Beschlussvorschlag
- Der Betriebsausschuss beschließt, der
Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu
erteilen.
- Der Rat beschließt den Jahresabschluss
gemäß § 4 c EigVO der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2016
festzustellen und
- den Jahresabschluss wie folgt zu
verwenden:
a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt
Emmerich am Rhein
im Rahmen der
Eigenkapitalverzinsung und
b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 1.167.069,79 € in die
allgemeine Rücklage
(Gewinnrücklage) sowie
- den Betriebsausschuss der
Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.
Sachdarstellung :
Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in
seiner Sitzung am 08.09.2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den
Jahresabschluss zum 31.12.2016 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die
Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 16.09.2016 gemäß § 106 Abs.
2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2016 liegt nunmehr mit
der Bilanz (siehe Anlage 1) zum 31.12.2016, der Gewinn- und Verlustrechnung
(siehe Anlage 2), dem Lagebericht (siehe Anlage 3) und der spartenübergreifenden
Erfolgsübersicht (siehe Anlage 4) vor.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible wird in der
Sitzung des Betriebsausschusses am 07.09.2017 den Bericht erläutern und zur
Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des
Betriebsausschusses sowie die im Rat
vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene
Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2016. Außerdem wird allen
Ratsmitgliedern eine Ausfertigung des Prüfberichtes per PDF-Datei zur Verfügung
gestellt.
Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis
der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen
Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird.
Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung
der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat
der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat in
seiner Sitzung am 26.09.2017 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und
beschließt sogleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die
Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der
Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
bereits in seiner Sitzung am 15.12.2015 – mit der Verabschiedung des
Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2016 – die Vorababführung der
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO
NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag
wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei
der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es
jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten
Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die
wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes abschließend beurteilt werden
kann.
Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 durch die
Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Eversheim/Stuible hat zu keinerlei
Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene
Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.148.801,79 €
abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des
Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im
Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.
Zusammenfassend kann man sagen, dass das Jahresergebnis 2016 der KBE äußerst
zufriedenstellend ist. Mit dem oben genannten Jahresüberschuss wurde eins der
besseren Ergebnisse der KBE erzielt. Das positive Niveau des Vorjahres konnte
gehalten werden. Dabei verliefen die gebührenfinanzierten Betriebszweige
weitestgehend im Rahmen der Planungen. Schon im Nachtrag für 2016 ( NT 2016 )
hat sich dieses Ergebnis abgezeichnet.
Auch der Blick auf die jeweiligen
Gebührenausgleichsrücklagen ist erfreulich. Sämtliche Gebührenhaushalte sind
nach dem KAG positiv ausgestaltet. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben nach
dem KAG erfüllt.
Im Betriebszweig Verwaltung
sind die spartenübergreifenden Aufwendungen zusammengefasst. Auch hier verlief
das Geschäft nahezu plangemäß ohne große Abweichungen.
Maßgeblich verantwortlich für das Gesamtjahresergebnis der KBE ist
naturgemäß der Betriebszweig Abwasser.
Hier sind seit 2013 gravierende Änderungen der Einleitungsverhältnisse eines
maßgebenden Großeinleiters aufgetreten, die das Ergebnis in diesen Sparten
nachhaltig beeinflussen. Eine stetige Reduzierung der Wassermenge bis auf nur
noch 25 % der Mengen aus dem Jahre 2012 hat bei nahezu unveränderter Kostenstruktur
unmittelbar Auswirkung auf die Gebührenhöhe.
Auch für 2016 musste die Gebühr angehoben werden mit dem Effekt, dass
sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr nicht verändert haben. Die
Gebührenanpassung führte auch zu einem positiven Ausgleich der zugehörigen
Gebührenausgleichsrücklage. Eine derartige Entwicklung war jedoch auch im NT
2016 bereits erwartet worden.
Einsparungen gab es im Bereich der Abschreibungen, die mit - 53 T€
besser abschlossen als prognostiziert. Ursächlich hierfür ist der Sachverhalt,
dass die Investitionen hin und wieder nicht so zeitgerecht fertiggestellt
werden konnten wie geplant. Die größeren Einsparungen im korrespondierenden
Bereich der Verzinsung resultiert jedoch aus Einmaleffekten in Folge der
vorzeitigen Zurückzahlung eines Darlehens in 2015. Tendenziell handelt es sich
jedoch hierbei um ständig steigende Ausgabepositionen, die auch zukünftig das
Ergebnis belasten wird.
Auch im abgelaufenen Kalenderjahr hat der Winterdienst im vierten Jahr
in Folge faktisch nicht stattgefunden. Die im Betriebszweig Straßenreinigung und Winterwartung aufgelaufenen
Überschüsse führten zu einer gravierenden Reduzierung der Gebührensätze für die
Winterwartung von 2,65 €/m auf nur noch 0,92 €/m ( - 65 % ) ab dem 1.1.2016
durch den Einsatz von Mitteln aus der Gebührenausgleichsrücklage. Damit war der
Geschäftsverlauf in dieser Sparte wie im NT 2016 prognostiziert.
Auch im Betriebszweig Abfallentsorgung
hat sich die positive Entwicklung weiter fortgesetzt. Hier sind die Gebühren
bereits seit 2013/2014 konstant. Durch Mehreinnahmen hat sich der Bedarf für
den Rückgriff auf die Gebührenausgleichsrücklage jedoch gegenüber den
Planzahlen verringert. Statt 25 T€ waren lediglich 5 T€ zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes
aus der zugehörigen Rücklage zu entnehmen. Dies schafft hinsichtlich der
Gebührenhöhe Gestaltungsspielräume für die Folgejahre. Dies ist umso
erfreulicher, als bereits für das laufende Kalenderjahr in Folge der
Kostenreduzierung bei Abfallentsorgung eine weitere Gebührensenkung vorgenommen
werden konnte.
Eine äußerst positive Entwicklung hat der Betriebszweig Friedhöfe genommen. Ende 2015 war die
zugehörige Gebührenausgleichsrücklage erstmals positiv, so dass ab diesem Jahr
eine leichte Gebührensenkung vorgenommen werden konnte. Der Rückgang der
Umsatzerlöse in 2016 ist jedoch allein der Tatsache geschuldet, dass nach dem
KAG die erwirtschafteten Überschusse bilanziell nicht vereinnahmt werden
dürfen, sondern in die Rücklage abzuführen sind. Damit war der Geschäftsverlauf
weitestgehend im Bereich der Planungen für den NT 2016.
In den nicht aus Gebühren finanzierten Betriebszweig Bauhof konnte der von der Stadt
Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetrahmen nur mit Mühe eingehalten werden ( -
4 T€ ). Gravierende Einsparungen bei den Unterhaltungsmaßnahmen - wie die
Streichung aller vorgesehener Splittarbeiten - führten zu einem
Budgetausgleich, der beim NT 2016 noch nicht abzusehen war. Hier wurde noch von
einem Defizit von - 185 T€ ausgegangen. Dennoch leidet dieser Betriebszweig an
einer ständigen Unterfinanzierung. Mit der vereinbarten Budgetanpassung von + 1
% pro Jahr ( dies entspricht einem Betrag von ca. 35 T€ ) lassen sich die
steigenden Kosten auf Dauer nicht auffangen.
2016 und 2017 stiegen die Aufwendungen für die Entwässerung der
öffentlichen Straßen und Plätze jeweils um 145 T€ gegenüber dem Vorjahr.
Angesichts des oben genannten Betrages werden die Probleme offensichtlich. Für
2017 ist daher im Nachhinein bei der Verabschiedung des städtischen Haushaltes
das Budget außerordentlich um + 315 T€ angepasst worden. In diesem Betrag ist
jedoch auch eine zusätzliche Stelle für einen "Innenstadthausmeister"
enthalten.
Bereits für 2016 wurde das Budget auf Wunsch des Rates um 100 T€
außerordentlich angehoben. Diese Mittel wurden jedoch ausschließlich für die
Verbesserung der Pflegestandards bei der Grünflächenpflege eingesetzt, wie der
Anstieg der Fremdleistungen in diesem Bereich dokumentiert.
Insgesamt ist jedoch das Jahresergebnis - wie oben erwähnt - äußerst
positiv, zumal auch bei der Gebührenausgleichsrücklage keine Defizite
veranschlagt werden müssen. Die Betriebsleitung wird dadurch in die Lage
versetzt, die o.g. Beschlussvorschläge zu unterbreiten, da sie wirtschaftlich
vertretbar sind.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
.
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr vorgesehen. sh. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter