Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte
Nachtragssatzung zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen.
Sachdarstellung :
Die in der Sitzung am 11.12.07 durch den Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschlossene Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen
für den Besuch von Kindertageseinrichtungen für Kinder und Förderung in
Kindertagespflege der Stadt Emmerich am Rhein soll mit 4. Nachtragssatzung in
der Sitzung des Rates am 06.07.16 geändert werden.
Die o.g. Satzung wurde zuletzt im Jahr 2011
geändert. Seit dem haben sich durch Änderungen anderer Gesetze oder
Rechtsprechung zur Elternbeitragsberechnung notwendige Änderungen in der
Satzung ergeben, die jetzt eingearbeitet werden sollen, damit sie angewandt
werden können.
Darüber hinaus ist eine Änderung der
Elternbeitragstabelle ab dem kommenden Kindergartenjahr 2016/17 vorgesehen. Die
Beiträge wurden zuletzt im Jahr 2009 geändert. Seit dem Kindergartenjahr
2010/11 erfolgt jährlich die 1,5 prozentige Erhöhung analog zur Erhöhung der
Kindpauschalen im KiBiz.
Die Tabelle macht den Vorschlag die unterste
Einkommensstufe (ausgegangen wird vom Bruttoeinkommen) von 20.000,- € auf 22.500,-
€ zu erhöhen und außerdem den Personenkreis, der Leistungen nach dem SGB II,
SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, in Stufe 0 einzustufen
werden. Dies würde für soziale Gerechtigkeit sorgen, da für Familien mit
geringem Einkommen die monatliche Zahlung des Elternbeitrages eine Belastung
darstellt, auch wenn der Beitrag nicht so hoch ist.
Des Weiteren wird der Vorschlag gemacht, alle
Beträge um 10 % zu erhöhen und die Beiträge zu runden. Die Veränderung ist in
der Anlage 2 dargestellt.
Außerdem erfolgt eine Anpassung der
Einkommensgrenzen. Diese wurden seit der Einführung des Euro nicht angepasst
und werden jetzt auf glatte Beträge geändert. Weiter werden über der bisherigen
Stufe 5 zwei weitere Stufen eingeführt. Eltern mit höherem Einkommen sollen zu
höheren Beiträgen herangezogen werden.
Die Veränderungen in den Einnahmen können nicht
100% genau berechnet werden. In Anlage 3 wurde versucht, die finanziellen
Auswirkungen zu berechnen. Die Anzahl der Kinder in den einzelnen
Beitragsstufen ist beispielhaft und kann im kommenden Kindergartenjahr
abweichend sein.
Durch die Anhebung der untersten Einkommensstufe
wird fiktiv angenommen, dass 50 % der Beiträge, die bisher in Stufe 1 waren
wegfallen. Dies wären ca. 14.000,- €. Durch die Änderung der Einkommensgrenze
in Stufe 2 würden geschätzt etwa 30 % der Beiträge, die bisher in Stufe 2 waren
reduziert werden (von Stufe 2 in die neue Stufe 1).
Bei den höheren Stufen ist darauf zu achten, dass
die Einnahmen die Ausgaben des Jugendhilfeträgers nicht übersteigen. Das könnte
bei der Tagespflege der Fall sein. Einzelfälle sind zu prüfen.
Durch die insgesamte Erhöhung der Elternbeiträge um
10 % und Erhöhung auf volle Euro, würde man eine Mehreinnahme von ca. 40.000,-
€ erzielen können. Dies ist auch nur eine Schätzung, da das Wahlverhalten der
Eltern abweichen kann.
Zukünftig sollen neben der jährlichen Erhöhung um
1,5 % auch die Beiträge auf volle Euro aufgerundet werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mehreinnahme bei Produkt 1.100.06.01.01/
43210000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister