Betreff
Fortschreibung des Risikofrüherkennungssystems
Vorlage
41 - 16 0179/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Kulturausschuss nimmt die Fortschreibung des Risikofrüherkennungssystems  zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gem. § 10 Abs. 1 EigVO NRW sind für den Eigenbetrieb Maßnahmen zur Erhaltung des Vermögens und der Leistungsfähigkeit zu treffen.

 

Für die dauernde technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigenbetriebes ist gem. § 10 Abs.1 zu sorgen.

 

Hierzu ist u.a. ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, die Entwicklung beeinträchtigender Risiken frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung gehören insbesondere

 

-          Die Risikodefinition,

-          Die Risikobewertung,

-          Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich der Risikokommunikation,

-          Die Risikoüberwachung/Risikofortschreibung und

-          Die Dokumentation.

 

In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen GmbH Bielefeld wurde ein, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes System für die eigenbetriebsähnliche Gesellschaft Kultur – Künste- Kontakte Emmerich am Rhein entwickelt.

 

Risiken wurden für die Sparten Theater, Studienreisen und Bücherei festgelegt und definiert. Daraus wurde eine Risikomatrix entwickelt, die in der Eintrittswahrscheinlichkeit niedrig, mittel und hoch eingeteilt ist. Eine evtl. Schadenshöhe wurde in drei Stufen unterteilt.  

 

Dem Kulturausschuss wurde das Risikofrüherkennungssystem in der Sitzung am 21.12.2012 zur Kenntnis gegeben. Die zum damaligen Zeitpunkt festgelegten Risiken haben bis auf T 1, weiterhin Bestand und bedürfen Seitens der Betriebsleitung keiner Änderung. Das Risiko der Büro- und Geschäftsausstattung konnte gelöscht werden, da die notwendigen Investitionen getätigt werden konnten.

 

Die Risikoerfassungsbögen bzw. die Matrix sind als Anlage beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister