hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die
nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr
2014 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen
Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher
Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss
vom
_____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 56.289.932
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 57.910.703
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 51.841.072
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 53.159.805
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 3.826.442 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 4.386.436 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 547.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.254.844 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 547.000
EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren
erforderlich ist, wird auf 2.244.280 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen
Jahresergebnisses wird auf 1.620.771 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 20.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2014 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 415
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Zuführungen zu Rückstellungen, Innere Verrechnungen
sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben
hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2014
Sachdarstellung :
Sachdarstellung:
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
09.01.2014 |
Jugendhilfeausschuss |
14 |
0 |
0 |
|
|
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|
14.01.2014 |
Sozialausschuss |
17 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
15.01.2014 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
|
|
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|
|
21.01.2014 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
20 |
1 |
0 |
|
|
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|
|
28.01.2014 |
Haupt- und
Finanzausschuss |
15 |
4 |
0 |
|
|
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|
|
11.02.2014 |
Rat |
|
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2014 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 10.12.2013 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1.
|
Jugendhilfeausschuss
am 09.01.2014
|
|
Der
Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2014 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im
Ergebnishaushalt mit 8.426.473 Euro und im Finanzhaushalt mit 8.426.473 Euro. |
|
|
2. |
Sozialausschuss am 14.01.2014 |
|
Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.445.204 Euro und im Finanzhaushalt
auf 2.445.204 Euro fest. Weiterhin
beschließt der Ausschuss einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das
Budget 015 „Gleichstellung / Demografie“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt
auf 57.681 Euro und um Finanzhaushalt auf 57.681 Euro fest. |
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3. |
Schulausschuss am 15.01.2014
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|
Der Schulausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“
im Ergebnishaushalt auf 2.306.585 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.468.492
Euro fest zuzüglich einer Erhöhung der Pauschale für Schüler mit zusätzlichem
Förderbedarf in Höhe von insgesamt 1.680 Euro. |
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4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am
21.01.2014
|
5. |
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt mit einer Gegenstimme den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.237.954 Euro und im
Finanzhaushalt auf 2.952.198 Euro fest. Bürgerbeteiligung und Einwendungen
Am 12.12.2013 wurde der Haushaltsplan 2014 in einer
Informationsveranstaltung im PAN kunstforum den Bürgern und weiteren
Interessierten vorgestellt und zu Anregungen aufgerufen. Ab 11.02.2013 lag
der Haushaltsplan öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen
bis zum 20.01.2014 Einwendungen erheben konnten. Sowohl in Folge der
Bürgerinformation als auch innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes
gingen keine Anregungen und Einwendungen ein. |
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6. |
Haupt- und Finanzausschuss am 28.01.2014 Zunächst berät der
Haupt- und Finanzausschuss über die verbliebenen Budgets der anderen
Fachbereiche: Budget 013 –
Öffentlichkeitsarbeit und Archiv Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 156.053 Euro
und im Finanzhaushalt auf 155.751 Euro fest. Budget 014 –
Örtliche Rechnungsprüfung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im Ergebnishaushalt auf 129.895 Euro
und im Finanzhaushalt auf 129.895 Euro fest. Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.219.170
Euro und im Finanzhaushalt auf 2.968.391 Euro fest. Budget 200 –
Fachbereich 2 – Finanzen Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 899.719
Euro und im Finanzhaushalt auf 876.063 Euro fest. Budget 300 –
Fachbereich 3 – Immobilien Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 5.589.711
Euro und im Finanzhaushalt auf 5.283.360 Euro fest. |
|
Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 524.021 Euro
und im Finanzhaushalt auf 1.140.203 Euro fest. Danach berät der Haupt- und Finanzausschuss neben den
vorgenannten Beschlüssen und der Veränderungsliste über die Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2014 und beschließt diese
mit 4 Gegenstimmen dem Rat zum Beschluss zu empfehlen. |
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7. |
Zusammenfassung |
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 29.01.2014) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets, den Vorabdotierungen und
der Verteilmasse:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 10.535 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 8.073 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 141.465 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 70.393 EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 10.000 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 10.000 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 31.941 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 15.955 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 31.941 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 15.955
EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2014 nun
eine Unterdeckung von 1.620.771 EUR aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 2.788.570 EUR aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen
werden um 202.000 EUR auf 547.000 EUR erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird nicht verändert.
Planungsjahre 2015-2017
Durch Fortschreibung nachhaltiger Veränderungen
aus dem Haushaltsjahr 2014 sowie Verschiebungen (siehe auch erläutert in der
Veränderungsliste - Anlage 1 - ) ergeben sich in den Ergebnisrechnungen
folgende Verbesserungen und Verschlechterungen:
Ergebnisplanung 2015
bisher + 132.795 EUR Verbesserung um 164.250 EUR auf + 297.045 EUR
Ergebnisplanung 2016
bisher
- 189.501 EUR Verbesserung
um 306.225 EUR auf + 116.724 EUR
Ergebnisplanung 2017
bisher + 516.629 EUR Verschlechterung um 35.800 EUR auf + 480.829 EUR
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2014vorgesehen. Produkt: s. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Bürgermeister