hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu
empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 22.01.2014 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
- Der Rat
beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen
Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 013, 014, 100, 200, 300
und 600
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2014 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 78
ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.
878), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom
_____________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 56.279.397
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 57.910.703
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 51.830.537
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 53.159.805
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.826.442 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.386.436 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 395.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.254.844 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 395.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.244.280 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 1.631.306 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000
EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach §
83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere
Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen
bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Die
Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
- den Stellenplan 2014
Sachdarstellung :
Sachdarstellung:
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
09.01.2014 |
Jugendhilfeausschuss |
14 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
14.01.2014 |
Sozialausschuss |
17 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
15.01.2014 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
21.01.2014 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
20 |
1 |
0 |
|
|
|
|
|
28.01.2014 |
Haupt- und
Finanzausschuss |
|
|
|
|
|
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|
|
11.02.2014 |
Rat |
|
|
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2014 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 10.12.2013 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am 09.01.2014
|
|
Der
Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2014 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im
Ergebnishaushalt mit 8.426.473 Euro und im Finanzhaushalt mit 8.426.473 Euro. |
|
|
2. |
Sozialausschuss am 14.01.2014 |
|
Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.445.204 Euro und im Finanzhaushalt
auf 2.445.204 Euro fest. Weiterhin
beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das
Budget 015 „Gleichstellung / Demografie“ und setzt den Zuschussbedarf im
Ergebnishaushalt auf 57.681 Euro und im Finanzhaushalt auf 57.681 Euro fest. |
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3. |
Schulausschuss am 15.01.2014
|
|
Der Schulausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.306.585 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.468.492
Euro fest zuzüglich einer Erhöhung Pauschale für Schüler mit zusätzlichem
Förderbedarf in Höhe von insgesamt 1.680 €. |
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4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 21.01.2014
|
|
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt mit einer Gegenstimme den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.237.954 Euro und im
Finanzhaushalt auf 2.952.198 Euro fest. |
5. 6. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Am 12.12.2013 wurde der Haushaltsplan 2014 in
einer Informationsveranstaltung im PAN kunstforum den Bürgern und weiteren
Interessierten vorgestellt und zu Anregungen aufgerufen. Ab 11.02.2013 lag
der Haushaltsplan öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen
bis zum 20.01.2014 Einwendungen erheben konnten. Sowohl in Folge der
Bürgerinformation als auch innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes
gingen keine Anregungen und Einwendungen ein. Zusammenfassung
|
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 22.01.2014) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:
6.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 8.073 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 152.000 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 70.393 EUR
6.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 10.000 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 10.000 EUR
6.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 31.941 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 15.955 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 31.941 EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 15.955
EUR
6.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2014 nun
eine Unterdeckung von 1.631.306 Euro
aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 2.799.105 Euro aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen werden um 50.000 Euro auf 395.000 Euro erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2014vorgesehen. Produkt: s. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister