Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
beschließt, 1.
den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein für das Jahr 2015 und 2.
die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00
€ an die Stadt Emmerich am Rhein im
Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO . |
Sachdarstellung :
Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte
Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2015 ist nach handelsrechtlichen
Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung
des laufenden Wirtschaftsjahres 2014 wieder.
Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich
abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2014 neben den eigentlichen
Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit
eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden
Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2014) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus
Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2013 aufgeführt. Der
Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses
am 27.11.2014 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung
an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weitergeleitet werden kann. Stimmen die
Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige
Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 16.12.2014 erfolgen.
Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2015 mit einer Gebührenanpassung
im Betriebszweig Abwasserentsorgung. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in
der Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Die
vorliegenden Planzahlen setzen voraus, dass die von der Betriebsleitung
vorgeschlagenen Gebührenanpassungen mehrheitlich so beschlossen werden.
Zu 1.
Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebs spiegelt sich in
erster Linie im Erfolgsplan wieder.
Erstmalig wurden auch die Veränderungen, die sich aus den Auf- und Abbau der
Gebührenausgleichsrücklage nach dem Kommunalen Abgabengesetz NRW ( KAG )
ergeben, im Erfolgsplan mit aufgenommen. Für 2014 ergibt sich somit eine Verbesserung
des Ergebnisses um ca. + 430 T€, da Überschüsse aus der Rücklage der Vorjahre
erfolgswirksam abgebaut werden.
Auch 2015 schlägt sich dieser Effekt in den Planungen nieder, so dass das
ausgewiesene Jahresergebnis mit 2.295 T€ noch um ca. 200 T€ besser ist als in
diesem Jahr. Hierfür verantwortlich ist in erster Linie die durch eine
Gebührenanpassung und Auflösung von Rückstellungen nach dem KAG erheblich
verbesserte Einnahmesituation im Betriebszweig Abwasser. Zu den Erfolgsplänen
der einzelnen Betriebszweige ist folgendes anzumerken:
Die Veränderungen im spartenübergreifenden Betriebszweig Verwaltung sind über die Jahre 2013 bis
2015 betrachtet auf einem konstanten Niveau Die hier anfallenden Kosten werden
auf alle anfallenden Betriebszweige per Umlage aufgeteilt.
Der Betriebszweig Abwasser hat
naturgemäß mit einem Gesamtvolumen von ca. 13 MIO € maßgeblichen Einfluss auf
das Gesamtergebnis. Nur hier werden bilanzielle
Überschüsse erwirtschaftet. Auf der Kostenseite sind die Veränderungen
im Bereich der allgemeinen Teuerungsrate. Erfreulicherweise verzichtet die TWE
aufgrund der Indizierung des Betriebsführungsentgeltes im zweiten Jahr in Folge
auf eine Anpassung.
Auf der Einnahmeseite besteht jedoch kalkulatorisch zur Zeit eine große
Abhängigkeit vom Einleitungsverhalten eines Großeinleiters. Der betreffende
Einleiter lieferte in der Vergangenheit ca. 1/3 der gesamten Abwassermenge der
Stadt Emmerich am Rhein an. Nachdem sich die kalkulatorischen Rahmenbedingungen
per 1.1.2013 für die Firma geändert haben, ist diese bemüht, ihre Abwassermenge
drastisch zu reduzieren. Für 2015 muss davon ausgegangen werden, dass sich die
Abwassermengen dieses Großeinleiters gegenüber 2012 um ca. 1 Mio. cbm
verringern werden. Bei nahezu unveränderter Kostenstruktur reduziert sich
dadurch der Verteilerschlüssel zu Ungunsten der Gebührenhöhe. So werden nach
den derzeitigen Erkenntnissen die aus Einmaleffekten resultierenden Überschüsse
des Jahres 2013 trotz leichter Gebührenanhebung bis Ende des nächsten Jahres
vollkommen abgebaut werden. Ob weitere Reduzierungen technisch möglich sind,
bleibt 2015 abzuwarten.
Von den oben genannten Veränderungen ist insbesondere der Betriebszweig
Kanalnetz betroffen, da dieser
ausschließlich mengenabhängig geprägt ist. Trotz Erlöse aus der
Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG, lässt sich hier das außerordentlich
positive Ergebnis von 2013 weder 2014 noch 2015 wiederholen. Mit einem Wert von
+ 1.868 T€ liegt das Ergebnis jedoch auf einem konstanten Niveau.
Mit dem Rückgang der Abwassermengen ist auch eine leichte Reduzierung
der Schmutzfracht verbunden, die das Ergebnis im Betriebszweig Klärwerk negativ beeinflusst. Die für
2014 prognostizierten Überschüsse können daher voraussichtlich nicht erzielt
werden . Es wird von einem nahezu ausgeglichenen Erfolgsplan ausgegangen. Die
für 2015 geplante Gebührenanpassung schlägt sich daher in erster Linie in
diesem Betriebszweig nieder, da aus der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG
- anders als beim Kanal - keine zusätzlichen Einnahmen zu erwarten sind.
Im Betriebszweig Fäkalienabfuhr
sind in der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG in den letzten Jahren
Überschüsse aufgelaufen, so dass hier eine Gebührensenkung für 2014 vorzunehmen
war. Bei einem unveränderten Gebührensatz wird für 2015 mit einem weiteren
Abbau gerechnet.
Im Betriebszweig Straßenreinigung
ergibt sich zurzeit noch kein gebührenrechtlicher Handlungsbedarf. Die durch
den strengen Winter 2009/2010 verursachten Defizite von über 300 T€ werden im
Falle geringer Wintereinsätze in 2014 voraussichtlich bis Ende des Jahres
abgebaut werden können. Hier muss abgewartet werden, ob darüber hinaus
Spielraum für eine Gebührensenkung nach 2015 bleibt.
Die Kosten für die Abfallentsorgung
konnten in Folge einer europaweiten Neuausschreibung in 2012 nachhaltig gesenkt
werden. Durch die Gebührensenkungen in 2013 und 2014 ist die Belastung für den
Gebührenzahler heute geringer als im Jahr 2000. Die in der
Gebührenausgleichsrücklage vorhandenen Mittel reichen aus, dieses Niveau auch
für 2015 beizubehalten, obwohl die Fremdleistungen im Rahmen der normalen Teuerungsrate
steigen.
Im Betriebszweig Friedhöfe hat
sich die Situation durch Personalabbau, Aufstockung des " grünpolitischen
Wertes " auf 60 T€ und die moderate
Gebührenanpassung zu Beginn des laufenden Jahres etwas entspannt. Die
ausgewiesenen leichten Überschüsse
werden jedoch auch dringend benötigt, die in der Vergangenheit aufgelaufenen
Defizite auszugleichen und die drohende Quersubventionierung abzuwenden.
In den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen Bauhof und Grünflächenunterhaltung wird für 2014 voraussichtlich ein positives
Ergebnis erzielt werden können; d.h. das von der Stadt Emmerich am Rhein
vorgegebene Budget von 3.195 T € wird nicht ausgeschöpft werden brauchen. Dies
ist um so bemerkenswerter als in den letzten beiden Jahren das Budget trotz
aller Einsparungen jeweils überschritten werden musste.. Möglich wurde dies
durch die Gebührensenkung im Bereich Abwasser, durch die die Kosten für die
Entwässerung der Straßen und Plätze 2014 um 214 T€ gegenüber dem Vorjahr
gesenkt werden konnten. Für 2015 steigen in Folge der Gebührenerhöhung die
Aufwendungen wieder um ca. 90 T€, so dass mit einem ausgeglichenen Erfolgsplan
gerechnet wird.
Trotz dieser positiven Ergebnisse sollte die mittelfristige
Budgetgestaltung in diesem Bereich überdacht werden. 40 % der Gesamtkosten entfallen
auf das Personal. Weitere 25 % sind auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
gebundene Ausgaben, so dass lediglich 35 % für Einsparungen zur Verfügung
stehen.
In den letzten 10 Jahren ist der Budgetansatz bei unverändertem Aufgabenvolumen
jährlich um durchschnittlich ca. 1 % ( = +30 T€ ) angehoben worden. Auch 2015
beträgt die Steigerung lediglich 30 T€. Angesichts des hohen Fixkostenanteils
und den darin enthaltenen Kostensteigerungen ( z.B. Anstieg der
Entwässerungskosten = 90 T€ ), ist es fraglich, ob die Standards in diesem
Bereich mittelfristig eingehalten werden können. So konnte auch die zu
schlechten Zeiten umgesetzte Reduzierung der Pflegegänge der Grünflächen nicht
rückgängig gemacht werden. Die Notwendigkeit zum Sparen führt daher
zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Pflege- und Erhaltungsstandards.
Zu 2.
Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2015 in Höhe
von 2.295 T€ macht es wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein
die ihr zustehende gesetzlich und der Höhe nach gewünschten
Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2015 vorab auszuzahlen. Der im
Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von 981.732,00 € entspricht
einem Zinssatz von 7 % für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung
gestellte Kapital bei der Gründung des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 14 MIO €.
Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung bedarf gemäß § 26 Abs. 2 der
EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein
und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr
vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick
auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. Wirtschaftsplan
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Johannes Diks
Bürgermeister