Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK);
hier: Beschluss des Konzeptes
Vorlage
05 - 16 1228/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Aktualisierungen, Ergänzungen und Änderung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und den Endbericht des Konzeptes zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Sachdarstellung :

 

Das aktualisierte ISEK wird in der Sitzung in Form eines Vortrages vorgestellt.

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen, die am ISEK seit der letzten Vorstellung des Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.06.2016 vorgenommen wurden, dargelegt.

 

 

Anpassung an das Einzelhandelskonzept

Die Aufstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK) ist abhängig vom in Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzept, da dieses für zentrale Flächen in der Innenstadt Aussagen trifft, inwiefern eine Nutzung durch Einzelhandel zulässig ist oder nicht. Davon sind die Planungen und Funktionszuweisungen im ISEK abhängig. Das ISEK wurde entsprechend an den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes, der dem ASE am 05.09., am 21.09. sowie dem Rat am 26.09. vorgestellt wurden, angepasst.

 

Änderungen daraus haben sich insbesondere für den Bereich Mennonitenstraße (Wemmer & Janssen) ergeben. Hier besteht der politische Wunsch nach der Ansiedlung eines Fachmarktzentrums. Der entsprechende Projektbogen im ISEK umfasst wie ursprünglich vorgesehen die Zielrichtung eines Wohn- und Dienstleistungsstandortes sowie alternativ die Ansiedlung eines Fachmarktzentrums mit eingeschränktem Einzelhandelsbesatz. Aus der Brache soll in jedem Fall in Zusammenhang mit der Kreisverkehrsplanung ein funktionaler und attraktiver Stadteingang werden.

 

Wichtigstes Ziel des Einzelhandelskonzeptes ist die Stärkung der „Hauptlage“ Kaßstraße und Neumarkt. Die Steinstraße soll eine ergänzende Funktion für die Hauptlage übernehmen (Nebenlage). Dies bedeutet, dass hier neben Einzelhandel vor allem auch Dienstleistungen, Verwaltung und Wohnen verortet sind. Die ursprüngliche Idee, eine ISG (Interessens- und Standortgemeinschaft) für die Steinstraße einzurichten, wird demnach nicht weiterverfolgt. Umso mehr rückt die Einrichtung einer ISG für die obere Kaßstraße in den Fokus, um hier die künftig mehr frequentierte Lauflage zu stärken. Auch die Aufwertung des kleinen Löwen gewinnt stärker an Bedeutung.

 

 

Förderzusage „de Wette Telder“

Aktualisierung der Förderangaben für „de wette Telder“, da für das Projekt in der Zwischenzeit eine Förderzusage aus der Förderung  „Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ eingegangen ist. Das Projekt kann nicht mehr durch Städtebaufördermittel gefördert werden. Das Gebäude soll als Quartierstreffpunkt genutzt werden. Die im ISEK vorgeschlagenen Berater (Stadtteilarchitekt, Citymanagement, usw.) können im Wette Telder verstandortet werden.

 

 

Neues Projekt „Schule im Quartier“

Ausweitung des ursprünglichen angedachten Projekts „Schulwegesicherung Innenstadt“ auf einen neuen Projektbogen „Schule im Quartier“.

Hierbei geht es um eine optimale Einbindung der Schule in ihr Umfeld, also neben der Schulwegesicherung sollen dabei auch Aspekte wie die Aufenthaltsqualität in der Umgebung für die Schüler spielen. Ggf. können auch Fördermittel für die Schulhofgestaltung eingesetzt werden. 

 

 

Entfall Projekt Alter Markt

Das ursprünglich angedachte Projekt „Aufwertung des Alten Markts als Schnittstelle zwischen der Rheinpromenade und den Geschäftsstraßen“ muss entfallen.

In der Vorprüfung wurden die von der Feuerwehr benötigten Fahr-, Bewegungs- und Aufstellflächen ermittelt. Das Ergebnis zeigt: Es verbleibt kaum Fläche, die für eine Aufwertung mit Mobiliar oder Spielgeräten zur Verfügung stehen würde. Auf der verbleibenden Fläche wurde eine Sondernutzungs-Erlaubnis für Außengastronomie der ansässigen Shisha-Bar erteilt. Dem Ziel des ursprünglichen Projektbogens, die Belebung des Alten Marktes, trägt die Nutzung der Fläche als Außengastronomie Rechnung.

 

 

Städtebaulicher Wettbewerb

Ursprünglich war ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb für die Geschäftsstraßen und zentrale Plätze in der Innenstadt vorgesehen. Nun sollen für die zwei zu gestaltenden Orte, die wichtigen Charakter als Stadteingänge besitzen (Geistmarkt und Kleiner Löwe) einzelne Wettbewerbe durchgeführt werden. Hintergrund ist der, dass dabei jeweils der Fokus auf einzelne Plätze gelegt werden kann. Die Geschäftsstraßen sind erst kürzlich umgestaltet worden und noch mit einer Zweckbindung belegt. Aufgrund dessen wurde das Projekt „Gestaltung der Geschäftsstraßen“ geändert in „Ergänzende Gestaltungs- und Spielobjekte in den Geschäftsstraßen“. Sowohl der Alte Markt als auch der Nonnenplatz sind ebenfalls mit einer Zweckbindung belegt und bereits in anderen Projekten aufgegangen (Schule im Quartier, Außengastronomie). Die Wettbewerbe dienen als „Starterprojekte“, also Projekte die unmittelbar im Jahr 2018 beginnen.

Da ein Erwerb des Steintor-Geländes noch nicht feststeht, wird die Fläche nicht in den Wettbewerb zum Geistmarkt einbezogen. An der Zielrichtung zur Schaffung eines attraktiven Stadteingangs mit Flächen für die Kirmes, Parkplätzen und Wohnmobilstellplätzen wird festgehalten.

 

 

Zum weiteren Vorgehen

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses kann der Förderantrag für das ISEK bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht werden. Frist für die Einreichung ist der 01.12.2017.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01,

Sachkonto 54290000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter