Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015,
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 16 0272/2015
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 22.01.2015 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 013, 014, 015, 100, 200, 300 und 600

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2015 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2015

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________                                               folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       59.961.008 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          60.734.814 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     55.262.038 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    55.311.411 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   5.541.667 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  8.547.208 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf              3.006.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.238.704 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird

auf                                                                                                                          3.006.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                 1.810.000 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf                                                                                           773.806 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                                  20.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2015 durch eine Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

 

  1. den Stellenplan 2015

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

08.01.2015

Jugendhilfeausschuss

13

0

0

 

 

 

 

 

13.01.2015

Schulausschuss

16

0

1

 

 

 

 

 

14.01.2015

Sozialausschuss

16

0

0

 

15.01.2015

 

Ortsausschuss Elten

 

 

 

 

20.01.2015

 

Ausschuss für Stadtentwicklung

 

13

 

5

 

2

 

 

 

 

 

27.01.2015

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

10.02.2015

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 16.12.2014 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

 

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 08.01.2015

 

 

Der Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2015 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt mit 9.113.726 Euro und im Finanzhaushalt mit 9.110.568 Euro.

 

 

2.

Schulausschuss am 13.01.2015

 

 

Der Schulausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.476.090 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.419.014 Euro fest.

 

 

3.

Sozialausschuss am 14.01.2015

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.729.421 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.723.587 Euro fest.

 

 

4.

Ortsausschuss Elten am 15.01.2015

 

Dem Ortsausschuss Elten wurden die den Ortsteil Elten betreffenden Teilansätze aus dem Haushaltsplan zur Anhörung vorgelegt. Der Ortsausschuss ist mit den vorgelegten Haushaltsansätzen einverstanden und gibt keine besondere Stellungnahme ab.

 

 

5.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.01.2015

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt mit fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.277.830 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.022.055 Euro fest. Zudem wurde der Beschlussvorschlag um einen Sperrvermerk für die Errichtung eines Parkplatzes an der Mennonitenstraße erweitert.

 

6.

 

 

 

 

 

 

7.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 13.01.2015 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 26.01.2015 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

Zusammenfassung

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 22.01.2015) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

7.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                             43.700 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               294.200 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 145.900 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 997.200 EUR

 

7.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                         0 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                            0 EUR

 

7.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                    889.986 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                              906 EUR

 

Im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um                          889.938 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um                   906 EUR

 

7.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2015 nun eine Unterdeckung von 773.806 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 1.861.461 Euro aus.                     

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich um 602.000.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 1.675.000 Euro vermindert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.

 

Leitbild

Ja. Kapitel 6.2

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister