hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion der Stadt Emmerich am Rhein, Nr. VI/2013 vom 25.01.2013
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt dem Antrag zum
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu folgen.
Sachdarstellung :
Die von der FDP-Ratsfraktion beantragte Ortsumgehung Elten soll
vermutlich zwischen der Lobither Straße (L472) und der Beeker Straße (L472)
verlaufen.
Diese Trasse wurde bereits 1972 in den Flächennutzungsplan der Gemeinde
Elten und nach der Kommunalen Neugliederung in den Flächennutzungsplan der
Stadt Emmerich am Rhein übernommen
(Anlage 1).
In 1978 wurde von Seiten des Landesstraßenbauamtes Kleve in Verbindung
mit der Bundesbahn die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge
Emmericher Straße (B8) und Lobither Straße (L472) angestrengt. Dies sollten
durch eine Verlegung der Bundesstraße 8 südlich der Gleise sowie eine Verlegung
der L472 nördlich von Elten als Umgehungsstraße realisiert werden.
Im Dezember 1980 wurde durch den Landschaftsverband Rheinland das für
Verlegung der B8 und L472 notwendige Verfahren zur Bestimmung der Linienführung
gem. § 16 FStrG eingeleitet.
Zur abschließenden Stellungnahme im Verfahren wurden durch die politischen
Parteien Bürgerversammlungen durchgeführt. Als Ergebnis war festzuhalten, dass
sich die Bürgerschaft aufgrund der Zerschneidung der freien Landschaft und der
landwirtschaftlicher Nutzflächen, der zu erwartenden Belästigung durch
Verkehrslärm sowie dem Abbruch von Gebäuden gegen eine Verlegung der L472
zwischen B8 (Zevenaarer Straße ) und L472 (Beeker Straße) ausgesprochen wurde.
Am 17.11.1981 wurde entsprechend im Rat der Stadt Emmerich über die
Linienführung der L472n abgestimmt. Der Rat beschloss der Linienführung
Variante II/IIa (Anlage 2) zuzustimmen mit der Auflage, die L472n zunächst nur
bis zur jetzigen B8 im Bereich des Bauhofes zu führen. Der weitere Ausbau der
L472n in späteren Jahren wird von dem Nachweis abhängig gemacht, dass das Verkehrsaufkommen
eine Weiterführung durch die freie Landschaft rechtfertigt.
Auf Nachfrage des Landschaftsverbandes Rheinland vom 27.09.1989 die
weiteren Planung der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges Lobither
Straße (L472) betreffend, wurde die Stellungnahme des Rates vom 17.11.1981 in
der Sitzung am 30.01.1990 bestätigt.
Im derzeit gültigen
Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf ‚GEP 99’ ist
die Umgehungsstraße entsprechend dieser Beschlusslage nur bis zur Zevenaarer
Straße (B8) nicht dargestellt.
Im aktuellen Landesstraßenbedarfsplan ist sie ebenfalls nicht mehr
vorhanden. Aus Sicht des Landesbetriebes besteht auch keine Notwendigkeit zur
Errichtung der Umgehung. Teile der geplanten Trassenführung wurden bereits, in
Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, überbaut.
Verfahren zur Umsetzung
Zur Errichtung einer neuen Ortsumgehung ist nachfolgendes idealisiertes
Verfahren notwendig:
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Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NR |
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Beantragung durch den Landesbetrieb zur Aufnahme in die
Integrierte Gesamtverkehrsplanung IGVP. |
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Die Aufstellung des IGVP sowie die Aufnahme in den Bedarfplan werden
vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV)
koordiniert und verantwortet. Die umfangreichen Untersuchungs- und Planungsarbeiten werden von einer
unabhängigen Projektgruppe (einem Konsortium externer Ingenieurbüros)
entsprechend der Vorgaben des Ministeriums erarbeitet. |
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Als Bewertungsergebnis des IGVP ergibt sich
ein Nutzen-Kosten-Quotient |
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Diese Bewertung im IGVP-Verfahren erfasst
nachfolgende Themen : |
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Verbesserung der Mobilität im Personenverkehr |
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Herstellung gleichwertiger Chancen der
Mobilitätsteilnahme für alle Bevölkerungsgruppen |
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Verbesserung der Lebensbedingungen durch
Weiterentwicklung stadtverträglicher
Verkehrsinfrastrukturen und Mobilitätsangebote |
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Erhöhung der Verkehrssicherheit unter
Berücksichtigung besonders gefährdeter Personengruppen und des Radverkehrs |
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Unterstützung verkehrssparsamer Raumstrukturen |
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Sicherung und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen
Standortqualität sowie Verbesserung und Sicherung der einzelbetrieblichen
Effizienz aus Nutzer- und Betreibersicht |
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Verbesserung und Sicherung der
gesamtwirtschaftlichen Effizienz der Verkehrsträger |
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Gewährleistung
der Umweltverträglichkeit von Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätsangeboten |
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Beachtung
und Unterstützung der globalen Anstrengungen zum Klimaschutz |
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Die aktuelle Priorisierungsliste des Straßenbedarfplanes NRW beinhaltet
238 Maßnahmen. |
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Nach entsprechend günstiger Bewertung im IGVP werden durch die
Bezirksregierung Düsseldorf auf Grundlage der Vorschläge des Landesbetriebes
und in Abstimmung mit dem Regionalrat regionale Vorschläge erarbeitet, die an
das Verkehrsministerium NRW weitergeleitet werden. Dieses fasst sämtliche
regionale Vorschläge zu einem landesweiten Vorschlag zusammen. Hieraus ergibt sich, nach Verabschiedung durch den Landtag, der
Landesstraßenausbauplan. |
Finanzierung
Im Landeshaushalt 2010 standen noch 67,0 Mio.
für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Landesstraßen über 3
Mio.€ zur Verfügung.
Im Landeshaushalt 2011 lediglich 55,0 Mio. €
Für 2012 wurden daher keine neuen Maßnahmen
in das Landestraßenbauprogramm aufgenommen. Die Mittel waren bereits zur
Abarbeitung der eingeplanten Maßnahmen aufgebraucht.
In 2012 standen 53,0 Mio. € zur Verfügung,
diesen Mitteln standen 39 Maßnahmen gegenüber, 13 davon Kreuzungsmaßnahmen z.B.
nach dem EKrG im Zuge von BÜ-Beseitigungen.
Im Haushaltsplanentwurf 2013 sind nur 44,0
Mio. € eingeplant; ob neue Maßnahmen in das Bauprogramm aufgenommen werden ist
fraglich.
Da sowohl das Land Nordrhein-Westfalen als
auch der Bund ihre Mittel für die Straßenunterhaltung erhöhen, erfordert dies
eine Umschichtung der Mittel vom Neu- und Ausbau der Landesstraßen in die
Unterhaltung. Dies zeigte sich erst kürzlich bei der Diskussion über den
Zustand der Straßenbrücken an klassifizierten Straßen.
Kreuzungsmaßnahmen wie z.B. notwendige
BÜ-Beseitigungen (ABS 46/2) und die damit einhergehenden Brücken- bzw.
Tunnelbauwerke sowie Trassenänderungen bei Landesstraßen sind ebenfalls Teil
dieser Haushaltsstelle und mit einer entsprechenden Priorität versehen.
Für derartige Maßnahmen (z. Zt. 13) waren in
2012 zwar nur 5,4 Mio. € vorgesehen, sie binden jedoch in den Folgejahren 59,85
Mio. €.
RealisierungsChancen
Der Landesstraßenbedarfsplan NRW wird seit
2005 nicht mehr aktualisiert. Vorrangiges Ziel ist es die bereits im Plan
enthaltenen, und durch Finanzierung abgesicherten Maßnahmen umzusetzen.
Ein Aktualisierungszeitpunkt ist derzeit
nicht abzusehen.
Bürgerunterstützung – Bereits zu Beginn der
Umgehungsplanungen in den Jahren 1980/81 fand diese bei der Bürgerschaft wenig
Anklang. Diese mangelnde Unterstützung wurde bei der neueren Planung zur
BÜ-Beseitigung nochmals deutlich. So wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung
am 25.05.2012 die Varianten zur Aufhebung des BÜ Lobither Straße vorgestellt.
Teil dieser Vorstellung war auch eine Umgehungsstraße, beginnend an der
Haagschen Straße / B8 und endend im Bereich Beeker Straße / BAB 3. Hierbei
wurde seitens der ortsansässigen Landwirtschaft sowie der Landwirtschaftskammer
stark gegen den Verlust und die Zerschneidung von bewirtschafteten Flächen und
Höfen argumentiert.
Ohne Rückhalt bei den betroffenen
Grundstückseigentümern ist eine Realisierung fraglich.
Kaufkraft - Bei Errichtung einer
Umgehungsstraße würden nicht nur Lkw diese nutzen, sondern ebenfalls
Wochenendtouristen in die Niederlande. Dies kann zu entsprechenden Kaufkraftteinbußen führen.
Gefahrenlage - In 2013 wird die Schmidtstraße
für Lkw-Verkehre über 3,5 to gesperrt werden. Hiermit entfallen nicht nur die
Lkw aus dieser Straße, sondern auch ein großer Teil derer auf der
Klosterstraße, da diese über die A3/A12(NL) bzw. den Tichelkamp umgeleitet
werden.
Die gesamte Gefahrenlage sinkt erheblich.
Im Ortskern Elten befindet sich kein
Unfallschwerpunkt.
Fazit
In Anbetracht der
Bewertungskriterien zum IGVP, die eine ungünstige Positionierung im
Priorisierungsverfahren erwarten lassen sowie der knapper werdenden
Haushaltmittel und damit die geringer werdende Anzahl an umgesetzten Vorhaben,
erscheint eine langfristige Umsetzung der Maßnahme fraglich. Auch die nicht zu
erwartende Unterstützung durch die Eigentümer und Pächter der benötigten
Flächen stellt eine Realisierung in Frage.
Vor dem
Hintergrund der laufenden Planungen zur Betuwe-Linie und dem von Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschlossenen BÜ-Konzept sollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt
die Frage der Ortsumgehung nicht angestoßen werden.
Auch sollte das
Ergebnis der Lkw-Sperrung Schmidtstraße abgewartet werden.
Zusammenfassend
wird empfohlen, dem Antrag zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu folgen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter