Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse ohne Budget 300 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien“ für das Jahr 2016 im Ergebnishaushalt auf 5.862.849 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.912.584 Euro fest.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 29.01.2016 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

4.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 013, 014, 015, 017 und 018

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2016 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________                                               folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       64.854.194 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          68.875.532 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     60.263.718 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    63.207.906 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   6.197.915 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  9.597.845 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf              3.399.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.387.246 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird

auf                                                                                                                          3.399.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                   2.885.000 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf                                                                                          4.021.338 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                                    25.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

 

5.         den Stellenplan 2016

 

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

07.01.2016

Jugendhilfeausschuss

11

0

1

 

 

 

 

 

13.01.2016

Sozialausschuss

14

1

2

 

 

 

 

 

14.01.2016

Ortsausschuss Elten

 

 

 

 

 

 

 

 

19.01.2016

Ausschuss für Stadtentwicklung

14

6

0

 

 

 

 

 

20.01.2016

Schulausschuss

14

0

3

 

 

 

 

 

26.01.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

 

18

18

6

18

 

0

0

8

0

 

0

0

4

0

 

 

 

 

 

02.02.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 013

Budget 014

Budget 015

Budget 017

Budget 018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10.02.2015

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 07.01.2016

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zunächst die Finanzierung von Betreuungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und stellt dafür 34.800,- € zusätzlich im Haushalt 2016 zur Verfügung. Anschließend berät er über den vorgelegten Budgetentwurf 2016 und beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt mit 10.030.362 Euro und im Finanzhaushalt mit 10.027.217 Euro.

 

 

2.

Sozialausschuss am 13.01.2016

 

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 3.197.716 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.191.467 Euro fest.

 

 

3.

Ortsausschuss Elten am 14.01.2016

 

 

Dem Ortsausschuss Elten wurden die den Ortsteil Elten betreffenden Teilansätze aus dem Haushaltsplan zur Anhörung vorgelegt. Der Ortsausschuss ist mit den vorgelegten Haushaltsansätzen einverstanden und gibt keine besondere Stellungnahme ab.

 

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.01.2016

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der Ergänzungen betr. Breitbandausbau und Spielgeräte und ergänzt diesen mehrheitlich um 30.000 Euro für ein Gutachten zum City Outlet in Emmerich sowie um 8.000 Euro den Ersatz der Schotterflächen auf der Rheinpromenade durch einen wasserdurchlässigen Kunstharz und beschließt mit 6 Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.343.326 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.641.171 Euro fest.

Die Eingabe des CDU-Ortsverbandes Elten zur Konzeptentwicklung des Dr.-Robbers-Parks wurde wegen zunächst vordringlicher Projekte zurückgezogen.

 

 

5.

Schulausschuss am 20.01.2016

 

 

Der Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen Zuschusses und lehnt diesen mehrheitlich ab. Der Antrag der St.-Georg-Schule Hüthum zur Anschaffung zweier Schranksysteme in Höhe von 5.300 Euro wird einstimmig beschlossen. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetbeschluss 2016, beschließt diesen bei drei Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.370.443 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.458.944 Euro fest.

 

 

6.

Haupt- und Finanzauschuss am 26.01.2016

 

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.550.828 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.411.014 Euro fest.

 

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 860.190 Euro und im Finanzhaushalt auf 856.807 Euro fest.

 

 

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig die Planungskosten von 30.000 Euro für den Neubau von Betreuungsräumen an der Leegmeerschule auf das Jahr 2016 vorzuziehen sowie einstimmig für die Erstellung einer Konzeption für das Haus Wette Telder vor dessen Kauf in Höhe von 1.000 Euro. Zur vorherigen Prüfung des Ausbauplanes für den Neubau des Heimes zur Unterbringung von Asylbewerbern an der Tackenweide wurde bei sechs Gegenstimmen ein Sperrvermerk beschlossen. 

Insgesamt lehnt der Haupt- und Finanzausschuss mit acht Gegenstimmen, 6 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss ab.

 

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 650.645 Euro und im Finanzhaushalt auf 722.135 Euro fest.

 

7.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 11.01.2016 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 25.01.2016 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

8.

Zusammenfassung

 

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 29.01.2016) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

8.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           891.393 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                            1.340.777 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 891.393 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              1.628.777 EUR

 

8.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               101.000 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 101.000 EUR

 

8.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                      24.629 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                        113.635 EUR

 

Im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um                            24.629 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um                         113.635 EUR

 

8.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2016 nun eine Unterdeckung von 4.021.338 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 4.620.364 Euro aus.                     

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich um 288.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

 

 

8.5       Stellenplan                 Anlage 2

 

Der geänderte Stellenplan für das Jahr 2016 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

9.         Eingaben und Anträge

 

Folgende Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2016 sind als Anlagen beigefügt und werden zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss hinzugezogen. Die Ergebnisse der Beratung konnten noch nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 8 über die Haushaltssatzung 2016 zusätzlich ändern.

 

9.1       Anlage 3

 

Eingabe der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein GmbH vom 10.11.2015 auf Zahlung eines Zuschusses von 30.000 € zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Im Jahre 2015 wurde durch die Gesellschaft eine neue Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt mit 13 Straßenüberspannungen als Ersatz für die bisher verwendeten künstlichen Tannenbäume angeschafft. Diese Anschaffung und die zusätzlichen Verankerungen wurden aus Mitteln der EWG und einem städtischen Zuschuss von 30.000 € finanziert. Zur Komplettierung sollen 2016 an mindestens 13 weiteren Standorten Straßenüberspannungen mit entsprechender Infrastruktur angebracht werden. 

 

9.2       Anlage 4 

 

Eingabe des CDU Ortsverbandes Elten vom 05.01.2016 zur Umgestaltung des Dr.-Robbers-Parks.                           

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Eingabe wurde bereits im Ortsauschuss und im Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.01.2016 beraten. Nach Darstellung der vorrangigen und noch laufenden Projekt in der Stadtentwicklung wurde der Antrag seitens der CDU-Fraktion zurück gezogen

 

9.3       Anlage 5

 

Antrag der BGE-Fraktion vom 30.11.2015 zur Einstellung von Mitteln zur Neugestaltung bzw. Ergänzung der städtischen Webseite

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In Budget 013 / Produkt 1.100.01.07.01 der Stabstelle für Öffentlichkeitsarbeit sind („unterhalb der Wertgrenze“) im Projekt 7.001300 für die Neugestaltung der Homepage 25.000 € in den Haushaltsplanentwurf 2016 eingestellt. Dabei werden die Anregungen der BGE-Fraktion mit einbezogen werden.

 

9.4       Anlage 6

 

Antrag der BGE-Fraktion vom 05.01.2016 auf Änderung der Eigenkapitalverzinsung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein von bisher 7 % auf

4 %.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Eine Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung wirkt sich nicht auf die Höhe der Abwassergebühren aus. Die Eigenkapitalverzinsung auf der Basis von 7 % ist kein gebührenrelevanter Aufwand in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich. Infolge der rechnerischen Unterschiede zwischen der kaufmännischen Buchhaltung nach dem HGB für den Gesamtbetrieb und der Gebührenkalkulation mit Abschluss nach KAG NRW ergibt sich ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Abschreibung und Verzinsung und diesen als kalkulatorische Kosten nach dem KAG. Aus dieser Differenz ergibt sich der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der bisher soweit ausreichte, eine jährliche Ausschüttung an die Stadt auf der Bemessungsgrundlage einer 7%-igen Verzinsung des von der Stadt eingebrachten Eigenkapitals als auch weitere Beträge in die Gewinnrücklage vornehmen zu können.

 

Eine Reduzierung dieser Ausschüttung auf der Basis einer Eigenkapitalverzinsung von derzeit 7 % auf nur noch 4 % würde die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren 2016-2019 um 1,683 MIO € verschlechtern und im städt. Haushalt zu einem Haushaltsausgleich durch Verringerung des Eigenkapitals erfolgen müssen. Der Einnahmeausfall im städtischen Haushalt von rd. 420.742 Euro entspräche jährlich ca. 38 Punkten beim Hebesatz der Grundsteuer B.

 

Auf der anderen Seite würde eine weitere nicht notwendige Erhöhung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebes erfolgen. Nach dem Jahresabschluss 2014 weist diese einen Bestand von 11,5 MIO € auf. Bei einer Eigenkapitalquote von rd. 30 % wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen durch Betriebsleitung und Wirtschaftsprüfer auch nicht als notwendig erachtet.

 

Aus den genannten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

.

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister