Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013,
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 15 0902/2013/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

1.      die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2013

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. S. 474), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom xx.xx.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013, der die für die Erfül­lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächti­gungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       53.102.047 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                           57.143.359 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     48.527.994 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    52.852.482 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit  und der

     Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 3.814.317 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

     Finanzierungstätigkeit auf                                                                                 5.199.829 EUR

 

festgesetzt.    

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 558.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 3.596.705 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 4.041.312 EUR festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        220 v.H

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        415 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

2.      den Stellenplan 2013

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

15.01.2013

Jugendhilfeausschuss

10

0

0

 

 

 

 

 

16.01.2013

Sozialausschuss

17

0

0

 

 

 

 

 

22.01.2013

Ausschuss für Stadtentwicklung

19

1

0

 

 

 

 

 

24.01.2013

Schulausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

05.02.2013

Haupt- und Finanzausschuss

17

0

1

 

 

 

 

 

19.02.2013

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 11.12.2012 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 15.01.2013

 

 

Der Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2013 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im Ergebnishaushalt mit 7.952.714 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.952.714 Euro zuzüglich einer Erhöhung des Zuschusses an den Kinderschutzbund um 1.500 Euro auf 3.000 Euro für die Jahre 2013-2016.

 

 

2.

Sozialausschuss am 16.01.2013

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 700 im Ergebnishaushalt auf 2.643.309 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.643.309 Euro fest.

 

 

 

3.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 22.01.2013

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt mit 1 Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt mit 2.336.403 Euro und im Finanzhaushalt mit 3.649.266 fest.

 

 

 

4.

Schulausschuss am 24.01.2013

 

 

Auf Anregung des Schulausschusses soll der Pauschalansatz für die in den Schulen im Rahmen der Inklusion beschulten Schüler verdoppelt werden.

 

Alsdann beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.265.010 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.357.172 Euro zzgl. der vorgenannten Ergänzung fest.

 

Das Schreiben des Stadtsportbundes Emmerich vom 06.11.2013 auf Erhöhung des Zuschusses, dem im Haushaltsentwurf durch die Verwaltung nicht gefolgt worden ist, wurde den Ausschussmitgliedern ergänzend zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 05.02.2013

 

Zunächst berät der Haupt- und Finanzausschuss über die verbliebenen Budgets der anderen Fachbereiche:

 

Budget 013 – Öffentlichkeitsarbeit und Archiv

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 179.176 Euro und im Finanzhaushalt auf 179.176 Euro fest.

 

Budget 014 – Örtliche Rechnungsprüfung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im Ergebnishaushalt auf 139.619 Euro und im Finanzhaushalt auf 139.619 Euro fest.

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 2.988.451 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.800.512 Euro fest.

 

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 1.164.683 Euro und im Finanzhaushalt auf 849.699 Euro fest.

 

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Auf den Antrag des CDU Ortsverbandes Hüthum-Borghees-Klein-Netterden hin beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die Sanierung der Toilettenanlage an der St.-Georg-Schule Hüthum von 2015 auf 2014 vorzuziehen. Sodann beschließt der Haupt- und Finanzausschuss bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 5.304.774 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.604.680 Euro fest.

 

 

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 618.341 Euro und im Finanzhaushalt auf 838.045 Euro fest.

 

Danach berät  der Haupt- und Finanzausschuss über die 1. Veränderungsliste und beschließt bei einer Enthaltung, über die vorgenannten Beschlüsse hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 25.01.2013 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und Finanzplanung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Sodann berät der Haupt- und Finanzausschuss über die 3 Anträge der BGE-Fraktion und beschließt, dem Rat wie folgt zu empfehlen:

 

  • bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den Antrag der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 zur Einführung von „EM-TV“ abzulehnen.

 

  • bei 4 Gegenstimmen den Antrag der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Änderung der Eigenkapitalverzinsung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf 4 % abzulehnen.

 

  • bei 4 Gegenstimmen den Antrag der BGE-Fraktion vom 11.01.2013 auf Kürzung der Gewinnabführung der EGD an die Stadt Emmerich am Rhein um 50 % abzulehnen.

 

 

Unter Einschluss aller zuvor beschlossenen Empfehlungen und getroffener Beschlüsse und Einbeziehung der Veränderungsliste beschließt der Haupt- und Finanzausschuss bei einer Enthaltung den durch die vorgenannten Beschlüsse geänderten bisherigen Entwurf der Haushaltssatzung 2013 und den geänderten Stellenplan dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

 

6.

Zusammenfassung

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 05.02.2013) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

6.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                             68.952 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               109.791 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                   48.752 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                138.691 EUR

 

6.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               154.995 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                157.995 EUR

 

6.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                    122.183 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                          21.000 EUR

 

Im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um                          136.952 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um                           21.000 EUR

 

 

 

6.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2013 nun eine Unterdeckung von 4.041.312 EUR aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 5.710.000 EUR aus.             

 
Kredite

Die Kreditaufnahmen werden um 69.000 EUR auf  558.000 EUR erhöht.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

Planungsjahre 2014-2016

 

Durch Fortschreibung nachhaltiger Veränderungen aus dem Haushaltsjahr 2013 sowie Verschiebungen (siehe auch erläutert in der Veränderungsliste - Anlage 1 - ) ergeben sich in den Ergebnisrechnungen folgende Verschlechterungen:

 

Ergebnisplanung 2014           

bisher -1.709.617 EUR           Verschlechterung um 210.760 EUR auf      -1.920.377 EUR

 

Ergebnisplanung 2015

bisher   +184.777 EUR           Verschlechterung um 116.866 EUR auf            +67.911 EUR

 

Ergebnisplanung 2016

bisher   +99.287 EUR             Verschlechterung um 1.097 EUR auf                +98.190 EUR

 

Stellenplan

Der zu beschließende Stellenplan weist die in Anlage 2 aufgeführten Änderungen (Seiten 357-361) zu der Entwurfsfassung vom 11.12.2012 auf.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 vorgesehen..

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister