hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich im Ortsteil
Vrasselt an der Südseite der Hauptstraße zwischen Hagenackerweg und Jägerweg
einen Bebauungsplan zur Entwicklung eines Wohnbaubereiches aufzustellen.
Das
Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung V 6/1 -Hauptstraße / Südost-.
Das Verfahrensgebiet ist begrenzt:
-
im
Norden durch die südliche Straßengrenze der Hauptstraße,
-
im Osten
durch die Verlängerung der östlichen Grenzen der Grundstücke an der Ostseite
des Jägerweges (Jägerweg 19 bis 25) nach Süden bis 40,0 m Abstand zur Südgrenze
des Grabenflurstückes Gemarkung Vrasselt, Flur 4, Nr. 150,
-
im Süden
durch die Verbindung des letztgenannten Punktes mit der Verlängerung der
Südgrenze des Grundstückes Hagenackerweg 2, Gemarkung Vrasselt, Flur 4,
Flurstück 495 bis zur Ostgrenze des Hagenackerweges,
-
im
Westen durch die östliche Straßengrenze des Hagenackerweges.
Die
Verfahrensgebietsgrenze ist in der Planunterlage mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt
die Verwaltung, auf der Grundlage des vorgelegten Planungsvorentwurfes eine
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB als „besondere
Bürgerbeteiligung“ entsprechend Pkt. 3.2 der städtischen Richtlinien für die
Durchführung der Bürgerbeteiligung in Bauleitplanverfahren in Form einer
Bürgerversammlung sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Mit Ratseingabe Nr. 18/2012 vom 25.07.2012 stellten der Ortsvorsteher
von Vrasselt sowie die Vorsitzenden des CDU-Ortsverbandes Vrasselt-Dornick und
der SPD-Ortsgruppe Praest-Vrasselt-Dornick einen Antrag auf Durchführung eines
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zur Entwicklung eines weiteren
Wohnbaubereiches im Ortsteil Vrasselt. Der Antrag betrifft einen Teil der
landwirtschaftlich genutzten Fläche an der Südseite der Hauptstraße östlich des
Hagenackerweges bis Höhe der Bebauung an der Ostseite des Jägerweges. Diese
Petition wurde vom Rat in der Sitzung am 02.10.2012 an seinen für die
Bauleitplanung zuständigen Fachausschuss verwiesen.
Die Antragsteller führen an, dass es im Ortsteil Vrasselt kein den
Bedarf der kommenden Jahre abdeckendes Angebot an verfügbaren bebauungsfähigen
Grundstücken mehr gebe. Bereits in der Untersuchung der städtebaulichen
Entwicklung aus dem Jahre 2008 sei ein Verbrauch der damals noch verfügbaren
und erschlossenen Bauflächenreserven bis zum Jahre 2012 prognostiziert worden.
Von daher gelte es, die planungsrechtliche Entwicklung weiterer Wohnbauflächen
im Siedlungsbereich Vrasselt nunmehr in Angriff zu nehmen, um insbesondere
jungen Familien aus dem Ortsbereich Bauflächen anbieten zu können und deren
Abwanderung damit zu unterbinden. Für die Entwicklung eines neuen Baugebietes
für Einfamilienhausbebauung wird entsprechend der bestehenden
Flächennutzungsplandarstellung der Bereich an der Südseite des östlichen
Abschnittes der Hauptstraße zum Außenbereich hin vorgeschlagen, der ohne
aufwändige zusätzliche Erschließungsmaßnahmen zu einer Bebauung herangezogen
werden könnte.
Die in gleicher Ausschusssitzung von der Verwaltung vorgestellte
Aktualisierung des Konzeptes zur Wohnbaulandbereitstellung weist nach, dass für
die bauliche Weiterentwicklung des Ortsteiles Vrasselt tatsächlich ein
planerischer Handlungsbedarf besteht. Nach bestehendem Bauplanungsrecht gibt es
aktuell rd. 30 Baugrundstücke von denen etwa die Hälfte sofort bebauungsfähig wäre,
während für die andere Hälfte noch gewisse Erschließungsmaßnahmen durchzuführen
wären. Sämtliche betroffenen Flächen stehen in Privateigentum, wobei eine
Nutzung des jeweiligen, z.T. bereits seit Jahrzehnten bestehenden Baurechtes
größtenteils nicht absehbar ist, da die Eigentümer keine Neigung erkennen
lassen, ihre Flächen auf dem freien Markt anzubieten. De Facto kann derzeit
daher nur ein äußerst geringes verfügbares Bauplatzangebot für den Ortsteil
Vrasselt ausgemacht werden, welches gemessen am durchschnittlichen
Flächenverbrauch der vergangenen Jahre allenfalls bis 2013 reichen dürfte. Von
daher liegt ein Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur
Entwicklung eines zusätzlichen Wohnbaubereiches in Vrasselt, wie in § 1 Abs. 3
BauGB gefordert, vor.
Für die Ortslagen Vrasselt, Praest und Dornick ist im
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf aufgrund der
geringen Einwohnerzahl kein „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt.
Die Regionalplanung weist der Wohnbauentwicklung im Emmericher Stadtbereich
andere Schwerpunkte zu, so dass eine großflächige Erweiterung der Baubereiche
in den südöstlichen Ortsteilen nicht zugestanden werden wird. Dies wird sich
auch bei der anstehenden Fortführung des Regionalplanes nicht ändern.
Dennoch werden den betroffenen Ortsteilen auch bei den bestehenden
raumplanerischen Vorgaben noch gewisse Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt und
zwar im Umfang des aus dem Ortsteil selbst erwachsenden Eigenbedarfs. Im
Flächennutzungsplan sind daher für den Siedlungsbereich von Vrasselt einige
bislang noch nicht genutzte Reserveflächen, die zu einer Entwicklung von
Bauflächen für Wohnbebauung herangezogen werden könnten, dargestellt. Hierbei
handelt es einerseits um zwei Mischbaubereiche nördlich der Reeser Straße (B8),
die an die Bahnlinie grenzen und erst nach Abschluss der Planung und des
Umbaues der Bahnanlagen für die BETUWE-Linie einer wirtschaftlichen Verwertung
zugeführt werden können. Ein konkreter Zeitpunkt kann hierfür nicht angegeben
werden, so dass die bauliche Entwicklung in Bahnnähe auf absehbare Zeit im
Prinzip blockiert ist.
Andererseits gibt es aber südlich der Reeser Straße noch einige
FNP-Potentialflächen ohne direkten Bahneinfluss innerhalb und am Rande des
bestehenden Wohnbaubereiches, die zu einem früheren Zeitpunkt entwickelt werden
könnten. Neben einem größeren zusammenhängenden Bereich zwischen
Verbindungsstraße und St. Antonius-Straße sind dies vier an der Hauptstraße
gelegene kleinere Flächen, hierunter die Antragsfläche am südöstlichen
Ortsrand.
Für die bauliche Erweiterung sowohl des Ortsteiles Vrasselt sowie auch
der Ortsteile Praest und Dornick besteht derzeit ein erhebliches
Entwässerungsproblem. In den betroffenen Ortslagen läuft die Verbringung der
Niederschlagswässer auf den öffentlichen Verkehrsflächen infolge des geringen
Grundwasserabstandes zur Geländeoberkante verbunden mit Bodenqualitäten, die
einer Versickerung eher abträglich sind, in der Regel auf eine Einleitung in
die Vorfluter hinaus. Die Aufnahmekapazität der Entwässerungsgräben ist jedoch
insbesondere in Zeiten von Hochwasser infolge sich rückstauenden Grundwassers
bis zur Obergrenze erreicht. Von daher ist die Aufnahme von weiteren
Oberflächenwässern, die durch eine zusätzliche Flächenversiegelung bei der
Erstellung weiterer Erschließungsanlagen anfallen würden, durch diese Gräben
nicht mehr möglich. Das in Aufstellung befindliche neue
Abwasserbeseitigungskonzept der TWE soll hierzu Lösungsvorschläge für eine
Gesamtregenentwässerung der Ortsteile Vrasselt, Praest, Dornick thematisieren.
Die Entwicklung größerer zusätzlicher Baubereiche ist somit von der Umsetzung
einer solchen Gesamtmaßnahme abhängig. Dies betrifft im Ortsteil Vrasselt
insbesondere den zusammenhängenden Wohnbaureservebereich zwischen Verbindungsstraße
und St Antonius-Straße, so dass sich für diese Fläche eine bauliche Entwicklung
nicht kurzfristig darstellen lässt.
Für die Antragsfläche sollten sich hingegen keine zusätzlichen
Entwässerungsprobleme der vorgenannten Art ergeben. Es handelt sich einerseits
um eine relativ kleine Fläche, für deren Baureifmachung andererseits keine
zusätzlichen Erschließungsstraßen sondern allenfalls Querungen über den als
Gewässer klassifizierten Entwässerungsgraben an der Südseite der Hauptstraße
errichtet werden müssen. Bei den sich abzeichnenden größeren
Grundstückszuschnitten wird sich auf den Privatflächen eine
Niederschlagswasserversickerung vor Ort ermöglichen lassen.
Bodenordnerische Maßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich, da die
betroffene Fläche im Eigentum eines einzelnen Eigentümers steht, der seine
Veräußerungswilligkeit signalisiert hat. Da für die anderen FNP-Reserveflächen
entweder eine solche Verfügbarkeit nicht absehbar ist oder
Erschließungsmaßnahmen mit der vorgenannten Entwässerungsproblematik anstehen
würden, empfiehlt es sich bei den vorliegenden Rahmenbedingungen der
Entwicklung der Antragsfläche gegenüber anderen Bereichen im Ortsteil Vrasselt
den Vorrang einzuräumen. Bereits mit dem Abschluss des
Bebauungsplanaufstellungsverfahrens könnte kurzfristig das erforderliche
Angebot weiterer Bauplätze im Ortsteil Vrasselt geschaffen werden.
Die Entwicklung eines neuen Wohnbereiches auf der Antragsfläche steht
mit der Flächennutzungsplandarstellung des betroffenen Bereiches als Wohnbaufläche
in Einklang. Der mit dem Antrag vorgelegte Bebauungsentwurf sieht die
Errichtung von 14 eingeschossigen Einfamilienwohnhäusern in Einzelhaus- oder
Doppelhausbauweise als straßenbegleitende Bauzeile vor. Der Übergang zum
Außenbereich soll durch eine heckenartige Abpflanzung am südlichen und
östlichen Planrand gestaltet werden. Dieser Entwurf entspricht den
städtebaulichen Erfordernissen, die an eine Abrundung des Siedlungsbereiches
von Vrasselt am südöstlichen Ortsrand in Anpassung an die bestehende Umgebungsbebauung
an der Nordseite der Hauptstraße zu stellen sind. Er soll daher als Grundlage
für die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden zur
Darstellung der Planungsabsichten herangezogen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
für das Haushaltsjahr 2013 eingeplant. Planungskosten in Höhe von ca. 5.000,00
€ werden bereitgestellt. Produkt-Nr.1.100.09.01.01 , Sachkonto 54290000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter