hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die
nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr
2013 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 78
ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S.
474), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom xx.xx.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 53.102.047
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 57.143.359
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 48.527.994
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 52.852.482
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 3.814.317
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf 5.199.829
EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen
erforderlich ist, wird auf 558.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.596.705 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung
der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird
auf 4.041.312 EUR festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000
EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach §
83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere
Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen
bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Die
Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2013
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
15.01.2013 |
Jugendhilfeausschuss |
10 |
0 |
0 |
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16.01.2013 |
Sozialausschuss |
17 |
0 |
0 |
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22.01.2013 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
19 |
1 |
0 |
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24.01.2013 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
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05.02.2013 |
Haupt- und
Finanzausschuss |
17 |
0 |
1 |
|
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19.02.2013 |
Rat |
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2013 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 11.12.2012 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am 15.01.2013
|
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Der
Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2013 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im
Ergebnishaushalt mit 7.952.714 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.952.714 Euro zuzüglich
einer Erhöhung des Zuschusses an den Kinderschutzbund um 1.500 Euro auf 3.000
Euro für die Jahre 2013-2016. |
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2. |
Sozialausschuss am 16.01.2013 |
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Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 700 im
Ergebnishaushalt auf 2.643.309 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.643.309 Euro
fest. |
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3. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.01.2013
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Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt mit 1 Gegenstimme den
vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt mit 2.336.403 Euro und im
Finanzhaushalt mit 3.649.266 fest. |
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4. |
Schulausschuss am 24.01.2013
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Auf Anregung des
Schulausschusses soll der Pauschalansatz für die in den Schulen im Rahmen der
Inklusion beschulten Schüler verdoppelt werden. Alsdann beschließt
der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.265.010 Euro und im Finanzhaushalt mit
2.357.172 Euro zzgl. der vorgenannten Ergänzung fest. Das Schreiben des
Stadtsportbundes Emmerich vom 06.11.2013 auf Erhöhung des Zuschusses, dem im
Haushaltsentwurf durch die Verwaltung nicht gefolgt worden ist, wurde den
Ausschussmitgliedern ergänzend zur Kenntnis gegeben. |
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5. |
Haupt- und Finanzausschuss am 05.02.2013 Zunächst berät der
Haupt- und Finanzausschuss über die verbliebenen Budgets der anderen
Fachbereiche: Budget 013 –
Öffentlichkeitsarbeit und Archiv Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt
auf 179.176 Euro und im Finanzhaushalt auf 179.176 Euro fest. Budget 014 –
Örtliche Rechnungsprüfung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im
Ergebnishaushalt auf 139.619 Euro und im Finanzhaushalt auf 139.619 Euro
fest. Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im
Ergebnishaushalt auf 2.988.451 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.800.512 Euro
fest. Budget 200 –
Fachbereich 2 – Finanzen Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im
Ergebnishaushalt auf 1.164.683 Euro und im Finanzhaushalt auf 849.699 Euro
fest. Budget 300 –
Fachbereich 3 – Immobilien Auf den Antrag des
CDU Ortsverbandes Hüthum-Borghees-Klein-Netterden hin beschließt der Haupt-
und Finanzausschuss einstimmig die Sanierung der Toilettenanlage an der
St.-Georg-Schule Hüthum von 2015 auf 2014 vorzuziehen. Sodann beschließt der
Haupt- und Finanzausschuss bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im
Ergebnishaushalt auf 5.304.774 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.604.680 Euro
fest. |
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Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im
Ergebnishaushalt auf 618.341 Euro und im Finanzhaushalt auf 838.045 Euro
fest. Danach berät der Haupt- und Finanzausschuss über die 1.
Veränderungsliste und beschließt bei einer Enthaltung, über die vorgenannten
Beschlüsse hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 25.01.2013 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und Finanzplanung dem Rat zur
Annahme zu empfehlen. Sodann berät der
Haupt- und Finanzausschuss über die 3 Anträge der BGE-Fraktion und
beschließt, dem Rat wie folgt zu empfehlen:
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|
Unter Einschluss aller zuvor beschlossenen Empfehlungen und
getroffener Beschlüsse und Einbeziehung der Veränderungsliste beschließt der
Haupt- und Finanzausschuss bei einer Enthaltung den durch die vorgenannten
Beschlüsse geänderten bisherigen Entwurf der Haushaltssatzung 2013 und den
geänderten Stellenplan dem Rat zur Annahme zu empfehlen. |
6. |
Zusammenfassung
|
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 05.02.2013) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:
6.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 68.952 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um
109.791 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 48.752 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um
138.691 EUR
6.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 154.995 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 157.995 EUR
6.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 122.183 EUR
Verminderung der Aufwendungen um
21.000 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 136.952 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um
21.000 EUR
6.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2013 nun
eine Unterdeckung von 4.041.312 EUR
aus.
Der Gesamtfinanzplan
weist eine Unterdeckung von 5.710.000 EUR aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen
werden um 69.000 EUR auf 558.000 EUR erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird nicht verändert.
Planungsjahre
2014-2016
Durch Fortschreibung nachhaltiger Veränderungen
aus dem Haushaltsjahr 2013 sowie Verschiebungen (siehe auch erläutert in der
Veränderungsliste - Anlage 1 - ) ergeben sich in den Ergebnisrechnungen
folgende Verschlechterungen:
Ergebnisplanung 2014
bisher -1.709.617 EUR Verschlechterung um 210.760 EUR
auf -1.920.377 EUR
Ergebnisplanung 2015
bisher
+184.777 EUR Verschlechterung
um 116.866 EUR auf +67.911 EUR
Ergebnisplanung 2016
bisher
+99.287 EUR Verschlechterung
um 1.097 EUR auf +98.190 EUR
Stellenplan
Der zu beschließende Stellenplan weist die in Anlage 2 aufgeführten Änderungen (Seiten 357-361) zu der Entwurfsfassung vom
11.12.2012 auf.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2013 vorgesehen..
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister