen BÜ überflüssig macht,

 

-           den BÜ-Sonderwykstraße ersatzlos zu schließen und stattdessen

 

-           anstelle des BÜ-Lobither Straße eine Unterführung für Fußgänger und

             Fahrradfahrer vorzusehen

-           die L 472 über eine ortsferne Straßenüberführung (SÜ) in Höhe der

             Haagschen Strasse an die jetzige B 8 anzuschließen,

 

-           ab dort die B 8 auf die westliche Seite der Bahntrasse zu verlegen und

            schienenparallel bis zur jetzigen Kreuzung der Gleise mit der Zevenaarer

            Strasse zu führen,

 

-           dann den BÜ-Bindsberger Weg unmittelbar an die neu zu erstellende Strasse

             anschließen zu können,

 

-           und im weiteren Verlauf das neue Teilstück der B 8 westlich der Kreuzung

            unmittelbar an die Zevenaarer Strasse anzuschließen, ohne noch ein

            Brückenbauwerk vorsehen zu müssen.

 

Das  neu auszubauende Teilstück der B 8 von der Haagschen Strasse bis hinter den BÜ – Zevenaarer Strasse soll nach Fertigstellung abgestuft werden. Nachdem der Kreis Kleve bereits im Vorfeld hat erkennen lassen, dass er als möglicher Straßenunterhaltungsträger nicht zur Verfügung steht, müsste die Stadt Emmerich am Rhein die anschließende Straßenbaulast übernehmen.

 

Finanziell kann der neue Konzeptvorschlag der Stadt  mit dem der Bahn bzw. des Empfehlungsgremiums durchaus konkurrieren. Er sieht 0,6 Mio € weniger Ausgaben vor, der Eltener Sportplatz müsste bei dieser Lösung nicht verlegt werden und die Deutsche Bahn könnte ein Überführungsbauwerk einsparen. Insgesamt ist es ein ausgewogenes, verkehrsgerechtes Konzept, auch was die Querungsmöglichkeiten angeht. Der Entwurf hält weiterhin die Möglichkeit offen, später eine Ortsumgehung zu realisieren, die die bestehenden, unzumutbaren Verkehrsbelastungen in der Ortsdurchfahrt Eltens reduzieren.

 

Das Landesverkehrsministerium wird in Kürze zu einem weiteren Abstimmungstermin einladen und hat darum gebeten, dass die Stadt Emmerich am Rhein politisch abgestimmte Lösungsvorschläge vorlegt.

 

Es ist beabsichtigt, in der Ratssitzung am 31.05.2011 neben dieser Neuplanung ebenfalls über den BÜ Eltener Strasse in Hüthum wie auch über den BÜ Löwentor eine Entscheidung herbeizuführen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem vorab beschriebenen Konzept für Elten in die BÜ – Konsens- / Dissensverhandlungen mit der DB-AG, dem Bund und dem Land NRW zu gehen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes, Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter