Betreff
Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Zuschusses zu den Sanierungskosten des Bodenbelages in der Kindertageseinrichtung Elterninitiative Löwenzahn
Vorlage
04 - 16 1146/2017/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Sanierungskosten bis zu einer Gesamthöhe von 18.000 €, unter Abzug von Zuschüssen Dritter, für den Bodenbelag der Kindertageseinrichtung Löwenzahn zu finanzieren.

 

Sachdarstellung :

 

Der Bodenbelag in der Kindertageseinrichtung Löwenzahn bedarf der kompletten Erneuerung. Lt. Auskunft der Elterninitiative sind die Kosten der Sanierung vertraglich vom Mieter zu finanzieren.  Die Sanierungskosten belaufen sich nach Angabe der Elterninitiative auf ca. 18.000 €, ein Angebot liegt vor. Diesen Finanzierungsaufwand kann die Elterninitiative aus eigenen Mitteln nicht leisten. Ein Ortstermin hat stattgefunden, die Notwendigkeit der Erneuerung wurde festgestellt. Es wird einen schriftlichen  Antrag an die Stadt Emmerich geben mit der Bitte um Über- bzw. Teilübernahme der Kosten.  Einen weiteren Zuschussantrag wird die Elterninitiative an die Rudolf W. Stahr – Sozial- und Kultur Stiftung stellen. Die Stiftung tagt voraussichtlich das nächste Mal  Ende Juli 2017. Die Entscheidung über einen freiwilligen Stadtzuschuss sollte allerdings auf der heutigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses behandelt werden, damit die Sanierung des Bodenbelages nach den Sommerferien in die Wege geleitet werden kann. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses ist planungsmäßig erst am 28.09.2017 vorgesehen. Da keine Mittel im Haushalt 2017 vorhanden sind, muss die Beratungsfolge HFA und Rat eingehalten werden.

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegt der Antrag in schriftlicher Form noch nicht  vor. Der Antrag der Elterninitiative wird als Tischvorlage in der Sitzung nachgereicht. Es ist  beabsichtigt, das von Seiten des Jugendamtes eine Anfrage an den Vermieter der Einrichtung, hinsichtlich einer Mitfinanzierung der Sanierungskosten, gestellt wird.

 

Ergänzung zur Vorlage:

Die Zuschussbewilligung Dritter konnte erst nach dem Sitzungstermin des JHA vom 29.06.2017 erfolgen. Der Vermieter ist rechtlich nicht verpflichtet die Bodensanierung zu finanzieren, leistet jedoch einen freiwilligen Zuschuss. Nach Abzug der Zuwendungen des Vermieters und der Rudolf W. Stahr – Sozial- und Kulturstiftung an die Elterninitiative Löwenzahn verbleibt für die Sanierung des Bodenbelages ein Zuschussbedarf in Höhe von bis zu 6.000 €-, der von der Stadt Emmerich finanziert werden soll.

Die Sanierungskosten können nicht aus dem zwischenzeitlich beschlossenem Bundesprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ gegenfinanziert werden, da die Kindertageseinrichtung in einem Mietverhältnis steht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim                         Produkt 1.100.0601.01.

 

Diese Maßnahme ist im Haushalt 2017 nicht vorgesehen. Ohne eine Kostenbeteiligung Dritter müssten bis zu 18.000 € im Haushalt bereitgestellt werden. Ergänzung zur JHA Vorlage: Die Kosten belaufen sich nach Abzug der Zuschüsse Dritter auf bis zu 6.000 €.

 

Der Mehraufwand dürfte aus dem Gesamtbudget 400 bereitgestellt werden können.  

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister