Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2010 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsbeschluss
Vorlage
70 - 15 0520/2011
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt gemäß § 4 c EigVO:
 1. den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2010

     festzustellen,
 2. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
    a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein
        im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
   b) Einstellung eines Betrages in Höhe von 109.039,04 € in die allgemeine Rücklage (Ge-
       winnrücklage) und
 3. den Betriebsausschuss zu entlasten
.


 

Sachdarstellung :

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat in seiner Sitzung am 23.09.2010 das Wirtschaftsprüfungsbüro Dr. Röricht/Dr. Schillen aus Bielefeld als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss zum 31.12.2010 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne dieser Bestellung mit Schreiben vom 05.10.2010 gemäß
§ 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt.

Der Prüfungsbericht des Jahres 2010 liegt nunmehr mit der Bilanz zum 31.12.2010, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Erfolgsübersicht, dem Anlagenachweis und dem Lagebericht vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Herr Cebulla vom Büro Dr. Röhricht/Dr. Schillen wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011 den Bericht erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den im Rat vertretenden Fraktionen wird mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2010 zugesendet.

Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes mit seinen Anlagen bevor er zur Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein berät in seiner Sitzung am 18.10.2011 über dieses Thema.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 2 a (siehe Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 15.12.2009 – bei der Verabschiedung des Wirtschaftsplans für 2010 der KBE – die Vorabführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % (= 981.732,00 €) gemäß § 26 Abs. 2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch bereits im vergangenen Jahr in der vereinbarten Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes im vergangenen Jahr abschließend beurteilt werden kann.

Wie der Anlage 2 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2010 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht/Dr. Schillen zu keiner Beanstandung geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein haben das Geschäftsjahr 2010 mit einem positiven Jahresüberschuss in Höhe von 1.090.771,04 abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar erscheint. Dies gilt umso mehr, als in den über Gebühren finanzierten Betriebszweigen – wie Straßenunterhaltung (- 219 T€), Abfallentsorgung (- 95 T€) und Friedhof (- 80 T€) – jeweils ein negatives Ergebnis erzielt wurde. Diese Verluste werden jedoch durch die bilanziellen Erlöse der

 

Abwassersparte weitestgehend im Gesamtergebnis aufgefangen. Hierdurch könnte der Eindruck entstehen, dass eine sogenannte „Quersubventionierung“ stattfindet. Dies ist aber nicht der Fall, zumal ein derartiges Vorgehen nach den Regularien des KAG rechtlich unzulässig wäre. Der Abschluss nach handelsrechtlichen Kriterien und nach den gesetzlichen Bestimmungen des KAG weicht in einigen Punkten erheblich voneinander ab. Die Bedeutung des vorliegenden Jahresabschlusses für die einzelnen Gebührenhaushalte ist in einer gesonderten Vorlage zur Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011 zusammen gefasst und dort näher erläutert.

Insgesamt liegt das Jahresergebnis der KBE im Jahr 2010 auf dem Niveau der Vorjahre. Es hätte sogar noch besser ausfallen können, wenn nicht durch die Umstellung auf die Bilanzierungs- und Bewertungsregelung nach dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BiLMoG) zum 01.01.2010 einmalig eine Neubewertung der Rückstellung für Pension- und Altersteilzeit vorzunehmen gewesen wäre. Dennoch liegt das Ergebnis um ca.
180 T€ über dem im Nachtrag für das Jahr 2010 (siehe Wirtschaftsplan 2011) prognostizierten Ansatz. Der der gewünschten Eigenkapitalverzinsung übersteigende Betrag in Höhe von 109.039,04 € soll in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) eingestellt werden.

Ursächlich für die insgesamt positive Entwicklung ist in erster Linie das Ergebnis im Betriebszweig Abwasser. Durch die zu Beginn des Jahres 2010 vorgenommene geringfügige Anpassung der Gebührensätze hat sich das Ergebnis in dieser Sparte gegenüber dem Vorjahr um ca. 300 T€ verbessert. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch einen Anstieg der Erlöse bei den Großeinleitern bei gleichzeitiger Senkung des Betriebsführungsentgeltes der TWE GmbH um 2,3 %.

Die nicht unerheblichen Mehrkosten für den Winterdienst für die Winter 2009/2010 und 2010/2011 haben zu einem äußerst negativen Ergebnis im Betriebszweig Straßenreinigung geführt. Anstatt der erwarteten Unterdeckung in Höhe von – 126 T€ beläuft sich das Ergebnis insgesamt auf – 219 T€. Bereits in 2009 war das Ergebnis in dieser Sparte durch die Wintereinsätze mit einem Defizit von – 120 T€ belastet, womit die Gebührenrücklage mehr als aufgezehrt worden ist. Die Betriebsleitung sah sich daher gezwungen, zu Beginn dieses Jahres die Gebührensätze für den Winterdienst drastisch anzuheben. Es kann jedoch zurzeit noch nicht beurteilt werden, ob dies ausreichen wird, die einschneidenden Verluste der Vorjahre aufzufangen.

Auch der Betriebszweig Abfall schließt mit einem negativen Ergebnis (- 95 T€) ab. Das Defizit liegt damit jedoch noch günstiger als im Nachtrag für 2010 (- 110 T€) erwartet. Diese Unterdeckung ist ausschließlich auf die im Jahr 2008 durchgeführte Gebührensenkung zurück zu führen. Dies war nach dem KAG notwendig geworden, da in der Gebührenausgleichsrücklage Überschüsse in Höhe von 300 T€ aufgelaufen waren, die über einen Zeitraum von 3 Jahren an den Gebührenhaushalt zurück zu zahlen waren. Insoweit handelt es sich also hierbei um eine „bewusste“ Unterdeckung.

Erstmals seit 3 Jahren schließt der Betriebszweig Friedhöfe mit einem negativen Ergebnis in Höhe von - 79 T€ ab. Bereits im Nachtrag für 2010 ist diese Entwicklung prognostiziert worden. Ursächlich hierfür ist ein Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr um ca. 30 T€. Zudem belasten die außerordentlichen Aufwendungen nach dem BiLMoG das Ergebnis zusätzlich.

In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung wurde der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Haushaltsansatz in Höhe von 3.045 T€ erstmalig nennenswert um 108 T€ überschritten. Hierfür sind in erster Linie die nicht erwarteten Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch den Orkan „Olivia“ im Juli 2010 entstanden sind verantwortlich. Diese Kosten konnten nur bedingt durch eine Einschränkung von vorgesehenen Unterhaltungsmaßnahmen im Straßenbau aufgefangen werden. Festzustellen ist jedoch auch, dass der seit dem Jahr 2005 nahezu unverändert gebliebene Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein in Höhe von ca. 3 MIO € auf Dauer nicht ausreichen wird, die in diesem Bereich notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Allein die Kosten für die Straßenentwässerung sind in diesem Zeitraum um 17 % (= ca. 120 T€) gestiegen.

Die bereits oben erwähnten einmaligen Sondereffekte aus dem BiLMoG verschlechtern auch das Ergebnis im Betriebszweig Verwaltung, in dem die spartenübergreifenden Aufwendungen zusammengefasst sind. Ansonsten liegt das Ergebnis in etwa auf Vorjahresniveau. Belastet wird das Ergebnis auch durch eine Verringerung der Zinsüberschüsse, die durch die Anlage von Festgeldern der KBE zugeflossen sind.

Zusammenfassend lässt sich für das Wirtschaftsjahr 2010 der KBE dennoch ein zufriedenstellendes Fazit ziehen. Insbesondere der Betriebszweig Abwasser schloss erheblich besser ab als prognostiziert.

Eine genauere Prognose für die Entwicklung der Gebührenhaushalte lässt sich jedoch erst nach einer Betrachtung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung des KAG und unter Einbeziehung der Entwicklung für das laufende Kalenderjahr abschätzen. Insoweit wird auf den entsprechenden TOP 5 öT der Sitzung des Betriebsausschusses am 29.09.2011 verwiesen.

 

 

 

 

Gruyters, Betriebsleiter