hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der
Grundstücke Gemarkung Emmerich, Flur 31, Flurstücke 72, 118, 119, 120, 121,
128, 174, 186, 187, 188, 189, 371, 372, 375, 376, 377 und 405 einen
Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E
31/5 –Im Polderbusch/West-.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes
in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Es ist geplant, den Bereich der Gaststätte ehemals Hebben in Hüthum
einer Wohnnutzung zuzuführen. Sämtliche Gebäudeteile bis auf das Vereinsheim
sollen abgerissen werden.
Geplant sind zwei Mehrfamilienhäuser und sieben Einfamilienhäuser. Die
Geschossigkeit wird auf max. zwei Geschosse festgesetzt, die Grundflächenzahl
wie es in einem allgemeinen Wohngebiet üblich ist auf 0,4.
Durch eine Wegeverbindung zwischen der Straße Im Polderbusch und dem
Borgheeser Weg soll die Erschließung gesichert werden. Die Straße soll so
gestaltet werden, dass kein Durchgangsverkehr entsteht. Ein Müllfahrzeug muss
die Straße allerdings passieren können.
Es soll ein Erschließungsvertrag geschlossen werden, in dem sich der
Vorhabenträger verpflichtet, die Kosten des Straßenausbaus zu übernehmen.
Im weiteren Verfahren wird ein Lärmgutachten erstellt, welches sich
insbesondere mit dem Lärm der B 220 beschäftigt. Eine Artenschutzprüfung wurde
ebenfalls bereits beauftragt. Die Unterlagen werden spätestens zum Zeitpunkt
des Offenlagebeschlusses vorliegen. Die Begründung wird im weiteren Verfahren
um Ausführungen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung aus den beiden
beschlossenen Konzepten der Stadt ergänzt werden.
Der Flächennutzungsplan stellt in dem Bereich teilweise eine
Wohnbaufläche dar, teilweise eine Gemeinbedarfsfläche „Schießsportanlage“. Da
der Bebauungsplan nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt werden
soll, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB angepasst.
Der östliche Bereich des Verfahrensgebietes wird im Bestand überplant.
Dies erfolgt vor dem Hintergrund, der Umwandlung des Bereiches im
Flächennutzungsplan, da dieser dort ebenfalls noch eine Gemeinbedarfsfläche
darstellt, obwohl sich vor Ort bereits Wohnnutzungen angesiedelt haben.
Zu 2)
Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit sind nicht als
nur geringfügig zu erachten. Daher findet die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung im Sinne des Punktes 3.2 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren zur Erörterung der Planungsabsichten
statt.
Die Grundstückeigentümer der benachbarten Flächen werden durch
persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Für die Übernahme
der Planungskosten, die der Stadt Emmerich am Rhein durch dieses Verfahren
entstehen, wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem sich der
Antragsteller verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter