Betreff
Haushaltssatzung für das Jahr 2016,
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 16 0633/2016/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt

 

1.    die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2016 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2016

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfül­lung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächti­gungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       64.854.194 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          68.936.082 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     60.263.718 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    63.268.456 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                       6.197.915 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                    10.097.845 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                   3.899.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                  1.387.246 EUR

 

festgesetzt.     

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird

auf                                                                                                                   3.899.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                                  2.885.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

           

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf                                                                                                      4.081.888 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                            25.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        220 v.H

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen Stellen wirksam.

 

 

2.    den Stellenplan 2016

 

 

Sachdarstellung :

 

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

07.01.2016

Jugendhilfeausschuss

11

0

1

 

 

 

 

 

13.01.2016

Sozialausschuss

14

1

2

 

 

 

 

 

14.01.2016

Ortsausschuss Elten

 

 

 

 

 

 

 

 

19.01.2016

Ausschuss für Stadtentwicklung

14

6

0

 

 

 

 

 

20.01.2016

Schulausschuss

14

0

3

 

 

 

 

 

26.01.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

 

18

18

6

18

 

0

0

8

0

 

0

0

4

0

 

 

 

 

 

02.02.2016

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 013

Budget 014

Budget 015

Budget 017

Budget 018

Gesamthaushalt

 

19

18

19

17

19

19

 

0

0

0

0

0

0

 

0

1

0

2

0

0

 

 

 

 

 

16.02.2016

Rat

 

 

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

1.

Jugendhilfeausschuss am 07.01.2016

 

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt zunächst die Finanzierung von Betreuungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder und stellt dafür 34.800,- € zusätzlich im Haushalt 2016 zur Verfügung. Anschließend berät er über den vorgelegten Budgetentwurf 2016 und beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt mit 10.030.362 Euro und im Finanzhaushalt mit 10.027.217 Euro.

 

 

2.

Sozialausschuss am 13.01.2016

 

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 3.197.716 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.191.467 Euro fest.

 

 

3.

Ortsausschuss Elten am 14.01.2016

 

 

Dem Ortsausschuss Elten wurden die den Ortsteil Elten betreffenden Teilansätze aus dem Haushaltsplan zur Anhörung vorgelegt. Der Ortsausschuss ist mit den vorgelegten Haushaltsansätzen einverstanden und gibt keine besondere Stellungnahme ab.

 

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 19.01.2016

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der Ergänzungen betr. Breitbandausbau und Spielgeräte und ergänzt diesen mehrheitlich um 30.000 Euro für ein Gutachten zum City Outlet in Emmerich sowie um 8.000 Euro den Ersatz der Schotterflächen auf der Rheinpromenade durch einen wasserdurchlässigen Kunstharz und beschließt mit 6 Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.343.326 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.641.171 Euro fest.

Die Eingabe des CDU-Ortsverbandes Elten zur Konzeptentwicklung des Dr.-Robbers-Parks wurde wegen zunächst vordringlicher Projekte zurückgezogen.

 

 

5.

Schulausschuss am 20.01.2016

 

 

Der Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen Zuschusses und lehnt diesen mehrheitlich ab. Der Antrag der St.-Georg-Schule Hüthum zur Anschaffung zweier Schranksysteme in Höhe von 5.300 Euro wird einstimmig beschlossen. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetbeschluss 2016, beschließt diesen bei drei Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.370.443 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.458.944 Euro fest.

 

 

6.

Haupt- und Finanzausschuss am 26.01.2016

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.550.828 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.411.014 Euro fest.

 

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 860.190 Euro und im Finanzhaushalt auf 856.807 Euro fest.

 

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig die Planungskosten von 30.000 Euro für den Neubau von Betreuungsräumen an der Leegmeerschule auf das Jahr 2016 vorzuziehen sowie einstimmig für die Erstellung einer Konzeption für das Haus Wette Telder vor dessen Kauf in Höhe von 1.000 Euro. Zur vorherigen Prüfung des Ausbauplanes für den Neubau des Heimes zur Unterbringung von Asylbewerbern an der Tackenweide wurde bei sechs Gegenstimmen ein Sperrvermerk beschlossen. Insgesamt lehnt der Haupt- und Finanzausschuss mit acht Gegenstimmen, sechs Ja-Stimmen und vier Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss ab.

 

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 650.645 Euro und im Finanzhaushalt auf 722.135 Euro fest.

 

 

7.

Haupt und Finanzausschuss am 02.02.2016

 

Budget 013 – Öffentlichkeitsarbeit und Archiv

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 91.934 Euro und im Finanzhaushalt auf 106.003 Euro fest.

 

Budget 014 – Örtliche Rechnungsprüfung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im Ergebnishaushalt auf 154.067 Euro und im Finanzhaushalt auf 153.706 Euro fest.

 

Budget 015 – Gleichstellung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 015 im Ergebnishaushalt auf 39.159 Euro und im Finanzhaushalt auf 39.159 Euro fest.

 

Budget 017 – Demographie

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mit zwei Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 im Ergebnishaushalt auf 74.726 Euro und im Finanzhaushalt auf 74.726 Euro fest.

 

Budget 018 – Asyl und Integration

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 018 im Ergebnishaushalt auf 53.282 Euro und im Finanzhaushalt auf 53.282 Euro fest.

 

Budget 300 - Immobilien

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Budgetbeschluss für das Budget 300 mit vier Gegenstimmen ohne Empfehlung in den Rat verwiesen.

 

Danach berät der Haupt- und Finanzausschuss über die 1. Veränderungsliste vom 29.01.2016 und beschließt diese mit fünf Gegenstimmen.

 

 

Eingaben und Anträge:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung, der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH einen Zuschuss in Höhe von 30.000 Euro im Jahr 2016 für die Erweiterung der neuen Weihnachtsbeleuchtung zu gewähren.

Des Weiteren wurde einstimmig beschlossen, analog der Richtlinien zur Sportförderung Mittel von 5.000 Euro zur Übernahme von Miet- und Pachtzahlungen der musik-treibenden Vereine durch den Stadtverband für Musik bereitzustellen.

Der Antrag über die Absenkung der Verzinsung des Eigenkapitals der KBE wurde einstimmig in die nächste Haupt- und Finanzausschusssitzung verschoben.

 

Abschließend beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig die geänderte Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2016 einschließlich der zuvor mehrheitlich getroffenen Einzelbeschlüsse dem Rat zum Beschluss zu empfehlen.

 

 

8.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Am 11.01.2015 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2016 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 25.01.2016 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

9.

Zusammenfassung

 

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 04.02.2016) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets, den Vorabdotierungen und der Verteilmasse:

 

9.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                          891.393 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                            1.340.777 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                 891.393 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              2.146.327 EUR

 

9.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               144.000 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 144.000 EUR

 

9.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verminderung der Erträge um                                      24.629 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                        113.635 EUR

 

Im Finanzplan             Verminderung der Einzahlungen um                            24.629 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um             113.635 EUR

 

 

9.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2016 nun eine Unterdeckung von 4.081.888 EUR aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 5.180.914 EUR aus.

 
Kredite

 

Die Kreditaufnahmen werden um 788.000 EUR auf 3.899.000 EUR erhöht.

 

Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

 

Planungsjahre 2017-2019

 

Durch Fortschreibung nachhaltiger Veränderungen aus dem Haushaltsjahr 2016 sowie Verschiebungen (siehe auch erläutert in der Veränderungsliste - Anlage 1 - ) ergeben sich in den Ergebnisrechnungen folgende Verbesserungen und Verschlechterungen:

 

Ergebnisplanung 2017           

Bisher  - 2.022.318 EUR         Verschlechterung um 259.966 EUR auf - 2.282.284 EUR

 

Ergebnisplanung 2018

bisher  - 1.722.225 EUR         Verschlechterung um 272.176 EUR auf - 1.994.401 EUR

 

Ergebnisplanung 2019

bisher    -  387.058 EUR         Verschlechterung um 234.738 EUR auf    - 621.796 EUR

 

Stellenplan

 

Der dem Haupt- und Finanzausschuss am 02.02.2016 vorgelegte geänderte Stellenplan wurde mit vier Gegenstimmen beschlossen. Dieser ist der Vorlage nicht erneut beigefügt.

 

 

           

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

.

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2016 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister