hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu
empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 22.01.2015 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
- Der Rat
beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen
Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 013, 014, 015, 100, 200,
300 und 600
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 78
ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878),
hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom
_____________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 59.961.008
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 60.734.814
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.262.038
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.311.411
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.541.667 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.547.208 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.006.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.238.704 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 3.006.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.810.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 773.806 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 20.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2015
durch eine Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000
EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach §
83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen,
bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und
Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer
Höhe als genehmigt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Die
Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen
- den
Stellenplan 2015
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
08.01.2015 |
Jugendhilfeausschuss |
13 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
13.01.2015 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
1 |
|
|
|
|
|
14.01.2015 |
Sozialausschuss |
16 |
0 |
0 |
15.01.2015 |
Ortsausschuss
Elten |
|
|
|
20.01.2015 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
13 |
5 |
2 |
|
|
|
|
|
27.01.2015 |
Haupt- und
Finanzausschuss |
|
|
|
|
|
|
|
|
10.02.2015 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2015 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 16.12.2014 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am 08.01.2015
|
|
Der
Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2015 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am
Brink“ im Ergebnishaushalt mit 9.113.726 Euro und im Finanzhaushalt mit 9.110.568
Euro. |
|
|
2. |
Schulausschuss am 13.01.2015
|
|
Der Schulausschuss
beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.476.090 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.419.014
Euro fest. |
|
|
3. |
Sozialausschuss am 14.01.2015 |
|
Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.729.421 Euro und im Finanzhaushalt
auf 2.723.587 Euro fest. |
|
|
4. |
Ortsausschuss Elten am 15.01.2015 Dem Ortsausschuss
Elten wurden die den Ortsteil Elten betreffenden Teilansätze aus dem
Haushaltsplan zur Anhörung vorgelegt. Der Ortsausschuss ist mit den
vorgelegten Haushaltsansätzen einverstanden und gibt keine besondere
Stellungnahme ab. |
|
|
5. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.01.2015
|
|
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt mit fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.277.830 Euro und im
Finanzhaushalt auf 5.022.055 Euro fest. Zudem wurde der Beschlussvorschlag um
einen Sperrvermerk für die Errichtung eines Parkplatzes an der
Mennonitenstraße erweitert. |
6. 7. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Ab dem 13.01.2015
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 26.01.2015 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine
Anregungen und Einwendungen ein. Zusammenfassung
|
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 22.01.2015) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 43.700
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 294.200 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 145.900 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 997.200 EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 0 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 0 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 889.986 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 906 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 889.938 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 906 EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2015 nun
eine Unterdeckung von 773.806 Euro
aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 1.861.461 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht
sich um 602.000.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um
1.675.000 Euro vermindert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.
Leitbild
Ja. Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister