hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1. die
nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr
2016 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2016
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung
kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher
Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein mit Beschluss vom
_____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 64.854.194
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 68.936.082
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 60.263.718
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 63.268.456
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.197.915 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 10.097.845 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 3.899.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.387.246 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 3.899.000
EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
2.885.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 4.081.888 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000
EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014 wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen
sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben
hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen Stellen
wirksam.
2. den
Stellenplan 2016
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
07.01.2016 |
Jugendhilfeausschuss |
11 |
0 |
1 |
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13.01.2016 |
Sozialausschuss |
14 |
1 |
2 |
|
|
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14.01.2016 |
Ortsausschuss
Elten |
|
|
|
|
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|
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19.01.2016 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
14 |
6 |
0 |
|
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|
|
|
20.01.2016 |
Schulausschuss |
14 |
0 |
3 |
|
|
|
|
|
26.01.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 |
18 18 6 18 |
0 0 8 0 |
0 0 4 0 |
|
|
|
|
|
02.02.2016 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 013 Budget 014 Budget 015 Budget 017 Budget 018 Gesamthaushalt |
19 18 19 17 19 19 |
0 0 0 0 0 0 |
0 1 0 2 0 0 |
|
|
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|
16.02.2016 |
Rat |
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|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2016 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Jugendhilfeausschuss am 07.01.2016
|
|
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt zunächst die Finanzierung von Betreuungsmöglichkeiten
für Flüchtlingskinder und stellt dafür 34.800,- € zusätzlich im Haushalt 2016
zur Verfügung. Anschließend berät er über den vorgelegten Budgetentwurf 2016
und beschließt bei
einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“
und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt mit 10.030.362 Euro und im
Finanzhaushalt mit 10.027.217 Euro. |
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2. |
Sozialausschuss am 13.01.2016 |
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Der Ausschuss
beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den vorgelegten
Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 3.197.716 Euro und im Finanzhaushalt
auf 3.191.467 Euro fest. |
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3. |
Ortsausschuss Elten am 14.01.2016
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Dem Ortsausschuss Elten wurden die den Ortsteil Elten betreffenden
Teilansätze aus dem Haushaltsplan zur Anhörung vorgelegt. Der Ortsausschuss
ist mit den vorgelegten Haushaltsansätzen einverstanden und gibt keine
besondere Stellungnahme ab. |
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4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am
19.01.2016
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der
Ergänzungen betr. Breitbandausbau und Spielgeräte und ergänzt diesen mehrheitlich
um 30.000 Euro für ein Gutachten zum City Outlet in Emmerich sowie um 8.000
Euro den Ersatz der Schotterflächen auf der Rheinpromenade durch einen
wasserdurchlässigen Kunstharz und beschließt mit 6 Gegenstimmen den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500
„Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.343.326 Euro und im
Finanzhaushalt auf 3.641.171 Euro fest. Die Eingabe des
CDU-Ortsverbandes Elten zur Konzeptentwicklung des Dr.-Robbers-Parks wurde
wegen zunächst vordringlicher Projekte zurückgezogen. |
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5. |
Schulausschuss am 20.01.2016
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|
Der Schulausschuss
berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen
Zuschusses und lehnt diesen mehrheitlich ab. Der Antrag der St.-Georg-Schule
Hüthum zur Anschaffung zweier Schranksysteme in Höhe von 5.300 Euro wird einstimmig
beschlossen. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten
Budgetbeschluss 2016, beschließt diesen bei drei Enthaltungen und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“
im Ergebnishaushalt auf 2.370.443 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.458.944
Euro fest. |
|
|
6. |
Haupt- und Finanzausschuss am 26.01.2016 Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.550.828
Euro und im Finanzhaushalt auf 3.411.014 Euro fest. Budget 200 –
Fachbereich 2 – Finanzen Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 860.190 Euro
und im Finanzhaushalt auf 856.807 Euro fest. Budget 300 –
Fachbereich 3 – Immobilien Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig die Planungskosten von 30.000 Euro für
den Neubau von Betreuungsräumen an der Leegmeerschule auf das Jahr 2016
vorzuziehen sowie einstimmig für die Erstellung einer Konzeption für das Haus
Wette Telder vor dessen Kauf in Höhe von 1.000 Euro. Zur vorherigen Prüfung
des Ausbauplanes für den Neubau des Heimes zur Unterbringung von
Asylbewerbern an der Tackenweide wurde bei sechs Gegenstimmen ein
Sperrvermerk beschlossen. Insgesamt lehnt der Haupt- und Finanzausschuss mit
acht Gegenstimmen, sechs Ja-Stimmen und vier Enthaltungen den vorgelegten
Budgetbeschluss ab. Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 650.645 Euro
und im Finanzhaushalt auf 722.135 Euro fest. |
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7. |
Haupt und Finanzausschuss am 02.02.2016 Budget 013 –
Öffentlichkeitsarbeit und Archiv Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 91.934 Euro
und im Finanzhaushalt auf 106.003 Euro fest. Budget 014 –
Örtliche Rechnungsprüfung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt mit einer Enthaltung den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im
Ergebnishaushalt auf 154.067 Euro und im Finanzhaushalt auf 153.706 Euro
fest. Budget 015 –
Gleichstellung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 015 im Ergebnishaushalt auf 39.159
Euro und im Finanzhaushalt auf 39.159 Euro fest. Budget 017 –
Demographie Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt mit zwei Enthaltungen den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 im
Ergebnishaushalt auf 74.726 Euro und im Finanzhaushalt auf 74.726 Euro fest. Budget 018 – Asyl
und Integration Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 018 im Ergebnishaushalt auf 53.282
Euro und im Finanzhaushalt auf 53.282 Euro fest. Budget 300 -
Immobilien Der Haupt- und
Finanzausschuss hat den Budgetbeschluss für das Budget 300 mit vier
Gegenstimmen ohne Empfehlung in den Rat verwiesen. Danach berät der
Haupt- und Finanzausschuss über die 1. Veränderungsliste vom 29.01.2016 und
beschließt diese mit fünf Gegenstimmen. Eingaben und
Anträge: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung, der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH
einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro im Jahr 2016 für die Erweiterung der
neuen Weihnachtsbeleuchtung zu gewähren. Des Weiteren wurde
einstimmig beschlossen, analog der Richtlinien zur Sportförderung Mittel von
5.000 Euro zur Übernahme von Miet- und Pachtzahlungen der musik-treibenden
Vereine durch den Stadtverband für Musik bereitzustellen. Der Antrag über
die Absenkung der Verzinsung des Eigenkapitals der KBE wurde einstimmig in
die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung verschoben. Abschließend
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die geänderte
Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2016
einschließlich der zuvor mehrheitlich getroffenen Einzelbeschlüsse dem Rat
zum Beschluss zu empfehlen. |
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8. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen
Am 11.01.2015 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 öffentlich aus,
wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 25.01.2016 Einwendungen
erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen
bisher keine Anregungen und Einwendungen ein. |
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9. |
Zusammenfassung |
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 04.02.2016) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets, den Vorabdotierungen und
der Verteilmasse:
9.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 891.393 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 1.340.777 EUR
im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 891.393 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 2.146.327 EUR
9.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 144.000 EUR
im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 144.000 EUR
9.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Verminderung der Erträge um 24.629 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 113.635 EUR
Im Finanzplan Verminderung der Einzahlungen um 24.629 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 113.635
EUR
9.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2016 nun
eine Unterdeckung von 4.081.888 EUR aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 5.180.914 EUR aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen
werden um 788.000 EUR auf 3.899.000 EUR erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
bleibt unverändert.
Planungsjahre 2017-2019
Durch Fortschreibung nachhaltiger
Veränderungen aus dem Haushaltsjahr 2016 sowie Verschiebungen (siehe auch
erläutert in der Veränderungsliste - Anlage 1 - ) ergeben sich in den
Ergebnisrechnungen folgende Verbesserungen und Verschlechterungen:
Ergebnisplanung 2017
Bisher
- 2.022.318 EUR Verschlechterung
um 259.966 EUR auf - 2.282.284 EUR
Ergebnisplanung 2018
bisher
- 1.722.225 EUR Verschlechterung
um 272.176 EUR auf - 1.994.401 EUR
Ergebnisplanung 2019
bisher -
387.058 EUR Verschlechterung
um 234.738 EUR auf - 621.796 EUR
Stellenplan
Der dem Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2016
vorgelegte geänderte Stellenplan wurde mit vier Gegenstimmen beschlossen.
Dieser ist der Vorlage nicht erneut beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
.
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2016 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister