hier: Festlegung von Standards für Familien und Einzelpersonen
Beschlussvorschlag
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachdarstellung :
Im letzten Jahr wurden in NRW insgesamt
330.000 Flüchtlinge und Asylsuchende aufgenommen. Zum Jahreswechsel lebten in
Emmerich davon 425 Menschen.
Seit Beginn des Jahres wurden der Stadt
Emmerich lediglich 18 Menschen zugewiesen. Diese Zuweisungen fanden im Rahmen
der Familienzusammenführung statt.
Mit Stichtag Ende Februar leben derzeit 443
Flüchtlinge und Asylsuchende in Emmerich
am Rhein.
Bisher ist es gelungen,fast alle
schutzsuchenden Menschen in wohnungsähnlichen Standard unterzubringen.
Wohnheimähnlich ist lediglich das angemietete ehemalige Hotel am Kapellenberger
Weg.
Insgesamt wurden bisher 52 Wohnungen und
Häuser angemietet bzw. gekauft.
In den ersten Wochen des Jahres 2016 wurden
keine weiteren Flüchtlinge und Asylsuchenden zugewiesen. Dies lag insbesondere
daran, dass in NRW 21 Städte und Gemeinden ihre bisherigen Zuweisungsquoten
nicht erfüllt haben. Durch die Bezirksregierung wurde beschlossen, Zuweisungen
für die Städte auszusetzen, die ihre Quote bisher erfüllt haben.
Spätestens ab Mitte März muss aber wieder
verstärkt mit Zuweisungen gerechnet werden. Anlässlich einer Regionalkonferenz
bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 17.Februar d. J. wurde durch NRW
Innenminister Ralf Jäger erklärt, dass mit einer ähnlich hohen Zahl an
Flüchtlingen zu rechnen ist wie im Vorjahr.
Es ist somit auch für Emmerich am Rhein davon
auszugehen, dass im Laufe des Jahres weitere 600 Flüchtlinge und Asylsuchende
nach Emmerich kommen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass am Ende des
Jahres 2016 mehr als 1200 Menschen in unserer Stadt untergebracht werden müssen.
(entsprechende Übersicht in der Anlage).
Darüber hinaus ist in den nächsten Wochen mit einer verstärkten
Zuweisung zu rechnen. Die Aufgabe der Hansasporthalle als Notunterkunft (150 Plätze) hat dazu geführt, dass Emmerich
am Rhein derzeit seine Quote nicht erfüllt. Telefonisch wurde durch die
Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass über die normale Quote hinaus, in
den kommenden fünf Monaten die Fehlquote ausgeglichen werden soll. Dies
bedeutet eine weitere zusätzliche Zuweisung von 30 Flüchtlingen und
Asylsuchenden pro Monat, über die tatsächlichen Zuweisungen hinaus.
Aktuell stehen in Emmerich derzeit 558 Plätze
für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. In den nächsten Wochen
sind weitere vier Häuser bezugsfertig, so dass dann rund 600 Menschen
untergebracht werden können. Weitere Anmietungen und Hauskäufe sind notwendig, um
den Zuweisungen gerecht werden zu können.
In der 15. Kalenderwoche wären die
Kapazitäten bei den zu erwartenden Zuweisungen ausgeschöpft, vorausgesetzt, es gibt keine weiteren Anmietungen und Ankäufe
von Wohnungen oder Häusern.
Nach wie vor werden aber immer noch
zahlreiche geeignete Objekte für die Unterbringung von Flüchtlingen und
Asylsuchenden angeboten.
Insgesamt wird sich der Wohnungsmarkt aber
aufgrund der steigenden Zuweisungen zunehmend schwieriger gestalten.
Insbesondere durch die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die
durch einen anerkannten Status vom Asylbewerberleistungsgesetz in den SGBII
Anspruch wechseln, somit dann auch auf dem freien Wohnungsmarkt selber Wohnraum
anmieten müssten. Durch die im Moment auf Bundesebene diskutierte
Residenzpflicht wird sich diese Situation vermutlich nochmals verschlechtern.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, bei
künftigen Planungen (Kauf, Miete oder Bau)
verstärkt auf eine nachhaltige Nutzbarkeit zu setzen. Bei der Planung
von Bauten in „Leichtbauweise“ ist eine Gesamtnutzungsdauer von 15 bis 20
Jahren anzustreben, dies setzt entsprechende Qualitäten in der Ausführung
voraus. Insbesondere auch, um anderen Leistungsbeziehern aus dem SGBII Bereich
ebenfalls noch Möglichkeiten zu eröffnen, entsprechend der Regelung des SGB
Wohnraum zu finden.
Die meisten Flüchtlinge kommen aus Syrien,
dem Irak und Afghanistan und Eritrea.
Überwiegend handelt es sich bei den Zuwanderern um Muslime. Gerade bei
der Unterbringung spielen Nationalität, religiöse Zugehörigkeit, Familienstatus
und unterschiedliche Wertevorstellungen eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Die Erfahrungen der letzten Monate haben
gezeigt, dass sich nicht immer alle Nationen miteinander vertragen.
Insbesondere religiöse Vorbehalte zwischen
Christen und Muslime stellen sich als Konfliktpotential heraus. Die
gemeinschaftliche Nutzung von Sanitäreinrichtungen und Küchen sind besonders
konfliktreich. Bereits in der Vergangenheit wurden bei der Belegung der
vorhandenen Unterkünfte diese Faktoren besonders berücksichtigt.
Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen
schlägt die Verwaltung als Mindeststandard vor,
Familien und alleinreisende Frauen vorrangig in Wohnungen bzw. in
Immobilien mit wohnungsähnlichem Charakter unterzubringen.
Alleinreisende Männer sollen in
Gemeinschaftsunterkünften sowie
wohnraumähnlichen Objekten untergebracht werden (sofern entsprechend wohnungsähnlicher
Standard nicht verfügbar ist). Eine genauere Festlegung von Größen und
Quadratmeterzahlen lässt sich aufgrund der unterschiedlich angeboten Größen und
Zuschnitte der angemieteten Wohnung bzw. gekauften Immobilien nicht machen.
Wohnungsähnlicher Standard stellt sich aus
Sicht der Verwaltung wie folgt dar: Unterbringung von „kleinen“ Gruppen oder
Familien mit eigenen
Sanitäreinrichtungen und Küche. Diese Variante fördert die Eigenverantwortung
und ermöglicht diesen, ein deutlich selbstbestimmteres Leben. Es bestehen
Rückzugsmöglichkeiten, die Intimsphäre bleibt weitestgehend gewahrt,
Konfliktpotentiale werden minimiert. Der Betreuungsaufwand bleibt in einem
überschaubaren Rahmen, d. h. die derzeit üblichen Besuche der Betreuer, die
täglich (auch an Wochenenden) mindestens einmal stattfinden, dürften
ausreichen.
Bei wohnheimähnlicher Unterbringung werden
größere Gruppen zusammen untergebracht, die sich dann auch Sanitäreinrichtungen
und Gemeinschaftsküche teilen müssen. Insbesondere die Verantwortlichkeit für
Hygiene und Sauberkeit sind nur schwer vermittelbar. Wohnheimähnliche Unterbringung fördert
Konfliktpotenziale; durch das Fehlen
entsprechender Rückzugsmöglich- keiten erhöht sich die Gefahr für
Streitigkeiten untereinander. Das diese immer gewaltfrei ablaufen, bleibt
zweifelhaft. Je nach Größe der Unterkunft ist auf jeden Fall von einer
umfangreicheren Betreuung auszugehen. Unterstellt man nur eine zehnstündige
Betreuung, ist von einem finanziellen Aufwand von wöchentlich ca. 2500 Euro auszugehen,
um die sozialen (Betreuung, Sicherheit) und ggf. objektbezogenen Kosten
(Reinigung der Gemeinschaftsflächen) abzudecken.
Seitens der Verwaltung wurden bisher für den
Fachbereich 7 vier befristete Beschäftigte für die Betreuung der Flüchtlinge
und Asylsuchenden eingestellt. Ferner wurde eine zusätzliche Stelle im Bereich
der Sachbearbeitung Asyl eingerichtet.
Die in der beigefügten Power Point
Präsentation enthaltene Projekt-Matrix informiert über vorhandene und
vorbereitete Immobilien. Die Power Point Präsentation wird in der Sitzung
ausführlich erläutert.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster Beigeordneter