Betreff
Platzgestaltung Neumarkt;
hier: Beschluss zur Umgestaltung
Vorlage
05 - 16 1189/2017/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, gemäß dem vorliegenden Entwurf für die Platzfläche Neumarkt die Ausführungsplanung zu erarbeiten und vor Baubeginn dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen. Die Baumaßnahme soll bei Realisierung des Wohn- und Geschäftshauses durchgeführt werden.

 

Sachdarstellung :

 

Die Platzgestaltung des Neumarktes auf Grundlage des bereits beschlossenen Bebauungsplans Nr. E 18/14 -Neumarkt/Umgebung- wurde parallel zum Bebauungsplanverfahren geplant. Mit Fertigstellung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt soll auch die Platzgestaltung abgeschlossen sein.

 

In der Sitzung vom 22.11.2016 wurde vom  Ausschuss für Stadtentwicklung der Entwurf der Platzgestaltung beschlossen. Der Öffentlichkeit wurde der Entwurf am 10.01.2017 in einer Veranstaltung im PAN vorgestellt. Im ASE und in der Öffentlichkeitsveranstaltung wurden Verbesserungsvorschläge geäußert. Insbesondere die Materialauswahl wurde von Einzelnen kontrovers diskutiert. Daraufhin fand mit Mitgliedern des ASE und Vertretern der Verwaltung am 22.05.2017 eine Bereisung verschiedener Referenzflächen statt, an denen mit dem Vorschlag vergleichbares Material verlegt wurde.

 

Die erste Referenzfläche am Bahnhof in Plettenberg wurde in einem Pflasterstein mit Natursteinvorsatz und Teflon-Beschichtung hergestellt. Hier waren die Erfahrungen seitens der örtlichen Kommunalbetriebe bezüglich der Reinigung sehr positiv. Das Pflaster machte einen sauberen Eindruck, obwohl es schon vor mehreren Jahren verlegt wurde.

 

In Gevelsberg wurde ein Pflaster mit gelblicher speziell angefertigter Farbzusammensetzung verlegt. Auf eine Beschichtung wurde bewusst verzichtet. Hier zeigten sich bereits nach einigen Jahren Verfärbungen.

 

Der Bahnhofsvorplatz in Erkrath wurde ebenfalls mit grauem Pflaster mit Natursteinvorsatz gestaltet und wirkte modern und sauber.

 

Der Prinzenplatz in Kamp-Lintfort kommt in seiner Gestaltung mit großen grauen Pflastersteinen, einen Baumkarree und Hainbuchenhecken als Gestaltungselemente dem Entwurf des Neumarktes sehr nahe. Insgesamt wirkte die Fläche sehr positiv und modern. Hier wurde keine Beschichtung vorgenommen, so dass Verschmutzungen sichtbar waren.

 

In der Zusammenfassung kamen die Beteiligten der Bereisung zu der Auffassung, dass die bisher angedachte Gestaltungskonzeption weiterverfolgt werden soll.

 

Die aus den Beteiligungen vorgebrachten Anregungen wurden weitestgehend in den überarbeiteten Entwurf aufgenommen. Die Materialauswahl erfolgte anhand der Erfahrungen aus der Bereisung. Im Detail wird der Entwurf in der Sitzung durch die Planergruppe Oberhausen vorgestellt.

 

Der Neue Steinweg wird im Anschluss an die Hochbaumaßnahmen erneuert. Die Breite der Fahrgassen wird reduziert, so dass beidseitig mindestens 2,00m breite Gehwege entstehen. Durch eine beidseitige Einengung der Fahrbahn wird eine neue Querungshilfe geschaffen. Darüber hinaus werden vier Parkbuchten sowie Fahrradstellplätze umgesetzt.

 

Auf dem Parkplatz östlich des neuen Wohn- und Geschäftshauses werden insgesamt 76 PKW-Stellplätze und 3 Behindertenstellplätze realisiert. Zwei Bestandsbäume werden in die Planung integriert und durch nicht fruchtende Vogelkirschen ergänzt. Hainbuchenhecken gliedern den Parkplatz. Die Wegeverbindungen setzen sich durch farbigen Gussasphalt von den asphaltierten Fahrbereichen ab. Die Parkstände werden gepflastert.

 

Die private Fläche vor dem Drogeriemarkt soll ebenfalls an die neue Gestaltung angepasst werden. Hier sind im gleichen Raster drei Bäume sowie Hainbuchenhecken geplant. Derzeit befindet sich die Verwaltung in Gesprächen mit dem Eigentümer.

 

Kleine Teilflächen an den angrenzenden Grundstücken, die in Privatbesitz sind, werden ebenfalls auf Kosten der Stadt umgestaltet, um einen einheitlichen Gesamteindruck zu gewinnen und die erforderlichen Höhenanpassungen an einigen Stellen durchführen zu können. Dieses Vorgehen ist mit den Eigentümern abgestimmt.

 

Der Neumarkt ist die eigentliche Platzfläche mit neuer Großzügigkeit und hoher Aufenthaltsqualität. Der Platz wird mit einem Betonstein-Pflaster mit Natursteinvorsatz in einer Größe von 60x30cm befestigt. Im Rahmen der Bereisung von Referenzflächen konnten die Vorzüge einer Teflon-Beschichtung in intensiv genutzten Bereichen festgestellt werden. Durch die Beschichtung lassen sich die Steine leichter reinigen bzw. werden schon durch Niederschläge von grobem Schmutz gereinigt. So entsteht auf der Platzfläche immer ein sauberer Eindruck.

 

In seiner exponierten Lage ist dieser Bereich als Verbindungselement, als Drehpunkt in alle Richtung und als Begegnungsort zu verstehen.  Abgesehen von den direkten Zugängen über Kirchstraße und Parkplatz gibt es weitere Anbindungen, wie die Kreutz-Passage, der Durchgang zum Fischerort und der Übergang zum Neuen Steinweg, der mit Treppenanlagen durch den Wohnfreiraum auf dem Dachgarten des neuen Wohn- und Geschäftshauses führt.

 

Das Herzstück des Platzes bildet das Baumkarree aus insgesamt 9 geschnittenen Amberbäumen mit einer Naturstein-Einfassung. Es zentriert diesen Raum und bietet besondere Aufenthaltsqualitäten im lichten Schatten. Unter den Bäumen sind 1 m breite Bänke mit Holzauflage und teilweise mittiger Lehne angeordnet, so dass man in zwei Richtungen sitzen kann.

 

Im Baumkarree wird eine Wasserlinie durch eine Reihe von Sprudelquellern gebildet, deren Düsen im Belag montiert und überfahrbar sind. Bei Bedarf können die Queller ausgeschaltet werden.

 

Mit dem Wasserspiel kommt ein weiteres Element als Gestaltungsmittel der Fläche hinzu. Neben den Bäumen ist es ein zusätzlicher belebender Aspekt des Platzes, der schon von weitem wahrgenommen wird.

 

Die Platzfläche wird für den Marktbetrieb freigehalten. Unterirdische Versorgungsschächte stellen Strom und Wasser für den Marktbetrieb und für Veranstaltungen zur Verfügung. Diese Infrastruktur ist mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft und den Marktbeschickern abgestimmt und findet deren Zustimmung.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 05.09.2017 wurde die Platzgestaltung durch Herrn Hegemann von der Planergruppe Oberhausen vorgestellt. Seitens des Ausschusses wurden Anregungen vorgebracht, die -sofern noch nicht in der Sitzung direkt beantwortet-  durch die Verwaltung wie folgt kommentiert werden bzw. in die Planung einfließen:

 

Stromladesäulen an den Parkplätzen

Stromladesäulen werden durch einen Energieanbieter (bspw. Stadtwerke Emmerich oder RWE) aufgestellt und betrieben. Mit den Stadtwerken wurde bereits Kontakt aufgenommen, um die Potenziale abzustimmen.

An den Parkplätzen an der Baumreihe wird jeweils entlang der Parkplätze ein Leerrohr verlegt, so dass durch einen Anbieter im Nachgang Ladesäulen aufgestellt und abrechnungstechnisch betrieben werden können. Somit ist die Errichtung von Ladestellen für alle Parkplätze an der Baumreihe möglich.

Mit dem Investor des Wohn- und Geschäftshauses wurde Kontakt aufgenommen, ob Gebäudeseits ebenfalls Ladestellen vorgesehen werden können, die beispielsweise von den Geschäften betrieben werden. Hier könnte beispielsweise ein kostenloser Ladevorgang bei einem Einkauf mit bestimmtem Mindestumsatz angeboten werden.

 

Bepflanzung des Baumstreifens am Parkplatz durch Kirschbäume

Für die Bepflanzung des Baumstreifens sind ist eine Vogel-Kirsche vorgesehen, die zwar im Frühjahr üppig blüht, jedoch keine Früchte ausbildet, so dass eine Verschmutzung von Autos weitestgehend ausgeschlossen werden kann.

Platanen als Spalierbaum parallel zum Baumstreifen sind sehr pflegeintensiv und bilden einen geschlossenen Riegel parallel zum Wohn- und Geschäftshaus, der die Sicht auf die Ladenlokale  verdeckt. Zudem werden in dem Pflanzstreifen zwei Bestandsbäume mit runder Krone erhalten, so dass mit Spalierbäumen kein durchgängiges Gestaltungskonzept umsetzbar wäre.

 

Sitzbänke unter Bäumen

Im Baumkarree auf dem Neumarkt-Platz sind Bänke vorgesehen, um zum einem auf dem Neumarkt Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen, die nicht an eine Gastronomie geknüpft sind und öffentlich zur Verfügung stehen. Zum anderen soll die Platzfläche frei von Möblierung gehalten werden, um multifunktional Veranstaltungen und den Wochenmarkt stattfinden lassen zu können. Verschmutzungen durch Vögel sind beispielsweise an der Rheinpromenade unter den Bäumen kein auffälliges Problem.

 

Farbwechsel, Materialmix, Pflasterkarree

Wie bereits mündlich in der Ausschusssitzung erläutert, wird mit dem Neumarkt der konzeptionelle Ansatz für die Gestaltung der Innenstadt komplettiert. Der Rat hat sich im damaligen Gestaltungskonzept auf eine gräuliche Farbe für die Innenstadt und Rheinpromenade festgelegt. Die umliegenden Gebäude, die Grünflächen, Veranstaltungen, der Wochenmarkt sowie die Nutzer sorgen für die Lebendigkeit des Platzes. Daher soll die Bodenfläche möglichst ruhig gestaltet sein.

Auf der Bereisung konnten Flächen mit eingefärbtem Pflaster begutachtet werden. Im Gesamteindruck verwischen die Farben nach einigen Jahren und nehmen einen Grauton an. Eine farblich auffällige Gestaltung oder das Einbringen eines farblich abgesetzten Karrees bringen Unruhe in die Platzfläche und „man sieht sich schnell satt“.

In Kamp-Lintfort wurde ein ähnliches Pflaster mit Bändern aus unterschiedlichen Formaten verlegt. Eine solche Alternative wird in der Ausschusssitzung vorgestellt.

 

 

Material der Beschichtung

Die Beschichtung der Platzfläche (RSF 5) besteht aus einem umweltfreundlichen, lösemittelfreien Lacksystem „FALIMA UV-WALZLACK“. Er ist nicht als Sondermüll zu behandeln, sondern kann als Hausmüll entsorgt werden.

 

Parkplatz-Zufahrt als Einbahnstraße

Die Umfahrt am Parkplatz ist mit 7 m so breit dimensioniert, dass ein 2-Richtungs-Verkehr stattfinden kann. Dadurch soll unnötiger Parkplatzsuchverkehr bzw. die Notwendigkeit der kompletten Umfahrung vermieden werden. Im südlichen Bereich ist genügend Raum eingeplant, dass hier ein Müllfahrzeug herum kommt. Sollte es im Laufe des Betriebs zu Komplikationen kommen, lassen sich durch entsprechende Beschilderung Maßnahmen anordnen, den Verkehr zu steuern. Dies kann u. a. eine Einbahnstraßen-Regelung sein oder eine „unechte Einbahnstraße“ mit einem Einfahrtsverbot an der östlichen Erschließung.

 

Sicherheitsabstand am Parkstreifen Neuer Steinweg

Die geplanten Parkflächen am neuen Steinweg halten die Mindestmaße für „Längsaufstellung“ gem. RASt ein. Gegen Gehwege soll ein Sicherheitstrennstreifen mit einer Breite von mind. 50 cm angefügt werden, um Personen vor Behinderungen oder Schäden durch unvorsichtig geöffnete Fahrzeugtüren zu bewahren.

In der Regel ergibt sich für straßenbegleitende Gehwege eine Seitenraumbreite von 2,50 m. Da sich der Neue Steinweg jedoch im Bestand eines verdichteten innerstädtischen Bereiches befindet und von keiner außerordentlich hohen Frequentierung des Gehwegs ausgegangen werden kann, ist der Gehweg mit einer Breite von 2,00 m geplant.

Derzeit befährt nur eine Buslinie den  Neuen Steinweg. Selbst wenn es zur Einrichtung einer weiteren entgegen gerichteten  Buslinie kommt, ist es unwahrscheinlich, dass die Busse sich am  Neuen Steinweg im überplanten Bereich begegnen.

Die geplante Fahrbahn ist zwischen den Hochborden 6,50 m breit geplant. Der 50 cm breite seitliche Sicherheitsraum an der Nordseite der Straße „Neuer Steinweg“ befindet sich auf dem mindestens 2 m breit geplanten nördlichen Gehweg. Somit reichen die 6,50 m Fahrbahnbreite zu den vier nördlich des neuen Gebäudes geplanten Parkplätzen aus.

Bei dem wahrscheinlicheren Begegnungsfall LKW / LKW ist unter der Annahme „eingeschränkter Bewegungsspielraum“ (verminderte Geschwindigkeit bei der Begegnung) von einer Verkehrsraumbreite von 5,90 m + 2 x 0,50 seitlichen Sicherheitsraum auszugehen. Dabei wird sich ebenfalls  der 50 cm breite seitliche Sicherheitsraum an der Nordseite der Straße „Neuer Steinweg“ sich auf dem mindestens 2 m breit geplanten nördlichen Gehweg befinden. Somit reichen die 6,50 m Fahrbahnbreite zu den vier nördlich des neuen Gebäudes geplanten Parkplätzen auch beim Begegnungsverkehr LKW / LKW aus.

Weiterhin kann man dem Bild 17, Skizze „Vorbeifahren“ (rechtes Bild) der RASt entnehmen dass zu parkenden Fahrzeugen der Sicherheitsraum von 0,50 cm entfällt. Am Nollenburger Weg ist die Straße ebenfalls 6,50m breit sowie rechts und links mit parkenden Autos belegt.

Querungshilfe Neuer Steinweg

Gemäß der Verkehrsprognose des Verkehrsgutachtens nach Eröffnung des neuen Geschäftsgebäudes ist mit ca. 300 KFZ/h (Spitzenstunde 17 bis 18 Uhr) zu rechnen. Die Anzahl der Fußgänger der Querungsstelle werden auf unter 300 Fußgänger / h geschätzt. Auf dem Neuen Steinweg gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Bei diesen Werten ist keine Querungshilfe erforderlich. Weil aber derzeit eine vorhanden ist und an der Querungsstelle regelmäßig mit schutzbedürftigen Fußgängern, wie z. B. Kindern und älteren Menschen zu rechnen ist, hat die Verwaltung trotzdem eine Querungshilfe eingeplant.

 

Der Standort der jetzigen Mittelinsel kann nicht erhalten werden, weil diese sich zwischen den beiden geplanten Zufahrten des Parkplatzes befindet. Aufgrund der Schleppkurven die aus den Einmündungen resultieren, ist die Beibehaltung der Lage nicht möglich. Die Mittelinsel östlich der östlichen Parkplatzzufahrt zu planen ist nicht sinnvoll, weil dort die Zufahrt einer Grundstückszufahrt aus Richtung Oelstraße unmöglich macht. Weiterhin sind die sinnvollen Maße für eine Querung (Breite der Insel 2,50 m / Fahrbahnbreite 3,25) nicht gegeben. Es waren nur Fahrstreifenbreiten von ca. 3,00 m und eine Insel von 2,10 möglich.  Dies wurde bei einer älteren Variante geplant, aber aus den oben genannten Gründen wieder verworfen worden.

 

Um die Maße von 6,50 m Fahrbahnbreite und 4,50 m Fahrbahnbreite an der Fußgängerquerung besser einordnen zu können folgen nun ein paar Messergebnisse Emmericher Straßen.

 

Straße                                    Lage                                       Querschnittsart                     Fahrbahnbreite    Höchstges.           

Oelstraße                              bei Hausnr 3 bis 7               Engstelle                               5,00 m                   30 km/h * +

Oelstraße                              bei Hausnr. 10                     Normalbreite                        5,90 m                   30 km/h * +

Patersteege                          bei Hausnr. 7                        Engstelle                               4,10 m                   30 km/h   

Neuer Steinweg                   bei Hausnr. 25a                   Normalbreite                        6,50 m                   30 km/h * +

Großer Wall                          zw. Hohenzollernstraße und neue Polizeiwache         8,20 m                   50 km/h * +

Nach Abzug von zwei Meter für die parkenden Fahrzeuge       6,20 m                   50 km/h * +

s`Heerenberger Str.            bei Hausnr. 126                   Bushaltestelle                      4,75 m                   50 km/h * +

s`Heerenberger Str.            bei Hausnr. 117                   Normalbreite                        6,50 m                   50 km/h * +

s`Heerenberger Str.            bei Hausnr. 107                   Fussgängerquerung           4,75 m                   50 km/h * +

 

*  Mit Busverkehr

+ Begegnungsverkehr Pkw / Pkw mit erlaubter Höchstgeschwindigkeit praktisch möglich

 

Fazit: Um nicht ganz auf eine Fußgängerquerung zu verzichten, aber der befürchteten negativen Auswirkungen auf den fließenden Kraftfahrzeugverkehr Rechnung zu tragen, wird als Kompromiss vorgeschlagen die Seitenräume geringer vorzuziehen. Es soll die Durchfahrtsbreite von 3,50 m auf  4,50 m verbreitert werden und die Ausbuchtungen nur noch jeweils an beiden Seiten 1,00 m hervorstehen. Dabei ist ein Begegnungsverkehr Pkw / Pkw gewährleistet. Bei Lkw oder Bus muss ein Fahrzeug warten. Das Verkehrsgutachten geht von maximal  5 Fahrbewegungen von Schwerverkehrsfahrzeugen  in der Stunde aus. Damit sind Beeinträchtigungen im Verkehrsfluss ausgeschlossen.  

 

Der entsprechend aktualisierte Planentwurf wird in der Sitzung erläutert.

 

Der Beschlussvorschlag wurde um eine Abhängigkeit des Baubeginns zum Bauvorhaben des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt ergänzt. Einzelheiten zu Fristen und Abhängigkeiten sind § 6 des Durchführungsvertrags zum Bebauungsplan Nr. E 18/13 -VEP Neumarkt- zu entnehmen. Vorab soll die Freigabe der Ausführungsplanung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung erfolgen.

 

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen gem. Kostenberechnung etwa 1.373.000 Euro. Im Haushaltsplan 2017 sind hierfür derzeit 1.200.000 Euro veranschlagt. Für die Haushaltsplanung 2018 sollen die Haushaltsmittel entsprechend angepasst werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme muss für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehen werden. Für die Planberatung 2018 sind die Ausbaukosten anzupassen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter