Betreff
Neubau eines Übergangswohnheimes an der Tackenweide; hier: Prüfauftrag der CDU-Fraktion vom 10.01.2017
Vorlage
07 - 16 1106/2017/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beschließt den Neubau des Übergangswohnheimes an der Tackenweide

2.    Der Rat beschließt die Aufhebung des Sperrvermerkes über 350.000 € bei Produkt 1.100.01.10.01 Invest. 7003040 Sachkonto 7851 0000.

Sachdarstellung :

 

Am 10. Januar 2017 wurde durch die CDU-Fraktion der Prüfauftrag  gestellt, inwieweit der Neubau der Asylunterkunft an der Tackenweide angesichts der weiter sinkenden Fallzahlen überhaupt noch notwendig erscheint.

Des Weiteren war zu belegen, wie hoch die Belegungszahlen in den anderen Objekten (bestehende Asylunterkunft Tackenweide 19, „Hotel Zur Grenze“, angemietete Wohnungen u.ä.) ist.

Siehe hierzu auch den beigefügten Prüfauftrag der CDU-Fraktion.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass die Aussagen der zuständigen Bezirksregierung zu Aufnahmequoten im Bereich der Flüchtlingsaufnahmen und derer, die nach dem Aufenthaltsgesetz den Kommunen  zugewiesen werden, keine verlässlichen Prognosen für eine zukünftige Planung zulassen.

 

Zu Beginn des Jahres war noch davon auszugehen, dass der Stadt Emmerich am Rhein aufgrund der Erfüllung ihrer Aufnahmequoten bis weit in die zweite Jahreshälfte 2017 keine Flüchtlinge mehr zugewiesen werden. Im zweiten Quartal des Jahres wurde durch die Bezirksregierung aber festgestellt, dass man mit Zahlen aus dem Oktober des Vorjahres die entsprechenden Zuweisungsberechnungen  vorgenommen hat.  Am 11.04.2017 teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit, dass 90 Personen zugewiesen werden. Durch die Zuweisungen, die wöchentlich a 10 Personen erfolgen, würde die Zahl der Asylbewerber auf 292 ansteigen.

 

Aufgrund einer am 08.06.2017 geführten Rückfrage bei der Bezirksregierung wurde die Zahl der Zuweisungen auf 70 reduziert. Für Emmerich heißt dies, dass sich die Zahl der Asylbewerber auf etwa 270 belaufen wird.

Von diesen Flüchtlingen haben  mehr als 50 gute Aussichten auf Anerkennung, da sie aus den Staaten Syrien, Eritrea, Irak, Iran und Somalia stammen.

 

Hintergrund der vorgenannten Reduzierung der Zuweisungen sind die aktuellen Aufnahmequoten der Stadt Emmerich am Rhein. Bei den Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt die Quote der Stadt Emmerich nun bei exakt 103,36%. Die Quote bei den Zuweisungen aufgrund der Wohnsitzauflage liegt bei 97,66% (Stand: 08.06.2017).

 

Lt. Auskunft der Bezirksregierung ist davon auszugehen, dass Emmerich in den nächsten Monaten nicht mit weiteren Zuweisungen rechnen muss. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass die Verlässlichkeit dieser Aussage zu bezweifeln ist.

 

Trotz des engen Kontaktes zur Bezirksregierung können von dort keine konkreten verlässlichen Angaben gemacht werden.

 

Ebenfalls ist die  Möglichkeit, auf die Zuweisungen Einfluss zu nehmen (in Bezug auf Familiengrößen, oder die Zusammensetzung der zugewiesenen Gruppe) – wie dies in der Vergangenheit hin und wieder praktiziert wurde – nicht mehr möglich.

Aufgrund der Vielzahl von Personen aus allen Krisengebieten der Welt, die unterschiedlichen  Religionen angehören und nicht den gleichen  kulturellen Hintergrund haben, wird es immer schwieriger, die Unterbringung konfliktfrei zu lösen.

Wurden bislang überwiegend Familien und alleinstehende Männer zugewiesen, kommen jetzt immer mehr alleinstehende Frauen nach Emmerich. Auch dieser Umstand macht die Unterbringung nicht einfacher. Die geschilderte Problematik  macht auch deutlich, dass es nicht immer gelingen wird unsere angemieteten Wohnungen/Häuser bis zur möglichen Kapazitätsgrenze zu belegen.

 

 

Die aktuellen Belegungszahlen in den größeren Wohnobjekten sind folgendermaßen:

 

Eigene Wohnungen

 

Tackenweide                                      -           46 (4 weitere noch möglich)

Reeser Straße                                    -           12 (7)

Grüne Straße                                      -           13 (7)

Eltener Straße                                     -           08 (7)

 

Mietwohnungen

 

Baustraße                                           -           11 (1)

Eltener Straße                                     -           21 (9)  

Gerhard-Storm-Straße                       -           11 (5)

Goldsteege                                          -           17 (10)

Hotel zur Grenze                                 -           42 (12)

Neustadt                                              -           07 (8)

Wollenweberstraße                             -           11 (3)

 

Bund-Wohnungen

 

Bataverstraße (3 Objekte)                  -           16 (10)

Hoher Weg (3 Objekte)                      -           26

Seufzerallee (2 Objekte)                     -           12 (13)

 

 

Auch unter Berücksichtigung der letzten zehn Zuweisungen ist somit noch ein Plus an Wohnungen vorhanden.

Allerdings ist bei Zuweisung der Plätze die vorab geschilderte Problematik (ethnischer Hintergrund, Religion, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Sprache) zu berücksichtigen.

 

 

Das Übergangsheim an der Tackenweide wird 56 Personen Platz bieten,  mit einem Baubeginn kann nach jetzigem Stand im Frühjahr 2018 begonnen werden (notwendige Baumfällarbeiten erst ab Okt 2017 möglich).  Geplant ist der Abschluss der Baumaßnahme für den Herbst 2019.

 

Im Verlaufe der Bauzeit  laufen langfristige Mietverträge aus.

 

Es handelt sich hierbei um die Häuser:

 

Eltener Straße            -          MV bis 30.09.2018, Miete: 2000 €/mtl. Kaltmiete

 

sowie

 

Wollenweberstraße -            MV bis 30.09.2018, Miete: 600 €/mtl. Kaltmiete

 

Hotel „Zur Grenze“  -           MV bis 13.01.2021, Miete: 5.500 € Kaltmiete zu zahlen.

 

Alle anderen angemieteten Häuser / Wohnungen können mit  einer üblichen Kündigungsfrist (drei Monate) entmietet werden.

 

Inklusive Nebenkosten sind derzeit für alle genutzten und angemieteten Häuser / Wohnungen monatlich mehr als 45.000 € durch die Stadt Emmerich aufzubringen.

 

In den vom Bund kostenfrei (ohne Nebenkosten) zur Verfügung gestellten Wohnungen leben derzeit rund 70 Flüchtlinge.

 

Ein Vorteil der Errichtung eines Übergangsheimes an der Tackenweide wäre die zentrale Unterbringung der Flüchtling, die hierdurch bedingt noch besser betreut werden können und es uns möglich macht flexibler auf Veränderungen zu reagieren.

 

Aufgrund der vorgenannten Problematik und der weltweit nicht einzuschätzenden politischen Lage in den Krisen- und Hungergebieten und der nicht zu beantwortenden Frage inwieweit  die in Europa ausgehandelten politischen Vereinbarungen über die Schließung von Grenzen und den damit verbundenen Verbleib vieler tausender Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern  z.B. in Libyen und der Türkei auch in Zukunft Bestand haben werden, empfiehlt  die Stadtverwaltung der Stadt Emmerich am Rhein den Bau der bereits in der Vergangenheit in verschiedenen Gremien besprochen Asylunterkunft.

Auch unter wirtschaftlichen Aspekten ist der Neubau einer Asylunterkunft der jetzigen Situation vorzuziehen.

 

Beigefügt ist der Sachdarstellung eine Auflistung aller für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzten Wohnungen inklusive der anfallenden Kosten.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Für diese Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2017 keine Haushaltsmittel zur Verfügung (Sperrvermerk).

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister