hier: Beschluss des Konzeptes
Beschlussvorschlag
Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Aktualisierungen, Ergänzungen und Änderung
zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und den Endbericht des
Konzeptes zur Kenntnis und beschließt das Konzept im Sinne eines
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch
(BauGB).
Sachdarstellung :
Das aktualisierte
ISEK wird in der Sitzung in Form eines Vortrages vorgestellt.
Im Folgenden werden
die wesentlichen Änderungen, die am ISEK seit der letzten Vorstellung des
Konzeptes im Ausschuss für Stadtentwicklung am 14.06.2016 vorgenommen wurden,
dargelegt.
Anpassung an das
Einzelhandelskonzept
Die Aufstellung des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2025 (ISEK) ist abhängig vom in
Aufstellung befindlichen Einzelhandelskonzept, da dieses für zentrale Flächen
in der Innenstadt Aussagen trifft, inwiefern eine Nutzung durch Einzelhandel
zulässig ist oder nicht. Davon sind die Planungen und Funktionszuweisungen im
ISEK abhängig. Das ISEK wurde entsprechend an den Entwurf des
Einzelhandelskonzeptes, der dem ASE am 05.09., am 21.09. sowie dem Rat am 26.09.
vorgestellt wurden, angepasst.
Änderungen daraus
haben sich insbesondere für den Bereich Mennonitenstraße (Wemmer & Janssen)
ergeben. Hier besteht der politische Wunsch nach der Ansiedlung eines
Fachmarktzentrums. Der entsprechende Projektbogen im ISEK umfasst wie
ursprünglich vorgesehen die Zielrichtung eines Wohn- und
Dienstleistungsstandortes sowie alternativ die Ansiedlung eines
Fachmarktzentrums mit eingeschränktem Einzelhandelsbesatz. Aus der Brache soll
in jedem Fall in Zusammenhang mit der Kreisverkehrsplanung ein funktionaler und
attraktiver Stadteingang werden.
Wichtigstes Ziel des Einzelhandelskonzeptes
ist die Stärkung der „Hauptlage“ Kaßstraße und Neumarkt. Die Steinstraße soll eine
ergänzende Funktion für die Hauptlage übernehmen (Nebenlage). Dies bedeutet,
dass hier neben Einzelhandel vor allem auch Dienstleistungen, Verwaltung und
Wohnen verortet sind. Die ursprüngliche Idee, eine ISG (Interessens- und
Standortgemeinschaft) für die Steinstraße einzurichten, wird demnach nicht
weiterverfolgt. Umso mehr rückt die Einrichtung einer ISG für die obere
Kaßstraße in den Fokus, um hier die künftig mehr frequentierte Lauflage zu
stärken. Auch die Aufwertung des kleinen Löwen gewinnt stärker an Bedeutung.
Förderzusage „de
Wette Telder“
Aktualisierung der
Förderangaben für „de wette Telder“, da für das Projekt in der Zwischenzeit
eine Förderzusage aus der Förderung
„Investitionspaket Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ eingegangen
ist. Das Projekt kann nicht mehr durch Städtebaufördermittel gefördert werden.
Das Gebäude soll als Quartierstreffpunkt genutzt werden. Die im ISEK
vorgeschlagenen Berater (Stadtteilarchitekt, Citymanagement, usw.) können im
Wette Telder verstandortet werden.
Neues Projekt
„Schule im Quartier“
Ausweitung des ursprünglichen
angedachten Projekts „Schulwegesicherung Innenstadt“ auf einen neuen
Projektbogen „Schule im Quartier“.
Hierbei geht es um
eine optimale Einbindung der Schule in ihr Umfeld, also neben der
Schulwegesicherung sollen dabei auch Aspekte wie die Aufenthaltsqualität in der
Umgebung für die Schüler spielen. Ggf. können auch Fördermittel für die
Schulhofgestaltung eingesetzt werden.
Entfall Projekt Alter Markt
Das ursprünglich angedachte Projekt
„Aufwertung des Alten Markts als Schnittstelle zwischen der Rheinpromenade und
den Geschäftsstraßen“ muss entfallen.
In der Vorprüfung wurden die von der
Feuerwehr benötigten Fahr-, Bewegungs- und Aufstellflächen ermittelt. Das
Ergebnis zeigt: Es verbleibt kaum Fläche, die für eine Aufwertung mit Mobiliar oder
Spielgeräten zur Verfügung stehen würde. Auf der verbleibenden Fläche wurde
eine Sondernutzungs-Erlaubnis für Außengastronomie der ansässigen Shisha-Bar
erteilt. Dem Ziel des ursprünglichen Projektbogens, die Belebung des Alten
Marktes, trägt die Nutzung der Fläche als Außengastronomie Rechnung.
Städtebaulicher Wettbewerb
Ursprünglich war ein
städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb für die Geschäftsstraßen und
zentrale Plätze in der Innenstadt vorgesehen. Nun sollen für die zwei zu
gestaltenden Orte, die wichtigen Charakter als Stadteingänge besitzen
(Geistmarkt und Kleiner Löwe) einzelne Wettbewerbe durchgeführt werden.
Hintergrund ist der, dass dabei jeweils der Fokus auf einzelne Plätze gelegt
werden kann. Die Geschäftsstraßen sind erst kürzlich umgestaltet worden und
noch mit einer Zweckbindung belegt. Aufgrund dessen wurde das Projekt
„Gestaltung der Geschäftsstraßen“ geändert in „Ergänzende Gestaltungs- und
Spielobjekte in den Geschäftsstraßen“. Sowohl der Alte Markt als auch der
Nonnenplatz sind ebenfalls mit einer Zweckbindung belegt und bereits in anderen
Projekten aufgegangen (Schule im Quartier, Außengastronomie). Die Wettbewerbe
dienen als „Starterprojekte“, also Projekte die unmittelbar im Jahr 2018
beginnen.
Da ein Erwerb des
Steintor-Geländes noch nicht feststeht, wird die Fläche nicht in den Wettbewerb
zum Geistmarkt einbezogen. An der Zielrichtung zur Schaffung eines attraktiven
Stadteingangs mit Flächen für die Kirmes, Parkplätzen und Wohnmobilstellplätzen
wird festgehalten.
Zum weiteren
Vorgehen
Auf Grundlage des
Ratsbeschlusses kann der Förderantrag für das ISEK bei der Bezirksregierung
Düsseldorf eingereicht werden. Frist für die Einreichung ist der 01.12.2017.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01,
Sachkonto 54290000
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter