Beschlussvorschlag

 

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

Sachdarstellung :

 

Im letzten Jahr wurden in NRW insgesamt 330.000 Flüchtlinge und Asylsuchende aufgenommen. Zum Jahreswechsel lebten in Emmerich davon 425 Menschen.

 

Seit Beginn des Jahres wurden der Stadt Emmerich lediglich 18 Menschen zugewiesen. Diese Zuweisungen fanden im Rahmen der Familienzusammenführung statt.

 

Mit Stichtag Ende Februar leben derzeit 443 Flüchtlinge und Asylsuchende  in Emmerich am Rhein.

Bisher ist es gelungen,fast alle schutzsuchenden Menschen in wohnungsähnlichen Standard unterzubringen. Wohnheimähnlich ist lediglich das angemietete ehemalige Hotel am Kapellenberger Weg.

 

Insgesamt wurden bisher 52 Wohnungen und Häuser angemietet bzw. gekauft.

In den ersten Wochen des Jahres 2016 wurden keine weiteren Flüchtlinge und Asylsuchenden zugewiesen. Dies lag insbesondere daran, dass in NRW 21 Städte und Gemeinden ihre bisherigen Zuweisungsquoten nicht erfüllt haben. Durch die Bezirksregierung wurde beschlossen, Zuweisungen für die Städte auszusetzen, die ihre Quote bisher erfüllt haben.

 

Spätestens ab Mitte März muss aber wieder verstärkt mit Zuweisungen gerechnet werden. Anlässlich einer Regionalkonferenz bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 17.Februar d. J. wurde durch NRW Innenminister Ralf Jäger erklärt, dass mit einer ähnlich hohen Zahl an Flüchtlingen zu rechnen ist wie im Vorjahr.

 

Es ist somit auch für Emmerich am Rhein davon auszugehen, dass im Laufe des Jahres weitere 600 Flüchtlinge und Asylsuchende nach Emmerich kommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass am Ende des Jahres 2016 mehr als 1200 Menschen in unserer Stadt untergebracht werden müssen. (entsprechende Übersicht in der Anlage).

 

Darüber hinaus ist  in den nächsten Wochen mit einer verstärkten Zuweisung zu rechnen. Die Aufgabe der Hansasporthalle als Notunterkunft  (150 Plätze) hat dazu geführt, dass Emmerich am Rhein derzeit seine Quote nicht erfüllt. Telefonisch wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass über die normale Quote hinaus, in den kommenden fünf Monaten die Fehlquote ausgeglichen werden soll. Dies bedeutet eine weitere zusätzliche Zuweisung von 30 Flüchtlingen und Asylsuchenden pro Monat, über die tatsächlichen Zuweisungen hinaus.

 

Aktuell stehen in Emmerich derzeit 558 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. In den nächsten Wochen sind weitere vier Häuser bezugsfertig, so dass dann rund 600 Menschen untergebracht werden können. Weitere Anmietungen und Hauskäufe sind notwendig, um den Zuweisungen gerecht werden zu können.

In der 15. Kalenderwoche wären die Kapazitäten bei den zu erwartenden Zuweisungen ausgeschöpft, vorausgesetzt,  es gibt keine weiteren Anmietungen und Ankäufe von Wohnungen oder Häusern.

Nach wie vor werden aber immer noch zahlreiche geeignete Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden angeboten.

Insgesamt wird sich der Wohnungsmarkt aber aufgrund der steigenden Zuweisungen zunehmend schwieriger gestalten. Insbesondere durch die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die durch einen anerkannten Status vom Asylbewerberleistungsgesetz in den SGBII Anspruch wechseln, somit dann auch auf dem freien Wohnungsmarkt selber Wohnraum anmieten müssten. Durch die im Moment auf Bundesebene diskutierte Residenzpflicht wird sich diese Situation vermutlich nochmals verschlechtern.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei künftigen Planungen (Kauf, Miete oder Bau)  verstärkt auf eine nachhaltige Nutzbarkeit zu setzen. Bei der Planung von Bauten in „Leichtbauweise“ ist eine Gesamtnutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren anzustreben, dies setzt entsprechende Qualitäten in der Ausführung voraus. Insbesondere auch, um anderen Leistungsbeziehern aus dem SGBII Bereich ebenfalls noch Möglichkeiten zu eröffnen, entsprechend der Regelung des SGB Wohnraum zu finden.

 

Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan und Eritrea.  Überwiegend handelt es sich bei den Zuwanderern um Muslime. Gerade bei der Unterbringung spielen Nationalität, religiöse Zugehörigkeit, Familienstatus und unterschiedliche Wertevorstellungen eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben gezeigt, dass sich nicht immer alle Nationen miteinander vertragen.

Insbesondere religiöse Vorbehalte zwischen Christen und Muslime stellen sich als Konfliktpotential heraus. Die gemeinschaftliche Nutzung von Sanitäreinrichtungen und Küchen sind besonders konfliktreich. Bereits in der Vergangenheit wurden bei der Belegung der vorhandenen Unterkünfte diese Faktoren besonders berücksichtigt.

Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen schlägt die Verwaltung als Mindeststandard vor,  Familien und alleinreisende Frauen vorrangig in Wohnungen bzw. in Immobilien mit wohnungsähnlichem Charakter unterzubringen.

Alleinreisende Männer sollen in Gemeinschaftsunterkünften sowie  wohnraumähnlichen Objekten untergebracht werden (sofern entsprechend wohnungsähnlicher Standard nicht verfügbar ist). Eine genauere Festlegung von Größen und Quadratmeterzahlen lässt sich aufgrund der unterschiedlich angeboten Größen und Zuschnitte der angemieteten Wohnung bzw. gekauften Immobilien nicht machen.

 

Wohnungsähnlicher Standard stellt sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar: Unterbringung von „kleinen“ Gruppen oder Familien  mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Küche. Diese Variante fördert die Eigenverantwortung und ermöglicht diesen, ein deutlich selbstbestimmteres Leben. Es bestehen Rückzugsmöglichkeiten, die Intimsphäre bleibt weitestgehend gewahrt, Konfliktpotentiale werden minimiert. Der Betreuungsaufwand bleibt in einem überschaubaren Rahmen, d. h. die derzeit üblichen Besuche der Betreuer, die täglich (auch an Wochenenden) mindestens einmal stattfinden, dürften ausreichen.

 

Bei wohnheimähnlicher Unterbringung werden größere Gruppen zusammen untergebracht, die sich dann auch Sanitäreinrichtungen und Gemeinschaftsküche teilen müssen. Insbesondere die Verantwortlichkeit für Hygiene und Sauberkeit sind nur schwer vermittelbar.  Wohnheimähnliche Unterbringung fördert Konfliktpotenziale;  durch das Fehlen entsprechender Rückzugsmöglich- keiten erhöht sich die Gefahr für Streitigkeiten untereinander. Das diese immer gewaltfrei ablaufen, bleibt zweifelhaft. Je nach Größe der Unterkunft ist auf jeden Fall von einer umfangreicheren Betreuung auszugehen. Unterstellt man nur eine zehnstündige Betreuung, ist von einem finanziellen Aufwand von wöchentlich ca. 2500 Euro auszugehen, um die sozialen (Betreuung, Sicherheit) und ggf. objektbezogenen Kosten (Reinigung der Gemeinschaftsflächen) abzudecken.

Seitens der Verwaltung wurden bisher für den Fachbereich 7 vier befristete Beschäftigte für die Betreuung der Flüchtlinge und Asylsuchenden eingestellt. Ferner wurde eine zusätzliche Stelle im Bereich der Sachbearbeitung Asyl eingerichtet.

Die in der beigefügten Power Point Präsentation enthaltene Projekt-Matrix informiert über vorhandene und vorbereitete Immobilien. Die Power Point Präsentation wird in der Sitzung ausführlich erläutert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter