Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die
Schulplanungskommission sich im September/Oktober 2011 erneut mit dem Thema
Gemeinschaftsschule zu befassen, sofern bis dahin entsprechende Änderungen im
Schulgesetz erfolgt sind.
Sachdarstellung :
Mit Schreiben vom 07. April 2011 (siehe
Anlage) stellt die SPD Ratsfraktion Emmerich am Rhein den Antrag zur
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule, in der die Europaschule und die Städt.
Hanse-Realschule aufgehen sollen. Das Städt. Willibrord-Gymnasium erhält einen
Bestandsschutz und soll als Kooperationspartner für die Oberstufe in Betracht
gezogen werden.
Der Rat hat am 31.05.2011 diesen Antrag
an die Schulplanungskommission verwiesen.
Die Gemeinschaftsschule ist keine
Schulform, die aktuell im Schulgesetz für das Land NRW festgeschrieben ist. Das
Schulministerium führt derzeit einen Schulversuch zur Gemeinschaftsschule
durch. Die Bewerbungsrunde für das Modellvorhaben mit Start zum Schuljahr
2011/2012 ist Ende letzten Jahres abgelaufen.
Lt. telefonischer Auskunft des
Ministeriums wird derzeit mit allen Parteien über eine Änderung des
Schulgesetzes diskutiert, damit die Schulform Gemeinschaftsschule in das
Schulgesetz aufgenommen werden kann. Ob dies zeitnah erfolgt, ist noch unklar.
Das Ministerium erwägt, sollte es nicht
zu einer gesetzlichen Lösung kommen, im Rahmen einer Erweiterung des
Schulversuchs, weiteren Kommunen die Teilnahme an diesem Modellvorhaben zu
ermöglichen. Dies wird nicht in einer unbegrenzten Anzahl möglich sein.
Auf der Homepage des Schulministeriums
findet sich folgender Eintrag:
Das Modellvorhaben
Gemeinschaftsschule
Nordrhein-Westfalen steht vor zwei
zentralen Herausforderungen:
Der Zusammenhang zwischen
Bildungserfolg und sozialer Herkunft ist hierzulande immer noch zu groß. Laut
KMK-Ländervergleich von 2010 hat ein Kind in NRW aus der obersten sozialen
Schicht bei gleicher Leseleistung eine etwa sechsfach höhere Chance, ein
Gymnasium zu besuchen, als ein Arbeiterkind. Dabei wünschen Eltern heute, dass
Bildungswege länger offen bleiben und ihre Kinder die Chance auf das Abitur
erhalten. Es ist deshalb das Ziel der Landesregierung, für mehr
Chancengerechtigkeit zu sorgen und mehr Schülerinnen und Schüler zu besseren
Abschlüssen zu führen.
Die Zahl der Schülerinnen und
Schüler in Nordrhein-Westfalen wird bis zum Jahr 2019 um über 300.000
zurückgehen. Das ist ein Minus von fast 16 Prozent. Diese demografische
Entwicklung macht es vor allem auf dem Land immer schwieriger, ein attraktives
wohnortnahes weiterführendes Schulangebot vorzuhalten. Damit ein Schulsterben
verhindert werden kann, muss es gerade in ländlichen Regionen eine Schule
geben, die alle Bildungsangebote in sich vereint.
Eine Antwort auf diese beiden
Herausforderungen ist die Einführung von Gemeinschaftsschulen - und zwar im
Rahmen eines Modellversuchs, der wissenschaftlich begleitet wird. Durch das
längere gemeinsame Lernen in der Gemeinschaftsschule sollen mehr Schülerinnen
und Schüler zu besseren Abschlüssen geführt werden. Gleichzeitig wird
Schulträgern die Möglichkeit gegeben, durch die Zusammenführung bereits
bestehender Schulformen zu einer Gemeinschaftsschule ein umfassendes
wohnortnahes Schulangebot zu erhalten.
Zum v. g. Punkt 2 führt die SPD Fraktion
in ihrem Antrag an, dass die Hauptschule auch nach der Schließung der
Luitgardisschule Elten weiterhin unter Druck steht. Sinkende Schülerzahlen und
die fehlende Akzeptanz der Hauptschulen seitens der Bevölkerung würden die
Stadt Emmerich zum Handeln zwingen.
Aufgrund der Berechnungen der Fa.
komplan zeigt sich deutlich, dass sich die Hauptschule in den kommenden fünf
Jahren mindestens zweizügig fortgeführt werden kann. Da auch die Realschule
nicht in ihrer Existenz gefährdet ist, können die sinkenden Schülerzahlen nicht
zu einer schnellen Handlungspflicht herangezogen werden.
Die Einführung einer Gemeinschaftsschule
erfordert einen breiten Konsens vor Ort, der nicht nur die Bevölkerung
(Elternschaft), sondern auch die Schulleitungen aller Schulen umfassen muss
(Entscheidungen der Schulkonferenzen sind ebenfalls erforderlich). Zudem muss
jeder Antrag auf Errichtung einer Gemeinschaftsschule ein pädagogisches Konzept
enthalten, mit Aussagen insbesondere zu den folgenden Aspekten:
Lehren und Lernen (Lehrereinsatz,
Lerngruppen, Unterrichtsorganisation)
Ganztagskonzept
Sicherstellung der individuellen
Förderung und Förderung einer Lernkultur
Kompetenzorientierung
Gewährleistung auch gymnasialer
Standards
Inhaltliche Schwerpunkte in den
Doppeljahrgangstufen 5/6, 7/8 und 9/10
Fachliche und überfachliche Lernangebote
einschließlich der Fremdsprachen und Wahlpflichtangebote
Maßnahmen und Formen der
Differenzierung
Fortführung in der Sekundarstufe II
in einer eigenen Oberstufe oder durch verbindliche Kooperation
Ausgestaltung der
Leistungsnachweise und der Leistungsbewertung
Zusammenarbeit mit außerschulischen
Partnern
Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung
Interne Evaluationsverfahren
Ein derartiges Konzept kann nur von
Fachleuten erstellt werden.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung
vor, eine Meinungsumfrage bei den Schulleitungen der städt. Schulen
durchzuführen und auch die Bereitschaft zur Mitarbeit an der Entwicklung des
pädagogischen Konzeptes auszuloten.
In Ergänzung zur Sachdarstellung in
der Vorlage wird zunächst auf die Anlage (Pressemitteilung zum Beschluss des
OVG Münster) zu diesem Handout verwiesen. Demnach hat der Schulversuch
„Gemeinschaftsschule“ im Schulgesetz keine ausreichende Rechtsgrundlage.
Weitere Kommunen können die Einführung einer Gemeinschaftsschule daher erst
nach entsprechender Änderung des Schulgesetzes beantragen.
Die Landesregierung möchte daher
möglichst schnell das Schulgesetz ändern. Da es bei fast allen Parteien
unterschiedliche Auffassungen von dem „richtigen Schulsystem“ gibt, ist derzeit
nicht abzusehen, ob und wann der erhoffte „Schulfrieden“ eintritt..
In der Sitzung der
Schulplanungskommission hat die SPD-Fraktion darauf hingewiesen, dass sie
weiterhin das Konzept der Gemeinschaftsschule befürwortet und daher eine
Umsetzung des Antrages weiterhin anstrebt, sobald die gesetzlichen
Voraussetzungen im Schulgesetz vorliegen.
In der Schulleiterbesprechung am
28.06.2011 wurde ein Meinungsbild der Schulleiter zum Thema Gemeinschaftsschule
abgefragt.
Das Ergebnis:
Einige Grundschulleitungen sehen in
der Gemeinschaftsschule Chancen für eine bessere pädagogische Förderung der
Kinder. Einhellig waren sie jedoch der Meinung, dass nichts überstürzt werden
sollte. Die pädagogischen Konzepte einer Gemeinschaftsschule müssen überlegt
sein und bedürfen daher einer ausführlichen Ausarbeitung.
Frau Pankoke (Europaschule) hält
die Förderung von Hauptschülern in einem eigenem System für besser als in einer
großen Schule mit über 1.000 Schülern, wo sie sich schnell als 5. Rad am Wagen
fühlen könnten.
Frau Schulze-van der Wal
(Hanse-Realschule) sieht zurzeit keinen Handlungsbedarf, die bestehenden
gesunden Schulen zusammenzulegen, da keine Schule in ihrer Existenz bedroht
ist.
Für das Willibrord-Gymnasium kann
sich Frau Hieret-McKay nicht vorstellen, dass die Schulkonferenz nach den
derzeitigen Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen Gemeinschaftsschule und
Gymnasium einer Kooperation zustimmt. Da
die Gemeinschaftsschule nach gymnasialen Standards unterrichten müsse, müssten
1/3 der Lehrkräfte Gymnasiallehrer sein. Bereits heute ist es schwer,
ausreichend Lehrkräfte an den unteren Niederrhein zu bekommen. Soweit die
Gemeinschaftsschule nicht genügend Gymnasiallehrer finden würde, müsste ggf.
das Gymnasium Teile seiner Belegschaft an den Kooperationspartner abordnen,
wodurch die Qualität des Gymnasiums stark leiden würde.
Die weiterführenden Schulen sind
der Meinung, dass die hervorgehobenen pädagogischen Vorteile einer
Gemeinschaftsschule bereits von den hiesigen Schulen gelebt werden. So z. B.
die Durchlässigkeit, die zurzeit nicht nur jährlich, sondern auch zu den
Schulhalbjahren möglich sei. An allen Schulen würden Schüler weit möglichst
individuell gefördert
Für das Gymnasium fügte Frau Hieret-McKay noch an, dass sich das Leben an den Gymnasien in den letzten Jahren stark verändert hätte. Für Schüler, die aufgenommen werden, wird alles unternommen, damit sie auch in der Schulform bleiben können. Die Zahl der Schulformwechsler hätte dadurch stark abgenommen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Der Bürgermeister