Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschluss nimmt den in der
Begründung aufgeführten Bericht zum o.g. Thema zur Kenntnis
Sachdarstellung :
Der Betriebsleitung liegen zurzeit zwei
Anträge ( Anl.1 und 2 ) aus der Politik vor, die eine Verbesserung der
Grünflächenpflege und des Gesamterscheinungsbildes der Stadt beinhalten. In den
Anträgen wird Kritik am derzeitigen Erscheinungsbild und Pflegezustand der
öffentlichen Grünflächen geübt.
Die CDU Stadtratsfraktion fordert in Ihrem Antrag vom 08.10.2015 ( Anl.1 ) eine
„sichtbare Verbesserung des Erscheinungsbildes des öffentlichen Grüns in der
Stadt und in den Ortsteilen. Hierzu bittet Sie die Verwaltung, ein
kurzfristiges Handlungskonzept zu erstellen.
Die BGE beantragt in Ihrem Schreiben vom
16.10.2015 ( Anl.2 ) eine „ Erhöhung des Ansatzes Grünpflege“ für den
städtischen Haushalt für 2016 einzustellen. Insbesondere die Rad-und Fußwege
sollen vom Unkraut befreit werden.
Die Anträge sind inhaltlich ähnlich und
können in einem Tagesordnungspunkt behandelt werden.
Zunächst ist festzuhalten, dass nicht alles,
was zum Erscheinungsbild der Stadt beiträgt, im Zuständigkeits- und
Verantwortungsbereich der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) liegt. So
unterhält der Kreis und der Landschaftsverband als Straßenbaulastträger Straßen
mit Begleitgrün im Stadtgebiet. Außerdem sind die Reinigung der Gehwege durch
die Straßenreinigungssatzung in der Regel an die jeweiligen
Grundstückseigentümer übertragen worden.
Kommt es bei den vorgenannten Gruppen zu
Pflegedefiziten oder Beschwerden werden diese an den zuständigen
Straßenbaulastträger weitergeleitet bzw. wird der betreffende
Grundstückseigentümer unter Fristsetzung aufgefordert im Rahmen der Straßenreinigungssatzung
oder des Straßen-und Wegegesetzes, die Missstände zu beseitigen. Bei
Nichterfüllung erfolgt dann eine ordnungsbehördliche Ermahnung und
gegebenenfalls eine Ersatzvornahme.
Die Stadt Emmerich am Rhein - vertreten
durch die KBE - unterhält heute 143.028 qm Beet-und Gehölzflächen und 200.099
qm Rasenfläche, sowie 8500 Straßenbäume ( siehe Anl.3 ). Davon werden ca.
51.082 qm Beet-und Gehölzflächen und 196.132 qm Rasenflächen sowie 80% der
Straßenbäume in Eigenleistung gepflegt. Die Pflege der Verkehrsinseln,
Parkbuchten und Baumscheiben erfolgt sporadisch im Jahresverlauf durch eigene
Kräfte. Die Pflege der restlichen Flächen ist an Dritte vergeben. So werden
91.946 qm Beet- und Gehölzflächen von zwei Emmericher Firmen in Fremdvergabe
gepflegt. Dabei ist zu berücksichtigen das die alljährlichen Ausschreibungen im
Rahmen des Zuleistungsvertrages mit der TWE erfolgen und auch von dieser
beauftragt werden. Hierbei ist lediglich nur die reine Beetpflege Bestandteil
der Leistung. Die angrenzenden Geh-und Radwege wurden bisher aus den o.g.
Gründen und aus Kostengründen nicht mit beauftragt. Auch die Kronenpflege ist
Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses mit der TWE. Die Kontrolle der
Arbeiten erfolgt wieder durch Mitarbeiter der KBE.
Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (
GPA ), die Kosten für die Grünflächenunterhaltung zu reduzieren, wurde 2006 ein
Prioritätenkatalog von der Politik und Verwaltung verabschiedet, der zur
Umsetzung von Einsparpotenzialen eine Reduzierung der Pflegegänge zur Folge
hatte. Während es bei den Hauptzufahrtstraßen und der Innenstadt bei sechs
Pflegegänge pro Jahr verblieb, wurden die Pflegeintervalle in sonstigen
Wohngebieten reduziert. Das jährliche Budget lies es bisher nicht zu, diese
Einschränkungen wieder zurück zu nehmen.
Laut Anlage 4 sind die von der KBE zu
unterhaltenden Grünflächen in den letzten 10 Jahren um 25.000 qm Beet-und
Gehölzfläche und um 33.000 qm Rasenfläche gestiegen. Eine Budgetanpassung wurde
von der Stadt Emmerich am Rhein dafür nicht geleistet. Die Anhebung des Budgets
um 1 % im Jahr in der Vergangenheit diente lediglich dem Ausgleich der
allgemeinen Teuerungsrate. Andere Faktoren, wie z.B. die Reduzierung der Kosten
für die Entwässerung der Straßen und Plätze in 2014, haben dazu geführt, dass
diese Betriebszweige Bauhof und Grünflächenunterhaltung ausgeglichen
dargestellt werden konnte. Für die Folgejahre kann nicht auf derartige
Einflüsse zurückgegriffen werden.
Die Kosten für die Unterhaltung der Beet-und
Gehölzflächen in Fremdvergabe stiegen in den letzten 10 Jahren von 110.000,00 €
auf 205.000,00 €. Ursächlich hierfür war u.a. auch die Einführung des
Tariftreuegesetzes. Eine Verbesserung des Pflegestandards war mit den zur
Verfügung stehenden Mitteln leider nicht möglich. In so weit sind die
vorliegenden Anträge nachvollziehbar.
Um das „sichtbare Erscheinungsbild“ der
städtischen Grünflächen und hier im besonderen das der Beet-und Gehölzflächen
zu verbessern gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die regelmäßige Reinigung der Verkehrsinseln,
Parkbuchten und Baumscheiben.
Hier wäre eine 3x jährliche Reinigung nötig, die entweder eine 1/3 Stelle eines Gärtners in Anspruch nähme, oder ca. 17.000,00 € für die Erweiterung der Fremdvergabe kosten würde.
- Das Reinigen der angrenzenden Geh-und Radwege
der Beete mit jedem Pflegegang.
Diese Leistung lässt sich nur schätzen, da es sich nicht um eine flächendeckende Verschmutzung handelt sondern nur partiell. Daher sollte man bei einer Reinigung bis zu 2 Meter Abstand zu den Beeten von einer 2/3 Stelle eines Gärtners ausgehen, oder die Fremdvergabe um ca. 34.000,00 € erweitern.
- Das
generelle Anheben der Pflegegänge um 1 Pflegegang in den einzelnen
Losen
Los |
Anzahl
der Pflegegänge |
Kostensteigerung |
Los1:Grünflächen
mit hohem Pflegebedarf |
4 Pflegegänge
auf 5 Pflegegänge |
16.916 € |
Los2:
Grünflächen mit mittlerem Pflegebedarf |
3 Pflegegänge
auf 4 Pflegegänge |
10.330 € |
Los3 Grünflächen
mit geringem Pflegebedarf |
2 Pflegegänge
auf 3 Pflegegänge |
8.257 € |
Los4 Schulen |
3 Pflegegänge
auf 4 Pflegegänge |
11.996 € |
Gesamtkosten |
für alle Lose |
47.499 € |
Das Anheben der Pflegegänge bewirkt aber
nur bedingt eine optische Verbesserung der Grünfläche. Denn ein Großteil der
Beete ist im Laufe der Jahre durch die reduzierten Pflegegänge oder anderen
natürlichen Abgängen stark mit Wurzelunkräuter wie Quecken, Disteln, Löwenzahn
durchsetzt, sodass diese nach kurzer Zeit wieder ein ungepflegtes
Erscheinungsbild abgeben würden. Daher wäre es zweckmäßig die betroffenen
Grünflächen vorher neu zu bepflanzen und einen Bodenaustausch vorzunehmen.
Da dies aus
Kostengründen nicht bei allen betroffenen Beeten durchgeführt werden kann,
schlägt die Betriebsleitung vor, dies nur in den jeweiligen Hauptzufahrtsstraßen oder Ortsmitten zu tun,
da hier der Publikumsverkehr am stärksten ist. Hier kann aufgrund der
Beetflächengrößen aber nur Straßen-oder ortsteilweise erneuert werden, weil die
neuangelegten Beete auch in den ersten 2 Jahren verstärkt gewässert werden
müssen. Trotzdem wird es dann auch hier schwer werden, einen geschlossenen
Beetbewuchs auf Dauer zu erreichen, da durch die Klimaveränderung mit den immer
länger andauernden Trockenphasen es immer wieder zu Ausfällen in der
Bepflanzung kommen wird. Denn auf Grund der Größe der Flächen ist eine dauerhafte
Bewässerung während der Trockenperioden nicht zu garantieren.
Auf Dauer ist es daher
in vielen Fällen zweckmäßig, Beete in den Wohngebieten in Rasenflächen
umzuwandeln, wie es auch schon in der Vergangenheit an einzelnen Stellen
praktiziert wurde. Diese sind pflegeleichter als eine Gehölzbepflanzung und
kostengünstiger in der Umwandlung. Die Unterhaltungskosten sind jedoch nahezu
gleichwertig, da eine Rasenfläche 10-12 mal pro Jahr gemäht werden muss. Beete
aber lediglich mit einem 4-5 maligen Pflegegang auskommen.
- Die
Betriebsleitung schlägt daher beispielhaft vor, nachfolgende Straßen mit
Bepflanzung zu erneuern oder zu ergänzen.
Straße |
Flächengröße |
Kosten |
Wässerungsgänge für 2Jahre |
Speelberger Straße |
200qm |
12.000 € |
1.600 € |
s’Heerenberger
Straße |
1000qm |
57.000 € |
8.000 € |
Baustraße |
50qm |
2.850 € |
1.600 € |
Nonnenplatz |
50qm |
2.850 € |
1.600 € |
Vrasselt
Dreikönige/Hauptstraße |
100qm |
6.000 € |
3.200 € |
Netterdensche Straße |
150qm |
8550 € |
4800 € |
Hüthum / Eltener
Straße |
100qm |
6.000 € |
3.200 € |
Elten Dr. Robbers
Straße |
50 |
2850 € |
1600 € |
Elten
Seminarstraße/L7 |
100 |
6.000 € |
3.200 € |
Englischer Hügel
L7 Böschung |
224 |
13.000 € |
7.200 € |
Gesamtkosten |
einmalig |
117.100 € |
36.000 € |
- Umwandlung:
Rasenansaat |
1qm |
21 € |
8 € für zweijährige Wässerung |
Die Rasenansaat in den Beeten der Wohngebiete ist
zwar für die Verwaltung kostengünstiger, müsste aber gerade bei neueren
Wohngebieten den Bürgern positiv vermittelt werden, da die Rasenflächen gegenüber
der Gehölzbepflanzung eine Wertminderung darstellt und die Kosten für den
Ausbau vom Bürger seiner Zeit anteilmäßig getragen worden sind.
Zusammenfassung
Maßnahmenkatalog:
Lfd. Nr. |
Maßnahme |
Kosten |
1. |
Regelmäßige
Reinigung der Verkehrsinseln und Baumscheiben |
1/3 Gärtnerstelle
oder 17.000,00 € für Fremdvergabe |
2. |
Reinigen der
angrenzenden Geh-und Radwege der Beete pro Pflegegang |
2/3 Gärtnerstelle
oder 34.000,00 € für Fremdvergabe |
3. |
Anheben der
Pflegegänge |
47.499,00 € |
4. |
Erneuerung/Nachpflanzung
der Beete innerhalb des Loses 1 |
153.100,00 € |
5. |
Umwandlung in
Rasenflächen |
29,00 € pro qm |
|
Gesamtkosten Maßnahmenkatalog |
251.628,00 € |
Angesichts derartiger Kosten stellt sich hier die Frage, ob eine derartige
Aufstockung des Budgets in Gänze im Rahmen der Haushaltsplanung für 2016
überhaupt realistisch ist. Es würde jedoch schon helfen, wenn einige dieser
obigen Vorschläge umgesetzt werden könnten. Daher macht die Betriebsleitung den
Vorschlag, für 2016 die Ansätze für die Maßnahmen Nr. 1 – 3 des Kataloges für
die Fremdvergabe um 100.000,00 € zu
erhöhen und für Nr. 4 Erneuerung und
Nachpflanzung jährlich einen Betrag von 20.000,00 € in den Haushalt
einzustellen. Die Betriebsleitung wird dann im Rahmen einer Prioritätenliste
eine Nachpflanzung der Flächen sowie eine wirtschaftliche Umwandlung in
Rasenflächen vornehmen.
Die hierfür im Katalog aufgeführten Mittel sind
selbstverständlich im Entwurf des WP 2016 der KBE, der den Ausschussmitgliedern
vorliegt noch nicht enthalten. Eine Anhebung des Ansatzes müsste daher im
Haushaltsplan 2016 der Stadt Emmerich am Rhein aufgenommen werden unter Angabe
des Verwendungszweckes.
Abschließend weißt die
Betriebsleitung darauf hin, dass es sich bei den vorgenannten Kosten um
Schätzwerte handelt. Die genauen Zahlen können erst durch eine Ausschreibungen
ermittelt werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahmen sind im
Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Gruyters
Betriebsleiter