Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung sind.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung sind.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des
Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ dargestellt.
Zu
II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des
Landesbetriebs Wald und Holz NRW zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung
des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
dargestellt.
Zu
II.e) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme der
Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 32 Regionalentwicklung zu folgen. Die
Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als
„Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung als Offenlegungsentwurf und
beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.06.2011 den Vorentwurf zur 72.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Durchführung der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat als einfache Bürgerbeteiligung in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Rathaus Emmerich vom
25.08.2011 bis zum 05.10.2011 stattgefunden.
In der Zeit von
Mitte August bis Mitte September 2011 wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB im Rahmen des o. g. Verfahrens beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen vorgebracht,
über die der Ausschuss für Stadtentwicklung nunmehr unter Abwägung der privaten
und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu entscheiden hat.
I. Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden zur 72. Änderung
des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahmen vorgebracht.
II. Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden
a)
Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung
Düsseldorf
Vor Durchführung der Rodungsarbeiten im März 2011 wurde der
Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die
anstehende Maßnahme zur Fällung des Fichtenforstes informiert.
Die von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Fällung des
Fichtenforstes vor Ort durchgeführte Untersuchung der Fläche Gemarkung Elten,
Flur 9, Flurstück 239 beinhaltet folgende Ergebnisse:
Die Testsondierung ergab keine konkreten
Hinweise auf die Existenz von Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln. Auf einer
Fläche von 3.568 m2 erfolgte die Räumung.
Insgesamt wurden 22 Kampfmittel geborgen.
Mit den Bauarbeiten (Umgestaltung der
gerodeten Fläche) kann aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes begonnen
werden. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden
sind. Daher kann die Mitteilung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht als
Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind
Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel
gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die
Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Stellungnahme der
Verwaltung
Vor Durchführung der Rodungsarbeiten wurde
der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die
anstehende Maßnahme zur Fällung des Fichtenforstes informiert. Entsprechende
Sondierungen und Räumungen haben vor Ort stattgefunden.
Die Ausführungen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind bereits Bestandteil der Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung.
b)
Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland erhebt in seiner Stellungnahme gegen die
Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken.
Der bestehende Fichtenforst wurde in Abstimmung mit dem Fachamt bereits
gerodet. Die geplanten gestalterischen Maßnahmen sind im Rahmen eines
denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens abgestimmt worden.
Es wird allerdings angeregt, das ortsfeste Bodendenkmal KLE 252 „Burg
und Stift Elten“ nachrichtlich in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan
zu übernehmen und im Bebauungsplan auf die Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG NW
hinzuweisen.
Stellungnahme der Verwaltung
Ausführungen zum ortsfesten Bodendenkmal KLE 252 „Burg und Stift Elten“
sind bereits Bestandteil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung.
c)
Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde
Der Kreis Kleve –
Untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass die Teilfläche 2 am Plagweg
(Ersatzfläche) als Fläche für Wald dargestellt werden sollte, da ein anderer
Ausgleich als eine Ersatzaufforstung den Funktionsverlust am gering bewaldeten
Niederrhein nicht kompensieren würde.
Stellungnahme der
Verwaltung
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
dargestellt.
d)
Stellungnahme des Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Der Landesbetrieb
Wald und Holz NRW weist darauf hin, dass die Ersatzaufforstungsfläche als
Fläche für Wald dargestellt werden sollte.
Stellungnahme der
Verwaltung
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
dargestellt.
e) Bezirksregierung Düsseldorf – Dez. 32
Regionalentwicklung
Im Rahmen der
Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Abs. 1
Landesplanungsgesetz (LPlG) des Landes Nordrhein-Westfalen erhebt die
Bezirksregierung mit Verfügung vom 26.10.2011 keine landesplanerischen Bedenken
gegen die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Bezirksregierung weist jedoch darauf hin, dass die Teilfläche 2
zwecks geplanter Aufforstung als Fläche für Wald mit Umrandung als Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
dargestellt werden sollte.
Stellungnahme der
Verwaltung
Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“
dargestellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter