Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Prüfbericht des Rumpfwirtschaftplanes vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 des Eigenbetriebes KKK der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
41 - 15 0694/2012
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kultur – Künste – Kontakte zum 31.12.2011 wird festgestellt.
  2. Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 25.127,45 € wird nicht aus dem Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 Entlastung erteilt.

Sachdarstellung :

 

Das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2011 bis zum 31.12.2011 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 25.127,45 € ab.

 

Das Jahresergebnis ist von verschiedenen – auch von nicht vorhersehbaren – Faktoren negativ beeinflusst worden. Die im Rahmen der allgemeinen Sparmaßnahmen beschlossenen Kürzungen des städtischen Betriebskostenzuschusses konnten nicht durch Kosteneinsparungen kompensiert werden.

Erhöhte Aufwendungen für Energie, Nebenkosten bei Veranstaltungen wie Bühnenhelfer, Gema usw. sowie das Nichterreichen kalkulierter Überschüsse bei zwei Veranstaltungen (Oper und Ballett) führten zu einem negativen Ergebnis.

 

Die Betriebsleitung ist sich ihrer Verantwortung um einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan bewusst. Es wurde versucht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Ziel zu erreichen. Leider ist dies nicht gelungen. Kalkulierbare Kulturarbeit ist fast unmöglich geworden.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag nicht aus Mitteln der Stadt Emmerich am Rhein auszugleichen. Es soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass kalkulatorische Risiken in der Kulturarbeit leichtfertig und billigend mit dem Hintergrund in Kauf genommen werden, dass Fehlbeträge doch immer durch die Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen werden.

 

Gemäß § 10 Abs. 6 Eigenbetriebsverordndung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) ist der Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Eine Verbesserung der Ertragslage ist anzustreben. Der Verlustvortrag ist innerhalb einer Frist von fünf Jahren auszugleichen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister