Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Prüfbericht des Rumpfwirtschaftplanes vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 des Eigenbetriebes KKK der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
41 - 15 0694/2012/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der  Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kultur-Künste-Kontakte zum 31.12.2011 wird festgestellt.

 

  1. der Jahresfehlbetrag i.H.v. 25.127,45 € wird aus dem Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen.

 

  1. Der Betriebsleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2011 bis 31.12.2011 Entlastung erteilt.

 

  1. Der Rat nimmt den vom Stadtkämmerer genehmigten überplanmäßigen Aufwand bei Produkt  1.100.04.01.01 Sachkonto 53150000 gem. § 83 Abs. 1  i.V.m. Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.2011 bis zum 31.12.2011 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 25.127,45 € ab.

 

Das Jahresergebnis ist von verschiedenen – auch von nicht vorhersehbaren – Faktoren negativ beeinflusst worden. Die im Rahmen der allgemeinen Sparmaßnahmen beschlossenen Kürzungen des städtischen Betriebskostenzuschusses konnten nicht durch Kosteneinsparungen kompensiert werden.

Erhöhte Aufwendungen für Energie, Nebenkosten bei Veranstaltungen wie Bühnenhelfer, Gema usw. sowie das Nichterreichen kalkulierter Überschüsse bei zwei Veranstaltungen (Oper und Ballett) führten zu einem negativen Ergebnis.

 

Die Betriebsleitung ist sich ihrer Verantwortung um einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan bewusst. Es wurde versucht, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Ziel zu erreichen. Leider ist dies nicht gelungen.

 

Für den von der Stadt gezahlten Betriebskostenzuschuss für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.08.-31.12.2011 verblieb nur der Unterschiedsbetrag 241.057 € zwischen dem Haushaltsansatz von 650.000 € und dem bereits für die Monate Januar - Juli 2011 geleisteten Betriebskostenzuschuss für die zweite Hälfte des vorangegangen 12-monatigen Wirtschaftsjahres 2010/2011. Der haushaltsmäßig zur Verfügung stehende Restbetrag von 241.057 € ist weniger als 5/12 des Zuschussbetrages von 650.000 € gemäß des städtischen Haushaltsplanes. In der Vergangenheit haben sich die unterschiedlichen monatlichen Zahlungen im Haushalts- und im Kalenderjahr übergreifenden Wirtschaftsjahr immer ausgeglichen. Auch aufgrund der besonderen Konstellation eines Rumpfwirtschaftsjahres muss der Zuschussbetrag von nur 241.057 € als zu niedrig bemessen angesehen werden. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Fehlbetrag des Eigenbetriebes für das Rumpfwirtschaftsjahr in Höhe von 25.127,45 € - überplanmäßig - aus dem städtischen Haushalt 2011 zu decken. Der Mehraufwand ist gedeckt durch einen höheren Anteil an der Einkommensteuer (Produkt 1.100.16.01.01 Sachkonto 40210000).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwandes bei Produkt 1.100.04.01.01 Sachkonto 53150000.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister