Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt im Vorgriff auf die
Haushaltsplanberatungen 2018 die Weiterführung der Förderung der Sozial- und
Flüchtlingsberatung der Caritas mit insgesamt 15.000 Euro.
Sachdarstellung :
Seit Dezember 2015 berät die Caritas in
ihren Räumlichkeiten am Neuen Steinweg mit städtischer Förderung in Höhe von
10.000 Euro jährlich Geflüchtete und Zugewanderte und unterstützt bei den
jeweils vorgetragenen Anliegen. Während diese Möglichkeit im Jahr 2016 durch
130 Ratsuchende genutzt wurde, waren es im ersten Halbjahr 2017 bereits 106,
wobei Angehörige wie Partner und Kinder in dieser Zusammenstellung nicht
berücksichtigt sind. Generell wird eine offene Sprechstunden im Umfang von
aktuell 5 Stunden wöchentlich für die Flüchtlings- und zusätzlichen 5 Stunden
wöchentlich für die Sozialberatung in den Räumlichkeiten am Neuen Steinweg
angeboten, über die die Betroffenen auf verschiedenen Wegen informiert wurden
bzw. werden (Zusammenstellung der Angebote für Geflüchtete verteilt in Form von
Stundenplan unmittelbar nach der Zuweisung, www.emmerich-verbindet.de,
Information der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Engagierten im Newsletter
der Stabsstelle Asyl und Integration, Verweis auf die Sprechstunden im direkten
Kontakt mit Ratsuchenden durch den Fachbereich Arbeit und Soziales sowie die
Stabsstelle). Da die Flüchtlingsberaterin regelmäßig auch beim ehrenamtlich
getragenen Offenen Treff für Geflüchtete anwesend ist, handelt es sich aber um
ein nicht ausschließlich in den Beratungsräumlichkeiten stattfindendes, sondern
um ein teilweise mobiles Angebot. Auf diese Weise ist eine Entlastung des
Ehrenamts möglich, das ebenfalls auf die Sprechstunde verweisen kann, statt
selbst in allen Belangen aktiv werden zu müssen, (auch wenn diese Möglichkeit
je nach eigenem Rollenverständnis im Einzelfall voraussichtlich sehr
unterschiedlich tatsächlich in Anspruch genommen wird).
Inwiefern die Installation einer
aufsuchenden Integrationsberatung durch das Theodor-Brauer-Haus seit Juli 2017
sowie der allgemeine Rückgang der Zahl der Neuzuweisungen von Geflüchteten
Einfluss auf die künftige Nutzung des Beratungsangebots nehmen, ist zum
jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Um die Auswirkungen dieser Entwicklung
städtischerseits besser beobachten zu können, wird die Weiterförderung im Jahr
2018 an die Voraussetzung geknüpft, dass die Stadt Emmerich am Rhein
halbjährlich (statt einmalig am Ende des Förderzeitraums) einen kurzen Bericht
erhält, aus dem insbesondere die Zahl der betreuten Ratsuchenden und der
(ungefähre) Umfang der geleisteten Unterstützung hervorgehen.
Da sich die Rudolf W. Stahr – Sozial- und
Kulturstiftung Emmerich wie angekündigt nach einer dreijährigen Anlaufphase ab
2018 nicht mehr an der Finanzierung beteiligen wird, beliefe sich der
städtische Förderbetrag als hälftige Kostenfinanzierung dann auf 15.000 Euro für das Jahr 2018.
Der bisherige Kostenanteil von 10.000 Euro
war im Budget 700, Produkt 1.100.05.03.01 Sachkonto 53399000 veranschlagt;
zukünftig erfolgt eine Veranschlagung im Budget 018, Produkt 1.100.05.06.02.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Bereitstellung von zusätzlich 5.000 Euro, insgesamt 15.000 Euro im
Haushaltsjahr 2018
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister