hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
- Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse ohne Budget 300 dem Rat
zur Annahme zu empfehlen.
- Der Rat fasst
den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 300
„Fachbereich 3 – Immobilien“ für das Jahr 2016 im Ergebnishaushalt auf
5.862.849 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.912.584 Euro fest.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 29.01.2016 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
4. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen
Fachbereichsbudgets 013, 014, 015, 017 und 018
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2016 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 78
ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der
Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung
kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S.
496), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom
_____________
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung
der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 64.854.194
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
68.875.532
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 60.263.718
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 63.207.906
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.197.915 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 9.597.845 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.399.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.387.246 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 3.399.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf 2.885.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 4.021.338 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung
vom 17. Dezember 2014 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer
entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000
EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach §
83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen,
bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und
Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer
Höhe als genehmigt.
Die Grenze
erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Die
Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf
2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und
außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85
Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Grenze der
wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR
festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan
enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
5. den
Stellenplan 2016
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
07.01.2016 |
Jugendhilfeausschuss |
11 |
0 |
1 |
|
|
|
|
|
13.01.2016 |
Sozialausschuss |
14 |
1 |
2 |
|
|
|
|
|
14.01.2016 |
Ortsausschuss
Elten |
|
|
|
|
|
|
|
|
19.01.2016 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
14 |
6 |
0 |
|
|
|
|
|
20.01.2016 |
Schulausschuss |
14 |
0 |
3 |
|
|
|
|
|
26.01.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 |
18 18 6 18 |
0 0 8 0 |
0 0 4 0 |
|
|
|
|
|
02.02.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 013 Budget 014 Budget 015 Budget 017 Budget 018 |
|
|
|
|
|
|
|
|
10.02.2015 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2016 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2016 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am 07.01.2016
|
|
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt zunächst die Finanzierung von
Betreuungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und stellt dafür 34.800,- €
zusätzlich im Haushalt 2016 zur Verfügung. Anschließend berät er über den
vorgelegten Budgetentwurf 2016 und beschließt bei einer Enthaltung den
vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend
allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt mit 10.030.362
Euro und im Finanzhaushalt mit 10.027.217 Euro. |
|
|
2. |
Sozialausschuss am 13.01.2016
|
|
Der Ausschuss
beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und
Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 3.197.716 Euro
und im Finanzhaushalt auf 3.191.467 Euro fest. |
|
|
3. |
Ortsausschuss Elten am 14.01.2016 |
|
Dem Ortsausschuss
Elten wurden die den Ortsteil Elten betreffenden Teilansätze aus dem
Haushaltsplan zur Anhörung vorgelegt. Der Ortsausschuss ist mit den
vorgelegten Haushaltsansätzen einverstanden und gibt keine besondere
Stellungnahme ab. |
|
|
4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.01.2016 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der
Ergänzungen betr. Breitbandausbau und Spielgeräte und ergänzt diesen
mehrheitlich um 30.000 Euro für ein Gutachten zum City Outlet in Emmerich
sowie um 8.000 Euro den Ersatz der Schotterflächen auf der Rheinpromenade
durch einen wasserdurchlässigen Kunstharz und beschließt mit 6 Gegenstimmen
den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget
500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.343.326 Euro und im
Finanzhaushalt auf 3.641.171 Euro fest. Die Eingabe des
CDU-Ortsverbandes Elten zur Konzeptentwicklung des Dr.-Robbers-Parks wurde
wegen zunächst vordringlicher Projekte zurückgezogen. |
|
|
5. |
Schulausschuss am 20.01.2016
|
|
Der Schulausschuss
berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen
Zuschusses und lehnt diesen mehrheitlich ab. Der Antrag der St.-Georg-Schule
Hüthum zur Anschaffung zweier Schranksysteme in Höhe von 5.300 Euro wird
einstimmig beschlossen. Anschließend berät der Schulausschuss über den
vorgelegten Budgetbeschluss 2016, beschließt diesen bei drei Enthaltungen und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“
und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.370.443 Euro und im Finanzhaushalt auf
2.458.944 Euro fest. |
|
|
6. |
Haupt- und Finanzauschuss am 26.01.2016 |
|
Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.550.828
Euro und im Finanzhaushalt auf 3.411.014 Euro fest. Budget 200 –
Fachbereich 2 – Finanzen Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 860.190 Euro
und im Finanzhaushalt auf 856.807 Euro fest. |
|
Budget 300 –
Fachbereich 3 – Immobilien Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig die Planungskosten von 30.000 Euro für
den Neubau von Betreuungsräumen an der Leegmeerschule auf das Jahr 2016
vorzuziehen sowie einstimmig für die Erstellung einer Konzeption für das Haus
Wette Telder vor dessen Kauf in Höhe von 1.000 Euro. Zur vorherigen Prüfung
des Ausbauplanes für den Neubau des Heimes zur Unterbringung von
Asylbewerbern an der Tackenweide wurde bei sechs Gegenstimmen ein
Sperrvermerk beschlossen. Insgesamt lehnt
der Haupt- und Finanzausschuss mit acht Gegenstimmen, 6 Ja-Stimmen und vier
Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss ab. Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 650.645 Euro
und im Finanzhaushalt auf 722.135 Euro fest. |
7. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Ab dem 11.01.2016
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 25.01.2016 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine
Anregungen und Einwendungen ein. |
8. |
Zusammenfassung
|
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 29.01.2016) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:
8.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 891.393 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 1.340.777 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 891.393 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 1.628.777 EUR
8.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 101.000 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 101.000 EUR
8.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 24.629 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 113.635 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 24.629 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 113.635 EUR
8.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2016 nun
eine Unterdeckung von 4.021.338 Euro
aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 4.620.364 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht
sich um 288.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt
unverändert.
8.5 Stellenplan Anlage 2
Der geänderte Stellenplan für das Jahr
2016 ist als Anlage 2 beigefügt.
9. Eingaben und
Anträge
Folgende Eingaben
und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2016 sind als Anlagen beigefügt und werden
zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss
hinzugezogen. Die Ergebnisse der
Beratung konnten noch nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen
werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 8 über die Haushaltssatzung 2016
zusätzlich ändern.
9.1 Anlage
3
Eingabe der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein GmbH
vom 10.11.2015 auf Zahlung eines Zuschusses von 30.000 € zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung
Stellungnahme der
Verwaltung
Im Jahre 2015 wurde durch
die Gesellschaft eine neue Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt mit 13
Straßenüberspannungen als Ersatz für die bisher verwendeten künstlichen
Tannenbäume angeschafft. Diese Anschaffung und die zusätzlichen Verankerungen
wurden aus Mitteln der EWG und einem städtischen Zuschuss von 30.000 €
finanziert. Zur Komplettierung sollen 2016 an mindestens 13 weiteren Standorten
Straßenüberspannungen mit entsprechender Infrastruktur angebracht werden.
9.2 Anlage
4
Eingabe des CDU
Ortsverbandes Elten vom 05.01.2016 zur Umgestaltung
des Dr.-Robbers-Parks.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die Eingabe wurde bereits im
Ortsauschuss und im Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.01.2016 beraten. Nach
Darstellung der vorrangigen und noch laufenden Projekt in der Stadtentwicklung
wurde der Antrag seitens der CDU-Fraktion zurück gezogen
9.3 Anlage
5
Antrag der
BGE-Fraktion vom 30.11.2015 zur Einstellung von Mitteln zur Neugestaltung bzw.
Ergänzung der städtischen Webseite
Stellungnahme der
Verwaltung
In Budget 013 /
Produkt 1.100.01.07.01 der Stabstelle für Öffentlichkeitsarbeit sind
(„unterhalb der Wertgrenze“) im Projekt 7.001300 für die Neugestaltung der
Homepage 25.000 € in den Haushaltsplanentwurf 2016 eingestellt. Dabei werden
die Anregungen der BGE-Fraktion mit einbezogen werden.
9.4 Anlage
6
Antrag der BGE-Fraktion
vom 05.01.2016 auf Änderung der Eigenkapitalverzinsung der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf
4 %.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung
Eine Reduzierung der
Eigenkapitalverzinsung wirkt sich nicht auf die Höhe der Abwassergebühren aus.
Die Eigenkapitalverzinsung auf der Basis von 7 % ist kein gebührenrelevanter
Aufwand in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich. Infolge der
rechnerischen Unterschiede zwischen der kaufmännischen Buchhaltung nach dem HGB
für den Gesamtbetrieb und der Gebührenkalkulation mit Abschluss nach KAG NRW
ergibt sich ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Abschreibung und
Verzinsung und diesen als kalkulatorische Kosten nach dem KAG. Aus dieser
Differenz ergibt sich der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der bisher
soweit ausreichte, eine jährliche Ausschüttung an die Stadt auf der
Bemessungsgrundlage einer 7%-igen Verzinsung des von der Stadt eingebrachten
Eigenkapitals als auch weitere Beträge in die Gewinnrücklage vornehmen zu
können.
Eine Reduzierung
dieser Ausschüttung auf der Basis einer Eigenkapitalverzinsung von derzeit 7 %
auf nur noch 4 % würde die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den
Planungsjahren 2016-2019 um 1,683 MIO € verschlechtern und im städt. Haushalt
zu einem Haushaltsausgleich durch Verringerung des Eigenkapitals erfolgen
müssen. Der Einnahmeausfall im städtischen Haushalt von rd. 420.742 Euro
entspräche jährlich ca. 38 Punkten beim Hebesatz der Grundsteuer B.
Auf der anderen
Seite würde eine weitere nicht notwendige Erhöhung der Gewinnrücklage des
Eigenbetriebes erfolgen. Nach dem Jahresabschluss 2014 weist diese einen
Bestand von 11,5 MIO € auf. Bei einer Eigenkapitalquote von rd. 30 % wird eine
weitere Stärkung der Gewinnrücklagen durch Betriebsleitung und
Wirtschaftsprüfer auch nicht als notwendig erachtet.
Aus den genannten
Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
.
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2016 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister