Betreff
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1 - Kaserne -,
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
05 - 15 1217/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Der für die Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. E 33/1 – Kaserne –.

 

Das Plangebiet umfasst einen Bereich östlich des Borgheeser Weges, südlich der Ostermayerstraße, westlich der Klever Straße B 220 sowie nördlich der Straße Am Busch mit einer Fläche von ca. 34,49 ha und ist in der beigefügten Karte durch eine gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.2 (besondere Bürgerbeteiligung) der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Betrieb der Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich am Rhein wurde zum 30.06.2008 aufgegeben und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) mit der Entwicklung dieses Standortes beauftragt.

 

Nach der Veräußerung des Kasernengeländes an einen privaten Investor wurde ein „Städtebaulicher Rahmenplan 2014“ erarbeitet, in dem konkrete Nutzungsansprüche an die Fläche formuliert wurden, wie das ehemalige Kasernengelände nachgenutzt werden kann.

 

Um die städtebauliche Ordnung innerhalb des Plangebietes und den angrenzenden Bereichen sicherzustellen, sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes insbesondere die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die verkehrliche Erschließung und die Erhaltung und Entwicklung von Grün- und Waldflächen verbindlich geregelt werden.

 

Weiterhin sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens auch die nachbarlichen Belange, insbesondere der Immissionsschutz, zu beachten und durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan negative Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen zu vermeiden.

 

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. E 33/1 – Kaserne mit Planzeichnung inklusive Legende, textlichen Festsetzungen und Kurzbegründung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Zu 2)

 

Die Auswirkungen der Planung gegenüber Eigentümern und der Öffentlichkeit sind von wesentlicher Bedeutung. Daher ist im Sinne des Punktes 3.2 „Besondere Bürgerbeteiligung“ der städtischen „Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung“ in diesem Bauleitplanverfahren die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Bürgerunterrichtung angemessen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter