Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beauftragt die Verwaltung, entsprechende Verträge mit dem Verkehrsunternehmen
zu schließen und das SchokoTicket nach Vertragsschluss spätestens zum
01.02.2012 einzuführen.
Sachdarstellung :
Die Kreistage Kleve und Wesel haben im
Herbst 2010 die Entscheidung für die Harmonisierung der Tarife der
Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) und des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
getroffen. Hintergrund für die nun folgenden Tarifänderungen war u. a. die
veränderten gesetzlichen Grundlagen für die Ausgleichsleistungen bei der
Schülerbeförderung durch die Verkehrsunternehmen, so dass die
Verkehrsunternehmen der VGN eine Änderung bei den Tarifen im Schüler- und
Ausbildungsverkehr umsetzen müssen, um die Ansprüche für die
Ausgleichsleistungen gegenüber dem Land aufrechterhalten zu können. Die
Gesetzgebung zielt hierbei eindeutig auf die Einführung von preislich
attraktiven Ticketangeboten für alle Schülergruppen.
Die Verkehrsunternehmen der VGN werden
ab dem 1. Januar 2012 an ihre Kunden in den Kreisen Kleve und Wesel
Fahrausweise nur noch nach dem VRR-Tarif verkaufen. Eine wesentliche Säule des
neuen Fahrausweisangebotes ist das SchokoTicket, ein Jahresabonnement für alle
Schülerinnen und Schüler in den Kreises Kleve und Wesel. Das bisherige E-Ticket
als reines Schulweg-Ticket wird spätestens zum 01. Februar 2012 abgelöst, weil
die erforderliche Ausgleichszahlungen des Landes nicht mehr gewährt werden.
Das SchokoTicket ist ein
personenbezogenes Ticket, das nur im Jahresabonnement erhältlich ist. Es gilt
an allen Tagen rund um die Uhr im gesamten Tarifraum (Kreise Wesel und Kleve
und angrenzende Tarifzonen siehe Karte –
blauumrandeter Bereich = Region Nord). Das SchokoTicket wird sowohl
Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach dem
Schulgesetz NRW als auch für die nicht-anspruchsberechtigten Schülerinnen und
Schüler angeboten.
Das SchokoTicket ist ein Solidarmodell,
damit alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines attraktiven
Fahrausweises für den Nahverkehr kommen können. Es beruht daher auf vier
Finanzierungssäulen:
1.
Schulträgerpauschale:
Der Schulträger zahlt an das Verkehrsunternehmen monatlich eine Pauschale in
der Höhe der heutigen Zahlungen für die Schulträgerjahreskarte (E-Ticket).
2.
Eigenanteil:
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zahlen für die
Möglichkeit, das SchokoTicket auch in ihrer Freizeit nutzen zu können, einen
Eigenanteil in Höhe von derzeit 11,60 €/Monat (1. Kind einer Familie in der
Sek. I oder II) oder 6,00 €/Monat (für das 2. Kind einer Familie in der Sek. I
oder II oder für Grundschulkinder).
3.
Selbstzahler:
Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, sogenannte
Selbstzahler, erhalten das SchokoTicket für derzeit 28,70 €/Monat.
4.
Ausgleichszahlungen des
Landes NRW nach § 45a PBefG, zukünftig § 11a ÖPNV-Gesetz NRW.
Die Selbstzahler erhalten mit dem
SchokoTicket ein deutlich preiswerteres Ticket, das darüber hinaus in einem
wesentlich größeren Verkehrsgebiet gültig ist und ganzjährig genutzt werden
kann. Die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten für die
Zahlung des Eigenanteils ebenfalls beträchtlich mehr Nutzungsmöglichkeiten mit
dem Schokoticket.
Die Verpflichtung zur Zahlung eines
Eigenanteils für eine in dem vom Schulträger angebotenem Schülerticket
enthaltene Freizeitnutzung entspricht § 97 Abs. 3 SchulG NRW.
Damit die Schülerinnen und Schüler der
Stadt Emmerich am Rhein das SchokoTicket nutzen können, muss die Stadt einen entsprechenden
Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen abschließen. Wird ein Vertrag nicht
abgeschlossen, können auch die nicht freifahrtberechtigten Schüler das
SchokoTicket selbst nicht erwerben.
Sollte sich die Stadt gegen einen
Vertragsabschluss entscheiden, bliebe zurzeit lediglich der Erwerb der
Schülerkarte im Ausbildungsverkehr zum Preis von derzeit 50,90 €/Monat in
Preisklasse 1, bzw. 80,60 €/Monat in Preisklasse 2. Ein Bezug über den
Schulträger ist derzeit nicht möglich, so dass die Erziehungsberechtigten in
Vorleistung gehen müssten und ihren Anspruch dann gegenüber der Stadt geltend
machen könnten. Preislich liegt das Angebot der Schülerkarte im
Ausbildungsverkehr über dem der heute im Einsatz befindlichen E-Tickets. Auf
Grundlage der derzeitigen Beförderungszahlen müsste mit einer Mehrausgabe von
über 25.000 € gerechnet werden. Das Beförderungsunternehmen hat jedoch bereits
darauf hingewiesen, dass für dieses Ticket bereits mit einer deutlichen
Tariferhöhung ab dem kommenden Jahr gerechnet werden muss. Dies würde die
Mehrbelastung ebenfalls deutlich erhöhen.
Mitarbeiter der NIAG werden während der
Sitzung die Einführung und Umsetzung des SchokoTickets erläutern und für Fragen
zur Verfügung stehen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
Der Bürgermeister