hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die
nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr
2015 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 78
ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der
politischen Partizipation in den Gemeinden und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Dezember 2013 (GV. NRW. S.
878), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 59.961.008
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 60.738.314
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.262.038
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 55.314.911
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.541.667 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 8.547.208 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.006.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.238.704 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 3.006.000
EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 1.810.000
EUR
Festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 777.306 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 20.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden ab dem Haushaltsjahr 2015
durch eine Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000
EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach §
83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen,
bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und
Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer
Höhe als genehmigt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Die
Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2015
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
08.01.2015 |
Jugendhilfeausschuss |
13 |
0 |
0 |
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13.01.2015 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
1 |
|
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14.01.2015 |
Sozialausschuss |
16 |
0 |
0 |
15.01.2015 |
Ortsausschuss
Elten |
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20.01.2015 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
13 |
5 |
2 |
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|
27.01.2015 |
Haupt- und
Finanzausschuss |
13 |
4 |
2 |
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|
10.02.2015 |
Rat |
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2015 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 16.12.2014 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am 08.01.2015
|
|
Der
Jugendhilfeausschuss berät über den vorgelegten Budgetentwurf 2015 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am
Brink“ im Ergebnishaushalt mit 9.113.726 Euro und im Finanzhaushalt mit 9.110.568
Euro. |
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2. |
Schulausschuss am 13.01.2015 |
|
Der Schulausschuss
beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.476.090 Euro und im Finanzhaushalt auf
2.419.014 Euro fest. |
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|
3. |
Sozialausschuss am 14.01.2015
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Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700
„Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf
2.729.421 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.723.587 Euro. |
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4. |
Ortsausschuss Elten am 15.01.2015
Dem Ortsausschuss Elten wurden die den Ortsteil Elten betreffenden
Teilansätze aus dem Haushaltsplan zur Anhörung vorgelegt. Der Ortsausschuss
ist mit den vorgelegten Haushaltsansätzen einverstanden und gibt keine
besondere Stellungnahme ab. |
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5. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.01.2015
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6. |
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt mit fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.277.830 Euro und im
Finanzhaushalt auf 5.022.055 Euro fest. Zudem wurde der Beschlussvorschlag um
einen Sperrvermerk für die Errichtung eines Parkplatzes an der
Mennonitenstraße erweitert. Bürgerbeteiligung und Einwendungen
Am 13.01.2014 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2015 öffentlich aus,
wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 26.01.2015 Einwendungen
erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen keine
Anregungen und Einwendungen ein. |
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7. |
Haupt- und Finanzausschuss am 27.01.2015 Zunächst berät der
Haupt- und Finanzausschuss über die verbliebenen Budgets der anderen
Fachbereiche: Budget 013 –
Öffentlichkeitsarbeit und Archiv Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 176.877 Euro
und im Finanzhaushalt auf 187.886 Euro fest. Budget 014 –
Örtliche Rechnungsprüfung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt mit zwei Enthaltungen den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im
Ergebnishaushalt auf 139.445 Euro und im Finanzhaushalt auf 139.084 Euro
fest. Budget 015 –
Gleichstellung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 015 im Ergebnishaushalt auf 38.652
Euro und im Finanzhaushalt auf 38.652 Euro fest. Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.202.642
Euro und im Finanzhaushalt auf 3.087.735 Euro fest. Budget 200 –
Fachbereich 2 – Finanzen Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt mit drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200
im Ergebnishaushalt auf 839.577 Euro und im Finanzhaushalt auf 836.446 Euro
fest. Budget 300 –
Fachbereich 3 – Immobilien Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt mit sechs Gegenstimmen den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im
Ergebnishaushalt auf 5.592.890 Euro und im Finanzhaushalt auf 5.277.448 Euro
fest. |
|
Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt mit zwei Enthaltungen den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im
Ergebnishaushalt auf 547.830 Euro und im Finanzhaushalt auf 839.367 Euro
fest. Danach berät der Haupt- und Finanzausschuss neben den
vorgenannten Beschlüssen über die 2. Veränderungsliste vom 22.01.2015 sowie
die Verteilmasse und die Vorabdotierung und beschließt die soweit geänderte
Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2015 mit
vier Gegenstimmen und zwei Enthaltungen dem Rat zum Beschluss zu empfehlen. Zuvor wurde auf
Antrag dem Rat einstimmig empfohlen, den Zuschuss für den Kinderkarneval in
Elten um jährlich 500 Euro zu erhöhen und einmalig einen Zuschuss in Höhe
von 3.000 Euro zur Erneuerung der
Weihnachtsbeleuchtung in Elten zu gewähren. |
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8. |
Zusammenfassung |
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 28.01.2015) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets, den Vorabdotierungen und
der Verteilmasse:
8.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 43.700 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 294.200 EUR
im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 145.900 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 997.200 EUR
8.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 3.500 EUR
im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 3.500 EUR
8.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 889.986 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 906 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 889.938 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 906
EUR
8.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2015 nun
eine Unterdeckung von 777.306 EUR aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 1.893.117 EUR aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen
werden um 602.000 EUR auf 3.006.000 EUR erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird um 1.675.000 EUR auf
1.810.000 EUR vermindert.
Planungsjahre 2016-2018
Durch Fortschreibung nachhaltiger
Veränderungen aus dem Haushaltsjahr 2014 sowie Verschiebungen (siehe auch erläutert
in der Veränderungsliste - Anlage 1 - ) ergeben sich in den Ergebnisrechnungen
folgende Verbesserungen und Verschlechterungen:
Ergebnisplanung 2016
bisher - 937.980 EUR Verschlechterung um 171.800 EUR auf - 1.109.780 EUR
Ergebnisplanung 2017
bisher
- 317.301 EUR Verbesserung
um 28.200 EUR auf
- 289.101 EUR
Ergebnisplanung 2018
bisher + 595.679 EUR Verbesserung um 28.200 EUR auf
+ 623.879 EUR
Stellenplan
Der zu beschließende Stellenplan weist die in Anlage 2 aufgeführten Änderungen (Seiten 339-340) zu der Entwurfsfassung vom 16.12.2014
auf.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.
Leitbild
Ja. Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister