Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 25.01.2013 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag I / 2013 (Anlage 3) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 zur Einführung von „EM-TV“ abzulehnen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag II /2013  (Anlage 4) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Änderung des Zinssatzes der Eigenkapitalverzinsung abzulehnen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag III / 2013 (Anlage 5) der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD um 50 % abzulehnen.

 

  1. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor beschlossenen Empfehlungen und getroffenen Beschlüsse

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                                   folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

            Gesamtbetrag der Erträge auf                                                    53.102.047 EUR

            Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                        57.143.359 EUR

 

im Finanzplan mit

            Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

            Verwaltungstätigkeit auf                                                               48.513.225 EUR

            Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

            Verwaltungstätigkeit auf                                                               52.852.482 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                                              3.829.086 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

            Finanzierungstätigkeit auf                                                              5.199.829 EUR

 

festgesetzt.    

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 543.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.596.705 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 4.041.312 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

                        (Grundsteuer A) auf                                                                                      220 v.H

1.2       für die Grundstücke

                        (Grundsteuer B) auf                                                                                      415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                       425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 1 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i. S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i .S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen Stellen wirksam.

 

 

  1. den Stellenplan 2013

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

15.01.2013

Jugendhilfeausschuss

10

0

0

 

 

 

 

 

16.01.2013

Sozialausschuss

17

0

0

 

 

 

 

 

22.01.2013

Ausschuss für Stadtentwicklung

19

1

0

 

 

 

 

 

24.01.2013

Schulausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

05.02.2013

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

19.02.2013

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 11.12.2012 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 15.01.2013

 

 

Der Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2013 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im Ergebnishaushalt mit 7.952.714 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.952.714 Euro zuzüglich einer Erhöhung des Zuschusses an den Kinderschutzbund um 1.500 Euro auf 3.000 Euro für die Jahre 2013-2016.

 

 

2.

Sozialausschuss am 16.01.2013

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 700 im Ergebnishaushalt auf 2.643.309 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.643.309 Euro fest.

 

 

 

3.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.01.2013

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt mit 1 Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt mit 2.336.403 Euro und im Finanzhaushalt mit 3.649.266 fest.

 

 

 

4.

Schulausschuss am 24.01.2013

 

 

Auf Anregung des Schulausschusses soll der Pauschalansatz für die in den Schulen im Rahmen der Inklusion beschulten Schüler verdoppelt werden.

 

Alsdann beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.265.010 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.357.172 Euro zzgl. der vorgenannten Ergänzung fest.

 

Das Schreiben des Stadtsportbundes Emmerich vom 06.11.2013 auf Erhöhung des Zuschusses, dem im Haushaltsentwurf durch die Verwaltung nicht gefolgt worden ist, wurde den Ausschussmitgliedern ergänzend zur Kenntnis gegeben.

 

 

5.

Zusammenfassung

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 25.01.2013) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

5.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                             68.952 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               108.191 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                   48.752 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                138.691 EUR

 

5.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               154.995 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                157.995 EUR

 

5.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                    122.183 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                          21.000 EUR

 

Im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um                          136.952 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um                           21.000 EUR

 

 

 

5.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2013 nun eine Unterdeckung von 4.041.312 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 5.710.000 Euro aus.             

Kredite

Die Kreditaufnahmen werden um 54.000 Euro auf  543.000 Euro erhöht.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

5.5       Stellenplan

 

Der zu beschließende Stellenplan weist die in Anlage 2 aufgeführten Änderungen (Seiten 357 -361) zu der Entwurfsfassung vom 11.12.2012 auf.

 

 

6.         Eingaben und Anträge

 

Folgende Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2013 sind als Anlagen beigefügt und werden zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss hinzugezogen. Die Ergebnisse der Beratung konnten noch nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 7 über die Haushaltssatzung 2013 zusätzlich ändern.

 

6.1       Anlage 3 

 

Antrag der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 zur Einführung von EM-TV.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Schreiben vom 18.07.2012 hatte die BGE-Fraktion die Einführung von EM-TV und damit die zukünftige Übertragung aller Sitzungen des Rates und seiner Sitzung ins Internet beantragt. Die Verwaltung hatte diesen Antrag geprüft und zur Sitzung des Rates am 02.10.2012 eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet. Der Antrag der Fraktion BGE wurde in der Sitzung zurückgezogen. Der neuerliche Antrag regt über die bereits genannten Nutzungsmöglichkeiten hinaus den Einsatz der Technik für Zwecke von Übertragungen von Veranstaltungen im Bereich Wirtschaftsförderung und Tourismus an.

 

Die Verwaltung empfiehlt unter Bezugnahme auf die zur Sitzung des Rates am 02.10.2012 erstellte Vorlage 01-15 0764/2012 die Einführung von EM-TV nicht umzusetzen. Der finanzielle und personelle Aufwand sowie die zu erwartenden bzw. nicht auszuschließenden negativen Begleitumstände stehen in keiner vertretbaren Relation zu dem erwarteten Nutzen. Das nunmehr angeregte erweiterte Einsatzspektrum führt zu keinem anderen Prüfergebnis, da der zu betreibende personelle Aufwand dadurch ebenfalls steigen würde.

 

 

6.2       Anlage 4

 

Antrag der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Änderung der Eigenkapitalverzinsung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf 4 %.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der derzeitige Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung von 7 % hält sich im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebes, die nach Jahresabschluss 2011 einen Bestand von 8,9 MIO € aufweist, wird auch nach Ansicht der Eigenbetriebsleiters als nicht erforderlich angesehen; die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes wird durch den Wirtschaftsprüfer als „zufriedenstellend“ und die Eigenkapitalquote von rd. 30 % als „solide“ beurteilt. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen wird deshalb als nicht notwendig erachtet. 

 

Darüber hinaus würde eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung auf 4 % die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren 2013-2016 um 1,683 MIO € verschlechtern.

 

Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

6.3       Anlage 5

 

Antrag der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD an die Stadt Emmerich am Rhein um 50 %.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Entscheidung über die Gewinnverwendung der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen Ergebnisses und auch der städtischen Finanzlage für jedes Jahr individuell. Sofern das Ergebnis die Möglichkeit hergab, wurde in einzelnen Jahren durchaus nicht immer der gesamte Jahresüberschuss an die Stadt als Alleineigentümerin ausgeschüttet, sondern Teilbeträge verblieben in der Gesellschaft.

Mit einer Eigenkapitalquote der EGD von 50 % im Jahresabschluss 2011 werden durch den Wirtschaftsprüfer eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine mit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft vereinbare Gewinnverwendungspolitik bekräftigt. Derzeit wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklage deshalb als nicht notwendig erachtet.

 

Darüber hinaus wird über die endgültige Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses 2012 erst im Herbst 2013 auf Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates an den Rat und an die Gesellschafterversammlung nicht durch den Rat, sondern durch die Gesellschafterversammlung entschieden.

 

- Vorbehaltlich des endgültigen Ergebnisses - würde eine von vornherein um 50 % reduzierte Gewinnausschüttung die Planansätze der Haushaltsjahre 2013-2016 und damit die Ertragslage um 2.600.000 € verschlechtern.

 

Aus den dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 vorgesehen..

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister