Beschlussvorschlag

 

1) Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, das geltende Bahnübergangs-

    beseitigungskonzept in der vorgeschlagenen Form zu ändern.

 

2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt im vorliegenden

    Planfeststellungsverfahren die erarbeitete Stellungnahme (Anlage) abzugeben.

 

 

 

Das Abstimmungsergebnis des ASE wird in der Sitzung bekannt gegeben.

Sachdarstellung :

 

zu 1.

 

Die Gesamtstellungnahme ist am 04.04. und am 18. 04. vom Arbeitskreis ÖPNV / SPNV beraten worden. Während dieses Erörterungsprozesses hat die Vorlage verschiedene Veränderungen erfahren. Unter anderem regte der Arbeitskreis an, in Abänderung des bestehenden BÜ-Konzeptes, aus der Troglage des EÜ Praestsches Feld heraus nach Süden eine Linksabbiegemöglichkeit für PKW’s vorzusehen, die es ermöglicht, die P & R-Plätze am nach dort verlegten Haltepunkt Praest sowie das Ortszentrum auf direktem Weg zu erreichen, ohne den Umweg über die B 8 nehmen zu müssen. Die Machbarkeit wurde geprüft und bestätigt, vorausgesetzt, es bleibt bei der EÜ-PKW am Praestschen Feld bei einer eingeschränkten Durchfahrtshöhe.

 

 

Insofern spricht sich der Rat der Stadt Emmerich am Rhein für eine Änderung des BÜ-Konzeptes aus, die südlich der Gleistrasse gewünschte, innerörtliche Verbindung des Tunnelbauwerks am Praestschen Feld mit der Raiffeisenstrasse betreffend.

 

 

zu 2.

 

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich – Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.3 Emmerich-Praest haben in der Zeit vom 19. März – 18. April 2012 im Europasaal des Rathauses offen gelegen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 02. Mai 2012.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TöB) und wie auch als Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Beiderlei Betroffenheiten werden in einer einheitlichen Stellungnahme thematisiert. Diese Stellungnahme ist während der Zeit der Offenlage im  Arbeitskreis ÖPNV / SPNV zweimal, am 04.04. und am 18.04.2012, erörtert worden und liegt nun in ihrer Endfassung als Anlage der Vorlage bei.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,  die, der Anlage zu entnehmende, Stellungnahme der Stadt Emmerich im Planfeststellungsverfahren abzugeben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter