Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu
empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 01.02.2017 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
3. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen
Fachbereichsbudgets 013, 014, 017 und 018
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf 70.345.573
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 71.322.490
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.742.017
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 65.496.216
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 6.285.736 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 21.420.181 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 15.134.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 1.138.554 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird
auf 15.134.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 2.122.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf 976.917 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 440
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie
außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon
unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
4. den Stellenplan 2017
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
11.01.2017 |
Sozialausschuss |
16 |
0 |
0 |
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12.01.2017 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
0 |
|
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17.01.2017 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
|
|
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24.01.2017 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
19 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
31.01.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 |
17 18 16 18 |
1 0 2 0 |
0 0 0 0 |
|
|
|
|
|
07.02.2017 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 013 Budget 014 Budget 017 Budget 018 Gesamtbudget |
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|
|
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|
|
21.02.2017 |
Rat |
|
|
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Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2017 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 13.12.2016 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Sozialausschuss am 11.01.2017 Der Ausschuss
beschließt einstimmig den vorgelegten
Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.580.423 Euro und im Finanzhaushalt
auf 2.577.991 Euro fest. |
|
|
2. |
Jugendhilfeausschuss am 12.01.2017 Der
Jugendhilfeausschuss berät er über den vorgelegten Budgetentwurf 2017 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den
Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am
Brink“ im Ergebnishaushalt mit 9.775.336 Euro und im Finanzhaushalt mit 9.784.141
Euro. |
|
|
3. |
Schulausschuss am 17.01.2017 Der Schulausschuss
berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen
Zuschusses und lehnt diesen bei zwei Enthaltungen ab; eine Arbeitsgruppe soll
sich dieses Themas annehmen und die Angemessenheit des bisherigen Zuschusses
prüfen. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten
Budgetbeschluss 2017, beschließt diesen einstimmig und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und
„Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.528.417 Euro und im Finanzhaushalt auf
2.565.881 Euro fest |
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5. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2017 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der
Anträge zur Umgestaltung des Dr.-Robbers-Parks in Elten (30.000 Euro), der
Errichtung eines zentralen Touristeninfo auf dem Willkommensort in Hochelten
sowie der Einstellung von 30.000 Euro für Planungskosten für die Parkplätze Kleiner
Wall und Willikensoord, beschließt bei 4 Gegenstimmen zum Teilansatz
„Neumarkt“ einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf
2.333.155 Euro und im Finanzhaushalt auf 4.478.902 Euro zzgl. der
beschlossenen Anträge fest. |
|
|
6. |
Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2017 Budget 100 –
Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Der Haupt- und
Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. des
Antrages zum Ausbau des städtischen E-Governments (30.000 Euro) und beschließt
bei 1 Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.646.911 Euro und
im Finanzhaushalt auf 3.511.042 Euro zzgl. des beschlossenen Antrages fest. Budget 200 –
Fachbereich 2 – Finanzen Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 818.340 Euro
und im Finanzhaushalt auf 817.117 Euro fest. Budget 300 –
Fachbereich 3 – Immobilien Der Haupt- und
Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und die Anträge,
einen Sperrvermerk für den Neubau einer Asylunterkunft an der Tackenweide
einzurichten, sowie einen Zuschuss i.H.v. 3.000 Euro an den Stadtverband der
Kleingärtner e.V. zu gewähren. Die Anträge werden einstimmig vom Haupt- und
Finanzausschuss beschlossen. Zudem beschließt der Ausschuss bei 2
Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für
das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 6.222.675 Euro und im Finanzhaushalt
auf 6.392.512 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest. Budget 600 –
Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt einstimmig
den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget
600 im Ergebnishaushalt auf 613.122 Euro und im Finanzhaushalt auf 1.691.421
Euro fest. |
|
|
7. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Ab dem 09.01.2017
lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 23.01.2017 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine
Anregungen und Einwendungen ein. |
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8. |
Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und
Veränderungen |
In der beiliegenden
Übersicht (Anlage 1) sind die
zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 01.02.2017) und die
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind
im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:
8.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 547.700 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 965.897 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 547.700 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 770.702 EUR
8.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 268.300 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 0 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 268.300 EUR
8.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 479.515 EUR
Verminderung der Aufwendungen um 64.352 EUR
Im Finanzplan Erhöhung der Einzahlungen um 448.473 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um
64.352 EUR
8.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2017 nun
eine Unterdeckung von 976.917 Euro
aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 893.198 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen vermindert
sich um 55.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt
unverändert.
8.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisrechnung 2018 verschlechtert sich von -1.654.597 € auf -2.471.515
€.
Die Finanzrechnung 2018 verschlechtert
sich von -1.962.045 € auf -2.725.963 €.
Die Ergebnisrechnung 2019 verschlechtert sich von 417.726 € auf -7.463
€.
Die Finanzrechnung 2019 verschlechtert
sich von -275.728 € auf -700.917 €.
Die Ergebnisrechnung 2020 verschlechtert sich von 1.789.151 € auf 1.473.362
€.
Die Finanzrechnung 2020 verschlechtert
sich von 1.207.260 € auf 891.471 €.
Der Bestand der Ausgleichsrücklage
beläuft sich danach zum 31.12.2020 nur noch auf 8.592.892 €.
8.6 Stellenplan
Der geänderte Stellenplan für das Jahr
2017 ist als Anlage 2 beigefügt.
9. Eingaben und
Anträge
Folgende Eingaben
und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2017 sind als Anlagen beigefügt und werden
zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss
hinzugezogen.
9.1 mit
bereits beschlossener Empfehlung durch die Fachausschüsse
9.1.1 Eingabe 30/2016 des Stadtsportbundes
vom 11.10.2016 auf Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 190.000 € (Anlage 3)
Siehe Beratungsergebnis im Schulausschuss am 17.01.2017 (Budget Schule
und Sport): Zunächst keine Erhöhung; weitere Beratung in der
Haushaltskommission.
9.1.2 Eingabe 1/2017 des CDU
Ortsverbandes Elten vom 09.01.2017 zur Bereitstellung von 30.000 € in 2017
zur Erstellung einer Konzeption zur Umgestaltung
des Dr.-Robbers-Parks (Anlage 4)
Siehe Beratungsergebnis im
Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2017.
9.1.3 Eingabe
2/2017 des CDU-Ortsverbandes Elten
vom 09.01.2017 auf Errichtung einer
zentralen Touristeninfo auf dem Willkommensort in Hochelten (Anlage 5)
Siehe Beratungsergebnis im
Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2017.
9.1.4 Antrag 1/2017 der CDU-Stadtratsfraktion
vom 10.01.2017 auf Einstellung von Planungskosten für den Parkplatz Societät/Kleiner Wall sowie Willikensoord in Höhe von
30.000 € (Anlage 6)
Siehe Beratungsergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung am
24.01.2016.
9.1.5 Antrag 3/2017 der CDU-Stadtratsfraktion
vom 10.01.2017 auf Modernisierung des Bürgerbüros
und Ausbau von E-Government hin zum
digitalen Rathaus und Bereitstellung von 30.000 € (Anlage 7)
Siehe Beratungsergebnis im HFA
am 31.01.2017 (Budget 100).
9.1.6 Antrag 4/2017 der CDU-Stadtratsfraktion
vom 10.01.2017 zur Prüfung der Erforderlichkeit des Neubaus der Asylbewerberunterkunft an der Tackenweide (Anlage 8)
Siehe Beratungsergebnis im HFA am 31.01.2017 (Budget 300).
9.1.7 Eingabe 39/2016 des Integrationsrates
der Stadt Emmerich am Rhein vom 19.12.2016 auf zusätzliche Bereitstellung von
2.500 € für Veranstaltungen (Anlage
9)
Siehe vorangegangenes Beratungsergebnis HFA am 07.02.2017 zum Budget
018.
9.2 noch
zu beschließende Beschlussempfehlung an den Rat
Die Ergebnisse der Beratung konnten noch
nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den
Beschlussvorschlag Ziff. 8 über die Haushaltssatzung 2017 zusätzlich ändern.
9.2.1 Eingabe 38/2016 der Wirtschaftsförderungs-
und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein GmbH vom 06.12.2016 auf
Zahlung eines Zuschusses von 30.000 € zur
Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung auf die Rheinpromenade (Anlage 10)
Stellungnahme der Verwaltung
In den Jahren 2015 und 2016 wurde bereits je ein Zuschuss von 30.000 €
an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft für die
Erneuerung und im Folgejahr Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung gewährt.
Bereits jetzt schon werden die Häuser und Gaststätten durch die Eigentümer und
Betreiber weihnachtlich illuminiert, in 2015 fanden noch die früher in den
Geschäftsstraßen aufgestellten beleuchteten Weihnachtsbäume an der
Rheinpromenade neue Verwendung.
Die Verwaltung hält eine größere Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung
im Stile der Innenstadtbeleuchtung nicht für erforderlich und spricht sich
lediglich für einen größeren Solitärbaum an zentraler Stelle, z.B. der
„Stadtplatte“ aus. Diese Kosten wären aus dem Budget der Kommunalbetriebe
finanzierbar.
9.2.2 Eingabe 40/2016 der St.Sebastian-Schützenbruderschaft
e.V. vom 21.12.2016 auf Gewährung eines Zuschusses für die Erneuerung der Notlichtanlage im Schützenhaus
Kapaunenberg (Anlage 11)
Stellungnahme der Verwaltung
In den vergangenen Jahren ist
gängige Praxis, dass für Baummaßnahmen von Vereinen u.ä. keine unrentierlichen
Zuschüsse gewährt werden, sondern die Vorhaben nur durch zinsgünstige Darlehen
unterstützt wurden.
Es wird deshalb vorgeschlagen,
die Maßnahme mit einem Teilbetrag von 10.000 € als Darlehen zu unterstützten.
9.2.3 Antrag 13/2016 der BGE-Fraktion
vom 14.11.2016 auf Senkung der Eigen-kapitalverzinsung
der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein auf 4 %
(Anlage 12)
Beschlussvorschlag der Verwaltung
Eine Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung wirkt sich nicht auf die
Höhe der Abwassergebühren aus. Die Eigenkapitalverzinsung ist kein
gebührenrelevanter Aufwand in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich.
Infolge der rechnerischen Unterschiede zwischen der kaufmännischen Buchhaltung
nach dem HGB für den Gesamtbetrieb und der Gebührenkalkulation mit Abschluss nach
KAG NRW ergibt sich ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Abschreibung und
Verzinsung und diesen als kalkulatorische Kosten nach dem KAG. Aus dieser
Differenz ergibt sich der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der bisher
soweit ausreichte, eine jährliche Ausschüttung an die Stadt auf der
Bemessungsgrundlage einer 7%-igen Verzinsung des von der Stadt eingebrachten
Eigenkapitals als auch weitere Beträge in die Gewinnrücklage vornehmen zu
können.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende 2015 die Länge der Zinsreihe
an die Abschreibungsdauer gebunden und
einen Zeitraum von 50 Jahren angesetzt. Unter Berücksichtigung dieser neuen
Rechtsprechung ergibt sich aktuell nur noch ein Zinssatz von 6,45 %. Diese
Reduzierung ist bereits im Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe und im
Haushaltsplanentwurf 2017 eingearbeitet und bedeutet für den städt. Haushalt
bereits eine Ertragsverschlechterung von 77.137 Euro jährlich.
Eine weitere Reduzierung der Ausschüttung auf der Basis einer
Eigenkapitalverzinsung von derzeit auf nur noch 4 % würde die Ertragssituation
des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren 2017-2020 um 1,374 MIO € verschlechtern
und müsste durch Einsparungen im freiwilligen Bereich oder durch andere
Ertragsarten kompensiert werden; der Einnahmeausfall im städtischen Haushalt
von rd. 343.606 Euro entspräche z.B. jährlich ca. 31 Punkten beim Hebesatz der
Grundsteuer B.
Auf der anderen Seite würde eine weitere nicht notwendige Erhöhung der
Gewinnrücklage des Eigenbetriebes erfolgen. Nach dem Jahresabschluss 2015 weist
diese einen Bestand von 11,9 MIO € auf. Bei einer Eigenkapitalquote von 31 % wird
eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen durch Betriebsleitung und
Wirtschaftsprüfer auch nicht als notwendig erachtet.
Aus den genannten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.
9.2.4 Antrag 2/2017 der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2017 auf Einrichtung
eines Innenstadthausmeisters und
Einstellung eines Kostenansatzes in den Haushalt 2017 (Anlage 13)
Stellungnahme der Verwaltung
Seit 2014 ist bei den KBE eine
Halbtagsstelle für einen „Hausmeister“ für die Rheinpromenade angesiedelt; die
Erfahrungen hiermit sind äußerst positiv und die Anzahl der Beschwerden haben
sich merklich reduziert. Der jährliche Betriebskostenzuschuss an die KBE aus
dem städt. Haushalt wurde dafür um 25.000 € jährlich erhöht.
Bei einer Ausweitung sind die Abgrenzung des
erweiterten Zuständigkeitsgebietes und der Aufgabenkatalog noch zu bestimmen.
Ein Konzept hierzu könnte in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses KBE
am 30.03.2017 vorgestellt und beraten werden.
Die Einrichtung einer derartigen ganzen Stelle
verursacht Kosten in Höhe von ca. 60.000 € brutto p.a., die nicht aus dem
bereits unterfinanzierten Wirtschaftsplan 2017 getragen werden können.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister