hier: Eingabe Nr. 10/2017 der Bürgerinitiative "Freunde der Realschule"
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Eingabe der Bürgerinitiative
„Freunde der Realschule“ vom 08.09.2017 nicht zu folgen und die Schullandschaft
in der Sekundarstufe I nicht zu erweitern.
Sachdarstellung :
Die Bürgerinitiative „Freunde der Realschule“ hatte am 8. September 2017
eine Eingabe zur Ratssitzung am 26. September 2017 dem Bürgermeister übergeben
(Anlage 1). In der v. g. Ratssitzung wurde die Eingabe zur Besprechung in den
Schulausschuss verwiesen. Der Schulausschuss vom 12. Oktober 2017 hat den
Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen, damit dieser in der
Schulplanungskommission beraten werden kann.
Bei der beantragten Errichtung einer zweizügigen Realschule handelt es
sich um eine schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 81 Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Demnach entscheidet der Rat als
Vertretungsgremium des Schulträgers über jede Maßnahme der Errichtung, Änderung
oder Auflösung einer Schule (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW). Die öffentlichen
Schulträger entscheiden dabei im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes.
Neben der Errichtung einer neuen Realschule als weitere Schule am
Standort Emmerich am Rhein müsste als weitere genehmigungspflichtige Maßnahme
gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW gegebenenfalls die Begrenzung der Zügigkeit der
Gesamtschule und eventuell auch des Gymnasiums in Betracht gezogen werden. Die Änderung der Zügigkeit von Schulen bietet
dem Schulträger die Möglichkeit, auf Veränderungen der Schülerzahlen zu
reagieren. Gleichzeitig ist sie das einzige gesetzliche Steuerungsinstrument
des Schulträgers zur Lenkung von Schülerströmen. Dies ist erforderlich, wenn
die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestgrößen der Schulen in Gefahr geraten
könnte.
Herr Bieber, der bereits mit der Fa. Komplan die letzte Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung bearbeitet hat, wurde zwischenzeitlich von der
Verwaltung beauftragt, ein Gutachten in Form einer Machbarkeitsstudie im
Hinblick auf die bei einer derartigen schulorganisatorischen Maßnahme
erforderlichen anlassbezogenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (§
80 Abs. 6 SchulG NRW) zu erstellen. Die Studie ist der Vorlage als Anlage 2
angehängt. Herr Bieber wird in der Sitzung sein Ergebnis erläutern und steht
gegebenenfalls für Fragen zur Verfügung.
Da es sich um eine Neuerrichtung einer Realschule handelt sind für die
Antragstellung folgende Verfahrensschritte und Unterlagen erforderlich:
1.
Ordnungsgemäßer
Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW)
2.
Nachweis
der erforderlichen Beteiligungen (SchulA)
3.
Unterlagen
zur Elternbefragung (Anschreiben, Fragebogen, Auswertung)
4.
Schülerzahlenprognose
für fünf Jahre ab Maßnahmenbeginn
5.
Begründung
des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§
80 Abs. 6 SchulG NRW)
6.
Aussagen
zu der Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft im Bereich des Schulträgers
und im benachbarten regionalen Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)
7.
Anhörungsschreiben
an die benachbarten Schulträger (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW) und deren
Antwortschreiben, evtl. weiterer Schriftwechsel, Gesprächsprotokolle u. a.
8.
Angaben
zur Finanzierbarkeit der Maßnahme (Stellungnahme des Kämmerers, ggf.
Finanzaufsicht)
9.
Angaben
zur Zügigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW
10.
Errichtungstermin
11.
Standort
der neu zu errichtenden Schule (mit Raumkonzept)
12.
Ggf.
Bestimmungsverfahren gemäß §§ 27, 28 SchulG NRW zur Festlegung der Schulart
13.
Eine
ausdrückliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die sachlichen
Errichtungsvoraussetzungen erfüllt sein werden.
14.
Eine
ausdrückliche Erklärung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Schulanlagen,
Gebäude und Einrichtungen gemäß § 79 SchulG NRW
Die Änderung der Zügigkeit bestehender
Schulen ist ein eigenes Verfahren, das folgender Verfahrensschritte und
Unterlagen bedarf:
1.
Ordnungsgemäßer
Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW)
2.
Nachweis
der erforderlichen Beteiligungen (Schulausschuss, Schulkonferenz)
3.
Ggf.
eine schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes
4.
Schülerzahlenprognose
für fünf Jahre ab Maßnahmenbeginn
5.
Benennung
des Termins des Beginns der Maßnahme
6.
Begründung
des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§
80 Abs. 6 SchulG NRW)
7.
Aussagen
zu den Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft im Bereich des Schulträgers
und im benachbarten regionalen Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)
Im
Folgenden wird von Seiten der Verwaltung Bezug genommen auf die einzelnen
Punkte aus der Eingabe der Bürgerinitiative, bzw. offene Fragestellungen
formuliert, für die Aussagen, die aus Sicht der Verwaltung nicht abschließend
begründet scheinen.
·
Das Gymnasium erhält
aktuell viele Anmeldungen ohne Gymnasialempfehlung
Es
hatten sich in der Tat eine Reihe von Erziehungsberechtigten dazu entschlossen,
ihre Kinder am Gymnasium anzumelden, obwohl keine entsprechenden
Schulformempfehlungen vorlagen. Aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen
freien Schulwahl der Eltern/Erziehungsberechtigten, kann das jedoch nicht
beanstandet werden. Ähnliches ist bereits aus der Realschulzeit bekannt, als
viele Eltern der Kinder mit reiner Hauptschulempfehlung ihre Kinder an der
Realschule angemeldet hatten.
·
Viele dieser Kinder
müssen in die 7. Klasse der Gesamtschule wechseln
Es gab immer Übergänge zwischen den Schulen der
Sekundarstufe I nach Abschluss der Probezeit; dies unabhängig von der von den
Grundschulen ausgesprochenen Schulformempfehlungen. Der Wunsch der Eltern auf
einen möglichst hochwertigen Schulabschluss lässt sich manchmal nicht auf direktem
Wege umsetzen.
·
Die Gesamtschule hat
infolgedessen im 7. Jahrgang besonders große Klassen. Dieses wird sich gerade
für die Inklusion und das gemeinsame Lernen negativ aus.
Die
jetzige 8. Klasse der Gesamtschule war von Beginn an bereits stark besucht.
Dies lag zum Teil an Übergängern von Haupt- und Realschule und nur in ganz
geringem Umfang an Übergängen vom Gymnasium. Eine höhere Anzahl an
Seiteneinsteigern (Zugezogene u. Flüchtlingskinder) musste ebenfalls aufgenommen
werden.
·
Die Realschule ist
landesweit wieder stark nachgefragt, siehe Kleve!
Die
Karl-Kister-Realschule in Kleve ist seit Jahren dort stark nachgefragt. Kleve
hat beim Umbau ihrer Schullandschaft eine Realschule geschlossen, so dass sich
die Nachfrage nur noch auf eine Realschule konzentrieren musste.
Kenntnisse, dass die
Nachfrage nach Realschulen gestiegen ist, liegen der Verwaltung nicht vor,
zumal die Schüler-/Schulstatistik des Landes andere Angaben macht:
Schulform Anzahl
Schule/Schüler
2014/15 2015/16 2016/17
Realschule 563/263.140 559/248.542 538/235.524
Gesamtschule 306/266.102 314/279.550 327/294.749
Gymnasium 625/538.862 625/532.522 626/527.499
·
Die Stadt würde ein
attraktives Schulangebot mit einer Gesamtschule, einer kleinen Realschule und
einem Gymnasium erhalten.
Sicherlich
würde eine weitere Schule das Schulangebot erweitern. Es würden aber die
gleichen Abschlüsse angeboten werden.
·
Es gäbe neben 2. Ganztagsschulen
(Gymnasium / Gesamtschule), auch eine Halbtagsschule (Realschule)
·
Die Realschule böte
einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil für Emmerich, die heimischen
Familien, mögliche zuziehende Familien und Firmen
Es
wird leider von Seiten der BI nicht erläutert, worin der Standortvorteil liegt.
·
Es wären keine neuen
Schulgebäude oder größere Umbauten erforderlich.
Das ist definitiv nicht richtig. Neben dem Gymnasium, das
recht gut untergebracht ist, hat die Herrichtung der drei Gebäude Brink /
Grollscher Weg / Paaltjessteege für die Gesamtschule begonnen. Im Rahmen der
auch politisch gewollten Durchführung der Phase 0 wurde der Bedarf der
Gesamtschule festgehalten und daraus ein auf diesen Bedarf einer 6- bis
7zügigen Gesamtschule zugeschnittenes Schulbaukonzept entwickelt.
Eine zweizügige Realschule neben einer vier- bis
fünfzügigen Gesamtschule in diesen Gebäudekomplex zu integrieren, würde dies
einen Neubeginn der Planungen nach sich ziehen müssen.
Der so genannte IKEA-Bau wäre auch nicht ausreichend für
die Realschule, da zum Beispiel für Verwaltung, Sekretariat und Differenzierung
zusätzlicher Raum erforderlich ist.
·
Das Gymnasium
erhielte wesentlich weniger Schüler ohne Gymnasialempfehlung
Es
ist leider nicht bekannt, woran die BI diese Prognose knüpft. Der Elternwille
ist für die Anmeldungen maßgeblich.
·
Das Gymnasium muss
nach der 5. oder 6. Klasse keine oder weniger Schüler zur Gesamtschule
schicken.
siehe oben (2. Punkt)
·
Die gymnasialen
Übergänger hätten die Wahl zwischen einer Realschule als Halbtagsschule oder
einer Gesamtschule als Ganztagsschule
·
Die Gesamtschule
könnte verlässlicher planen
Eine Planung ist in dieser Hinsicht immer schwierig.
Wären Übergänge vorher erkennbar, ließen sich diese in die Planungen
(verlässlich) einbauen. Angenommen, die Realschule wäre sehr gut nachgefragt,
dann wären diese Klassen voll und könnten keine weiteren Kinder (z. B.
Übergänge vom Gymnasium) aufnehmen. Diese würde dann doch zur Gesamtschule
gehen müssen. Die Gesamtschule hätte bei vier Parallelklassen jedoch deutlich
weniger Spielraum, als bei sechs Klassen.
·
Die Gesamtschule
bekäme weniger Rückläufer vom Gymnasium
siehe vorherigen
Punkt
·
Die Gesamtschule wäre
in ihrem Bestand nicht gefährdet und könnte weiterhin 4 – 5 Züge bilden
siehe Gutachten von Herrn Bieber
·
Die Gesamtschule
erhielte die meisten Übergänger nach der 10. Klasse der Realschule für ihre
Oberstufe
Übergänge
von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II innerhalb einer Gesamtschule
lassen sich leichter planen, als die Übergänge von anderen Schulen der
Sekundarstufe I. Es ist ein Schulwechsel erforderlich. Dabei werden andere
Angebote ggf. eine größere Rolle spielen als bei Schülerinnen und Schülern, die
in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
·
In Notsituationen
wäre ein wechselseitiger Lehrertausch (Realschule / Gesamtschule) möglich.
Das liegt allein in der Versorgungslage der Schulen und
innerhalb deren Verantwortung. Der Schulträger kann hierzu keine Stellung
nehmen.
·
Die Gesamtschule
könnte so ausgebaut werden, wie von den Hausmann-Architekten geplant.
Wie
bereits weiter oben angeführt, kann dieser Aussage nicht gefolgt werden. Zum
Beispiel ist in den Hausmann-Entwürfen für das so genannte IKEA-Gebäude ein
Ausbau mit Fachräumen geplant.
·
Der Elternwille muss
erfüllt werden.
Die Entscheidung über
die Errichtung, Änderung oder Auflösung von Schulen gehört zu den zentralen
Aufgaben der Kommune, über die letztlich der Rat entscheiden muss. Der
Elternwille wird bei der Entscheidung eine größere Rolle spielen, kann aber
nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Der Schulträger muss immer
seine gesamte Schullandschaft im Blick haben und kann Veränderungen nur
vorantreiben, soweit die anderen Schulen / Schulformen nicht gefährdet werden.
·
Die Zweizügigkeit
ermöglicht geordneten Schulbetrieb
Die Zweizügigkeit
einer Realschule ist formal die Mindestgröße einer Realschule und für einen
geordneten Schulbetrieb unumgänglich. In wieweit sich innerhalb einer
zweizügigen Schule ein attraktives Schulangebot bewerkstelligen lässt, müsste
auch pädagogischer Sicht betrachtet werden. Die Vielfalt an Angeboten einer
sechszügigen Schule kann definitiv geboten werden.
·
Eine
Halbtagsrealschule bereichert die Schullandschaft und ist eine Alternative zur
Ganztagsschule
Auch eine Realschule hat einen Wochenstundenrahmen von 28
– 32 Stunden in den Klassen 5 und 6, sowie von 31 bis 34 Stunden ab Klasse 7.
Dies allein in den Vormittag unterzubringen wird schwierig. Zusätzliche freiwillige
Arbeitsgemeinschaften, wie sie an den Ganztagsschulen (Gymnasium und Gesamtschule)
angeboten werden, müssen auch immer am Nachmittag stattfinden. Bei einem
kompletten Stundenplan, also ohne Fehlstunden, und mit Annahme von freiwilligen
Angeboten hat auch ein Halbtagsrealschüler durchaus am Nachmittag
Aufenthaltszeiten in der Schule.
·
Die Realschüler
hätten mehr Zeit in der Familie für Sport, Musik und Freizeit
Es
lässt sich sicherlich darüber streiten, ob dem wirklich so ist. In einer Ganztagsschule
entfallen in größerem Umfang die Hausaufgaben. Soweit Sport und Musik nicht in
den Ganztagsbereich eingebunden sind, verschieben sich teils lediglich die
Zeiten.
Der
verpflichtende Nachmittagsunterricht (montags, mittwochs und donnerstags) endet
am Gymnasium bereits um 15:05 Uhr und an der Gesamtschule um 15:20 Uhr.
·
Die Realschüler
erhielten einen von Wirtschaft, Handwerk und Verwaltung hochgeschätzten
Abschluss
Es ist leider nicht bekannt, womit die BI diese Aussage
begründet.
Realschüler verlassen die Schule in der Regel mit einem
mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum
Besuch der gymnasialen Oberstufe). Diesen Abschluss können Schülerinnen und
Schüler ebenfalls an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium erwerben.
·
Die Realschüler
hätten die Wahl, die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule, des Gymnasiums oder
des berufsbildenden Schulwesens zu besuchen.
·
Die Emmericher
Schüler könnten in Emmerich zur Schule gehen. Die Fahrten zur Realschule nach
Rees können entfallen.
Emmericher Schüler können auch heute schon in Emmerich
zur Schule gehen. Für die Übergänger aus der Grundschule bietet sich mit
Gymnasium und Gesamtschule die Möglichkeit, alle Abschlüsse in Emmerich zu
erwerben.
Fazit
Die aktuelle Fortschreibung der
Schulentwicklungsplanung (Verabschiedung im Rat am 20. September 2016)
bestätigt, dass die Stadt Emmerich am Rhein mit dem Städt. Willibrord-Gymnasium
und der Gesamtschule Emmerich am Rhein ein umfangreiches und ausreichendes
Bildungsangebot besitzt und damit auch für die kommenden Jahre gut aufgestellt
ist.
Auch wenn sich nicht alle Eltern mit diesem
Angebot anfreunden konnten, besteht derzeit aus Sicht der Verwaltung kein
Änderungsbedarf. Aufgrund der bestehenden freien Schulwahl steht den Eltern
frei, ihre Kinder auch an Schulen außerhalb von Emmerich anzumelden, sofern Sie
eine andere, als die in Emmerich angebotenen Schulformen, wünschen.
Für die Änderung und Erweiterung der
bestehenden Schullandschaft fehlen der Stadt die erforderlichen Schülerzahlen,
um auch künftig ein attraktives Bildungsangebot anbieten zu können. Die
Verringerung der Zügigkeit an der Gesamtschule und ggf. auch am Gymnasium geht
einher mit einer Einschränkung der Wahlmöglichkeiten für Arbeitsgemeinschaften,
Kurse und Neigungen. Auch an einer zweizügigen Realschule wird sich die Auswahl
an Angeboten in Grenzen halten. Für ein entsprechend vielfältiges Angebot ist
eine deutlich höhere Zügigkeit erforderlich.
Nicht außer Acht gelassen werde sollte auch,
dass eine Gesamtschule von der Schülervielfältigkeit lebt. Da an einer
Gesamtschule alle Bildungsabschlüsse angeboten werden, lebt sie davon, dass
auch die Mischung innerhalb der Schülerschaft dementsprechend ist. Eltern
wünschen sich für Ihre Kinder den bestmöglichen Bildungsabschluss.
Dementsprechend viele Kinder werden am Gymnasium angemeldet – teils auch ohne
entsprechende Schulformempfehlung. Somit entzieht das Gymnasium der Gesamtschule
zurzeit einen Teil der Kinder mit höherer Schulformempfehlung. Soweit nun noch
eine Realschule das Schulangebot in Emmerich ergänzt, würde auch ein Teil der
mittleren Schulformempfehlungen wegbrechen. Für die Gesamtschule bliebe nur
noch ein Bruchteil der Kinder mit mittleren und höheren Schulformempfehlungen.
Dies würde der Heterogenität der Gesamtschule schaden.
In Bezug auf die Äußerungen der
Bürgerinitiative muss an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hingewiesen
werden, dass die Schulbauplanungen, die der Rat beschlossen hat, sich auf eine
6 bis 7 zügige Gesamtschule bezogen haben. Das Architekturbüro Hausmann hatte
aus der Phase 0 eine Schularchitektur entwickelt mit entsprechenden Beziehungen
der Räume nach den Bedarfen der entsprechenden Beteiligten der Gesamtschule;
aufgeteilt nach Jahrgangsstufen auf drei Gebäude (Brink, Grollscher Weg und
Paaltjessteege). Die Einfügung einer zweizügigen Realschule am Standort
Grollscher Weg würden die Planungen zumindest für die Gebäude Brink und Grollscher
Weg zu Nichte machen. Die Überlegungen der Bürgerinitiative, in denen das
sogenannte IKEA-Gebäude mit 6 Klassenräumen und zwei kleinen Nebenräumen als
Klassentrakt für die Realschule ausreichen sollte, sind aus Sicht der
Verwaltung wenig hilfreich. Es bleiben zu viele offene Fragen; schließlich
benötigt auch eine Realschule Verwaltungsräume (Büros für Schulleitung,
stellvertretende Schulleitung, Sekretärin, Lehrerzimmer, …), Fachräume und
Differenzierungsräume.
Im Rahmen der Inklusion müssen auch der
Realschule entsprechende Räume zur Verfügung gestellt werden – auch die
Hanse-Realschule hatte diesbezüglich bereits eine Vielzahl an Schülerinnen und
Schüler aufgenommen, auch wenn die räumliche Situation bisher dafür nicht
ausgelegt war.
Es bleibt zusätzlich festzuhalten, dass sich
die finanziellen Rahmenbedingungen (Schlüsselzuweisungen) für den Schulträger
bei gleichbleibender Schülerzahl, nicht verändern werden, wenn drei, anstatt
zwei weiterführende Schulen am Ort sind. Die Ausgaben sind in vielen Bereichen
jedoch abhängig von der Anzahl der Schulen und nicht zwangsläufig von der
Schülerzahl.
Zusätzlich fördert das Land im Rahmen des
Programmes „Geld oder Stelle“ nach Maßgabe des entsprechenden derzeit gültigen
Ministererlasses Personalmaßnahmen in Halbtags- und Ganztagsschulen der
Sekundarstufe I im Rahmen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung sowie von
außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten. Im Rahmen der
aktuellen Erlasslage würde die zweizügige Realschule als Halbtagsschule bei
einer geschätzten Schülerzahl von 336 einen Betrag in Höhe von 21.220 € pro
Schuljahr zur Verfügung gestellt bekommen (Erlass Geld oder Stelle / BASS 11-02
Nr. 24 – Abschnitt 5.4.1 Buchstabe b)). Eine Ganztagsschule mit vergleichbarer
Schülerzahl würde hingegen einen Betrag in Höhe von 124.800 € erhalten können
(Abschnitt 5.4.2.1 Buchstabe b)). Diese Gelder stehen nicht nur für die
pädagogische Übermittagbetreuung, also für die Betreuung während der
Mittagspause, sondern auch für die Finanzierung von freiwilligen Angeboten für
die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Emmerich hat mit seiner Schullandschaft in
der Primarstufe (sechs für fast alle Schüler gut erreichbare Grundschulen) und
mit dem Angebot in den Sekundarstufen mit Gymnasium und Gesamtschule ein
ausreichendes Schulangebot, an dem alle Abschlüsse erworben werden können. Die
Größen der Schulen der Sekundarstufe ermöglicht ein vielfältiges Angebot, dass
den Neigungen der Schülerinnen und Schülern entgegenkommt. Aufgrund der
derzeitigen Schülerzahlenprognosen muss befürchtet werden, dass eine weitere
Schule in der Sekundarstufe I diese Bildungslandschaft aus dem Gleichgewicht
und somit unnötig in Gefahr bringt.
Im Schulausschuss vom 12. Oktober 2017 wurde
die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Stellungnahme bei der
Bezirksregierung einzuholen. Die Verwaltung hat neben dem für das
Genehmigungsverfahren verantwortliche Dezernat 48 auch die schulfachlichen
Dezernate 42 (für die Realschule) und 44 (für die Gesamtschule) um eine
kurzfristige Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahmen lagen bis zur Versendung
der Vorlagen noch nicht vor; sie werden nach Eintreffen entsprechend nachgereicht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister