hier: 1) Bericht zu den durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichtkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Thema Kampfmittel bereits Bestandteil der Begründung zur
Bebauungsplanänderung sind.
Zu
II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, einen Textbaustein zum
Thema Versorgungsleitungen in die Begründung zur Bebauungsplanänderung
aufzunehmen.
Zu
II.c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass Ausführungen
zum Bodendenkmal „Burg und Stift Elten“ bereits Bestandteil der Begründung zur
Bebauungsplanänderung sind.
Weiterhin
beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, einen Passus zu
erlaubnispflichtigen Maßnahmen gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW in die
Begründung zur Bebauungsplanänderung aufzunehmen.
Zu
II.d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Stellungnahme des
Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde zu folgen. Die Teilfläche 2 der 72.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird künftig als „Fläche für Wald mit Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ dargestellt (s. Vorlage Nr. 05-15 0558/2011).
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – einschließlich Begründung als
Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 28.06.2011 den Vorentwurf zur 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – sowie die
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat als einfache Bürgerbeteiligung in
Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Rathaus Emmerich vom
25.08.2011 bis zum 05.10.2011 stattgefunden.
In der Zeit von
Mitte August bis Mitte September 2011 wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB im Rahmen des o. g. Verfahrens beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Stellungnahmen vorgebracht,
über die der Ausschuss für Stadtentwicklung nunmehr unter Abwägung der privaten
und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu entscheiden hat.
I. Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden zur 3. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. EL K/2 – St. Vitus Kirche – keine Stellungnahmen
vorgebracht.
II. Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden
a)
Stellungnahme des Kampfmittelbeseitigungsdienstes bei der Bezirksregierung
Düsseldorf
Vor Durchführung der Rodungsarbeiten im März 2011 wurde der
Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die
anstehende Maßnahme zur Fällung des Fichtenforstes informiert.
Die von Seiten des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Fällung des
Fichtenforstes vor Ort durchgeführte Untersuchung der Fläche Gemarkung Elten,
Flur 9, Flurstück 239 beinhaltet folgende Ergebnisse:
Die Testsondierung ergab keine konkreten
Hinweise auf die Existenz von Bombenblindgängern bzw. Kampfmitteln. Auf einer
Fläche von 3.568 m2 erfolgte die Räumung.
Insgesamt wurden 22 Kampfmittel geborgen.
Mit den Bauarbeiten (Umgestaltung der
gerodeten Fläche) kann aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes begonnen
werden. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden
sind. Daher kann die Mitteilung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nicht als
Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind
Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Sollten Kampfmittel
gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die
Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der
Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen.
Stellungnahme der
Verwaltung
Vor Durchführung der Rodungsarbeiten wurde
der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf über die
anstehende Maßnahme zur Fällung des Fichtenforstes informiert. Entsprechende
Sondierungen und Räumungen haben vor Ort stattgefunden.
Die Ausführungen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes sind bereits Bestandteil der Begründung zur
Bebauungsplanänderung.
b)
Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH
Die Stadtwerke
Emmerich GmbH weisen darauf hin, dass sich im Änderungsbereich des
Bebauungsplanes bereits Versorgungsleitungen der Stadtwerke Emmerich befinden.
Vor Arbeiten im Bereich der Versorgungsleitungen ist eine Leitungsauskunft von
den Stadtwerken Emmerich einzuholen.
Veränderungen des Geländeniveaus können durch Änderungen der
Leitungsdeckung den Leitungsbestand gefährden und sind daher mit den Stadtwerken
Emmerich abzustimmen.
Bauwerke und
Bepflanzungen innerhalb des Schutzstreifens von Leitungen sind nicht zulässig,
ebenso sind bei Freileitungstrassen die Mindestabstände zwingend einzuhalten.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die Hinweise der Stadtwerke Emmerich GmbH zum Thema
Versorgungsleitungen werden in die Begründung zur Bebauungsplanänderung
aufgenommen.
c)
Stellungnahme des LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
Das LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland erhebt in seiner Stellungnahme gegen die
Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken.
Der bestehende Fichtenforst wurde in Abstimmung mit dem Fachamt bereits
gerodet. Die geplanten gestalterischen Maßnahmen sind im Rahmen eines
denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens abgestimmt worden.
Es wird allerdings angeregt, das ortsfeste Bodendenkmal KLE 252 „Burg
und Stift Elten“ nachrichtlich in den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan
zu übernehmen und im Bebauungsplan auf die Erlaubnispflicht gemäß § 9 DSchG NW
hinzuweisen.
Stellungnahme der Verwaltung
Ausführungen zum ortsfesten Bodendenkmal KLE 252 „Burg und Stift Elten“
sind bereits Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung.
Die Begründung zur Bebauungsplanänderung wird um einen Textbaustein zu
erlaubnispflichtigen Maßnahmen gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW
ergänzt.
d)
Stellungnahme des Kreises Kleve – Untere Landschaftsbehörde
Der Kreis Kleve –
Untere Landschaftsbehörde weist darauf hin, dass die Teilfläche 2 am Plagweg
(Ersatzfläche) als Fläche für Wald dargestellt werden sollte, da ein anderer
Ausgleich als eine Ersatzaufforstung den Funktionsverlust am gering bewaldeten
Niederrhein nicht kompensieren würde.
Stellungnahme der
Verwaltung
Der Stellungnahme wird gefolgt (s. Vorlage Nr. 05-15 0558/2011, 72.
Änd. des FNP).
Die Teilfläche 2 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes wird
künftig als „Fläche für Wald mit Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter