Betreff
Gemeinsamer Antrag aller im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen;
hier: keine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO für Vorsitzende der Ausschüsse des Rates
hier: keine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 46 Satz 1 Nr. 2 GO NRW i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 6 EntschVO für Vorsitzende der Ausschüsse des Rates
Vorlage
01 - 16 0999/2017
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt dem fraktionsübergreifenden
Antrag zu. Die materielle Behandlung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt
„Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein“. Die Umsetzung der
Anregung wird in der § 8 (neu eingefügter Absatz 7) der 13. Änderungssatzung
zur Hauptsatzung abgebildet.
Sachdarstellung :
sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister