Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1.
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt
Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 70.345.573
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 71.387.490
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.742.017
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.561.216
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.285.736 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 21.420.181 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 15.134.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.138.554 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 15.134.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.122.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 1.041.917 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon
unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2.
den Stellenplan 2017
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11.01.2017 |
Sozialausschuss |
16 |
0 |
0 |
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12.01.2017 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
0 |
|
|
|
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17.01.2017 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
|
|
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|
24.01.2017 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
19 |
0 |
0 |
|
|
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|
|
31.01.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 |
17 18 16 18 |
1 0 2 0 |
0 0 0 0 |
|
|
|
|
|
07.02.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 013 Budget 014 Budget 017 Budget 018 Gesamtbudget |
15 17 17 16 12 |
3 |
4 1 1 2 3 |
|
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21.02.2017 |
Rat |
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2017 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 13.12.2016 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Sozialausschuss am 11.01.2017 Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.580.423 Euro und im Finanzhaushalt
auf 2.577.991 Euro fest. |
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|
2. |
Jugendhilfeausschuss am 12.01.2017 Der
Jugendhilfeausschuss berät er über den vorgelegten Budgetentwurf 2017 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am
Brink“ im Ergebnishaushalt mit 9.775.336 Euro und im Finanzhaushalt mit 9.784.141
Euro. |
|
|
3. |
Schulausschuss am 17.01.2017 Der Schulausschuss
berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen
Zuschusses und lehnt diesen bei zwei Enthaltungen ab; eine Arbeitsgruppe soll
sich dieses Themas annehmen und die Angemessenheit des bisherigen Zuschusses
prüfen. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten
Budgetbeschluss 2017, beschließt diesen einstimmig und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.528.417 Euro und im Finanzhaushalt auf
2.565.881 Euro fest |
4. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am
24.01.2017 |
|
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der
Anträge zur Umgestaltung des Dr.-Robbers-Parks in Elten (30.000 Euro), der
Errichtung eines zentralen Touristeninfo auf dem Willkommensort in Hochelten
sowie der Einstellung von 30.000 Euro für Planungskosten für die Parkplätze Kleiner
Wall und Willikensoord, beschließt bei 4 Gegenstimmen zum Teilansatz
„Neumarkt“ einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf
2.333.155 Euro und im Finanzhaushalt auf 4.478.902 Euro zzgl. der
beschlossenen Anträge fest. |
|
|
5. |
Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2017 Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. des
Antrages zum Ausbau des städtischen E-Governments (30.000 Euro) und beschließt
bei 1 Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.646.911 Euro und
im Finanzhaushalt auf 3.511.042 Euro zzgl. des beschlossenen Antrages fest. Budget 200 –
Fachbereich 2 – Finanzen Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 818.340 Euro und im
Finanzhaushalt auf 817.117 Euro fest. Budget 300 –
Fachbereich 3 – Immobilien Der Haupt- und Finanzausschuss
berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und die Anträge, einen
Sperrvermerk für den Neubau einer Asylunterkunft an der Tackenweide
einzurichten, sowie einen Zuschuss i.H.v. 3.000 Euro an den Stadtverband der
Kleingärtner e.V. zu gewähren. Die Anträge werden einstimmig vom Haupt- und
Finanzausschuss beschlossen. Zudem beschließt der Ausschuss bei 2
Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für
das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 6.222.675 Euro und im Finanzhaushalt
auf 6.392.512 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest. Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig
den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget
600 im Ergebnishaushalt auf 613.122 Euro und im Finanzhaushalt auf 1.691.421
Euro fest. |
|
|
6. |
Haupt- und Finanzausschuss am 07.02.2017 Budget 013 –
Öffentlichkeitsarbeit Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei 4 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss
und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf
132.357 Euro und im Finanzhaushalt auf 153.556 Euro fest. Budget 014 –
Örtliche Rechnungsprüfung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei 1 Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss
und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im Ergebnishaushalt auf
154.482 Euro und im Finanzhaushalt auf 154.392 Euro fest. Budget 017 –
Demographie Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei 1 Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss
und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 im Ergebnishaushalt auf
76.704 Euro und im Finanzhaushalt auf 76.678 Euro fest. Budget 018 – Asyl
und Integration Der Haupt- und
Finanzausschuss berät über den Antrag des Integrationsrates und lehnt diesen
einstimmig ab. Der Ausschuss beschließt den vorgelegten Budgetbeschluss bei 2
Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 018 im
Ergebnishaushalt auf 111.275 Euro und im Finanzhaushalt auf 110.931 Euro
fest. Danach berät der
Haupt- und Finanzausschuss über die 1. Veränderungsliste vom 01.02.2017 und
beschließt diese mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen. Noch zu beratende
Eingaben und Anträge: Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Antrag der Wirtschaftsförderungs-
und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH auf Zahlung eines
Zuschusses zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung auf der Rheinpromenade
in Höhe von 30.000 Euro abzulehnen. Des Weiteren
beschließt der Ausschuss einstimmig, der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft
e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für die Erneuerung der
Notlichtanlage zu gewähren. Der Antrag über
die Absenkung der Verzinsung des Eigenkapitals der KBE wurde aufgrund
Beratungsbedarfs in die Ratssitzung am 21.02.2017 verschoben. Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt bei 1 Gegenstimme, für die Einrichtung einer
Stelle eines Innenstadthausmeisters 60.000 Euro in den Haushalt aufzunehmen.
Der Ansatz wird mit einem Sperrvermerk versehen; zunächst sind ein Konzept
und ein Aufgabenkatalog zu erarbeiten. Abschließend
beschließt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und
3 Enthaltungen die geänderte Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für
das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der zuvor mehrheitlich getroffenen
Einzelbeschlüsse dem Rat zum Beschluss zu empfehlen. |
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|
7. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Ab dem 09.01.2017
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 23.01.2017 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine
Anregungen und Einwendungen ein. |
8. |
Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse
und Veränderungen |
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In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 08.02.2017) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets, den Vorabdotierungen und
der Verteilmasse:
8.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 547.700 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 965.897 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 547.700 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 770.702 EUR
8.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 333.300 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 333.300 EUR
8.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 479.515 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 64.352 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 448.473 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 64.352 EUR
8.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2017 nun
eine Unterdeckung von 1.041.917 Euro
aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 958.198 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen vermindert
sich um 55.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt
unverändert.
8.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisrechnung 2018 verschlechtert sich von -1.654.597 € auf -2.666.515
€.
Die Finanzrechnung 2018 verschlechtert
sich von -1.962.045 € auf -2.920.963 €.
Die Ergebnisrechnung 2019 verschlechtert sich von 417.726 € auf -2.463 €.
Die Finanzrechnung 2019 verschlechtert
sich von -275.728 € auf -695.917 €.
Die Ergebnisrechnung 2020 verschlechtert sich von 1.789.151 € auf 1.478.362
€.
Die Finanzrechnung 2020 verschlechtert
sich von 1.207.260 € auf 896.471 €.
Der Bestand der Ausgleichsrücklage
beläuft sich danach zum 31.12.2020 nur noch auf 8.342.892 €.
8.6 Stellenplan
Der dem Haupt- und Finanzausschuss am
07.02.2017 vorgelegte geänderte Stellenplan wurde bei 3 Gegenstimmen und 3
Enthaltungen beschlossen. Dieser ist der Vorlage nicht erneut beigefügt.
9. Noch
zu entscheidende Anträge zum Haushalt 2017:
Antrag Nr. XIII 2016
der BGE-Fraktion vom 14.11.2016 auf Senkung
der Eigen-kapitalverzinsung der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein auf 4 %
(Anlage 2)
Beschlussvorschlag
der Verwaltung
Eine Reduzierung der
Eigenkapitalverzinsung wirkt sich nicht auf die Höhe der Abwassergebühren aus.
Die Eigenkapitalverzinsung ist kein gebührenrelevanter Aufwand in der
Gebührenkalkulation im Abwasserbereich.
Infolge der
rechnerischen Unterschiede zwischen der kaufmännischen Buchhaltung nach dem HGB
für den Gesamtbetrieb und der Gebührenkalkulation mit Abschluss nach KAG NRW
ergibt sich ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Abschreibung und
Verzinsung und diesen als kalkulatorische Kosten nach dem KAG. Aus dieser
Differenz ergibt sich der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der bisher
soweit ausreichte, eine jährliche Ausschüttung an die Stadt auf der
Bemessungsgrundlage einer 7%-igen Verzinsung des von der Stadt eingebrachten
Eigenkapitals als auch weitere Beträge in die Gewinnrücklage vornehmen zu
können.
Das
Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende 2015 die Länge der Zinsreihe an die
Abschreibungsdauer gebunden und einen
Zeitraum von 50 Jahren angesetzt. Unter Berücksichtigung dieser neuen
Rechtsprechung ergibt sich aktuell nur noch ein Zinssatz von 6,45 %. Diese
Reduzierung ist bereits im Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe und im
Haushaltsplanentwurf 2017 eingearbeitet und bedeutet für den städt. Haushalt
bereits eine Ertragsverschlechterung von 77.137 Euro jährlich.
Eine weitere
Reduzierung der Ausschüttung auf der Basis einer Eigenkapitalverzinsung von
derzeit auf nur noch 4 % würde die Ertragssituation des städt. Haushaltes
allein in den Planungsjahren 2017-2020 um 1,374 MIO € verschlechtern und müsste
durch Einsparungen im freiwilligen Bereich oder durch andere Ertragsarten
kompensiert werden; der jährliche Einnahmeausfall im städtischen Haushalt von
rd. 343.606 Euro entspräche z.B. ca. 31 Punkten beim Hebesatz der Grundsteuer
B.
Auf der anderen Seite
würde eine weitere nicht notwendige Erhöhung der Gewinnrücklage des
Eigenbetriebes erfolgen. Nach dem Jahresabschluss 2015 weist diese einen
Bestand von 11,9 MIO € auf. Bei einer Eigenkapitalquote von 31 % wird eine
weitere Stärkung der Gewinnrücklagen durch Betriebsleitung und
Wirtschaftsprüfer auch nicht als notwendig erachtet.
Aus den genannten
Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister