hier: Feststellung des Gesamtkonsens für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt den
Gesamtkonsens über alle BÜ-Beseitigungsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet Emmerich
am Rhein fest.
Sachdarstellung :
Notwendigkeit zur Darstellung des Gesamtkonsens
Durch das Verkehrsministerium NRW (MBWSV) wurden
der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 19.03.2014 die Voraussetzungen
zur vollständigen Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels mitgeteilt
(Anlage 1).
Auszug:
…vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen
verkehrlichen Bedeutung des dritten Gleises der Betuwe-Linie und der damit
verbundenen Belastungen der Anrainerkommunen haben sich schon die vorherige
Landesregierung bereit erklärt, das kommunale Kostendrittel an den
BÜ-Beseitigungsmaßnahmen mit einer Förderung gemäß den Förderrichtlinien
Kommunaler Straßenbau vollständig zu übernehmen. Selbstverständlich steht auch
die jetzige Landesregierung zu dieser Zusage.
Eine derartige vollständige Kostenübernahme kommt
jedoch wegen ihres absoluten Ausnahmecharakters nur unter der Voraussetzung in
Betracht, dass mit der jeweils betroffenen
Kommune ein belastbarer - schriftlich fixierter - Konsens über sämtliche
Eisenbahnkreuzungen und die damit verbundenen Regelungen auf ihrem
Gebiet erzielt werden kann. …..
Da sich die Stadt Emmerich am
Rhein finanziell nicht in der Lage sieht auf diese voll-ständige
Kostenübernahme zu verzichten, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zur
Fixierung eines Gesamtkonsenses.
Im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV am 06.10.2015 wurde
sowohl über den Bereich des
Planfeststellungsabschnittes 3.3. (Praest-Vrasselt) als auch über den
Gesamtkonsens im Stadtgebiet Emmerich am Rhein eingehend und detailliert
beraten. Als Ergebnis wurde eine Empfehlung zum Beschluss zum PFA 3.3
abgegeben.
Im Verlauf der Arbeitskreisdiskussion wurde mit dem
Vertreter der Bahn erörtert, bis wann der Ratsbeschluss zur Feststellung des
Gesamtkonsenses vorliegen muss.
Die Vorgaben des Verkehrsministeriums für die Voraussetzungen zur vollständigen
Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels sind dahingehend zu
interpretieren, dass vor dem Planfeststellungsbeschluss eines ersten
Planfeststellungsabschnittes im Stadtgebiet der Gesamtkonsens vorliegen muss.
Im Arbeitskreis bestand Einvernehmen darüber, dass
die Beschlussfassung zur Feststellung des Gesamtkonsenses in die nächste
Sitzungsfolge eingebracht werden soll, sodass bis Jahresende 2015 der
Gesamtkonsens bestätigt werden kann.
Zeitliche Notwendigkeit zur Darstellung
Zwischen den Kommunen, vertreten durch die
Arbeitsgruppe Betuwe, und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr NRW (MBWSV) fand bereits diverser kontroverser Schriftverkehr, zur
Klarstellung der Frage zu welchem Zeitpunkt der schriftlich fixierte Konsens
zwischen der DB Netz AG und der jeweiligen Anrainerkommune spätestens vorliegen
muss, statt. Ein Auszug ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Letztlich wurde hierzu durch das MBWSV mit
Schreiben vom 23.07.2015 Stellung genommen (Anlage 2)
Auszug:
….. Eine belastbare Konsenserklärung kann von hier
aus (MBWSV) nur dann bejaht werden, wenn es in der zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren keine unerledigten
Einwendungen grundsätzlicher Art von Seiten der Anrainerkommune mehr gibt. …..
Der geforderte schriftlich fixierte Gesamtkonsens
der Anrainerkommunen ist somit vor dem ersten Planfeststellungsbeschluss zu
fassen. Dieser Zeitpunkt lässt sich jedoch nicht genau bestimmen. Auch auf
Nachfrage bei der Anhörungsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf ist hierzu
keine Information zu erhalten, wann der erste Beschluss zu erwarten ist.
Um nun nicht in die Gefahr einer Fristversäumung zu
gelangen und die 100 % Förderung zu verlieren, ist eine kurzfristige
Zusammenfassung der bereits bestehenden 3 Ratsbeschlüsse zu den Abschnitten 3.3
– 3.5 zwingend notwendig.
Diese Terminierung entspricht ebenfalls der Aussage
des Bahnvertreters aus der o.g. Sitzung des Arbeitskreises ÖPNV/SPNV vom
06.10.2015. In dieser wurde auf die zwingende Notwendigkeit zur Feststellung
des Gesamtkonsens für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein bis zum Jahresende 2015
hingewiesen.
Gesamtkonsens
Mit Beschluss des Rates vom 03.11.2015 wurde für
den Planfeststellungsabschnitt 3.3 (Praest-Vrasselt) der Konsens bezüglich der
Bahnübergangbeseitigungsmaßnahmen zwischen der DB AG und der Stadt Emmerich am
Rhein festgestellt. Für die Planfeststellungsabschnitte 3.4 (Emmerich – Hüthum)
und 3.5 (Elten) wurde dieser bereits mit den Ratsbeschlüssen vom 26.06.2014 und
03.12.2014 beschlossen. Es ist somit für alle 3 Planungsabschnitte Konsens
festzustellen.
Zur abschließenden Dokumentation gegenüber den
Bundes- und Landesverkehrs-ministerien sowie der DB AG ist ein für alle 3 Planfeststellungsabschnitte
umfassender Ratsbeschluss notwendig. Dieser folgt der Forderung aus dem o.g.
Schreiben des Verkehrsministeriums NRW vom 19.03.2014 (Anlage 1) nach
belastbarem schriftlich fixiertem Konsens.
Dieser
Gesamtkonsens aller 3 Planfeststellungsabschnitte für das Stadtgebiet Emmerich
am Rhein stellt sich wie folgt dar:
Bahn-km Bahnübergang Ersatzmaßnahme
• Ratsbeschluss vom 22.02.2011
53,300 Kerstenstraße SÜ – Gesondertes
Plangenehmigungsverfahren
(im Bau)
• Ratsbeschluss vom 03.11.2015
PFA 3.3
54,540 Sulenstraße EÜ-F
54,700 Raiffeisenstraße
/ EÜ mit Nebenanlagen
Praestsches Feld
55,290 Von-der-Recke-Straße EÜ-F
56,170
Grüne Straße Seitenweg
zur Ersatzmaßnahme Broichstraße
56,740 Broichstraße EÜ mit Nebenanlagen
57,650 Schwarzer
Weg Ersatzlos
• Ratsbeschluss vom 26.06.2014
PFA 3.4
58,681 Jahnstraße Ersatzlos
61,389 Löwentor EÜ + EÜ-F
62,043 ‘s-Heerenberger
Straße EÜ-Pkw mit Nebenanlagen, Lichte
Höhe 3,45 m
62,781 Borgheeser
Weg EÜ-Pkw mit
Nebenanlagen, Lichte Höhe 3,45 m
64,941 Felix-Lensing-Straße Seitenweg, trassennah
• Ratsbeschluss vom 03.12.2014
PFA 3.5
65,325 Eltener
Straße (B8) EÜ mit
Nebenanlagen
68,320 Emmericher Straße (B8) Aufhebung des BÜ, bergfußnaher Seitenweg nördlich der Gleisanlage
mit Nebenanlagen
68,764 Sonderwykstraße Ersatzlos
69,389 Lobither
Straße (L472) EÜ mit Nebenanlagen,
ortsnah
70,573 Haagsche
Straße Ersatzlos
71,337 Bindsberger
Weg Seitenweg
71,651 Zevenaarer
Straße (B8) SÜ mit Nebenanlagen
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter