hier: Aufhebung und Erlass von Satzungen
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
- die Aufhebung der ‘Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der „Offenen
Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt Emmerich am Rhein“‘ vom
15.03.2005
- die Neufassung der Satzung ‚Satzung für die Offenen
Ganztagsschulen in Emmerich am Rhein‘
- die Neufassung der Satzung ‚Satzung über das Betreuungsangebot
„Schule plus“ an den Grundschulen der Stadt Emmerich am Rhein‘
Sachdarstellung :
Die aktuelle Satzung entspricht nicht mehr den
gesetzlichen Vorgaben. Außerdem ist die Gebührenstaffelung nicht zeitgemäß, da
sie den tatsächlichen Einkommensverhältnissen nicht mehr entspricht. Eine
Anpassung der Gebührenstaffelung ist seit Erlass nicht erfolgt. Dies hatte zur
Folge, dass vereinzelt Familien unter bestimmten Voraussetzungen trotz
Hilfebezug nach dem SGB II oder AsylBLG in die zweite Beitragsstufe eingestuft
werden mussten. Aufgrund der vielen erforderlichen und gewünschten
Veränderungen ist eine Neufassung der gesamten Satzung erforderlich.
Die Stadt Emmerich am Rhein ist Trägerin von sechs
Grundschulen. An allen diesen Schulen wird die „Offene Ganztagsschule“
angeboten. In den Jahren seit dem Beginn der ersten Offenen Ganztagsschule ist
dieses Angebot kontinuierlich ausgebaut worden.
Es ist vorgesehen, mit den Elternbeiträgen für die
OGS auch eine Pauschale für die Mittagsverpflegung einzuziehen. Bisher musste
der Kooperationspartner diese Beträge selbst eintreiben. Die vorgesehene Pauschale
umfasst alle Schultage und wurde vom Träger aufgrund der durchschnittlichen
Teilnahme am Mittagessen ermittelt. Eine Rückrechnung für Fehltage ist nicht
vorgesehen.
Für die Tage der Ferienbetreuung wird rechtzeitig
eine Elternabfrage durch die Schulen erfolgen. Auf deren Grundlage wird der
Träger selbst die Beträge für die Mittagverpflegung einziehen.
Ursprünglich war 2005 vorgesehen, dass die Offene
Ganztagsschule das damalige Angebot der „Schule von acht bis eins“ ablösen
sollte. Aufgrund des zwischenzeitlich deutlich gestiegenen allgemeinen
Betreuungsbedarfes im Primarbereich ist diese „kleine“ Betreuungsform jedoch
nicht mehr wegzudenken.
Aus der „Schule von acht bis eins“ hat sich das
Angebot „Schule plus“ entwickelt – das die Betreuung nach Schulende bis max.
13:30 Uhr umfasst. Bis auf die Rheinschule, werden an allen Grundschulen beide
Betreuungsangebote angeboten.
Hierfür ist eine eigene Satzung erforderlich.
Nach bisheriger Regelung ist für die Betreuung im
Bereich Schule+ (ehemals Schule von acht bis eins) ein Elternbeitrag von 40 €
pro Monat (Vertragslänge 1 Jahr) und für die ggf. erforderliche Ferienbetreuung
ein einmaliger zusätzlicher Betrag von 40 € zu entrichten.
Diese Betreuungsform wird überwiegend aus den
Elternbeiträgen finanziert. Schulen mit einem OGS-Angebot stehen Landesmittel
in Höhe von 5.500 € pro Schuljahr für die Finanzierung weiterer
Betreuungsangebote (außerhalb der OGS) zur Verfügung. Dieser Betrag fließt
ebenfalls in die Finanzierung der Maßnahme. Städt. Mittel sind für die
Finanzierung nicht vorgesehen.
Aufgrund von Tariferhöhungen sind die
Personalkosten nicht mehr aus den bisherigen Einnahmen zu finanzieren. Zudem
ist der Betrag für die Ferienbetreuung damals so niedrig festgesetzt worden,
dass sie in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Aufwand steht.
Künftig ist geplant, dass die Schule plus nur noch
an Schultagen angeboten wird. Dadurch kann der Elternbeitrag bei 40 € monatlich
beibehalten werden.
Der Kooperationspartner Kath. Waisenhaus wird eine
zusätzliche Ferienbetreuung für die Zeit von 8 bis 14 Uhr anbieten. Die Kosten
belaufen sich hierbei auf 50 € pro Woche. Eltern haben die Möglichkeit, dieses
Angebot wochenweise wahrzunehmen. Es steht auch den Schülerinnen und Schüler
der städt. Grundschulen zur Verfügung, die nicht das Angebot Schule plus
wahrnehmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Einnahme für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 ff nach alter
Satzungslage berücksichtigt und müssen angepasst werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister