hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu
empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 25.01.2013 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, den Antrag I / 2013 (Anlage 3) der
BGE-Fraktion vom 11.01.2013 zur Einführung von „EM-TV“ abzulehnen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, den Antrag II /2013 (Anlage 4) der BGE-Fraktion vom
11.01.2013 auf Änderung des Zinssatzes der Eigenkapitalverzinsung
abzulehnen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, den Antrag III / 2013 (Anlage 5) der
BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD um 50
% abzulehnen.
- Der Rat
beschließt zuzüglich der zuvor beschlossenen Empfehlungen und getroffenen
Beschlüsse
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013,
der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich
anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 53.102.047
EUR
Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 57.143.359
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
48.513.225
EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
52.852.482
EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der
Finanzierungstätigkeit
auf 3.829.086
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit
auf 5.199.829
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf 543.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 3.596.705 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung
der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf
4.041.312 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 220 v.H
1.2 für
die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 415 v.H
2. Gewerbesteuer
auf 425 v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000
EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach §
83 Abs. 1 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere
Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen
bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i. S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Die
Geringfügigkeit von Investitionen i .S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen Stellen wirksam.
- den Stellenplan 2013
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
15.01.2013 |
Jugendhilfeausschuss |
10 |
0 |
0 |
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16.01.2013 |
Sozialausschuss |
17 |
0 |
0 |
|
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22.01.2013 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
19 |
1 |
0 |
|
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24.01.2013 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
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|
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|
05.02.2013 |
Haupt- und
Finanzausschuss |
|
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|
19.02.2013 |
Rat |
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2013 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 11.12.2012 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am 15.01.2013
|
|
Der
Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2013 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im
Ergebnishaushalt mit 7.952.714 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.952.714 Euro zuzüglich
einer Erhöhung des Zuschusses an den Kinderschutzbund um 1.500 Euro auf 3.000
Euro für die Jahre 2013-2016. |
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|
2. |
Sozialausschuss am 16.01.2013 |
|
Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 700 im
Ergebnishaushalt auf 2.643.309 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.643.309 Euro
fest. |
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3. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.01.2013
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Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt mit 1 Gegenstimme den
vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt mit 2.336.403 Euro und im
Finanzhaushalt mit 3.649.266 fest. |
|
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4. |
Schulausschuss am 24.01.2013
|
|
Auf Anregung des
Schulausschusses soll der Pauschalansatz für die in den Schulen im Rahmen der
Inklusion beschulten Schüler verdoppelt werden. Alsdann beschließt
der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.265.010 Euro und im Finanzhaushalt mit
2.357.172 Euro zzgl. der vorgenannten Ergänzung fest. Das Schreiben des
Stadtsportbundes Emmerich vom 06.11.2013 auf Erhöhung des Zuschusses, dem im
Haushaltsentwurf durch die Verwaltung nicht gefolgt worden ist, wurde den
Ausschussmitgliedern ergänzend zur Kenntnis gegeben. |
5. |
Zusammenfassung
|
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 25.01.2013) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:
5.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 68.952 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um
108.191 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 48.752 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um
138.691 EUR
5.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 154.995 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 157.995 EUR
5.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 122.183 EUR
Verminderung der Aufwendungen um
21.000 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 136.952 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 21.000 EUR
5.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2013 nun
eine Unterdeckung von 4.041.312 Euro
aus.
Der Gesamtfinanzplan
weist eine Unterdeckung von 5.710.000 Euro aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen werden um 54.000 Euro auf 543.000 Euro erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
5.5 Stellenplan
Der zu beschließende Stellenplan weist die in Anlage 2 aufgeführten Änderungen (Seiten 357 -361) zu der Entwurfsfassung vom
11.12.2012 auf.
6. Eingaben und Anträge
Folgende Eingaben
und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2013 sind als Anlagen beigefügt und werden
zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss
hinzugezogen. Die Ergebnisse der
Beratung konnten noch nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen
werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 7 über die Haushaltssatzung 2013
zusätzlich ändern.
6.1 Anlage
3
Antrag der BGE-Fraktion
vom 11.01.2013 zur Einführung von EM-TV.
Stellungnahme der
Verwaltung
Mit Schreiben vom 18.07.2012 hatte die BGE-Fraktion
die Einführung von EM-TV und damit die zukünftige Übertragung aller Sitzungen
des Rates und seiner Sitzung ins Internet beantragt. Die Verwaltung hatte
diesen Antrag geprüft und zur Sitzung des Rates am 02.10.2012 eine ausführliche
Stellungnahme erarbeitet. Der Antrag der Fraktion BGE wurde in der Sitzung zurückgezogen.
Der neuerliche Antrag regt über die bereits genannten Nutzungsmöglichkeiten hinaus
den Einsatz der Technik für Zwecke von Übertragungen von Veranstaltungen im
Bereich Wirtschaftsförderung und Tourismus an.
Die Verwaltung empfiehlt unter Bezugnahme
auf die zur Sitzung des Rates am 02.10.2012 erstellte Vorlage 01-15 0764/2012 die
Einführung von EM-TV nicht umzusetzen. Der finanzielle und personelle Aufwand
sowie die zu erwartenden bzw. nicht auszuschließenden negativen Begleitumstände
stehen in keiner vertretbaren Relation zu dem erwarteten Nutzen. Das nunmehr
angeregte erweiterte Einsatzspektrum führt zu keinem anderen Prüfergebnis, da
der zu betreibende personelle Aufwand dadurch ebenfalls steigen würde.
6.2 Anlage
4
Antrag der BGE-Fraktion
vom 11.01.2013 auf Änderung der Eigenkapitalverzinsung der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf 4 %.
Stellungnahme der
Verwaltung
Der derzeitige
Zinssatz für die Eigenkapitalverzinsung von 7 % hält sich im Rahmen rechtlicher
Vorgaben. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebes, die nach
Jahresabschluss 2011 einen Bestand von 8,9 MIO € aufweist, wird auch nach
Ansicht der Eigenbetriebsleiters als nicht erforderlich angesehen; die
wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes wird durch den Wirtschaftsprüfer als
„zufriedenstellend“ und die Eigenkapitalquote von rd. 30 % als „solide“
beurteilt. Eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen wird deshalb als nicht
notwendig erachtet.
Darüber hinaus würde
eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung auf 4 % die Ertragssituation des städt.
Haushaltes allein in den Planungsjahren 2013-2016 um 1,683 MIO €
verschlechtern.
Aus den
dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.
6.3 Anlage
5
Antrag der BGE-Fraktion
vom 11.01.2013 auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD an die
Stadt Emmerich am Rhein um 50 %.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die Entscheidung
über die Gewinnverwendung der Emmericher Gesellschaft für kommunale
Dienstleistungen mbH erfolgt unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Ergebnisses und auch der städtischen Finanzlage für jedes Jahr individuell.
Sofern das Ergebnis die Möglichkeit hergab, wurde in einzelnen Jahren durchaus
nicht immer der gesamte Jahresüberschuss an die Stadt als Alleineigentümerin
ausgeschüttet, sondern Teilbeträge verblieben in der Gesellschaft.
Mit einer
Eigenkapitalquote der EGD von 50 % im Jahresabschluss 2011 werden durch den
Wirtschaftsprüfer eine angemessene Eigenkapitalausstattung und eine mit der
wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft vereinbare Gewinnverwendungspolitik
bekräftigt. Derzeit wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklage deshalb als
nicht notwendig erachtet.
Darüber hinaus wird
über die endgültige Feststellung und Verwendung des Jahresergebnisses 2012 erst
im Herbst 2013 auf Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates an den Rat und an die
Gesellschafterversammlung nicht durch den Rat, sondern durch die Gesellschafterversammlung
entschieden.
- Vorbehaltlich des
endgültigen Ergebnisses - würde eine von vornherein um 50 % reduzierte
Gewinnausschüttung die Planansätze der Haushaltsjahre 2013-2016 und damit die
Ertragslage um 2.600.000 € verschlechtern.
Aus den
dargestellten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2013 vorgesehen..
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister