Betreff
Antrag gemäß § 4 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein
Änderung/Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Emmerich am Rhein im Bereich der Gemarkung Klein Netterden/Vrasselt/Praest,
hier: Eingabe Nr. 6/2012 von der Welasa GmbH, Emmerich am Rhein, von Januar 2012
Vorlage
05 - 15 0992/2013
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass mit Blick auf das Windkraftkonzept der Stadt, der Antrag der Welasa GmbH auf Einbezug einer von ihr skizzierten Gebietskulisse zwischen B 8 und Autobahn, nord und nordöstlich des Ortsteiles Vrasselt in die Gebietskulisse zukünftiger Vorranggebiete für Windkraftanlagen nur insoweit mitgeprüft werden kann, wie sie sich mit den Potentialflächen deckt, deren Lage der Ergebniskarte 10 des Windkraftkonzeptes entnommen werden können.

 

Sachdarstellung :

 

Nach Vorlage des städtischen Planungskonzeptes für die Bestimmung  von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in der Stadt Emmerich am Rhein ist ersichtlich, dass der Hauptteil der beantragten Grundstücke nicht in der Zielgebietskulisse enthalten sein wird.

 

Die Darstellung einer Fläche als Konzentrationszone für Windenergieanlagen ist mit einem öffentlichen Belang gleichzusetzen, der einer an anderer Stelle im Außenbereich beantragten Windenergieanlage in der Regel entgegensteht (der sog. ‚Planungsvorbehalt’). Die Gemeinden erhalten durch diese positive Standortzuweisung die Möglichkeit, das übrige Gemeindegebiet von WEA freizuhalten.

 

Nicht abschließend kann zum jetzigen Zeitpunkt die Eignung der Grundstücke beurteilt werden, die in den Bereich der Potentialflächen fallen.

 

Bei Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes wird die genaue Lage einer möglichen Konzentrationszone, auch unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, soweit konkretisiert sein, dass dann über die Eignung der genannten Grundstücke entschieden werden kann.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter