Betreff
Grünflächenpflege im Stadtgebiet, hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 08.10.2015 und Antrag der BGE-Ratsfraktion vom 16.10.2015
Vorlage
70 - 16 0537/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschluss nimmt den in der Begründung aufgeführten Bericht zum o.g. Thema zur Kenntnis

 

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsleitung liegen zurzeit zwei Anträge ( Anl.1 und 2 ) aus der Politik vor, die eine Verbesserung der Grünflächenpflege und des Gesamterscheinungsbildes der Stadt beinhalten. In den Anträgen wird Kritik am derzeitigen Erscheinungsbild und Pflegezustand der öffentlichen Grünflächen geübt.
Die CDU Stadtratsfraktion fordert in Ihrem Antrag vom 08.10.2015 ( Anl.1 ) eine „sichtbare Verbesserung des Erscheinungsbildes des öffentlichen Grüns in der Stadt und in den Ortsteilen. Hierzu bittet Sie die Verwaltung, ein kurzfristiges Handlungskonzept zu erstellen.

Die BGE beantragt in Ihrem Schreiben vom 16.10.2015 ( Anl.2 ) eine „ Erhöhung des Ansatzes Grünpflege“ für den städtischen Haushalt für 2016 einzustellen. Insbesondere die Rad-und Fußwege sollen vom Unkraut befreit werden.

Die Anträge sind inhaltlich ähnlich und können in einem Tagesordnungspunkt behandelt werden.

 

Zunächst ist festzuhalten, dass nicht alles, was zum Erscheinungsbild der Stadt beiträgt, im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) liegt. So unterhält der Kreis und der Landschaftsverband als Straßenbaulastträger Straßen mit Begleitgrün im Stadtgebiet. Außerdem sind die Reinigung der Gehwege durch die Straßenreinigungssatzung in der Regel an die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen worden.

Kommt es bei den vorgenannten Gruppen zu Pflegedefiziten oder Beschwerden werden diese an den zuständigen Straßenbaulastträger weitergeleitet bzw. wird der betreffende Grundstückseigentümer unter Fristsetzung aufgefordert im Rahmen der Straßenreinigungssatzung oder des Straßen-und Wegegesetzes, die Missstände zu beseitigen. Bei Nichterfüllung erfolgt dann eine ordnungsbehördliche Ermahnung und gegebenenfalls eine Ersatzvornahme.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein - vertreten durch die KBE - unterhält heute 143.028 qm Beet-und Gehölzflächen und 200.099 qm Rasenfläche, sowie 8500 Straßenbäume ( siehe Anl.3 ). Davon werden ca. 51.082 qm Beet-und Gehölzflächen und 196.132 qm Rasenflächen sowie 80% der Straßenbäume in Eigenleistung gepflegt. Die Pflege der Verkehrsinseln, Parkbuchten und Baumscheiben erfolgt sporadisch im Jahresverlauf durch eigene Kräfte. Die Pflege der restlichen Flächen ist an Dritte vergeben. So werden 91.946 qm Beet- und Gehölzflächen von zwei Emmericher Firmen in Fremdvergabe gepflegt. Dabei ist zu berücksichtigen das die alljährlichen Ausschreibungen im Rahmen des Zuleistungsvertrages mit der TWE erfolgen und auch von dieser beauftragt werden. Hierbei ist lediglich nur die reine Beetpflege Bestandteil der Leistung. Die angrenzenden Geh-und Radwege wurden bisher aus den o.g. Gründen und aus Kostengründen nicht mit beauftragt. Auch die Kronenpflege ist Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses mit der TWE. Die Kontrolle der Arbeiten erfolgt wieder durch Mitarbeiter der KBE.

 

Auf Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt ( GPA ), die Kosten für die Grünflächenunterhaltung zu reduzieren, wurde 2006 ein Prioritätenkatalog von der Politik und Verwaltung verabschiedet, der zur Umsetzung von Einsparpotenzialen eine Reduzierung der Pflegegänge zur Folge hatte. Während es bei den Hauptzufahrtstraßen und der Innenstadt bei sechs Pflegegänge pro Jahr verblieb, wurden die Pflegeintervalle in sonstigen Wohngebieten reduziert. Das jährliche Budget lies es bisher nicht zu, diese Einschränkungen wieder zurück zu nehmen.

 

Laut Anlage 4 sind die von der KBE zu unterhaltenden Grünflächen in den letzten 10 Jahren um 25.000 qm Beet-und Gehölzfläche und um 33.000 qm Rasenfläche gestiegen. Eine Budgetanpassung wurde von der Stadt Emmerich am Rhein dafür nicht geleistet. Die Anhebung des Budgets um 1 % im Jahr in der Vergangenheit diente lediglich dem Ausgleich der allgemeinen Teuerungsrate. Andere Faktoren, wie z.B. die Reduzierung der Kosten für die Entwässerung der Straßen und Plätze in 2014, haben dazu geführt, dass diese Betriebszweige Bauhof und Grünflächenunterhaltung ausgeglichen dargestellt werden konnte. Für die Folgejahre kann nicht auf derartige Einflüsse zurückgegriffen werden.

Die Kosten für die Unterhaltung der Beet-und Gehölzflächen in Fremdvergabe stiegen in den letzten 10 Jahren von 110.000,00 € auf 205.000,00 €. Ursächlich hierfür war u.a. auch die Einführung des Tariftreuegesetzes. Eine Verbesserung des Pflegestandards war mit den zur Verfügung stehenden Mitteln leider nicht möglich. In so weit sind die vorliegenden Anträge nachvollziehbar.

 

Um das „sichtbare Erscheinungsbild“ der städtischen Grünflächen und hier im besonderen das der Beet-und Gehölzflächen zu verbessern gibt es mehrere Möglichkeiten:

 

  1. Die regelmäßige Reinigung der Verkehrsinseln, Parkbuchten und Baumscheiben. 
    Hier wäre eine 3x jährliche Reinigung nötig, die entweder eine 1/3 Stelle eines Gärtners in Anspruch nähme, oder ca. 17.000,00 € für die Erweiterung der Fremdvergabe kosten würde.

 

  1. Das Reinigen der angrenzenden Geh-und Radwege der Beete mit jedem Pflegegang.
    Diese Leistung lässt sich nur schätzen, da es sich nicht um eine flächendeckende Verschmutzung handelt sondern nur partiell. Daher sollte man bei einer Reinigung bis zu 2 Meter Abstand zu den Beeten von einer 2/3 Stelle eines Gärtners ausgehen, oder die Fremdvergabe um ca. 34.000,00 € erweitern.

 

  1. Das  generelle Anheben der Pflegegänge um 1 Pflegegang in den einzelnen Losen

 

Los

Anzahl der Pflegegänge

Kostensteigerung

Los1:Grünflächen mit hohem Pflegebedarf

4 Pflegegänge auf 5 Pflegegänge

16.916 €

Los2: Grünflächen mit mittlerem Pflegebedarf

3 Pflegegänge auf 4 Pflegegänge

10.330 €

Los3 Grünflächen mit geringem Pflegebedarf

2 Pflegegänge auf 3 Pflegegänge

8.257 €                 

Los4 Schulen

3 Pflegegänge auf 4 Pflegegänge

11.996 €

Gesamtkosten

für alle Lose

47.499 €

           


Das Anheben der Pflegegänge bewirkt aber nur bedingt eine optische Verbesserung der Grünfläche. Denn ein Großteil der Beete ist im Laufe der Jahre durch die reduzierten Pflegegänge oder anderen natürlichen Abgängen stark mit Wurzelunkräuter wie Quecken, Disteln, Löwenzahn durchsetzt, sodass diese nach kurzer Zeit wieder ein ungepflegtes Erscheinungsbild abgeben würden. Daher wäre es zweckmäßig die betroffenen Grünflächen vorher neu zu bepflanzen und einen Bodenaustausch vorzunehmen.

Da dies aus Kostengründen nicht bei allen betroffenen Beeten durchgeführt werden kann, schlägt die Betriebsleitung vor, dies nur in den jeweiligen  Hauptzufahrtsstraßen oder Ortsmitten zu tun, da hier der Publikumsverkehr am stärksten ist. Hier kann aufgrund der Beetflächengrößen aber nur Straßen-oder ortsteilweise erneuert werden, weil die neuangelegten Beete auch in den ersten 2 Jahren verstärkt gewässert werden müssen. Trotzdem wird es dann auch hier schwer werden, einen geschlossenen Beetbewuchs auf Dauer zu erreichen, da durch die Klimaveränderung mit den immer länger andauernden Trockenphasen es immer wieder zu Ausfällen in der Bepflanzung kommen wird. Denn auf Grund der Größe der Flächen ist eine dauerhafte Bewässerung während der Trockenperioden nicht zu garantieren.

Auf Dauer ist es daher in vielen Fällen zweckmäßig, Beete in den Wohngebieten in Rasenflächen umzuwandeln, wie es auch schon in der Vergangenheit an einzelnen Stellen praktiziert wurde. Diese sind pflegeleichter als eine Gehölzbepflanzung und kostengünstiger in der Umwandlung. Die Unterhaltungskosten sind jedoch nahezu gleichwertig, da eine Rasenfläche 10-12 mal pro Jahr gemäht werden muss. Beete aber lediglich mit einem 4-5 maligen Pflegegang auskommen.     

  1. Die Betriebsleitung schlägt daher beispielhaft vor, nachfolgende Straßen mit Bepflanzung zu erneuern oder zu ergänzen. 

 

Straße

Flächengröße

Kosten

Wässerungsgänge für 2Jahre

Speelberger Straße

200qm

12.000 €

1.600 €

s’Heerenberger Straße

1000qm

57.000 €

8.000 €

Baustraße

50qm

2.850 €

1.600 €

Nonnenplatz

50qm

2.850 €

1.600 €

Vrasselt                         Dreikönige/Hauptstraße

          100qm

6.000 €

3.200 €

Netterdensche Straße

           150qm

8550 €

4800 €

Hüthum / Eltener Straße

100qm

6.000 €

3.200 €

Elten Dr. Robbers Straße

50

2850 €

1600 €

Elten Seminarstraße/L7

100

6.000 €

3.200 €

Englischer Hügel L7     Böschung

224

13.000 €

7.200 €

Gesamtkosten

einmalig

117.100 €

36.000 €

 

 

  1. Umwandlung:

Rasenansaat

1qm

21 €

8 €   für zweijährige    Wässerung

 

Die Rasenansaat in den Beeten der Wohngebiete ist zwar für die Verwaltung kostengünstiger, müsste aber gerade bei neueren Wohngebieten den Bürgern positiv vermittelt werden, da die Rasenflächen gegenüber der Gehölzbepflanzung eine Wertminderung darstellt und die Kosten für den Ausbau vom Bürger seiner Zeit anteilmäßig getragen worden sind.                                                                       

 

 

Zusammenfassung Maßnahmenkatalog:

 

Lfd. Nr.

Maßnahme

Kosten

1.

Regelmäßige Reinigung der Verkehrsinseln und Baumscheiben

1/3 Gärtnerstelle oder   17.000,00 € für Fremdvergabe

2.

Reinigen der angrenzenden Geh-und Radwege der Beete pro Pflegegang

2/3 Gärtnerstelle oder   34.000,00 € für Fremdvergabe

3.

Anheben der Pflegegänge

47.499,00 €

4.

Erneuerung/Nachpflanzung der Beete innerhalb des Loses 1

153.100,00 €

5.

Umwandlung in Rasenflächen

29,00 € pro qm

 

Gesamtkosten Maßnahmenkatalog

251.628,00 €

 

 


Angesichts derartiger Kosten stellt sich hier die Frage, ob eine derartige Aufstockung des Budgets in Gänze im Rahmen der Haushaltsplanung für 2016 überhaupt realistisch ist. Es würde jedoch schon helfen, wenn einige dieser obigen Vorschläge umgesetzt werden könnten. Daher macht die Betriebsleitung den Vorschlag, für 2016 die Ansätze für die Maßnahmen Nr. 1 – 3 des Kataloges für die Fremdvergabe um 100.000,00  € zu erhöhen  und für Nr. 4 Erneuerung und Nachpflanzung jährlich einen Betrag von 20.000,00 € in den Haushalt einzustellen. Die Betriebsleitung wird dann im Rahmen einer Prioritätenliste eine Nachpflanzung der Flächen sowie eine wirtschaftliche Umwandlung in Rasenflächen vornehmen.

Die hierfür im Katalog aufgeführten Mittel sind selbstverständlich im Entwurf des WP 2016 der KBE, der den Ausschussmitgliedern vorliegt noch nicht enthalten. Eine Anhebung des Ansatzes müsste daher im Haushaltsplan 2016 der Stadt Emmerich am Rhein aufgenommen werden unter Angabe des Verwendungszweckes.

Abschließend weißt die Betriebsleitung darauf hin, dass es sich bei den vorgenannten Kosten um Schätzwerte handelt. Die genauen Zahlen können erst durch eine Ausschreibungen ermittelt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter