hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der für die
Bauleitplanung zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. E 33/1 – Kaserne –.
Das Plangebiet
umfasst einen Bereich östlich des Borgheeser Weges, südlich der Ostermayerstraße,
westlich der Klever Straße B 220 sowie nördlich der Straße Am Busch mit einer
Fläche von ca. 34,49 ha und ist in der beigefügten Karte durch eine
gestrichelte Linie dargestellt und abgegrenzt.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung für den in der Anlage
gekennzeichneten Verfahrensbereich eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB entsprechend Punkt 3.2 (besondere Bürgerbeteiligung) der
städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Behörden
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Betrieb der
Moritz-von-Nassau-Kaserne in Emmerich am Rhein wurde zum 30.06.2008 aufgegeben
und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) mit der Entwicklung dieses
Standortes beauftragt.
Nach der Veräußerung des
Kasernengeländes an einen privaten Investor wurde ein „Städtebaulicher
Rahmenplan 2014“ erarbeitet, in dem konkrete Nutzungsansprüche an die Fläche
formuliert wurden, wie das ehemalige Kasernengelände nachgenutzt werden kann.
Um die städtebauliche
Ordnung innerhalb des Plangebietes und den angrenzenden Bereichen
sicherzustellen, sollen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes insbesondere
die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen,
die verkehrliche Erschließung und die Erhaltung und Entwicklung von Grün- und
Waldflächen verbindlich geregelt werden.
Weiterhin sind im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens auch die nachbarlichen Belange, insbesondere der
Immissionsschutz, zu beachten und durch entsprechende Festsetzungen im
Bebauungsplan negative Auswirkungen auf angrenzende Nutzungen zu vermeiden.
Der Vorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. E 33/1 – Kaserne mit Planzeichnung inklusive Legende,
textlichen Festsetzungen und Kurzbegründung sind der Vorlage als Anlage
beigefügt.
Zu 2)
Die Auswirkungen der
Planung gegenüber Eigentümern und der Öffentlichkeit sind von wesentlicher
Bedeutung. Daher ist im Sinne des Punktes 3.2 „Besondere Bürgerbeteiligung“ der
städtischen „Richtlinien für die Durchführung der Bürgerbeteiligung“ in diesem
Bauleitplanverfahren die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen
Bürgerunterrichtung angemessen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter