Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, die Sanierungskosten bis zu einer Gesamthöhe von
18.000 €, unter Abzug von Zuschüssen Dritter, für den Bodenbelag der
Kindertageseinrichtung Löwenzahn zu finanzieren.
Sachdarstellung :
Der Bodenbelag in
der Kindertageseinrichtung Löwenzahn bedarf der kompletten Erneuerung. Lt.
Auskunft der Elterninitiative sind die Kosten der Sanierung vertraglich vom
Mieter zu finanzieren. Die
Sanierungskosten belaufen sich nach Angabe der Elterninitiative auf ca. 18.000
€, ein Angebot liegt vor. Diesen Finanzierungsaufwand kann die Elterninitiative
aus eigenen Mitteln nicht leisten. Ein Ortstermin hat stattgefunden, die
Notwendigkeit der Erneuerung wurde festgestellt. Es wird einen
schriftlichen Antrag an die Stadt
Emmerich geben mit der Bitte um Über- bzw. Teilübernahme der Kosten. Einen weiteren Zuschussantrag wird die
Elterninitiative an die Rudolf W. Stahr – Sozial- und Kultur Stiftung stellen.
Die Stiftung tagt voraussichtlich das nächste Mal Ende Juli 2017. Die Entscheidung über einen
freiwilligen Stadtzuschuss sollte allerdings auf der heutigen Sitzung des
Jugendhilfeausschusses behandelt werden, damit die Sanierung des Bodenbelages
nach den Sommerferien in die Wege geleitet werden kann. Die nächste Sitzung des
Jugendhilfeausschusses ist planungsmäßig erst am 28.09.2017 vorgesehen. Da
keine Mittel im Haushalt 2017 vorhanden sind, muss die Beratungsfolge HFA und
Rat eingehalten werden.
Zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung liegt der Antrag in schriftlicher Form noch nicht vor. Der Antrag der Elterninitiative wird als
Tischvorlage in der Sitzung nachgereicht. Es ist beabsichtigt, das von Seiten des Jugendamtes
eine Anfrage an den Vermieter der Einrichtung, hinsichtlich einer
Mitfinanzierung der Sanierungskosten, gestellt wird.
Ergänzung zur Vorlage:
Die
Zuschussbewilligung Dritter konnte erst nach dem Sitzungstermin des JHA vom
29.06.2017 erfolgen. Der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet die
Bodensanierung zu finanzieren, leistet jedoch einen freiwilligen Zuschuss. Nach
Abzug der Zuwendungen des Vermieters und der Rudolf W. Stahr – Sozial- und
Kulturstiftung an die Elterninitiative Löwenzahn verbleibt für die Sanierung
des Bodenbelages ein Zuschussbedarf in Höhe von bis zu 6.000 €-, der von der
Stadt Emmerich finanziert werden soll.
Die
Sanierungskosten können nicht aus dem zwischenzeitlich beschlossenem
Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gegenfinanziert werden,
da die Kindertageseinrichtung in einem Mietverhältnis steht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim Produkt 1.100.0601.01.
Diese Maßnahme ist
im Haushalt 2017 nicht vorgesehen. Ohne eine Kostenbeteiligung Dritter müssten
bis zu 18.000 € im Haushalt bereitgestellt werden. Ergänzung
zur JHA Vorlage: Die Kosten belaufen sich nach Abzug der Zuschüsse Dritter auf
bis zu 6.000 €.
Der Mehraufwand
dürfte aus dem Gesamtbudget 400 bereitgestellt werden können.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister