Betreff
Vorlage des Jahresabschlusses der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.012.2016 mit zugehörigem Prüfungsbericht und Verwendungsnachweis
Vorlage
70 - 16 1195/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Betriebsausschuss beschließt, der Betriebsleitung für das Jahr 2016 gemäß § 5 Abs. 2 EigVO NRW Entlastung zu erteilen.
  2. Der Rat beschließt den Jahresabschluss gemäß § 4 c EigVO der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zum 31.12.2016 festzustellen und
  3. den Jahresabschluss wie folgt zu verwenden:

a) Abführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein

    im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung und

b) die Einstellung eines Betrages in Höhe von 1.167.069,79 € in die allgemeine Rücklage

     (Gewinnrücklage) sowie

  1. den Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein zu entlasten.

Sachdarstellung :

 

Der Betriebsausschuss der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible Treuberater GmbH aus Düsseldorf als Prüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2016 gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW benannt. Die Bezirksregierung Düsseldorf – vertreten durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne – hat dieser Bestellung mit Schreiben vom 16.09.2016 gemäß § 106 Abs. 2 Satz 5 GO zugestimmt. Der Prüfungsbericht für das Jahr 2016 liegt nunmehr mit der Bilanz (siehe Anlage 1) zum 31.12.2016, der Gewinn- und Verlustrechnung (siehe Anlage 2), dem Lagebericht (siehe Anlage 3) und der spartenübergreifenden Erfolgsübersicht (siehe Anlage 4) vor.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Eversheim/Stuible wird in der Sitzung des Betriebsausschusses am 07.09.2017 den Bericht erläutern und zur Beantwortung von weiteren Fragen zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des Betriebsausschusses  sowie die im Rat vertretenen Fraktionen erhalten mit der Einladung zur Sitzung eine gebundene Gesamtausgabe des Jahresabschlusses der KBE zum 31.12.2016. Außerdem wird allen Ratsmitgliedern eine Ausfertigung des Prüfberichtes per PDF-Datei zur Verfügung gestellt.

Nach § 26 Abs. 1 EigVO berät der Betriebsausschuss über das Ergebnis der Prüfung des Jahresberichtes und seiner Anlagen, bevor er zur endgültigen Beschlussfassung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet wird. Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung und spricht eine Empfehlung für die Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein aus. Gemäß § 4 c EigVO stellt dann der Rat in seiner Sitzung am 26.09.2017 den Jahresabschluss der KBE abschließend fest und beschließt sogleich über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. über die Behandlung des Jahresverlustes, sowie über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Zum vorgeschlagenen Verwendungsbeschluss bezüglich der Eigenkapitalverzinsung ist anzumerken, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits in seiner Sitzung am 15.12.2015 – mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans der KBE für das Jahr 2016 – die Vorababführung der Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 7 % = 981.732,00 € gemäß § 26 Abs. 2 EigVO NRW und § 4 c EigVO NRW vom Grundsatz her so beschlossen hat. Dieser Betrag wurde auch schon im vergangenen Jahr in der beschlossenen Höhe an die Kämmerei der Stadt Emmerich am Rhein überwiesen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es jedoch grundsätzlich erforderlich, über die Gewinnverwendung nochmals einen gesonderten Beschluss herbeizuführen, sobald das geprüfte Jahresergebnis vorliegt und die wirtschaftliche Situation des Eigenbetriebes abschließend beurteilt werden kann.

Die Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 durch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Eversheim/Stuible hat zu keinerlei Beanstandungen geführt. Wie auch in den Vorjahren konnte somit der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Die KBE hat das vergangene Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.148.801,79 € abgeschlossen, so dass die Auszahlung der vereinbarten Verzinsung des Eigenkapitals an die Stadt Emmerich am Rhein in der gewünschten Höhe im Nachhinein wirtschaftlich vertretbar ist.

Zusammenfassend kann man sagen, dass das Jahresergebnis 2016 der KBE äußerst zufriedenstellend ist. Mit dem oben genannten Jahresüberschuss wurde eins der besseren Ergebnisse der KBE erzielt. Das positive Niveau des Vorjahres konnte gehalten werden. Dabei verliefen die gebührenfinanzierten Betriebszweige weitestgehend im Rahmen der Planungen. Schon im Nachtrag für 2016 ( NT 2016 ) hat sich dieses Ergebnis abgezeichnet.

Auch der Blick auf die jeweiligen Gebührenausgleichsrücklagen ist erfreulich. Sämtliche Gebührenhaushalte sind nach dem KAG positiv ausgestaltet. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben nach dem KAG erfüllt.

Im Betriebszweig Verwaltung sind die spartenübergreifenden Aufwendungen zusammengefasst. Auch hier verlief das Geschäft nahezu plangemäß ohne große Abweichungen.

Maßgeblich verantwortlich für das Gesamtjahresergebnis der KBE ist naturgemäß der Betriebszweig Abwasser. Hier sind seit 2013 gravierende Änderungen der Einleitungsverhältnisse eines maßgebenden Großeinleiters aufgetreten, die das Ergebnis in diesen Sparten nachhaltig beeinflussen. Eine stetige Reduzierung der Wassermenge bis auf nur noch 25 % der Mengen aus dem Jahre 2012 hat bei nahezu unveränderter Kostenstruktur unmittelbar Auswirkung auf die Gebührenhöhe.

Auch für 2016 musste die Gebühr angehoben werden mit dem Effekt, dass sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr nicht verändert haben. Die Gebührenanpassung führte auch zu einem positiven Ausgleich der zugehörigen Gebührenausgleichsrücklage. Eine derartige Entwicklung war jedoch auch im NT 2016 bereits erwartet worden.

Einsparungen gab es im Bereich der Abschreibungen, die mit - 53 T€ besser abschlossen als prognostiziert. Ursächlich hierfür ist der Sachverhalt, dass die Investitionen hin und wieder nicht so zeitgerecht fertiggestellt werden konnten wie geplant. Die größeren Einsparungen im korrespondierenden Bereich der Verzinsung resultiert jedoch aus Einmaleffekten in Folge der vorzeitigen Zurückzahlung eines Darlehens in 2015. Tendenziell handelt es sich jedoch hierbei um ständig steigende Ausgabepositionen, die auch zukünftig das Ergebnis belasten wird.

Auch im abgelaufenen Kalenderjahr hat der Winterdienst im vierten Jahr in Folge faktisch nicht stattgefunden. Die im Betriebszweig Straßenreinigung und Winterwartung aufgelaufenen Überschüsse führten zu einer gravierenden Reduzierung der Gebührensätze für die Winterwartung von 2,65 €/m auf nur noch 0,92 €/m ( - 65 % ) ab dem 1.1.2016 durch den Einsatz von Mitteln aus der Gebührenausgleichsrücklage. Damit war der Geschäftsverlauf in dieser Sparte wie im NT 2016 prognostiziert.

Auch im Betriebszweig Abfallentsorgung hat sich die positive Entwicklung weiter fortgesetzt. Hier sind die Gebühren bereits seit 2013/2014 konstant. Durch Mehreinnahmen hat sich der Bedarf für den Rückgriff auf die Gebührenausgleichsrücklage jedoch gegenüber den Planzahlen verringert. Statt 25 T€ waren lediglich 5 T€ zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes aus der zugehörigen Rücklage zu entnehmen. Dies schafft hinsichtlich der Gebührenhöhe Gestaltungsspielräume für die Folgejahre. Dies ist umso erfreulicher, als bereits für das laufende Kalenderjahr in Folge der Kostenreduzierung bei Abfallentsorgung eine weitere Gebührensenkung vorgenommen werden konnte.

Eine äußerst positive Entwicklung hat der Betriebszweig Friedhöfe genommen. Ende 2015 war die zugehörige Gebührenausgleichsrücklage erstmals positiv, so dass ab diesem Jahr eine leichte Gebührensenkung vorgenommen werden konnte. Der Rückgang der Umsatzerlöse in 2016 ist jedoch allein der Tatsache geschuldet, dass nach dem KAG die erwirtschafteten Überschusse bilanziell nicht vereinnahmt werden dürfen, sondern in die Rücklage abzuführen sind. Damit war der Geschäftsverlauf weitestgehend im Bereich der Planungen für den NT 2016.

In den nicht aus Gebühren finanzierten Betriebszweig Bauhof konnte der von der Stadt Emmerich am Rhein vorgegebene Budgetrahmen nur mit Mühe eingehalten werden ( - 4 T€ ). Gravierende Einsparungen bei den Unterhaltungsmaßnahmen - wie die Streichung aller vorgesehener Splittarbeiten - führten zu einem Budgetausgleich, der beim NT 2016 noch nicht abzusehen war. Hier wurde noch von einem Defizit von - 185 T€ ausgegangen. Dennoch leidet dieser Betriebszweig an einer ständigen Unterfinanzierung. Mit der vereinbarten Budgetanpassung von + 1 % pro Jahr ( dies entspricht einem Betrag von ca. 35 T€ ) lassen sich die steigenden Kosten auf Dauer nicht auffangen.

2016 und 2017 stiegen die Aufwendungen für die Entwässerung der öffentlichen Straßen und Plätze jeweils um 145 T€ gegenüber dem Vorjahr. Angesichts des oben genannten Betrages werden die Probleme offensichtlich. Für 2017 ist daher im Nachhinein bei der Verabschiedung des städtischen Haushaltes das Budget außerordentlich um + 315 T€ angepasst worden. In diesem Betrag ist jedoch auch eine zusätzliche Stelle für einen "Innenstadthausmeister" enthalten.

Bereits für 2016 wurde das Budget auf Wunsch des Rates um 100 T€ außerordentlich angehoben. Diese Mittel wurden jedoch ausschließlich für die Verbesserung der Pflegestandards bei der Grünflächenpflege eingesetzt, wie der Anstieg der Fremdleistungen in diesem Bereich dokumentiert.

Insgesamt ist jedoch das Jahresergebnis - wie oben erwähnt - äußerst positiv, zumal auch bei der Gebührenausgleichsrücklage keine Defizite veranschlagt werden müssen. Die Betriebsleitung wird dadurch in die Lage versetzt, die o.g. Beschlussvorschläge zu unterbreiten, da sie wirtschaftlich vertretbar sind.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

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Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr  vorgesehen. sh. Anlage

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter