Beschlussvorschlag
1.
Der Rat beschließt den Neubau des Übergangswohnheimes
an der Tackenweide
2.
Der Rat beschließt die Aufhebung des Sperrvermerkes
über 350.000 € bei Produkt 1.100.01.10.01 Invest. 7003040 Sachkonto 7851 0000.
Sachdarstellung :
Am 10. Januar 2017 wurde durch die
CDU-Fraktion der Prüfauftrag gestellt,
inwieweit der Neubau der Asylunterkunft an der Tackenweide angesichts der
weiter sinkenden Fallzahlen überhaupt noch notwendig erscheint.
Des Weiteren war zu belegen, wie hoch die Belegungszahlen
in den anderen Objekten (bestehende Asylunterkunft Tackenweide 19, „Hotel Zur
Grenze“, angemietete Wohnungen u.ä.) ist.
Siehe hierzu auch den beigefügten Prüfauftrag
der CDU-Fraktion.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die Aussagen
der zuständigen Bezirksregierung zu Aufnahmequoten im Bereich der
Flüchtlingsaufnahmen und derer, die nach dem Aufenthaltsgesetz den
Kommunen zugewiesen werden, keine
verlässlichen Prognosen für eine zukünftige Planung zulassen.
Zu Beginn des Jahres war noch davon
auszugehen, dass der Stadt Emmerich am Rhein aufgrund der Erfüllung ihrer
Aufnahmequoten bis weit in die zweite Jahreshälfte 2017 keine Flüchtlinge mehr
zugewiesen werden. Im zweiten Quartal des Jahres wurde durch die
Bezirksregierung aber festgestellt, dass man mit Zahlen aus dem Oktober des
Vorjahres die entsprechenden Zuweisungsberechnungen vorgenommen hat. Am 11.04.2017 teilte die Bezirksregierung
Arnsberg mit, dass 90 Personen zugewiesen werden. Durch die Zuweisungen, die
wöchentlich a 10 Personen erfolgen, würde die Zahl der Asylbewerber auf 292
ansteigen.
Aufgrund einer am 08.06.2017 geführten
Rückfrage bei der Bezirksregierung wurde die Zahl der Zuweisungen auf 70
reduziert. Für Emmerich heißt dies, dass sich die Zahl der Asylbewerber auf
etwa 270 belaufen wird.
Von diesen Flüchtlingen haben mehr als 50 gute Aussichten auf Anerkennung,
da sie aus den Staaten Syrien, Eritrea, Irak, Iran und Somalia stammen.
Hintergrund der vorgenannten Reduzierung der
Zuweisungen sind die aktuellen Aufnahmequoten der Stadt Emmerich am Rhein. Bei
den Zuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz liegt die Quote der Stadt
Emmerich nun bei exakt 103,36%. Die Quote bei den Zuweisungen aufgrund der
Wohnsitzauflage liegt bei 97,66% (Stand: 08.06.2017).
Lt. Auskunft der Bezirksregierung ist davon
auszugehen, dass Emmerich in den nächsten Monaten nicht mit weiteren
Zuweisungen rechnen muss. Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass die
Verlässlichkeit dieser Aussage zu bezweifeln ist.
Trotz des engen Kontaktes zur Bezirksregierung
können von dort keine konkreten verlässlichen Angaben gemacht werden.
Ebenfalls ist die Möglichkeit, auf die Zuweisungen Einfluss zu
nehmen (in Bezug auf Familiengrößen, oder die Zusammensetzung der zugewiesenen
Gruppe) – wie dies in der Vergangenheit hin und wieder praktiziert wurde –
nicht mehr möglich.
Aufgrund der Vielzahl von Personen aus allen
Krisengebieten der Welt, die unterschiedlichen
Religionen angehören und nicht den gleichen kulturellen Hintergrund haben, wird es immer
schwieriger, die Unterbringung konfliktfrei zu lösen.
Wurden bislang überwiegend Familien und
alleinstehende Männer zugewiesen, kommen jetzt immer mehr alleinstehende Frauen
nach Emmerich. Auch dieser Umstand macht die Unterbringung nicht einfacher. Die
geschilderte Problematik macht auch
deutlich, dass es nicht immer gelingen wird unsere angemieteten
Wohnungen/Häuser bis zur möglichen Kapazitätsgrenze zu belegen.
Die aktuellen Belegungszahlen in den größeren Wohnobjekten sind
folgendermaßen:
Eigene Wohnungen
Tackenweide - 46
(4 weitere noch möglich)
Reeser Straße - 12
(7)
Grüne Straße - 13
(7)
Eltener Straße - 08 (7)
Mietwohnungen
Baustraße - 11 (1)
Eltener Straße - 21
(9)
Gerhard-Storm-Straße - 11
(5)
Goldsteege - 17 (10)
Hotel zur Grenze - 42
(12)
Neustadt - 07 (8)
Wollenweberstraße - 11 (3)
Bund-Wohnungen
Bataverstraße (3 Objekte) - 16 (10)
Hoher Weg (3 Objekte) - 26
Seufzerallee (2 Objekte) - 12 (13)
Auch unter Berücksichtigung der letzten zehn
Zuweisungen ist somit noch ein Plus an Wohnungen vorhanden.
Allerdings ist bei Zuweisung der Plätze die
vorab geschilderte Problematik (ethnischer Hintergrund, Religion,
Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Sprache) zu berücksichtigen.
Das Übergangsheim an der Tackenweide wird 56
Personen Platz bieten, mit einem
Baubeginn kann nach jetzigem Stand im Frühjahr 2018 begonnen werden (notwendige
Baumfällarbeiten erst ab Okt 2017 möglich).
Geplant ist der Abschluss der Baumaßnahme für den Herbst 2019.
Im Verlaufe der Bauzeit laufen langfristige Mietverträge aus.
Es handelt sich hierbei um die Häuser:
Eltener Straße - MV bis 30.09.2018, Miete: 2000 €/mtl. Kaltmiete
sowie
Wollenweberstraße - MV bis 30.09.2018, Miete: 600 €/mtl. Kaltmiete
Hotel „Zur Grenze“ - MV
bis 13.01.2021, Miete: 5.500 € Kaltmiete zu zahlen.
Alle anderen angemieteten Häuser / Wohnungen
können mit einer üblichen
Kündigungsfrist (drei Monate) entmietet werden.
Inklusive Nebenkosten sind derzeit für alle
genutzten und angemieteten Häuser / Wohnungen monatlich mehr als 45.000 € durch
die Stadt Emmerich aufzubringen.
In den vom Bund kostenfrei (ohne Nebenkosten)
zur Verfügung gestellten Wohnungen leben derzeit rund 70 Flüchtlinge.
Ein Vorteil der Errichtung eines
Übergangsheimes an der Tackenweide wäre die zentrale Unterbringung der
Flüchtling, die hierdurch bedingt noch besser betreut werden können und es uns
möglich macht flexibler auf Veränderungen zu reagieren.
Aufgrund der vorgenannten Problematik und der
weltweit nicht einzuschätzenden politischen Lage in den Krisen- und
Hungergebieten und der nicht zu beantwortenden Frage inwieweit die in Europa ausgehandelten politischen
Vereinbarungen über die Schließung von Grenzen und den damit verbundenen
Verbleib vieler tausender Flüchtlinge in den Flüchtlingslagern z.B. in Libyen und der Türkei auch in Zukunft
Bestand haben werden, empfiehlt die
Stadtverwaltung der Stadt Emmerich am Rhein den Bau der bereits in der
Vergangenheit in verschiedenen Gremien besprochen Asylunterkunft.
Auch unter wirtschaftlichen Aspekten ist der
Neubau einer Asylunterkunft der jetzigen Situation vorzuziehen.
Beigefügt ist der Sachdarstellung eine
Auflistung aller für die Unterbringung von Asylbewerbern genutzten Wohnungen
inklusive der anfallenden Kosten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Für diese Maßnahme stehen im Haushaltsplan 2017
keine Haushaltsmittel zur Verfügung (Sperrvermerk).
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister