Betreff
Änderung des Tarifwesens der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) - Auswirkungen auf den Schülerverkehr -
Vorlage
04 - 15 0468/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, entsprechende Verträge mit dem Verkehrsunternehmen zu schließen und das SchokoTicket nach Vertragsschluss spätestens zum 01.02.2012 einzuführen.

Sachdarstellung :

Die Kreistage Kleve und Wesel haben im Herbst 2010 die Entscheidung für die Harmonisierung der Tarife der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) und des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) getroffen. Hintergrund für die nun folgenden Tarifänderungen war u. a. die veränderten gesetzlichen Grundlagen für die Ausgleichsleistungen bei der Schülerbeförderung durch die Verkehrsunternehmen, so dass die Verkehrsunternehmen der VGN eine Änderung bei den Tarifen im Schüler- und Ausbildungsverkehr umsetzen müssen, um die Ansprüche für die Ausgleichsleistungen gegenüber dem Land aufrechterhalten zu können. Die Gesetzgebung zielt hierbei eindeutig auf die Einführung von preislich attraktiven Ticketangeboten für alle Schülergruppen.

 

Die Verkehrsunternehmen der VGN werden ab dem 1. Januar 2012 an ihre Kunden in den Kreisen Kleve und Wesel Fahrausweise nur noch nach dem VRR-Tarif verkaufen. Eine wesentliche Säule des neuen Fahrausweisangebotes ist das SchokoTicket, ein Jahresabonnement für alle Schülerinnen und Schüler in den Kreises Kleve und Wesel. Das bisherige E-Ticket als reines Schulweg-Ticket wird spätestens zum 01. Februar 2012 abgelöst, weil die erforderliche Ausgleichszahlungen des Landes nicht mehr gewährt werden.

 

Das SchokoTicket ist ein personenbezogenes Ticket, das nur im Jahresabonnement erhältlich ist. Es gilt an allen Tagen rund um die Uhr im gesamten Tarifraum (Kreise Wesel und Kleve und angrenzende Tarifzonen  siehe Karte – blauumrandeter Bereich = Region Nord). Das SchokoTicket wird sowohl Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach dem Schulgesetz NRW als auch für die nicht-anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler angeboten.

 

Das SchokoTicket ist ein Solidarmodell, damit alle Schülerinnen und Schüler in den Genuss eines attraktiven Fahrausweises für den Nahverkehr kommen können. Es beruht daher auf vier Finanzierungssäulen:

1.      Schulträgerpauschale: Der Schulträger zahlt an das Verkehrsunternehmen monatlich eine Pauschale in der Höhe der heutigen Zahlungen für die Schulträgerjahreskarte (E-Ticket).

2.      Eigenanteil: Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrtkostenerstattung zahlen für die Möglichkeit, das SchokoTicket auch in ihrer Freizeit nutzen zu können, einen Eigenanteil in Höhe von derzeit 11,60 €/Monat (1. Kind einer Familie in der Sek. I oder II) oder 6,00 €/Monat (für das 2. Kind einer Familie in der Sek. I oder II oder für Grundschulkinder).

3.      Selbstzahler: Schülerinnen und Schüler ohne Anspruch auf Fahrtkostenerstattung, sogenannte Selbstzahler, erhalten das SchokoTicket für derzeit 28,70 €/Monat.

4.      Ausgleichszahlungen des Landes NRW nach § 45a PBefG, zukünftig § 11a ÖPNV-Gesetz NRW.

 

Die Selbstzahler erhalten mit dem SchokoTicket ein deutlich preiswerteres Ticket, das darüber hinaus in einem wesentlich größeren Verkehrsgebiet gültig ist und ganzjährig genutzt werden kann. Die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten für die Zahlung des Eigenanteils ebenfalls beträchtlich mehr Nutzungsmöglichkeiten mit dem Schokoticket.

Die Verpflichtung zur Zahlung eines Eigenanteils für eine in dem vom Schulträger angebotenem Schülerticket enthaltene Freizeitnutzung entspricht § 97 Abs. 3 SchulG NRW.

 

Damit die Schülerinnen und Schüler der Stadt Emmerich am Rhein das SchokoTicket nutzen können, muss die Stadt einen entsprechenden Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen abschließen. Wird ein Vertrag nicht abgeschlossen, können auch die nicht freifahrtberechtigten Schüler das SchokoTicket selbst nicht erwerben.

 

Sollte sich die Stadt gegen einen Vertragsabschluss entscheiden, bliebe zurzeit lediglich der Erwerb der Schülerkarte im Ausbildungsverkehr zum Preis von derzeit 50,90 €/Monat in Preisklasse 1, bzw. 80,60 €/Monat in Preisklasse 2. Ein Bezug über den Schulträger ist derzeit nicht möglich, so dass die Erziehungsberechtigten in Vorleistung gehen müssten und ihren Anspruch dann gegenüber der Stadt geltend machen könnten. Preislich liegt das Angebot der Schülerkarte im Ausbildungsverkehr über dem der heute im Einsatz befindlichen E-Tickets. Auf Grundlage der derzeitigen Beförderungszahlen müsste mit einer Mehrausgabe von über 25.000 € gerechnet werden. Das Beförderungsunternehmen hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass für dieses Ticket bereits mit einer deutlichen Tariferhöhung ab dem kommenden Jahr gerechnet werden muss. Dies würde die Mehrbelastung ebenfalls deutlich erhöhen.

 

Mitarbeiter der NIAG werden während der Sitzung die Einführung und Umsetzung des SchokoTickets erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.

 

 

Der Bürgermeister