Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2015, hier: Beschlussempfehlung an den Rat
Vorlage
70 - 16 0210/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt,

1.    den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Jahr 2015 und

2.    die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am  Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO .


 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2015 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2014 wieder.

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2014 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2014) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2013 aufgeführt. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 27.11.2014 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 16.12.2014 erfolgen.

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 mit einer Gebührenanpassung im Betriebszweig Abwasserentsorgung. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in der Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Die vorliegenden Planzahlen setzen voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührenanpassungen mehrheitlich so beschlossen werden.

Zu 1.

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich in erster Linie im Erfolgsplan wieder. Erstmalig wurden auch die Veränderungen, die sich aus den Auf- und Abbau der Gebührenausgleichsrücklage nach dem Kommunalen Abgabengesetz NRW ( KAG ) ergeben, im Erfolgsplan mit aufgenommen. Für 2014 ergibt sich somit eine Verbesserung des Ergebnisses um ca. + 430 T€, da Überschüsse aus der Rücklage der Vorjahre erfolgswirksam abgebaut werden.
Auch 2015 schlägt sich dieser Effekt in den Planungen nieder, so dass das ausgewiesene Jahresergebnis mit 2.295 T€ noch um ca. 200 T€ besser ist als in diesem Jahr. Hierfür verantwortlich ist in erster Linie die durch eine Gebührenanpassung und Auflösung von Rückstellungen nach dem KAG erheblich verbesserte Einnahmesituation im Betriebszweig Abwasser. Zu den Erfolgsplänen der einzelnen Betriebszweige ist folgendes anzumerken:

Die Veränderungen im spartenübergreifenden Betriebszweig Verwaltung sind über die Jahre 2013 bis 2015 betrachtet auf einem konstanten Niveau Die hier anfallenden Kosten werden auf alle anfallenden Betriebszweige per Umlage aufgeteilt.

Der Betriebszweig Abwasser hat naturgemäß mit einem Gesamtvolumen von ca. 13 MIO € maßgeblichen Einfluss auf das Gesamtergebnis. Nur hier werden bilanzielle  Überschüsse erwirtschaftet. Auf der Kostenseite sind die Veränderungen im Bereich der allgemeinen Teuerungsrate. Erfreulicherweise verzichtet die TWE aufgrund der Indizierung des Betriebsführungsentgeltes im zweiten Jahr in Folge auf eine Anpassung.

 

Auf der Einnahmeseite besteht jedoch kalkulatorisch zur Zeit eine große Abhängigkeit vom Einleitungsverhalten eines Großeinleiters. Der betreffende Einleiter lieferte in der Vergangenheit ca. 1/3 der gesamten Abwassermenge der Stadt Emmerich am Rhein an. Nachdem sich die kalkulatorischen Rahmenbedingungen per 1.1.2013 für die Firma geändert haben, ist diese bemüht, ihre Abwassermenge drastisch zu reduzieren. Für 2015 muss davon ausgegangen werden, dass sich die Abwassermengen dieses Großeinleiters gegenüber 2012 um ca. 1 Mio. cbm verringern werden. Bei nahezu unveränderter Kostenstruktur reduziert sich dadurch der Verteilerschlüssel zu Ungunsten der Gebührenhöhe. So werden nach den derzeitigen Erkenntnissen die aus Einmaleffekten resultierenden Überschüsse des Jahres 2013 trotz leichter Gebührenanhebung bis Ende des nächsten Jahres vollkommen abgebaut werden. Ob weitere Reduzierungen technisch möglich sind, bleibt 2015 abzuwarten. 

Von den oben genannten Veränderungen ist insbesondere der Betriebszweig Kanalnetz betroffen, da dieser ausschließlich mengenabhängig geprägt ist. Trotz Erlöse aus der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG, lässt sich hier das außerordentlich positive Ergebnis von 2013 weder 2014 noch 2015 wiederholen. Mit einem Wert von + 1.868 T€ liegt das Ergebnis jedoch auf einem konstanten Niveau.

Mit dem Rückgang der Abwassermengen ist auch eine leichte Reduzierung der Schmutzfracht verbunden, die das Ergebnis im Betriebszweig Klärwerk negativ beeinflusst. Die für 2014 prognostizierten Überschüsse können daher voraussichtlich nicht erzielt werden . Es wird von einem nahezu ausgeglichenen Erfolgsplan ausgegangen. Die für 2015 geplante Gebührenanpassung schlägt sich daher in erster Linie in diesem Betriebszweig nieder, da aus der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG - anders als beim Kanal - keine zusätzlichen Einnahmen zu erwarten sind.

Im Betriebszweig Fäkalienabfuhr sind in der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG in den letzten Jahren Überschüsse aufgelaufen, so dass hier eine Gebührensenkung für 2014 vorzunehmen war. Bei einem unveränderten Gebührensatz wird für 2015 mit einem weiteren Abbau gerechnet.

Im Betriebszweig Straßenreinigung ergibt sich zurzeit noch kein gebührenrechtlicher Handlungsbedarf. Die durch den strengen Winter 2009/2010 verursachten Defizite von über 300 T€ werden im Falle geringer Wintereinsätze in 2014 voraussichtlich bis Ende des Jahres abgebaut werden können. Hier muss abgewartet werden, ob darüber hinaus Spielraum für eine Gebührensenkung nach 2015 bleibt.

Die Kosten für die Abfallentsorgung konnten in Folge einer europaweiten Neuausschreibung in 2012 nachhaltig gesenkt werden. Durch die Gebührensenkungen in 2013 und 2014 ist die Belastung für den Gebührenzahler heute geringer als im Jahr 2000. Die in der Gebührenausgleichsrücklage vorhandenen Mittel reichen aus, dieses Niveau auch für 2015 beizubehalten, obwohl die Fremdleistungen im Rahmen der normalen Teuerungsrate steigen.

Im Betriebszweig Friedhöfe hat sich die Situation durch Personalabbau, Aufstockung des " grünpolitischen Wertes  " auf 60 T€ und die moderate Gebührenanpassung zu Beginn des laufenden Jahres etwas entspannt. Die ausgewiesenen leichten  Überschüsse
werden jedoch auch dringend benötigt, die in der Vergangenheit aufgelaufenen Defizite auszugleichen und die drohende Quersubventionierung abzuwenden.

In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung wird für 2014 voraussichtlich ein positives Ergebnis erzielt werden können; d.h. das von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budget von 3.195 T € wird nicht ausgeschöpft werden brauchen. Dies ist um so bemerkenswerter als in den letzten beiden Jahren das Budget trotz aller Einsparungen jeweils überschritten werden musste.. Möglich wurde dies durch die Gebührensenkung im Bereich Abwasser, durch die die Kosten für die Entwässerung der Straßen und Plätze 2014 um 214 T€ gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden konnten. Für 2015 steigen in Folge der Gebührenerhöhung die Aufwendungen wieder um ca. 90 T€, so dass mit einem ausgeglichenen Erfolgsplan gerechnet wird.

Trotz dieser positiven Ergebnisse sollte die mittelfristige Budgetgestaltung in diesem Bereich überdacht werden. 40 % der Gesamtkosten entfallen auf das Personal. Weitere 25 % sind auf Grund gesetzlicher Bestimmungen gebundene Ausgaben, so dass lediglich 35 % für Einsparungen zur Verfügung stehen.
In den letzten 10 Jahren ist der Budgetansatz bei unverändertem Aufgabenvolumen jährlich um durchschnittlich ca. 1 % ( = +30 T€ ) angehoben worden. Auch 2015 beträgt die Steigerung lediglich 30 T€. Angesichts des hohen Fixkostenanteils und den darin enthaltenen Kostensteigerungen ( z.B. Anstieg der Entwässerungskosten = 90 T€ ), ist es fraglich, ob die Standards in diesem Bereich mittelfristig eingehalten werden können. So konnte auch die zu schlechten Zeiten umgesetzte Reduzierung der Pflegegänge der Grünflächen nicht rückgängig gemacht werden. Die Notwendigkeit zum Sparen führt daher zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Pflege- und Erhaltungsstandards.

Zu 2.

Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2015 in Höhe von 2.295 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr zustehende gesetzlich und der Höhe nach gewünschten Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2015 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von 981.732,00 € entspricht einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellte Kapital bei der Gründung des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 14 MIO €. Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Wirtschaftsplan

 

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister