Betreff
Bahnübergangsbeseitigungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: Feststellung des Gesamtkonsens für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0529/2015
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt den Gesamtkonsens über alle BÜ-Beseitigungsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet Emmerich am Rhein fest.

 

Sachdarstellung :

 

Notwendigkeit zur Darstellung des Gesamtkonsens

 

Durch das Verkehrsministerium NRW (MBWSV) wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 19.03.2014 die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels mitgeteilt (Anlage 1).

Auszug:

…vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen verkehrlichen Bedeutung des dritten Gleises der Betuwe-Linie und der damit verbundenen Belastungen der Anrainerkommunen haben sich schon die vorherige Landesregierung bereit erklärt, das kommunale Kostendrittel an den BÜ-Beseitigungsmaßnahmen mit einer Förderung gemäß den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau vollständig zu übernehmen. Selbstverständlich steht auch die jetzige Landesregierung zu dieser Zusage.

 

Eine derartige vollständige Kostenübernahme kommt jedoch wegen ihres absoluten Ausnahmecharakters nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass mit der jeweils betroffenen Kommune ein belastbarer - schriftlich fixierter - Konsens über sämtliche Eisenbahnkreuzungen und die damit verbundenen Regelungen auf ihrem Gebiet erzielt werden kann. …..

 

Da sich die Stadt Emmerich am Rhein finanziell nicht in der Lage sieht auf diese voll-ständige Kostenübernahme zu verzichten, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zur Fixierung eines Gesamtkonsenses.

Im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV am 06.10.2015 wurde sowohl über den Bereich des  Planfeststellungsabschnittes 3.3. (Praest-Vrasselt) als auch über den Gesamtkonsens im Stadtgebiet Emmerich am Rhein eingehend und detailliert beraten. Als Ergebnis wurde eine Empfehlung zum Beschluss zum PFA 3.3 abgegeben.

 

Im Verlauf der Arbeitskreisdiskussion wurde mit dem Vertreter der Bahn erörtert, bis wann der Ratsbeschluss zur Feststellung des Gesamtkonsenses vorliegen muss.
Die Vorgaben des Verkehrsministeriums für die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels sind dahingehend zu interpretieren, dass vor dem Planfeststellungsbeschluss eines ersten Planfeststellungsabschnittes im Stadtgebiet der Gesamtkonsens vorliegen muss.

Im Arbeitskreis bestand Einvernehmen darüber, dass die Beschlussfassung zur Feststellung des Gesamtkonsenses in die nächste Sitzungsfolge eingebracht werden soll, sodass bis Jahresende 2015 der Gesamtkonsens bestätigt werden kann.

 

Zeitliche Notwendigkeit zur Darstellung

 

Zwischen den Kommunen, vertreten durch die Arbeitsgruppe Betuwe, und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW (MBWSV) fand bereits diverser kontroverser Schriftverkehr, zur Klarstellung der Frage zu welchem Zeitpunkt der schriftlich fixierte Konsens zwischen der DB Netz AG und der jeweiligen Anrainerkommune spätestens vorliegen muss, statt. Ein Auszug ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

Letztlich wurde hierzu durch das MBWSV mit Schreiben vom 23.07.2015 Stellung genommen (Anlage 2)

Auszug:

…..  Eine belastbare Konsenserklärung kann von hier aus (MBWSV) nur dann bejaht werden, wenn es in der zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren keine unerledigten Einwendungen grundsätzlicher Art von Seiten der Anrainerkommune mehr gibt.  …..

 

Der geforderte schriftlich fixierte Gesamtkonsens der Anrainerkommunen ist somit vor dem ersten Planfeststellungsbeschluss zu fassen. Dieser Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht genau bestimmen. Auch auf Nachfrage bei der Anhörungsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf ist hierzu keine Information zu erhalten, wann der erste Beschluss zu erwarten ist.

Um nun nicht in die Gefahr einer Fristversäumung zu gelangen und die 100 % Förderung zu verlieren, ist eine kurzfristige Zusammenfassung der bereits bestehenden 3 Ratsbeschlüsse zu den Abschnitten 3.3 – 3.5 zwingend notwendig.

 

Diese Terminierung entspricht ebenfalls der Aussage des Bahnvertreters aus der o.g. Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV vom 06.10.2015. In dieser wurde auf die zwingende Notwendigkeit zur Feststellung des Gesamtkonsens für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein bis zum Jahresende 2015 hingewiesen.

 

 

Gesamtkonsens

 

Mit Beschluss des Rates vom 03.11.2015 wurde für den Planfeststellungsabschnitt 3.3 (Praest-Vrasselt) der Konsens bezüglich der Bahnübergangbeseitigungsmaßnahmen zwischen der DB AG und der Stadt Emmerich am Rhein festgestellt. Für die Planfeststellungsabschnitte 3.4 (Emmerich – Hüthum) und 3.5 (Elten) wurde dieser bereits mit den Ratsbeschlüssen vom 26.06.2014 und 03.12.2014 beschlossen. Es ist somit für alle 3 Planungsabschnitte Konsens festzustellen.

 

Zur abschließenden Dokumentation gegenüber den Bundes- und Landesverkehrs-ministerien sowie der DB AG ist ein für alle 3 Planfeststellungsabschnitte umfassender Ratsbeschluss notwendig. Dieser folgt der Forderung aus dem o.g. Schreiben des Verkehrsministeriums NRW vom 19.03.2014 (Anlage 1) nach belastbarem schriftlich fixiertem Konsens.

 

 

Dieser Gesamtkonsens aller 3 Planfeststellungsabschnitte für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein stellt sich wie folgt dar:

 

 

Bahn-km                               Bahnübergang                     Ersatzmaßnahme

 

• Ratsbeschluss vom 22.02.2011

53,300                                   Kerstenstraße                       SÜ – Gesondertes Plangenehmigungsverfahren

(im Bau)

 

• Ratsbeschluss vom 03.11.2015

PFA 3.3

54,540                                   Sulenstraße                          EÜ-F

54,700                                   Raiffeisenstraße /                EÜ mit Nebenanlagen

Praestsches Feld

55,290                                   Von-der-Recke-Straße       EÜ-F

56,170                               Grüne Straße                            Seitenweg zur Ersatzmaßnahme Broichstraße                                                                                                                      

56,740                                   Broichstraße                         EÜ mit Nebenanlagen

57,650                                   Schwarzer Weg                   Ersatzlos

 

• Ratsbeschluss vom 26.06.2014

PFA 3.4

58,681                                   Jahnstraße                            Ersatzlos

61,389                                   Löwentor                               EÜ + EÜ-F

62,043                                   ‘s-Heerenberger Straße     EÜ-Pkw mit Nebenanlagen, Lichte Höhe 3,45 m

62,781                                   Borgheeser Weg                 EÜ-Pkw mit Nebenanlagen, Lichte Höhe 3,45 m

64,941                                   Felix-Lensing-Straße          Seitenweg, trassennah

 

 

• Ratsbeschluss vom 03.12.2014

PFA 3.5

65,325                                   Eltener Straße (B8)             EÜ mit Nebenanlagen

68,320                                   Emmericher Straße (B8)    Aufhebung des BÜ, bergfußnaher  Seitenweg nördlich                                                             der Gleisanlage mit Nebenanlagen

68,764                                   Sonderwykstraße                                Ersatzlos

69,389                                   Lobither Straße (L472)       EÜ mit Nebenanlagen, ortsnah

70,573                                   Haagsche Straße                                Ersatzlos

71,337                                   Bindsberger Weg                                Seitenweg

71,651                                   Zevenaarer Straße (B8)     SÜ mit Nebenanlagen

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter