Betreff
Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzgebietes "Die Moiedtjes" in Emmerich-Hüthum;
hier: Eingabe Nr. 5/2017 von Herrn Adalbert Niemers
Vorlage
05 - 16 1116/2017/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Straße ‚Am Moddeich‘ im Bereich des Naturschutzgebietes „Die Moiedtjes“ für den Durchgangsverkehr zu sperren. Entsprechend sollen bereits an der Kreuzung Mittelweg sowie an der Kreuzung mit dem Spycker Weg Sackgassenschilder aufgestellt werden. Die Verwaltung wird nach Absprache mit den dortigen Besitzern, Pächtern und Bewirtschaftern noch festlegen, wo genau und in welcher Form die Straße auf diesem Teilstück gesperrt wird.

 

Sachdarstellung :

 

Der Antragsteller spricht sich im Sinne des Artenschutzes für eine verkehrliche Einschränkung der umliegenden Straßen in Form einer Beschilderung ‚nur für Anlieger‘ aus.

Die weitere Begründung ist dem Bürgerantrag in der Anlage zu entnehmen.

 

In einer ersten Beurteilung des Bürgerantrags gelangte die Verwaltung, ähnlich wie die örtliche Polizeidienststelle, zu der Auffassung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen dort verkehrstechnisch nicht erforderlich seien. Nach § 45, Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (STVO) sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Verkehrliche Beschränkungen und Verbote dürfen danach nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.

 

Gerade diesbezüglich teilt die Verwaltung umweltfachlich nicht die Auffassung, dass der Biber, wie vom Antragsteller dargelegt, durch den  Autoverkehr als ‚akut gefährdet‘ eingestuft werden kann.

 

Eine Einschränkung der genannten Straßen ‚nur für Anliegerverkehr‘ führt  erfahrungsgemäß auch ordnungsrechtlich nicht dazu, wilde Müllablagerungen zu verhindern. Hier ist eine intensivere Beobachtung und ‚Sozialkontrolle‘ durch die Anwohner, Eigentümer, Pächter oder den Gebietsbetreuer möglicherweise erfolgversprechender.

 

Insofern wurde zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 20.06.2017 der Beschlussvorschlag unterbreitet, dem Bürgerantrag nicht zu folgen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasste jedoch keinen Beschluss und beauftragte die Verwaltung, zunächst einen Ortstermin durchzuführen und danach den Antrag erneut auf die Tagesordnung zu setzen.

 

Um jedoch im Hinblick auf den Ortstermin eine objektivere Einschätzung der Situation vornehmen zu können, hat die Verwaltung die tatsächliche Verkehrsbelastung näher untersucht.

 

Vom 30. 06. bis zum 05. 07. 2017  wurden durch ein automatisches Messgerät alle Verkehrsbewegungen auf der Straße ‚Am Moddeich‘ in Höhe der Gewässer erfasst. Die Auswertung ergab, dass innerhalb dieses Zeitraums insgesamt 1067 Fahrzeuge diese Stelle passierten (das entspricht statistisch ca. 9 Fahrzeugen pro Stunde). Zu den Tagesrandlagen wurden jedoch auch in Pendlerzeiten Spitzenwerte von bis zu knapp 30 Fahrzeugen pro Stunde erreicht. Diese überraschenden Nutzerzahlen führten dazu, dass an einem weiteren Tag eine zusätzliche Erfassung aller Verkehre vor Ort über einen Zeitraum von 11 Stunden hinweg, stattfand. Die bisherige Tendenz bestätigte sich, abgesehen davon gewann man die zusätzliche Erkenntnis, dass ca. 90 % der Kraftfahrzeuge niederländischer Herkunft waren.

 

Dies lässt die Vermutung zu, dass die niederländischen Autofahrer die Straße ‚Am Moddeich‘ als Abkürzung auf ihrem Wege zur B 8 oder zur Autobahn nutzen. In Richtung Hüthum umgehen sie möglicherweise auch den beschrankten Bahnübergang an der B 8 und meiden insofern die weitaus besser ausgebaute, aber geringfügig längere Straße ‚Spyker Weg‘. Die Straße ‚Am Moddeich‘ ist jedoch auch in Anbetracht ihres Querschnittes nur für geringere Geschwindigkeiten, und darüber hinaus für Begegnungsverkehre nur bedingt geeignet. Sie dient ihrem Wesen nach gerade nicht dem ‚übergeordneten‘ Verkehr, sondern in erster Linie den dort Wohnenden, Fahrradfahrern, Erholungssuchenden sowie dem landwirtschaftlichen Verkehr.

 

Es bleibt daher festzuhalten, dass diese hier festgestellten Abkürzungsverkehre grundsätzlich nicht erwünscht sind.

 

Will man hier verkehrslenkend eingreifen, kann als zusätzlicher Belang der des Naturschutzes hinzukommen. Immerhin wird das Naturschutzgebiet mittig durch den Weg geteilt. Von dieser Erschließung gehen unzweifelhaft Beeinträchtigungen, wie sie in dem Bürgerantrag geschildert werden, aus, die in beide Hälften des Naturschutzgebietes hineinwirken. 

 

 

Ergebnis des Ortstermins

 

Auf der Grundlage vorgenannter Erkenntnisse wurde der Sachverhalt vor Ort von der Verwaltung erläutert und eine mögliche Lösung vorgeschlagen, eine Absperrung mittels Pollern und eine entsprechende Sackgassenbeschilderung vorzunehmen.

Nach der Inaugenscheinnahme vor Ort stimmten die Fraktionsvertreter sowie der Antragsteller diesem Vorschlag zu, der zugleich auch den Zielen des Naturschutzes dient und die Straße weiterhin für Fußgänger und Fahrradfahrer passierbar bleibt.

 

Wo genau eine solche Teilsperrung im Bereich der Moiedtjes vorgenommen werden sollte, wird die Verwaltung im Einvernehmen mit den örtlichen Besitzern, Pächtern und Bewirtschaftern der umgebenden, landwirtschaftlich genutzten Flächen klären.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter