Dreigleisiger Ausbau und BÜ-Beseitigung auf der Strecke 2270
Planfeststellungsabschnitt Bahn-km 53,246 bis Bahn-km 57,700,
hier: Stellungnahme der Stadt Emmericham Rhein
Beschlussvorschlag
1) Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, das geltende Bahnübergangs-
beseitigungskonzept in der
vorgeschlagenen Form zu ändern.
2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt im vorliegenden
Planfeststellungsverfahren die
erarbeitete Stellungnahme (Anlage) abzugeben.
Das Abstimmungsergebnis des ASE wird in der Sitzung bekannt gegeben.
Sachdarstellung :
zu 1.
Die Gesamtstellungnahme ist am 04.04. und am
18. 04. vom Arbeitskreis ÖPNV / SPNV beraten worden. Während dieses
Erörterungsprozesses hat die Vorlage verschiedene Veränderungen erfahren. Unter
anderem regte der Arbeitskreis an, in Abänderung des bestehenden BÜ-Konzeptes,
aus der Troglage des EÜ Praestsches Feld heraus nach Süden eine
Linksabbiegemöglichkeit für PKW’s vorzusehen, die es ermöglicht, die P &
R-Plätze am nach dort verlegten Haltepunkt Praest sowie das Ortszentrum auf
direktem Weg zu erreichen, ohne den Umweg über die B 8 nehmen zu müssen. Die
Machbarkeit wurde geprüft und bestätigt, vorausgesetzt, es bleibt bei der
EÜ-PKW am Praestschen Feld bei einer eingeschränkten Durchfahrtshöhe.
Insofern spricht sich der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein für eine Änderung des BÜ-Konzeptes aus, die südlich der
Gleistrasse gewünschte, innerörtliche Verbindung des Tunnelbauwerks am
Praestschen Feld mit der Raiffeisenstrasse betreffend.
zu 2.
Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren
für den 3-gleisigen Ausbau der Strecke ABS 46/2 Grenze D/NL – Emmerich –
Oberhausen, Planfeststellungsabschnitt 3.3 Emmerich-Praest haben in der Zeit
vom 19. März – 18. April 2012 im Europasaal des Rathauses offen gelegen zur
Einsichtnahme für die Öffentlichkeit. Die Einwendungsfrist endet am 02. Mai
2012.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist die Stadt
Emmerich am Rhein als Trägerin öffentlicher Belange (TöB) und wie auch als
Grundstückseigentümerin aufgefordert, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen.
Beiderlei Betroffenheiten werden in einer einheitlichen Stellungnahme
thematisiert. Diese Stellungnahme ist während der Zeit der Offenlage im Arbeitskreis ÖPNV / SPNV zweimal, am 04.04.
und am 18.04.2012, erörtert worden und liegt nun in ihrer Endfassung als Anlage
der Vorlage bei.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, die, der Anlage zu
entnehmende, Stellungnahme der Stadt Emmerich im Planfeststellungsverfahren
abzugeben.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter