Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO: festzustellen, |
Sachdarstellung :
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat
in seiner Sitzung am 23.09.2010 das Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Röricht/Dr.
Schillen aus Bielefeld als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss zum
31.12.2010 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat
vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne dieser Bestellung mit
Schreiben vom 05.10.2010 gemäß
§ 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt.
Der Prüfungsbericht des Jahres 2010 liegt nunmehr mit der Bilanz zum
31.12.2010, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Erfolgsübersicht, dem
Anlagenachweis und dem Lagebericht vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser
Vorlage als Anlage beigefügt. Herr Cebulla vom Büro Dr. Röhricht/Dr. Schillen
wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011 den Bericht erläutern
und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Den Mitgliedern des
Betriebsausschusses sowie den im Rat vertretenden Fraktionen wird mit der
Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der
KBE zum 31.12.2010 zugesendet.
Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das
Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen bevor er zur
Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß
§ 4 c EigVO stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und
beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die
Behandlung des Jahresverlustes sowie über die Entlastung des
Betriebsausschusses. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein berät in seiner
Sitzung am 18.10.2011 über dieses Thema.
Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 2 a (siehe
Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 15.12.2009 – bei der
Verabschiedung des Wirtschaftsplans für 2010 der KBE – die Vorabführung der
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % (= 981.732,00 €) gemäß § 26 Abs. 2 EigVO
und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch
bereits im vergangenen Jahr in der vereinbarten Höhe an die Kämmerei der Stadt
Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch
grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen
gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis
vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes im vergangenen
Jahr abschließend beurteilt werden kann.
Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des
Jahresabschlusses für das Jahr 2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Röhricht/Dr. Schillen zu keiner Beanstandung geführt. Wie auch in den
Vorjahren konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein haben das Geschäftsjahr 2010 mit
einem positiven Jahresüberschuss in Höhe von 1.090.771,04 abgeschlossen, so
dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt
Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich
vertretbar erscheint. Dies gilt umso mehr, als in den über Gebühren
finanzierten Betriebszweigen – wie Straßenunterhaltung (- 219 T€),
Abfallentsorgung (- 95 T€) und Friedhof (- 80 T€) – jeweils ein negatives
Ergebnis erzielt wurde. Diese Verluste werden jedoch durch die bilanziellen
Erlöse der
Abwassersparte weitestgehend im Gesamtergebnis aufgefangen. Hierdurch
könnte der Eindruck entstehen, dass eine sogenannte „Quersubventionierung“
stattfindet. Dies ist aber nicht der Fall, zumal ein derartiges Vorgehen nach
den Regularien des KAG rechtlich unzulässig wäre. Der Abschluss nach
handelsrechtlichen Kriterien und nach den gesetzlichen Bestimmungen des KAG
weicht in einigen Punkten erheblich voneinander ab. Die Bedeutung des
vorliegenden Jahresabschlusses für die einzelnen Gebührenhaushalte ist in einer
gesonderten Vorlage zur Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011 zusammen
gefasst und dort näher erläutert.
Insgesamt liegt das Jahresergebnis der KBE im Jahr 2010 auf dem Niveau
der Vorjahre. Es hätte sogar noch besser ausfallen können, wenn nicht durch die
Umstellung auf die Bilanzierungs- und Bewertungsregelung nach dem
Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BiLMoG) zum 01.01.2010 einmalig eine
Neubewertung der Rückstellung für Pension- und Altersteilzeit vorzunehmen
gewesen wäre. Dennoch liegt das Ergebnis um ca.
180 T€ über dem im Nachtrag für das Jahr 2010 (siehe Wirtschaftsplan 2011)
prognostizierten Ansatz. Der der gewünschten Eigenkapitalverzinsung
übersteigende Betrag in Höhe von 109.039,04 € soll in die allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) eingestellt werden.
Ursächlich für die insgesamt positive Entwicklung ist in erster Linie
das Ergebnis im Betriebszweig Abwasser. Durch die zu Beginn des Jahres 2010
vorgenommene geringfügige Anpassung der Gebührensätze hat sich das Ergebnis in
dieser Sparte gegenüber dem Vorjahr um ca. 300 T€ verbessert. Unterstützt wurde
diese Entwicklung durch einen Anstieg der Erlöse bei den Großeinleitern bei
gleichzeitiger Senkung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH um 2,3 %.
Die nicht unerheblichen Mehrkosten für den Winterdienst für die Winter
2009/2010 und 2010/2011 haben zu einem äußerst negativen Ergebnis im
Betriebszweig Straßenreinigung geführt. Anstatt der erwarteten Unterdeckung in
Höhe von – 126 T€ beläuft sich das Ergebnis insgesamt auf – 219 T€. Bereits in
2009 war das Ergebnis in dieser Sparte durch die Wintereinsätze mit einem
Defizit von – 120 T€ belastet, womit die Gebührenrücklage mehr als aufgezehrt
worden ist. Die Betriebsleitung sah sich daher gezwungen, zu Beginn dieses
Jahres die Gebührensätze für den Winterdienst drastisch anzuheben. Es kann
jedoch zurzeit noch nicht beurteilt werden, ob dies ausreichen wird, die
einschneidenden Verluste der Vorjahre aufzufangen.
Auch der Betriebszweig Abfall schließt mit einem negativen Ergebnis (-
95 T€) ab. Das Defizit liegt damit jedoch noch günstiger als im Nachtrag für
2010 (- 110 T€) erwartet. Diese Unterdeckung ist ausschließlich auf die im Jahr
2008 durchgeführte Gebührensenkung zurück zu führen. Dies war nach dem KAG
notwendig geworden, da in der Gebührenausgleichsrücklage Überschüsse in Höhe
von 300 T€ aufgelaufen waren, die über einen Zeitraum von 3 Jahren an den
Gebührenhaushalt zurück zu zahlen waren. Insoweit handelt es sich also hierbei
um eine „bewusste“ Unterdeckung.
Erstmals seit 3 Jahren schließt der Betriebszweig Friedhöfe mit einem
negativen Ergebnis in Höhe von - 79 T€ ab. Bereits im Nachtrag für 2010 ist
diese Entwicklung prognostiziert worden. Ursächlich hierfür ist ein Rückgang
der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um ca. 30 T€. Zudem belasten die
außerordentlichen Aufwendungen nach dem BiLMoG das Ergebnis zusätzlich.
In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und
Grünflächenunterhaltung wurde der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene
Haushaltsansatz in Höhe von 3.045 T€ erstmalig nennenswert um 108 T€
überschritten. Hierfür sind in erster Linie die nicht erwarteten Kosten für die
Beseitigung von Schäden, die durch den Orkan „Olivia“ im Juli 2010 entstanden
sind verantwortlich. Diese Kosten konnten nur bedingt durch eine Einschränkung
von vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbau aufgefangen werden.
Festzustellen ist jedoch auch, dass der seit dem Jahr 2005 nahezu unverändert
gebliebene Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein in Höhe von ca. 3 MIO € auf Dauer
nicht ausreichen wird, die in diesem Bereich notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen
durchzuführen. Allein die Kosten für die Straßenentwässerung sind in diesem
Zeitraum um 17 % (= ca. 120 T€) gestiegen.
Die bereits oben erwähnten einmaligen Sondereffekte aus dem BiLMoG
verschlechtern auch das Ergebnis im Betriebszweig Verwaltung, in dem die
spartenübergreifenden Aufwendungen zusammengefasst sind. Ansonsten liegt das
Ergebnis in etwa auf Vorjahresniveau. Belastet wird das Ergebnis auch durch
eine Verringerung der Zinsüberschüsse, die durch die Anlage von Festgeldern der
KBE zugeflossen sind.
Zusammenfassend lässt sich für das Wirtschaftsjahr 2010 der KBE dennoch
ein zufriedenstellendes Fazit ziehen. Insbesondere der Betriebszweig Abwasser
schloss erheblich besser ab als prognostiziert.
Eine genauere Prognose für die Entwicklung der Gebührenhaushalte lässt
sich jedoch erst nach einer Betrachtung des Jahresabschlusses unter
Berücksichtigung des KAG und unter Einbeziehung der Entwicklung für das
laufende Kalenderjahr abschätzen. Insoweit wird auf den entsprechenden TOP 5 öT
der Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011 verwiesen.
Gruyters, Betriebsleiter