Beschlussvorschlag

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 01.02.2017 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzrechung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

3.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 013, 014, 017 und 018

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2017 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom _____________ folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       70.345.573 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          71.322.490 EUR

 

im Finanzplan mit

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     65.742.017 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    65.496.216 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   6.285.736 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                21.420.181 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            15.134.000 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf             1.138.554 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird

auf                                                                                                                   15.134.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf             2.122.000 EUR festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses wird auf                                                                                      976.917 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                25.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17. Dezember 2014 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        440 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 14 Abs. 1 GemHVO NRW wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

 

4.         den Stellenplan 2017

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

11.01.2017

Sozialausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

12.01.2017

Jugendhilfeausschuss

12

0

0

 

 

 

 

 

17.01.2017

Schulausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

24.01.2017

Ausschuss für Stadtentwicklung

19

0

0

 

 

 

 

 

31.01.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

 

17

18

16

18

 

1

0

2

0

 

0

0

0

0

 

 

 

 

 

07.02.2017

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 013

Budget 014

Budget 017

Budget 018

Gesamtbudget

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21.02.2017

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 13.12.2016 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Sozialausschuss am 11.01.2017

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 2.580.423 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.577.991 Euro fest.

 

 

2.

Jugendhilfeausschuss am 12.01.2017

 

Der Jugendhilfeausschuss berät er über den vorgelegten Budgetentwurf 2017 und beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ im Ergebnishaushalt mit 9.775.336 Euro und im Finanzhaushalt mit 9.784.141 Euro.

 

 

3.

Schulausschuss am 17.01.2017

 

Der Schulausschuss berät über den Antrag des Stadtsportbundes zur Erhöhung des städtischen Zuschusses und lehnt diesen bei zwei Enthaltungen ab; eine Arbeitsgruppe soll sich dieses Themas annehmen und die Angemessenheit des bisherigen Zuschusses prüfen. Anschließend berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetbeschluss 2017, beschließt diesen einstimmig und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 2.528.417 Euro und im Finanzhaushalt auf 2.565.881 Euro fest

 

 

5.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2017

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der Anträge zur Umgestaltung des Dr.-Robbers-Parks in Elten (30.000 Euro), der Errichtung eines zentralen Touristeninfo auf dem Willkommensort in Hochelten sowie der Einstellung von 30.000 Euro für Planungskosten für die Parkplätze Kleiner Wall und Willikensoord, beschließt bei 4 Gegenstimmen zum Teilansatz „Neumarkt“ einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 2.333.155 Euro und im Finanzhaushalt auf 4.478.902 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest.

 

 

 

6.

Haupt- und Finanzausschuss am 31.01.2017

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. des Antrages zum Ausbau des städtischen E-Governments (30.000 Euro) und beschließt bei 1 Gegenstimme den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 100 im Ergebnishaushalt auf 3.646.911 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.511.042 Euro zzgl. des beschlossenen Antrages fest.

 

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 200 im Ergebnishaushalt auf 818.340 Euro und im Finanzhaushalt auf 817.117 Euro fest.

 

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf und die Anträge, einen Sperrvermerk für den Neubau einer Asylunterkunft an der Tackenweide einzurichten, sowie einen Zuschuss i.H.v. 3.000 Euro an den Stadtverband der Kleingärtner e.V. zu gewähren. Die Anträge werden einstimmig vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen. Zudem beschließt der Ausschuss bei 2 Gegenstimmen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 300 im Ergebnishaushalt auf 6.222.675 Euro und im Finanzhaushalt auf 6.392.512 Euro zzgl. der beschlossenen Anträge fest.

 

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt  einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 600 im Ergebnishaushalt auf 613.122 Euro und im Finanzhaushalt auf 1.691.421 Euro fest.

 

 

7.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Ab dem 09.01.2017 lag der Entwurf des Haushaltsplanes 2017 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 23.01.2017 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen bisher keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

8.

Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 01.02.2017) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse:

 

8.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           547.700 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               965.897 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 547.700 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 770.702 EUR

 

8.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                      0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               268.300 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                           0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 268.300 EUR

 

8.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           479.515 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                          64.352 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                 448.473 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um               64.352 EUR

 

8.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2017 nun eine Unterdeckung von 976.917 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 893.198 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen vermindert sich um 55.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bleibt unverändert.

 

8.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisrechnung 2018   verschlechtert sich von -1.654.597 € auf -2.471.515 €.

Die Finanzrechnung    2018    verschlechtert sich von -1.962.045 € auf -2.725.963 €.

Die Ergebnisrechnung 2019   verschlechtert sich von 417.726 € auf -7.463 €.

Die Finanzrechnung    2019    verschlechtert sich von -275.728 € auf -700.917 €.

Die Ergebnisrechnung 2020   verschlechtert sich von 1.789.151 € auf 1.473.362 €.

Die Finanzrechnung    2020    verschlechtert sich von 1.207.260 € auf 891.471 €.

 

Der Bestand der Ausgleichsrücklage beläuft sich danach zum 31.12.2020 nur noch auf 8.592.892 €.

 

8.6       Stellenplan

 

Der geänderte Stellenplan für das Jahr 2017 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

9.         Eingaben und Anträge

 

Folgende Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2017 sind als Anlagen beigefügt und werden zu der Beratung und Beschlussempfehlung im Haupt- und Finanzausschuss hinzugezogen.

 

9.1       mit bereits beschlossener Empfehlung durch die Fachausschüsse

 

9.1.1    Eingabe 30/2016 des Stadtsportbundes vom 11.10.2016 auf Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 190.000 € (Anlage 3)

 

Siehe Beratungsergebnis im Schulausschuss am 17.01.2017 (Budget Schule und Sport): Zunächst keine Erhöhung; weitere Beratung in der Haushaltskommission.

 

9.1.2    Eingabe 1/2017 des CDU Ortsverbandes Elten vom 09.01.2017 zur Bereitstellung von 30.000 € in 2017 zur Erstellung einer Konzeption zur Umgestaltung des Dr.-Robbers-Parks (Anlage 4)

 

Siehe Beratungsergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2017.

 

9.1.3    Eingabe 2/2017 des CDU-Ortsverbandes Elten vom 09.01.2017 auf Errichtung einer zentralen Touristeninfo auf dem Willkommensort in Hochelten (Anlage 5)

 

Siehe Beratungsergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2017.

 

9.1.4    Antrag 1/2017 der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2017 auf Einstellung von Planungskosten für den Parkplatz Societät/Kleiner Wall sowie Willikensoord in Höhe von 30.000 € (Anlage 6)

 

Siehe Beratungsergebnis im Ausschuss für Stadtentwicklung am 24.01.2016.

 

9.1.5    Antrag 3/2017 der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2017 auf Modernisierung des Bürgerbüros und Ausbau von E-Government hin zum digitalen Rathaus und Bereitstellung von 30.000 € (Anlage 7)

 

Siehe Beratungsergebnis im HFA  am 31.01.2017 (Budget 100).

 

9.1.6    Antrag 4/2017 der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2017 zur Prüfung der Erforderlichkeit des Neubaus der Asylbewerberunterkunft an der Tackenweide (Anlage 8)

 

Siehe Beratungsergebnis im HFA am 31.01.2017 (Budget 300).

 

9.1.7    Eingabe 39/2016 des Integrationsrates der Stadt Emmerich am Rhein vom 19.12.2016 auf zusätzliche Bereitstellung von 2.500 € für Veranstaltungen (Anlage 9)

 

Siehe vorangegangenes Beratungsergebnis HFA am 07.02.2017 zum Budget 018.

 

 

 

9.2       noch zu beschließende Beschlussempfehlung an den Rat

 

Die Ergebnisse der Beratung konnten noch nicht in die Veränderungsliste (Anlage 1) mit aufgenommen werden und würde den Beschlussvorschlag Ziff. 8 über die Haushaltssatzung 2017 zusätzlich ändern.

 

9.2.1    Eingabe 38/2016 der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein GmbH vom 06.12.2016 auf Zahlung eines Zuschusses von 30.000 € zur Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung auf die Rheinpromenade (Anlage 10)

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In den Jahren 2015 und 2016 wurde bereits je ein Zuschuss von 30.000 € an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft für die Erneuerung und im Folgejahr Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung gewährt. Bereits jetzt schon werden die Häuser und Gaststätten durch die Eigentümer und Betreiber weihnachtlich illuminiert, in 2015 fanden noch die früher in den Geschäftsstraßen aufgestellten beleuchteten Weihnachtsbäume an der Rheinpromenade neue Verwendung.

 

Die Verwaltung hält eine größere Erweiterung der Weihnachtsbeleuchtung im Stile der Innenstadtbeleuchtung nicht für erforderlich und spricht sich lediglich für einen größeren Solitärbaum an zentraler Stelle, z.B. der „Stadtplatte“ aus. Diese Kosten wären aus dem Budget der Kommunalbetriebe finanzierbar.

 

 

9.2.2    Eingabe 40/2016 der St.Sebastian-Schützenbruderschaft e.V. vom 21.12.2016 auf Gewährung eines Zuschusses für die Erneuerung der Notlichtanlage im Schützenhaus Kapaunenberg (Anlage 11)

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

In den vergangenen Jahren ist gängige Praxis, dass für Baummaßnahmen von Vereinen u.ä. keine unrentierlichen Zuschüsse gewährt werden, sondern die Vorhaben nur durch zinsgünstige Darlehen unterstützt wurden.

Es wird deshalb vorgeschlagen, die Maßnahme mit einem Teilbetrag von 10.000 € als Darlehen zu unterstützten.

 

 

9.2.3    Antrag 13/2016 der BGE-Fraktion vom 14.11.2016 auf Senkung der Eigen-kapitalverzinsung der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein an die Stadt Emmerich am Rhein auf 4 % (Anlage 12)

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung

 

Eine Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung wirkt sich nicht auf die Höhe der Abwassergebühren aus. Die Eigenkapitalverzinsung ist kein gebührenrelevanter Aufwand in der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich. Infolge der rechnerischen Unterschiede zwischen der kaufmännischen Buchhaltung nach dem HGB für den Gesamtbetrieb und der Gebührenkalkulation mit Abschluss nach KAG NRW ergibt sich ein Unterschied zwischen der tatsächlichen Abschreibung und Verzinsung und diesen als kalkulatorische Kosten nach dem KAG. Aus dieser Differenz ergibt sich der Jahresüberschuss des Eigenbetriebes, der bisher soweit ausreichte, eine jährliche Ausschüttung an die Stadt auf der Bemessungsgrundlage einer 7%-igen Verzinsung des von der Stadt eingebrachten Eigenkapitals als auch weitere Beträge in die Gewinnrücklage vornehmen zu können.

 

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Ende 2015 die Länge der Zinsreihe an die Abschreibungsdauer  gebunden und einen Zeitraum von 50 Jahren angesetzt. Unter Berücksichtigung dieser neuen Rechtsprechung ergibt sich aktuell nur noch ein Zinssatz von 6,45 %. Diese Reduzierung ist bereits im Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe und im Haushaltsplanentwurf 2017 eingearbeitet und bedeutet für den städt. Haushalt bereits eine Ertragsverschlechterung von 77.137 Euro jährlich.

 

Eine weitere Reduzierung der Ausschüttung auf der Basis einer Eigenkapitalverzinsung von derzeit auf nur noch 4 % würde die Ertragssituation des städt. Haushaltes allein in den Planungsjahren 2017-2020 um 1,374 MIO € verschlechtern und müsste durch Einsparungen im freiwilligen Bereich oder durch andere Ertragsarten kompensiert werden; der Einnahmeausfall im städtischen Haushalt von rd. 343.606 Euro entspräche z.B. jährlich ca. 31 Punkten beim Hebesatz der Grundsteuer B.

 

Auf der anderen Seite würde eine weitere nicht notwendige Erhöhung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebes erfolgen. Nach dem Jahresabschluss 2015 weist diese einen Bestand von 11,9 MIO € auf. Bei einer Eigenkapitalquote von 31 % wird eine weitere Stärkung der Gewinnrücklagen durch Betriebsleitung und Wirtschaftsprüfer auch nicht als notwendig erachtet.

 

Aus den genannten Gründen wird empfohlen, den Antrag abzulehnen.

 

 

9.2.4    Antrag 2/2017 der CDU-Stadtratsfraktion vom 10.01.2017 auf Einrichtung eines Innenstadthausmeisters und Einstellung eines Kostenansatzes in den Haushalt 2017 (Anlage 13)

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Seit 2014 ist bei den KBE eine Halbtagsstelle für einen „Hausmeister“ für die Rheinpromenade angesiedelt; die Erfahrungen hiermit sind äußerst positiv und die Anzahl der Beschwerden haben sich merklich reduziert. Der jährliche Betriebskostenzuschuss an die KBE aus dem städt. Haushalt wurde dafür um 25.000 € jährlich erhöht.

Bei einer Ausweitung sind die Abgrenzung des erweiterten Zuständigkeitsgebietes und der Aufgabenkatalog noch zu bestimmen. Ein Konzept hierzu könnte in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses KBE am 30.03.2017 vorgestellt und beraten werden.

Die Einrichtung einer derartigen ganzen Stelle verursacht Kosten in Höhe von ca. 60.000 € brutto p.a., die nicht aus dem bereits unterfinanzierten Wirtschaftsplan 2017 getragen werden können.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister