Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2013 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 16 0096/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat  beschließt gemäß § 4 c EigVO den Jahresabschluss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2013 festzustellen und
  2. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a)    Abführung eines Betrages i. H. v. 981.732.,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b)    die Einstellung eines Betrages i. H. v. 1.573.990,93 € in die allgemeine Rücklage (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) hat in seiner Sitzung am 05.09.2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2013 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 16.09.2013 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt.

Der Prüfungsbericht für das Jahr 2013 liegt nunmehr mit der Bilanz (siehe Anlage 1) zum 31.12.2013, der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), der Erfolgsübersicht, dem Anlagenachweis und dem Lagebericht (siehe Anlage 4) vor. Die wichtigsten Eckdaten sind dieser Vorlage als weitere Anlage beigefügt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 11.09.2014 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2013.

Nach § 26 Abs. 1 der EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Feststellung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 16.09.2014 den Jahresabschluss endgültig fest und beschließt zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss Nr. 3 a) (siehe Beschlussvorschlag auf der Vorseite) ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 11.12.2012 – bei der Verabschiedung des Wirtschaftsjahr für das Jahr 2013 der KBE – die Vorababführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO und § 4 c EigVO vom Grundsatz her beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbei zu führen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes abschließend beurteilt werden kann.

Wie der Anlage 3 zu entnehmen ist, hat die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible zu keiner Beanstandung geführt. Wie auch in den Vorjahren ist der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden. Die KBE hat das Geschäftsjahr 2013 mit einem außerordentlichem Jahresüberschuss in Höhe von 2.555.722,93 € - und damit mit dem besten Ergebnis aller Geschäftsjahre – abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist. Mit diesem Ergebnis konnten auch die Erwartungen für den Nachtragshaushalt 2013 (vergl. auch Wirtschaftsplan 2013 der KBE) noch übertroffen werden. Gegenüber der ursprünglichen Planung im Wirtschaftsplan 2013 hat sich die Höhe des Überschusses sogar mehr als verdoppelt.

Im Betriebszweig Verwaltung liegt das Ergebnis in etwa im Bereich des Vorjahres (siehe Anlage 5). Die Kostensteigerung um 3,6 % gibt die allgemeine Kostenentwicklung insbesondere im Personalbereich wieder.

Verantwortlich für das außerordentlich positive Jahresergebnis ist ausschließlich die Situation im Betriebszweig Abwasser. Seit 2013 ist die Kalkulation der Abwassergebühr in erster Linie abhängig vom Einleitungsverhalten eines Großeinleiters. Die Firma hatte vorab angekündigt, die Abwassermenge 2013 deutlich zu reduzieren. Aufgrund technischer Probleme konnte dieses Ziel jedoch nicht erreicht werden. Statt der prognostizierten
650 T cbm wurden ca. 1.400 T cbm in 2013 von diesem Großeinleiter in die städtische Kanalisation eingeleitet. Dies führte zwangsläufig zu einer erheblichen und völlig unerwarteten Mehreinnahme in diesem Betriebszweig. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass diese Mehreinnahmen nicht in Gänze der Bilanz zugeschlagen werden dürfen. Kalkulationsgrundlage der Gebühr ist das KAG. Danach sind Mehreinnahmen innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren gebührenmindernd einzusetzen, so dass diese Gelder wieder an den Gebührenzahler zurückfließen. Maßgebend ist jeweils der Stand der aktuellen Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG. Die Überschüsse dürfen danach nur insoweit vereinnahmt werden, als sie negative Vorjahreswerte in der Gebührenausgleichsrücklage ausgleichen. Die darüber hinaus gehenden Beträge werden – wie zuvor beschrieben – gebührenmindernd eingesetzt.

Die positive Entwicklung in dieser Sparte war bereits in der zweiten Hälfte des Vorjahres absehbar. In Anwendung der gesetzlichen Regelung des KAG konnte daher schon für 2014 die Abwassergebühr um 13,6 % gesenkt werden.

Ebenso erfreulich ist die Entwicklung im Betriebszweig Straßenreinigung. Auch hier konnte das Ergebnis gegenüber dem Vorjahr verbessert werden. In Folge des relativ milden Winters in 2013 ist es hier zu Überschüssen gekommen, da die zu erwartenden Kosten für Winterdienst zum größten Teil ausblieben. Ähnlich wie im Abwasserbereich wird der erwirtschaftete Überschuss nach dem KAG in die Gebührenausglichsrücklage abgeführt. Hier sind jedoch noch aus den Vorjahren Defizite auszugleichen. Mit Stand vom 31.12.2013 weist diese Gebührenausgleichsrücklage noch ein Defizit von 46 T€ aus.

Auch der Betriebszweig Abfall konnte gegenüber dem Vorjahr eine erhebliche Ergebnisverbesserung erzielen. Nach einer im Jahr 2012 durchgeführten europaweiten Ausschreibung konnten die Kosten für die Abholung der Gefäße und deren Transport erheblich gesenkt werden. Schon für das Jahr 2013 führte dies zu einer Gebührensenkung, wobei in der Kalkulation bereits bewusst in Kauf genommene Verluste aus dem Jahr 2012 mit ausgeglichen werden konnten. Im Vorgriff auf das erwartete gute Ergebnis für 2013 konnte zu Beginn des Jahres 2014 eine weitere Gebührensenkung um 3,6 % vorgenommen werden. Die ausgewiesenen Gewinne sind jedoch wie zuvor beschrieben nach dem KAG der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und in Zukunft weiter gebührenmindernd einzusetzen, da keine Defizite ausgeglichen werden brauchen.

Unverändert angespannt ist die Situation im Betriebszweig Friedhöfe. Dennoch konnte hier gegenüber den Vorjahren wieder ein positives Ergebnis (+ 38 T€) erzielt werden.

 

Ursächlich hierfür sind neben leichten Umsatzsteigerungen um 15 T€, die nicht gebührenbedingt sind, in erster Linie Einsparungen auf der Material- und Personalseite. Erstmalig seit Jahren konnten damit wieder die aufgelaufenen Verluste aus Vorjahren in der zugehörigen Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG mit 26 T€ teilweise abgebaut werden. Angesichts eines Defizits von 194 T€ in der Gebührenausgleichsrücklage ließ es sich jedoch nicht verhindern, für 2014 zur Vermeidung einer nach dem KAG verbotenen Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten eine entsprechende Gebührenanpassung vorzunehmen.

Leider konnten in den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetrahmen in Höhe von 3.130 T€ trotz aller Anstrengungen nicht eingehalten werden. Insgesamt müssen ca. 96 T€ ausgeglichen werden. Die in der Anlage 5 aufgeführte Gewinn- und Verlustrechnungen beinhalten bereits die zum Ausgleich des Defizits benötigten Mittel, so dass diese Sparte insgesamt als ausgeglichen dargestellt werden kann.

Trotz Einsparungen – u.a. im Personalkostenbereich – und intern ausgesprochener Ausgabensperre im September 2013 reichten die zur Verfügung gestellten Mittel nicht aus, eine Kostendeckung bei der Aufgabenerfüllung zu erzielen. Auch die Streichung von Unterhaltungsmaßnahmen haben nicht ausgereicht, ein ausgeglichenes Ergebnis herbei zu führen. Erst mit Senkung der Kosten für die Straßenentwässerung um über 200 T€ pro Jahr in 2014 müsste es möglich sein, eine Budgetüberschreitung für das laufende Geschäftsjahr zu vermeiden.

Zusammenfassend ist jedoch zu sagen, dass das Wirtschaftsjahr 2013 für die KBE das beste Ergebnis seit Gründung erbracht hat. Die Überschüsse fließen zum großen Teil den zugehörigen Gebührenausgleichsrücklagen zu und werden auf diese Weise auch in den nächsten Jahren gebührenmindernd wirken. Aufgrund der beschriebenen „Einmal-Effekte“ wird sich leider dieses Ergebnis nicht ohne Weiteres wiederholen lassen. Für 2013 ist aber die Auszahlung der gewünschten Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Emmerich am Rhein im vollen Umfang wirtschaftlich vertretbar. Die Betriebsleitung kann daher die entsprechenden Beschlussvorschläge unterbreiten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Vorsitzender