Beschlussvorschlag
- Der Rat beschließt gemäß § 4 c EigVO den
Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2013
festzustellen und
- den
Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:
a)
Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732.,00 € an die Stadt Emmerich am
Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und
b)
die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.573.990,93 € in die allgemeine
Rücklage (Gewinnrücklage) sowie
- den
Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Sachdarstellung :
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat
in seiner Sitzung am 05.09.2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den
Jahresabschluss zum 31.12.2013 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO benannt. Die
Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 16.09.2013 gemäß § 106 Abs.
2 Satz 5 GO zugestimmt.
Der Prüfungsbericht für das Jahr 2013 liegt nunmehr mit der Bilanz
(siehe Anlage 1) zum 31.12.2013, der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage
2), der Erfolgsübersicht, dem Anlagenachweis und dem Lagebericht (siehe Anlage
4) vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als weitere Anlage
beigefügt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible wird in der
Sitzung des Betriebsausschusses am 11.09.2014 den Bericht erläutern und zur
Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des
Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der
Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der
KBE zum 31.12.2013.
Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das
Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur
endgültigen Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet
wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die
Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die
Beschlussfassung im Rat aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat in seiner
Sitzung am 16.09.2014 den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt
zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes,
sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.
Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 3 a) (siehe
Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 11.12.2012 – bei der
Verabschiedung des Wirtschaftsjahr für das Jahr 2013 der KBE – die
Vorababführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß
§ 26 Abs. 2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser
Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die
Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit
ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals
einen gesonderten Beschluss herbei zu führen, sobald das geprüfte Jahresergebnis
vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes abschließend
beurteilt werden kann.
Wie der Anlage 3 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des
Jahresabschlusses für das Jahr 2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eversheim/Stuible zu keiner Beanstandung geführt. Wie auch in den Vorjahren ist
der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden. Die KBE hat das
Geschäftsjahr 2013 mit einem außerordentlichem Jahresüberschuss in Höhe von
2.555.722,93 € - und damit mit dem besten Ergebnis aller Geschäftsjahre – abgeschlossen,
so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die
Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich
vertretbar ist. Mit diesem Ergebnis konnten auch die Erwartungen für den
Nachtragshaushalt 2013 (vergl. auch Wirtschaftsplan 2013 der KBE) noch übertroffen
werden. Gegenüber der ursprünglichen Planung im Wirtschaftsplan 2013 hat sich
die Höhe des Überschusses sogar mehr als verdoppelt.
Im Betriebszweig Verwaltung liegt das Ergebnis in etwa im Bereich des
Vorjahres (siehe Anlage 5). Die Kostensteigerung um 3,6 % gibt die allgemeine
Kostenentwicklung insbesondere im Personalbereich wieder.
Verantwortlich für das außerordentlich positive Jahresergebnis ist
ausschließlich die Situation im Betriebszweig Abwasser. Seit 2013 ist die
Kalkulation der Abwassergebühr in erster Linie abhängig vom
Einleitungsverhalten eines Großeinleiters. Die Firma hatte vorab angekündigt,
die Abwassermenge 2013 deutlich zu reduzieren. Aufgrund technischer Probleme
konnte dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden. Statt der prognostizierten
650 T cbm wurden ca. 1.400 T cbm in 2013 von diesem Großeinleiter in die
städtische Kanalisation eingeleitet. Dies führte zwangsläufig zu einer
erheblichen und völlig unerwarteten Mehreinnahme in diesem Betriebszweig. Es
sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Mehreinnahmen nicht in
Gänze der Bilanz zugeschlagen werden dürfen. Kalkulationsgrundlage der Gebühr
ist das KAG. Danach sind Mehreinnahmen innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren
gebührenmindernd einzusetzen, so dass diese Gelder wieder an den Gebührenzahler
zurückfließen. Maßgebend ist jeweils der Stand der aktuellen
Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG. Die Überschüsse dürfen danach nur
insoweit vereinnahmt werden, als sie negative Vorjahreswerte in der Gebührenausgleichsrücklage
ausgleichen. Die darüber hinaus gehenden Beträge werden – wie zuvor beschrieben
– gebührenmindernd eingesetzt.
Die positive Entwicklung in dieser Sparte war bereits in der zweiten
Hälfte des Vorjahres absehbar. In Anwendung der gesetzlichen Regelung des KAG
konnte daher schon für 2014 die Abwassergebühr um 13,6 % gesenkt werden.
Ebenso erfreulich ist die Entwicklung im Betriebszweig
Straßenreinigung. Auch hier konnte das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr
verbessert werden. In Folge des relativ milden Winters in 2013 ist es hier zu
Überschüssen gekommen, da die zu erwartenden Kosten für Winterdienst zum
größten Teil ausblieben. Ähnlich wie im Abwasserbereich wird der
erwirtschaftete Überschuss nach dem KAG in die Gebührenausglichsrücklage abgeführt.
Hier sind jedoch noch aus den Vorjahren Defizite auszugleichen. Mit Stand vom
31.12.2013 weist diese Gebührenausgleichsrücklage noch ein Defizit von 46 T€
aus.
Auch der Betriebszweig Abfall konnte gegenüber dem Vorjahr eine
erhebliche Ergebnisverbesserung erzielen. Nach einer im Jahr 2012
durchgeführten europaweiten Ausschreibung konnten die Kosten für die Abholung
der Gefäße und deren Transport erheblich gesenkt werden. Schon für das Jahr
2013 führte dies zu einer Gebührensenkung, wobei in der Kalkulation bereits
bewusst in Kauf genommene Verluste aus dem Jahr 2012 mit ausgeglichen werden
konnten. Im Vorgriff auf das erwartete gute Ergebnis für 2013 konnte zu Beginn
des Jahres 2014 eine weitere Gebührensenkung um 3,6 % vorgenommen werden. Die
ausgewiesenen Gewinne sind jedoch wie zuvor beschrieben nach dem KAG der
Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und in Zukunft weiter gebührenmindernd
einzusetzen, da keine Defizite ausgeglichen werden brauchen.
Unverändert angespannt ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe.
Dennoch konnte hier gegenüber den Vorjahren wieder ein positives Ergebnis (+ 38
T€) erzielt werden.
Ursächlich hierfür sind neben leichten Umsatzsteigerungen um 15 T€, die
nicht gebührenbedingt sind, in erster Linie Einsparungen auf der Material- und
Personalseite. Erstmalig seit Jahren konnten damit wieder die aufgelaufenen
Verluste aus Vorjahren in der zugehörigen Gebührenausgleichsrücklage nach dem
KAG mit 26 T€ teilweise abgebaut werden. Angesichts eines Defizits von 194 T€
in der Gebührenausgleichsrücklage ließ es sich jedoch nicht verhindern, für
2014 zur Vermeidung einer nach dem KAG verbotenen Quersubventionierung aus
anderen Gebührenhaushalten eine entsprechende Gebührenanpassung vorzunehmen.
Leider konnten in den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen
Bauhof und Grünflächenunterhaltung der von der Stadt Emmerich am Rhein
vorgegebene Budgetrahmen in Höhe von 3.130 T€ trotz aller Anstrengungen nicht
eingehalten werden. Insgesamt müssen ca. 96 T€ ausgeglichen werden. Die in der
Anlage 5 aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnungen beinhalten bereits die zum
Ausgleich des Defizits benötigten Mittel, so dass diese Sparte insgesamt als
ausgeglichen dargestellt werden kann.
Trotz Einsparungen – u.a. im Personalkostenbereich – und intern
ausgesprochener Ausgabensperre im September 2013 reichten die zur Verfügung
gestellten Mittel nicht aus, eine Kostendeckung bei der Aufgabenerfüllung zu
erzielen. Auch die Streichung von Unterhaltungsmaßnahmen haben nicht
ausgereicht, ein ausgeglichenes Ergebnis herbei zu führen. Erst mit Senkung der
Kosten für die Straßenentwässerung um über 200 T€ pro Jahr in 2014 müsste es
möglich sein, eine Budgetüberschreitung für das laufende Geschäftsjahr zu vermeiden.
Zusammenfassend ist jedoch zu sagen, dass das Wirtschaftsjahr 2013 für
die KBE das beste Ergebnis seit Gründung erbracht hat. Die Überschüsse fließen
zum großen Teil den zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen zu und werden auf
diese Weise auch in den nächsten Jahren gebührenmindernd wirken. Aufgrund der
beschriebenen „Einmal-Effekte“ wird sich leider dieses Ergebnis nicht ohne
Weiteres wiederholen lassen. Für 2013 ist aber die Auszahlung der gewünschten
Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein im vollen Umfang
wirtschaftlich vertretbar. Die Betriebsleitung kann daher die entsprechenden
Beschlussvorschläge unterbreiten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Johannes Diks
Vorsitzender