hier: Aufhebung und Erlass von Satzungen
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
- die Aufhebung der ‘Satzung über
die Erhebung von Gebühren im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im
Primarbereich der Stadt Emmerich am Rhein“‘ vom 15.03.2005
- die
Neufassung der Satzung „Satzung für
die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der „Offenen Ganztagsschulen im
Primarbereich“
- die
Neufassung der Satzung „Satzung für
die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen des Betreuungsangebot „Schule
plus“ der Stadt Emmerich am Rhein‘
Sachdarstellung :
Die aktuelle Satzung entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
Außerdem ist die Gebührenstaffelung nicht zeitgemäß, da sie den tatsächlichen
Einkommensverhältnissen nicht mehr entspricht. Eine Anpassung der
Gebührenstaffelung ist seit Erlass nicht erfolgt. Dies hatte zur Folge, dass
vereinzelt Familien unter bestimmten Voraussetzungen trotz Hilfebezug nach dem
SGB II oder AsylBLG in die zweite Beitragsstufe eingestuft werden mussten.
Aufgrund der vielen erforderlichen und gewünschten Veränderungen ist eine
Neufassung der gesamten Satzung erforderlich.
Die Stadt Emmerich am Rhein ist Trägerin von sechs Grundschulen. An
allen diesen Schulen wird die „Offene Ganztagsschule“ angeboten. In den Jahren
seit dem Beginn der ersten Offenen Ganztagsschule ist dieses Angebot
kontinuierlich ausgebaut worden.
Es ist vorgesehen, mit den Elternbeiträgen für die OGS auch eine
Pauschale für die Mittagsverpflegung einzuziehen. Bisher musste der
Kooperationspartner diese Beträge selbst eintreiben. Die vorgesehene Pauschale
umfasst alle Schultage und wurde vom Träger aufgrund der durchschnittlichen
Teilnahme am Mittagessen ermittelt. Eine Rückrechnung für Fehltage ist nicht
vorgesehen.
Für die Tage der Ferienbetreuung wird rechtzeitig eine Elternabfrage
durch die Schulen erfolgen. Auf deren Grundlage wird der Träger selbst die
Beträge für die Mittagverpflegung einziehen.
Ursprünglich war 2005 vorgesehen, dass die Offene Ganztagsschule das
damalige Angebot der „Schule von acht bis eins“ ablösen sollte. Aufgrund des
zwischenzeitlich deutlich gestiegenen allgemeinen Betreuungsbedarfes im
Primarbereich ist diese „kleine“ Betreuungsform jedoch nicht mehr wegzudenken.
Aus der „Schule von acht bis eins“ hat sich das Angebot „Schule plus“
entwickelt – das die Betreuung nach Schulende bis max. 13:30 Uhr umfasst. Bis
auf die Rheinschule, werden an allen Grundschulen beide Betreuungsangebote
angeboten.
Hierfür ist eine eigene Satzung erforderlich.
Nach bisheriger Regelung ist für die Betreuung im Bereich Schule+
(ehemals Schule von acht bis eins) ein Elternbeitrag von 40 € pro Monat
(Vertragslänge 1 Jahr) und für die ggf. erforderliche Ferienbetreuung ein
einmaliger zusätzlicher Betrag von 40 € zu entrichten.
Diese Betreuungsform wird überwiegend aus den Elternbeiträgen finanziert.
Schulen mit einem OGS-Angebot stehen Landesmittel in Höhe von 5.500 € pro
Schuljahr für die Finanzierung weiterer Betreuungsangebote (außerhalb der OGS)
zur Verfügung. Dieser Betrag fließt ebenfalls in die Finanzierung der Maßnahme.
Städt. Mittel sind für die Finanzierung nicht vorgesehen.
Aufgrund von Tariferhöhungen sind die Personalkosten nicht mehr aus den
bisherigen Einnahmen zu finanzieren. Zudem ist der Betrag für die
Ferienbetreuung damals so niedrig festgesetzt worden, dass sie in keinem
Verhältnis mehr zum tatsächlichen Aufwand steht.
Künftig ist geplant, dass die Schule plus nur noch an Schultagen
angeboten wird. Dadurch kann der Elternbeitrag bei 40 € monatlich beibehalten
werden.
Der Kooperationspartner Kath. Waisenhaus wird eine zusätzliche
Ferienbetreuung für die Zeit von 8 bis 14 Uhr anbieten. Die Kosten belaufen
sich hierbei auf 50 € pro Woche. Eltern haben die Möglichkeit, dieses Angebot
wochenweise wahrzunehmen. Es steht auch den Schülerinnen und Schüler der städt.
Grundschulen zur Verfügung, die nicht das Angebot Schule plus wahrnehmen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die
Einnahme für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2016 ff nach alter
Satzungslage berücksichtigt und müssen angepasst werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister