Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017; hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 16 0986/2017/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

1.    die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       70.345.573 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          71.387.490 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     65.742.017 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    65.561.216 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   6.285.736 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                21.420.181 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            15.134.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.138.554 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird

auf                                                                                                                   15.134.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf             2.122.000 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf                                                                                   1.041.917 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                25.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

 

2.    den Stellenplan 2017

 

 

Sachdarstellung :

 

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

11.01.2017

Sozialausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

12.01.2017

Jugendhilfeausschuss

12

0

0

 

 

 

 

 

17.01.2017

Schulausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

24.01.2017

Ausschuss für Stadtentwicklung

19

0

0

 

 

 

 

 

31.01.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

 

17

18

16

18

 

1

0

2

0

 

0

0

0

0

 

 

 

 

 

07.02.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 013

Budget 014

Budget 017

Budget 018

Gesamtbudget

 

15

17

17

16

12

 

 

 

 

 

3

 

4

1

1

2

3

 

 

 

 

 

21.02.2017

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 13.12.2016 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Sozialausschuss am 11.01.2017

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.580.423 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.577.991 Euro fest.

 

 

2.

Jugendhilfeausschuss am 12.01.2017

 

Der Jugendhilfeausschuss berät er über den vorgelegten Budgetentwurf 2017 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt mit 9.775.336 Euro und im Finanzhaushalt mit 9.784.141 Euro.

 

 

3.

Schulausschuss am 17.01.2017

 

Der Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen Zuschusses und lehnt diesen bei zwei Enthaltungen ab; eine Arbeitsgruppe soll sich dieses Themas annehmen und die Angemessenheit des bisherigen Zuschusses prüfen. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetbeschluss 2017, beschließt diesen einstimmig und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.528.417 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.565.881 Euro fest

 

4.

 

Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2017

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der Anträge zur Umgestaltung des Dr.-Robbers-Parks in Elten (30.000 Euro), der Errichtung eines zentralen Touristeninfo auf dem Willkommensort in Hochelten sowie der Einstellung von 30.000 Euro für Planungskosten für die Parkplätze Kleiner Wall und Willikensoord, beschließt bei 4 Gegenstimmen zum Teilansatz „Neumarkt“ einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.333.155 Euro und im Finanzhaushalt auf 4.478.902 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest.

 

 

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2017

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. des Antrages zum Ausbau des städtischen E-Governments (30.000 Euro) und beschließt bei 1 Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.646.911 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.511.042 Euro zzgl. des beschlossenen Antrages fest.

 

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 818.340 Euro und im Finanzhaushalt auf 817.117 Euro fest.

 

 

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und die Anträge, einen Sperrvermerk für den Neubau einer Asylunterkunft an der Tackenweide einzurichten, sowie einen Zuschuss i.H.v. 3.000 Euro an den Stadtverband der Kleingärtner e.V. zu gewähren. Die Anträge werden einstimmig vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Zudem beschließt der Ausschuss bei 2 Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 6.222.675 Euro und im Finanzhaushalt auf 6.392.512 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest.

 

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt  einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 613.122 Euro und im Finanzhaushalt auf 1.691.421 Euro fest.

 

 

6.

Haupt- und Finanzausschuss am 07.02.2017

 

Budget 013 – Öffentlichkeitsarbeit

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 4 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 013 im Ergebnishaushalt auf 132.357 Euro und im Finanzhaushalt auf 153.556 Euro fest.

 

Budget 014 – Örtliche Rechnungsprüfung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 1 Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 014 im Ergebnishaushalt auf 154.482 Euro und im Finanzhaushalt auf 154.392 Euro fest.

 

Budget 017 – Demographie

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 1 Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 017 im Ergebnishaushalt auf 76.704 Euro und im Finanzhaushalt auf 76.678 Euro fest.

 

Budget 018 – Asyl und Integration

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den Antrag des Integrationsrates und lehnt diesen einstimmig ab. Der Ausschuss beschließt den vorgelegten Budgetbeschluss bei 2 Enthaltungen und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 018 im Ergebnishaushalt auf 111.275 Euro und im Finanzhaushalt auf 110.931 Euro fest.

 

Danach berät der Haupt- und Finanzausschuss über die 1. Veränderungsliste vom 01.02.2017 und beschließt diese mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen.

 

Noch zu beratende Eingaben und Anträge:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig, den Antrag der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH auf Zahlung eines Zuschusses zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung auf der Rheinpromenade in Höhe von 30.000 Euro abzulehnen.

 

Des Weiteren beschließt der Ausschuss einstimmig, der St.-Sebastian-Schützenbruderschaft e.V. einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für die Erneuerung der Notlichtanlage zu gewähren.

 

Der Antrag über die Absenkung der Verzinsung des Eigenkapitals der KBE wurde aufgrund Beratungsbedarfs in die Ratssitzung am 21.02.2017 verschoben.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 1 Gegenstimme, für die Einrichtung einer Stelle eines Innenstadthausmeisters 60.000 Euro in den Haushalt aufzunehmen. Der Ansatz wird mit einem Sperrvermerk versehen; zunächst sind ein Konzept und ein Aufgabenkatalog zu erarbeiten.

 

Abschließend beschließt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen die geänderte Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich der zuvor mehrheitlich getroffenen Einzelbeschlüsse dem Rat zum Beschluss zu empfehlen.

 

 

7.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 09.01.2017 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 23.01.2017 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

8.

 

Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 08.02.2017) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets, den Vorabdotierungen und der Verteilmasse:

 

8.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           547.700 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               965.897 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 547.700 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 770.702 EUR

 

8.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                       0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               333.300 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                            0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 333.300 EUR

 

8.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           479.515 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                          64.352 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 448.473 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um               64.352 EUR

 

8.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2017 nun eine Unterdeckung von 1.041.917 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 958.198 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen vermindert sich um 55.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

 

8.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisrechnung 2018   verschlechtert sich von -1.654.597 € auf -2.666.515 €.

Die Finanzrechnung    2018    verschlechtert sich von -1.962.045 € auf -2.920.963 €.

Die Ergebnisrechnung 2019   verschlechtert sich von 417.726 € auf -2.463 €.

Die Finanzrechnung    2019    verschlechtert sich von -275.728 € auf -695.917 €.

Die Ergebnisrechnung 2020   verschlechtert sich von 1.789.151 € auf 1.478.362 €.

Die Finanzrechnung    2020    verschlechtert sich von 1.207.260 € auf 896.471 €.

 

Der Bestand der Ausgleichsrücklage beläuft sich danach zum 31.12.2020 nur noch auf 8.342.892 €.

 

8.6       Stellenplan

 

Der dem Haupt- und Finanzausschuss am 07.02.2017 vorgelegte geänderte Stellenplan wurde bei 3 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen beschlossen. Dieser ist der Vorlage nicht erneut beigefügt.

 

9.         Noch zu entscheidende Anträge zum Haushalt 2017:

 

Antrag Nr. XIII 2016 der BGE-Fraktion vom 14.11.2016 auf Senkung der Eigen-kapitalverzinsung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein auf 4 % (Anlage 2)

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Eine Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung wirkt sich nicht auf die Höhe der Abwassergebühren aus. Die Eigenkapitalverzinsung ist kein gebührenrelevanter Aufwand in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich.

 

Infolge der rechnerischen Unterschiede zwischen der kaufmännischen Buchhaltung nach dem HGB für den Gesamtbetrieb und der Gebührenkalkulation mit Abschluss nach KAG NRW ergibt sich ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Abschreibung und Verzinsung und diesen als kalkulatorische Kosten nach dem KAG. Aus dieser Differenz ergibt sich der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der bisher soweit ausreichte, eine jährliche Ausschüttung an die Stadt auf der Bemessungsgrundlage einer 7%-igen Verzinsung des von der Stadt eingebrachten Eigenkapitals als auch weitere Beträge in die Gewinnrücklage vornehmen zu können.

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende 2015 die Länge der Zinsreihe an die Abschreibungsdauer  gebunden und einen Zeitraum von 50 Jahren angesetzt. Unter Berücksichtigung dieser neuen Rechtsprechung ergibt sich aktuell nur noch ein Zinssatz von 6,45 %. Diese Reduzierung ist bereits im Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe und im Haushaltsplanentwurf 2017 eingearbeitet und bedeutet für den städt. Haushalt bereits eine Ertragsverschlechterung von 77.137 Euro jährlich.

 

Eine weitere Reduzierung der Ausschüttung auf der Basis einer Eigenkapitalverzinsung von derzeit auf nur noch 4 % würde die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren 2017-2020 um 1,374 MIO € verschlechtern und müsste durch Einsparungen im freiwilligen Bereich oder durch andere Ertragsarten kompensiert werden; der jährliche Einnahmeausfall im städtischen Haushalt von rd. 343.606 Euro entspräche z.B. ca. 31 Punkten beim Hebesatz der Grundsteuer B.

 

Auf der anderen Seite würde eine weitere nicht notwendige Erhöhung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebes erfolgen. Nach dem Jahresabschluss 2015 weist diese einen Bestand von 11,9 MIO € auf. Bei einer Eigenkapitalquote von 31 % wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen durch Betriebsleitung und Wirtschaftsprüfer auch nicht als notwendig erachtet.

 

Aus den genannten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister