hier: Eingabe Nr. 5/2017 von Herrn Adalbert Niemers
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe nicht zu
folgen.
Sachdarstellung :
Die Verwaltung wie
auch die örtliche Polizeidienststelle halten die vorgeschlagenen,
verkehrsberuhigenden Maßnahmen dort nicht für erforderlich.
Lt. § 45, Abs. 9
der STVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der
besonderen Umstände zwingend geboten ist. Beschränkungen und Verbote dürfen nur
angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht.
Die örtliche
Polizeidienststelle hat in ihrer schriftlichen Anhörung klar zu erkennen
gegeben, dass sie die im Bürgerantrag vorgeschlagenen, verkehrsberuhigenden
Maßnahmen dort nicht für erforderlich hält.
Die Stellungnahme der Polizeidienststelle
Emmerich lautet wie folgt:
„Das betreffende Gebiet wird hauptsächlich
agrartechnisch genutzt. Die Straßen liegen außerhalb und werden hauptsächlich
durch Fußgänger, Radfahrer und freizeitsuchende Fahrzeugführer genutzt.
Unfallmäßig sind diese Straßen nicht
auffällig.
Müllbeseitigung ist dort nicht auffälliger
als an anderen Straßen.
Eine Einschränkung für Anlieger würde hier
vermutlich keine Änderung ergeben.
Verkehrstechnisch ist eine Einschränkung für
den Anliegerverkehr nicht sinnvoll.
Aus polizeilicher Sicht wird der Antrag nicht
befürwortet.
Im Auftrag
Horn“
Im Übrigen ist die
Verwaltung fachlich der Auffassung, dass der Biber durch den gelegentlichen
Autoverkehr nicht als ‚akut gefährdet‘ eingestuft werden kann.
Eine Einschränkung
der genannten Straßen ‚nur für den Anliegerverkehr‘ führt im Übrigen
erfahrungsgemäß auch nicht dazu, wilde Müllablagerungen zu verhindern.
Hier ist eine
intensivere Beobachtung und ‚Sozialkontrolle‘ durch die Anwohner, Eigentümer,
Pächter oder den Gebietsbetreuer wesentlich erfolgversprechender.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter