Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt wie folgt:
1.
Der
Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste –
Kontakte Emmerich am Rhein wird
festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von €
23.724,50 wird aus dem Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen.
3.
Der
Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2016 – 31.12.2016
Entlastung erteilt.
Sachdarstellung :
Das abgelaufene
Wirtschaftsjahr schließt mit einem nicht unerheblichen Fehlbetrag in Höhe von € 23.724,50 ab. Davon entfallen auf den Bereich
der Bücherei € 8.493,31 und auf den
Bereich von Theater und allg. Kultur €
15.231,19.
Es zeichnet sich
weiterhin ab, dass die in der Vergangenheit getroffenen Aussagen über die
allgemeinen finanzwirtschaftlichen Schwierigkeiten und die immer stärker werdenden Risiken auch
weiterhin unterstrichen werden. Tendenziell steigen Honorare und Veranstaltungsnebenkosten.
Die Zahl der
Abonnenten lag bei 1.347 auf dem Niveau
des Vorjahres. Ein Rückgang (-22) ist im Kabarett zu verzeichnen. Das Angebot
an gutem politischen Kabarettisten, die auch in kleineren Hallen auftreten,
wird immer geringer, bzw. die angefragten Gagen sind für Häuser in unserer
Größenordnung kaum mehr zu finanzieren. Die Angebote, die uns erreichen, gehen
überwiegend zum Comedy über. Dieses Genre wird aber von unseren
Kabarettabonnenten weniger geschätzt und angenommen.
Der Freiverkauf
blieb im Jahre 2016 unter unseren Erwartungen und Planzahlen. Veranstaltungen
mit bekannten Schauspielern wurden durch die Abonnenten derart stark gebucht,
dass für den Freiverkauf kaum noch Karten zur Verfügung standen. Hingegen
werden Theaterstücke mit ernstem Hintergrund kaum gebucht. Gefragt sind überwiegend
leichte Komödien.
Das
Kulturangebot sollte jedoch vielseitig
sein und auch ein Angebot an
klassischem Schauspiel beinhalten, das zum Nachdenken anregt. Es hat sich
wieder gezeigt, dass Veranstaltungen nicht bedenkenlos durchgeführt werden
können. Es wird immer schwieriger Sonderveranstaltungen wie das traditionelle
Neujahrskonzert oder für das ältere Publikum die Veranstaltung Winterzauberland
zu vermarkten. Eine Ballettaufführung des renommierten Moldawischen
Nationalballetts mit über 60 Mitwirkenden wurde aufgrund der geringen Nachfrage
abgesagt.
Das Angebot in
unserem Einzugsgebiet sowie die Ansprüche unserer Kunden steigen stetig.
Unter unserem
Kulturauftrag verstehen wir auch, Kinder und Jugendliche an das Theater
heranzuführen. Für Familien mit Kindern muss ein Theaterbesuch finanzierbar
sein. Trotz unserer angespannten wirtschaftlichen Lage müssen wir für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene ein adäquates Angebot bereitstellen, um die
kulturelle Neugierde zu wecken. Denn nur so können wir die Chance nutzen, auf
zukünftige Publikumsgenerationen bauen zu können.
Im abgelaufenen
Wirtschaftsjahr wurde ein gesteigerter Wert auf die Weiterbildung von
Mitarbeitern im kulturellen Bereich gesetzt. Eine Mitarbeiterin wurde zur
geprüften Veranstaltungsfachwirtin ausgebildet. Sie soll die Betriebsleitung
bei der Umsetzung neuer Ideen und Zielsetzungen unterstützen. Das Ziel muss
sein, Jugendliche und junge Erwachsene an unser Haus zu binden. Die Ausbildung
wurde innerhalb eines Zeitraumes von 4
Monaten (Mo. – Sa.) im Blockunterricht durchgeführt. Ausbildungen innerhalb der
Verwaltung zum Verwaltungsfachwirt dauern in der Regel 2 ½ Jahre. Die
Ausbildungskosten verteilen sich dann auf diesen Zeitrahmen, hingegen hier
diese Kosten im abgelaufenen Wirtschaftsjahr voll zu tragen waren.
Die geplanten
Umsatzerlöse wurden auch dahingehend verringert, da zur Aufstellung des
Wirtschaftsplanes geplante Studienreisen nicht durchgeführt wurden.
Die Stadtbücherei
gewann als Ort von Information, Lesen und Lernen weiterhin an Bedeutung. 33.200
Kunden besuchten die Bücherei. Allein 1.200 Gäste nahmen an 43
Klassenführungen, E-Book-Sprechstunden, Vorleseaktionen sowie an
Autorenlesungen und sonst. Veranstaltungen teil. Trotzdem waren Rückgänge in
der Ausleihe zu verzeichnen. Das Buch rückt durch neue Unterhaltungsmedien immer weiter in den
Hintergrund. Die Büchereikunden bedienen sich an den digitalen Angeboten, über
900 Zugriffe auf die Datenbank des Munzinger Archivs und 9.100 Zugriffe auf den
Online-Katalog der Stadtbücherei.
In dem
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG (Anlage VI des Berichtes über die
Prüfung des Jahresabschlusses) hat sich unter Fragenkreis 7 (d), Klärungsbedarf
über die Anwendung des geänderten EU-Beihilferechts ergeben.
Gem. Art. 107 des
Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union müssen sich Empfänger
staatlicher Ausgleichszahlungen die z.B.
Eigenbetriebe, Theater oder Stadthallen erhalten, im Jahresabschluss die EU
Rechtmäßigkeit der Ausgleichszahlungen vom Wirtschaftsprüfer bescheinigen
lassen. Das europäische Beihilferecht verfolgt das Ziel, einen fairen
Wettbewerb zwischen Unternehmen sicherzustellen. Kein Unternehmen darf dadurch
bessergestellt werden, wenn der Staat es mit Haushaltsmitteln unterstützt. Das
Beihilferecht ist originär europäisches Recht und wird durch die EU-Kommission
gegenüber den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Wettbewerber könnten unter
bestimmten Voraussetzungen u.a. Schadensersatzansprüche geltend machen. Vor
diesem Hintergrund stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit der
Zuschussgewährung der Stadt Emmerich am Rhein zugunsten der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste – Kontakte Emmerich am
Rhein.
Diese Fragestellung
wird derzeit rechtlich geprüft und das Ergebnis dieser Prüfung wird nachgereicht,
bzw. in der Sitzung des Kulturausschusses bekannt gegeben.
Eine Stellungnahme
der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zum Jahresabschluss 2016 liegt bisher noch
nicht vor. Die Stellungnahme wird nachgereicht bzw. auch in der Sitzung am
03.05.2017 bekannt gegeben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Folgekosten in
späteren Jahren:
Ausgleich des
Fehlbetrages aus dem Haushalt der Stadt Emmerich am Rhein für das Jahr 2015
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
Michael Rozendaal
Betriebsleiter